Mütter- und Schwangerenforum

Was muß ich an Kosten für Tagesbetreunung rechnen?

Gehe zu Seite:
LadyScarpetta
189 Beiträge
27.06.2008 07:34
Zitat von melllili:
Hallöchen, ihr Lieben!

Da ich nach dem Jahr Elternzeit leider wieder arbeiten muß, wollte ich mich mal erkundigen, was ich so an Betreuungskosten für meinen Krümel rechnen muß - für KiTa und tgaesmutter.

Freu emich auf eure Antworten.

LG

Melli


Kita kann ich dir leider nicht sagen. Da geht mein Sohn erst mit 3 Jahren hin. Unsere Tagesmutter bekommt 4 Euro die Stunde.
Sarah
5969 Beiträge
27.06.2008 07:37
Hier im Kreis Lippe zahlt man an Tagesmütter vom Jugendamt ca. 2,50 € die Stunde,KIGA ist wegen des Kibitzgesetzes vom Einkommen abhängig,wir würden 105 € zzgl.50 € Essensgeld zahlen müssen.Darum versuche ich,sie erst mit 3 in den KIGA zu geben,dann ist es bedeutend günstiger,nämlich 68€.
Obwohl ich ja bezweifel,daß ich solange nicht arbeiten kann...
Kerstin81
1646 Beiträge
27.06.2008 07:56
Zitat von Sarah:
Hier im Kreis Lippe zahlt man an Tagesmütter vom Jugendamt ca. 2,50 € die Stunde, KIGA ist wegen des Kibitzgesetzes vom Einkommen abhängig ,wir würden 105 € zzgl.50 € Essensgeld zahlen müssen.Darum versuche ich,sie erst mit 3 in den KIGA zu geben,dann ist es bedeutend günstiger,nämlich 68€.
Obwohl ich ja bezweifel,daß ich solange nicht arbeiten kann...


War es vorher auch schon, das neue Gesetz soll nur den Bedarf genauer ermitteln, deshalb wurden in den Kindergärten vorher Fragebögen rumgereicht, wo man seinen persönlichen Stundenbedarf eintragen musste.
Dementsprechend werden nun die Öffnungszeiten angepasst, bei uns im Kindergarten würden weniger Betreuungsstunden anfallen, es gibt ab August kürzere Öffnungszeiten, weil zuwenig Eltern Bedarf angemeldet haben.
Wie gut, dass ich bald zuhause bin, denn für Vollzeitarbeitende(wir) wären die neuen Betreuungszeiten zu kurz.
Ach ja, deine Stundenangabe gilt für ein Jahr, also alles sehr unflexibel. Außerdem musst du dein Kind für die Stunden betreuen lassen, die du angegeben hast(also nicht öfter früher abholen) sonst hat das auch irgendwelche Konsequenzen(Geldstrafe ?).
Ist ein blödes Gesetz, finde ich zumindest. Da haben sich die Politiker nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt