Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot?

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Anki04
34 Beiträge
25.02.2019 09:10
Hallo zusammen,
morgen beginnt für mich die 14 SSW. Bisher war die Schwangerschaft von Anfang an nicht so toll für mich...Ich erbreche von Anfang an bis heute noch ohne Ende, ein paar Mal lag ich auch im Krankenhaus deswegen...es hört einfach nicht auf trotz Medikamenten, jetzt ist dadurch noch eine Magenschleimhautentzündung dazu gekommen. Alles in allem fühle ich mich einfach nur schlecht, ich kann auch so nicht arbeiten. Ich arbeite in einer Arztpraxis, inder es schon vor der Schwangerschaft Probleme gab. Kurz gesagt habe ich total psychische Probleme wegen der Arbeit und habe auch das Gefühl das dies meine körperlichen Probleme noch dazu verstärkt. Mein Frauenarzt ist strikt gegen Beschäftigungsverbote...Darf sowas nur der Frauenarzt ausstellen oder auch andere Ärzte? Wäre so etwas denn für meine Situation begründet? Da ich sowieso immer weiter krank geschrieben werde wegen meiner Situation, falle ich bald ins Krankengeld und bekomme dann nur noch wenig Geld, meine Krankenkasse hat mich schon angeschrieben was mit einem Beschäftigungsverbot ist aber der Frauenarzt sagt nein....Was sagt ihr denn dazu?
LucyLou
145 Beiträge
25.02.2019 09:15
Dein AG kann dir auch eins austeilen.
Wirst dann vorraustlich zum Betriebsarzt müssen und dieser entscheidet

Ein Frauenarzt schreibt meist nur ein BV wenn es ums Kind geht zb. Blutung in der ss.
Ebenso könnte er BV austeilen wenn es gesundheitlich der Mama schlecht geht zb. Schwangerschaftsdiabätis ( liegt aber tatsächlich im Ermessen des FA)

Soweit ich weiß kann auch ein Hausarzt ein BV austeilen ( kenne mich hier aber nur bedingt aus)
Obsidian
15967 Beiträge
25.02.2019 09:16
Ein Beschäftigungsverbot ist dann berechtigt, wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden kann.

Da dies mit deiner momentanen Situation nicht zu tun hat, ist ein BV eigentlich nicht das Mittel der Wahl, sondern Krankeschreibung.
25.02.2019 09:17
Zitat von Anki04:

Hallo zusammen,
morgen beginnt für mich die 14 SSW. Bisher war die Schwangerschaft von Anfang an nicht so toll für mich...Ich erbreche von Anfang an bis heute noch ohne Ende, ein paar Mal lag ich auch im Krankenhaus deswegen...es hört einfach nicht auf trotz Medikamenten, jetzt ist dadurch noch eine Magenschleimhautentzündung dazu gekommen. Alles in allem fühle ich mich einfach nur schlecht, ich kann auch so nicht arbeiten. Ich arbeite in einer Arztpraxis, inder es schon vor der Schwangerschaft Probleme gab. Kurz gesagt habe ich total psychische Probleme wegen der Arbeit und habe auch das Gefühl das dies meine körperlichen Probleme noch dazu verstärkt. Mein Frauenarzt ist strikt gegen Beschäftigungsverbote...Darf sowas nur der Frauenarzt ausstellen oder auch andere Ärzte? Wäre so etwas denn für meine Situation begründet? Da ich sowieso immer weiter krank geschrieben werde wegen meiner Situation, falle ich bald ins Krankengeld und bekomme dann nur noch wenig Geld, meine Krankenkasse hat mich schon angeschrieben was mit einem Beschäftigungsverbot ist aber der Frauenarzt sagt nein....Was sagt ihr denn dazu?


Hey, du könntest bei einem anderen FA anfragen. Das ist glaube ich echt von FA zu FA unterschiedlich. Der FA stellt halt eigentlich nur eins aus, wenn Leben/Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes in Gefahr sind und sie generell nicht arbeiten kann.
Ich weiß nicht, ob das bei dir der Fall ist. Stress und psychische Probleme am und durch den Arbeitsplatz begründen für sich kein BV. Hyperemesis kann aber sehr wohl Grund für ein generelles BV sein.
Gute Besserung und viel Glück.
25.02.2019 09:19
Zitat von Obsidian:

Ein Beschäftigungsverbot ist dann berechtigt, wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden kann.

Da dies mit deiner momentanen Situation nicht zu tun hat, ist ein BV eigentlich nicht das Mittel der Wahl, sondern Krankeschreibung.

Nee. Das individuelle BV durch den FA hat mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes nichts zu tun. Das ist relevant für das generelle BV durch den AG.
Obsidian
15967 Beiträge
25.02.2019 09:32
Zitat von sabea:

Zitat von Obsidian:

Ein Beschäftigungsverbot ist dann berechtigt, wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden kann.

Da dies mit deiner momentanen Situation nicht zu tun hat, ist ein BV eigentlich nicht das Mittel der Wahl, sondern Krankeschreibung.

Nee. Das individuelle BV durch den FA hat mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes nichts zu tun. Das ist relevant für das generelle BV durch den AG.


Ich hab mal gegoogelt und nur relativ schwammige Aussagen gefunden so wie das hier:
Zitat:
Bei der Feststellung eines individuellen Beschäftigungsverbotesobliegt dem behandelnden Arzt die Beurteilung, ob bei Fortdauerder Beschäftigung eine Gefährdung von Mutter oder Kind besteht.


Seh ich jetzt in diesem Fall aber nicht?

25.02.2019 09:35
Ich hatte in beiden Schwangerschaften Hyperemesis Gravidarum, also gebrochen bis zum geht nicht mehr und meine Ärztin hätte mir nur in der ersten Schwangerschaft ein BV geben können, wegen Blutungen und mehreren vorangegangenen Fehlgeburten. Bei Übelkeit und erbrechen schreiben die meisten leider wirklich nur Krank.

Mein Glück war, dass mein Chef mir das BV ausgestellt hat, weil er mir keinen Schwangerengerechten Arbeitsplatz bieten konnte/wollte.

Allerdings kann dir, meines Wissens nach, jeder Arzt das BV ausstellen, also würde ich es vielleicht mal beim Hausarzt probieren. Gerade wenn die Krankenkasse schon danach fragt, ob es keine Option ist.

Ich drücke dir die Daumen, dass es bald besser wird Ich hab beide male bis zum Ende gebrochen, aber es wurde ab der Halbzeit etwas besser zum Glück.
25.02.2019 09:39
Zitat von Obsidian:

Zitat von sabea:

Zitat von Obsidian:

Ein Beschäftigungsverbot ist dann berechtigt, wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden kann.

Da dies mit deiner momentanen Situation nicht zu tun hat, ist ein BV eigentlich nicht das Mittel der Wahl, sondern Krankeschreibung.

Nee. Das individuelle BV durch den FA hat mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes nichts zu tun. Das ist relevant für das generelle BV durch den AG.


Ich hab mal gegoogelt und nur relativ schwammige Aussagen gefunden so wie das hier:
Zitat:
Bei der Feststellung eines individuellen Beschäftigungsverbotesobliegt dem behandelnden Arzt die Beurteilung, ob bei Fortdauerder Beschäftigung eine Gefährdung von Mutter oder Kind besteht.


Seh ich jetzt in diesem Fall aber nicht?


Ja es muss aufgrund des Gesundheitszustandes eine Gefährdung für Mutter und/oder ungeborenes Kind vorliegen, dann spricht der FA ein individuelles BV aus. Das bedeutet, die Schwangere darf gar nicht arbeiten. Nirgendwo. Niemand darf sie beschäftigen. Das hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun.

Der ist relevant für ein BV durch den AG. Dieser ist verpflichtet, ein BV auszusprechen, wenn der Arbeitsplatz für eine Schwangere nicht geeignet ist und die Schwangere auch nicht anderweitig beschäftigt werden kann.
Anki04
34 Beiträge
25.02.2019 09:46
Ich danke euch für eure vielen Antworten!
Ich versuche mich weiter durch zu kämpfen und vielleicht spreche ich auch nochmal mit meinem Hausarzt. Im Moment ist einfach alles schrecklich...
25.02.2019 09:49
Zitat von Anki04:

Ich danke euch für eure vielen Antworten!
Ich versuche mich weiter durch zu kämpfen und vielleicht spreche ich auch nochmal mit meinem Hausarzt. Im Moment ist einfach alles schrecklich...


Stimmt, Hausarzt macht das auch. Hatte ich vergessen zu sagen. Wenn es dir so schlecht geht, solltest du eines bekommen, zumindest erst einmal zeitlich befristet. Das ist nämlich auch möglich.
Obsidian
15967 Beiträge
25.02.2019 09:49
Zitat von sabea:

Zitat von Obsidian:

Zitat von sabea:

Zitat von Obsidian:

Ein Beschäftigungsverbot ist dann berechtigt, wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden kann.

Da dies mit deiner momentanen Situation nicht zu tun hat, ist ein BV eigentlich nicht das Mittel der Wahl, sondern Krankeschreibung.

Nee. Das individuelle BV durch den FA hat mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes nichts zu tun. Das ist relevant für das generelle BV durch den AG.


Ich hab mal gegoogelt und nur relativ schwammige Aussagen gefunden so wie das hier:
Zitat:
Bei der Feststellung eines individuellen Beschäftigungsverbotesobliegt dem behandelnden Arzt die Beurteilung, ob bei Fortdauerder Beschäftigung eine Gefährdung von Mutter oder Kind besteht.


Seh ich jetzt in diesem Fall aber nicht?


Ja es muss aufgrund des Gesundheitszustandes eine Gefährdung für Mutter und/oder ungeborenes Kind vorliegen, dann spricht der FA ein individuelles BV aus.
Das bedeutet, die Schwangere darf gar nicht arbeiten. Nirgendwo. Niemand darf sie beschäftigen. Das hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun.

Der ist relevant für ein BV durch den AG. Dieser ist verpflichtet, ein BV auszusprechen, wenn der Arbeitsplatz für eine Schwangere nicht geeignet ist und die Schwangere auch nicht anderweitig beschäftigt werden kann.


Hm. Also ich will jetzt den Zustand der TS nicht kleinreden aber Hyperemesis ist zwar widerlich aber doch kein Grund für ein BV? Sondern eben für eine Krankschreibung? Und hoffentlich ja auch bald vorbei

Aber gut, ich will nicht die Parade verregnen, wenn sie einen HA findet, der es ihr attestiert, sei es ihr gegönnt
Anki04
34 Beiträge
25.02.2019 10:01
Es geht mir zum aller größten Teil um die Probleme am Arbeitsplatz, ich schlafe nicht mehr und wenn dann träume ich von der Praxis. Seit ich schwanger bin sprechen die Kolleginnen kein Wort mehr mit mir. Zwei davon sind aus Polen und sie reden den ganzen Tag ganz offensichtlich nur auf polnisch über mich und auch eine andere Kollegin. Sie akzeptieren nicht das ich kein Blut mehr abnehmen und nicht mehr röntgen darf....Alles was da los ist aufzuschreiben wäre einfach zu viel jetzt. Der Chef weiß ganz genau Bescheid aber ändert nichts daran....
25.02.2019 10:04
Zitat von Obsidian:

Zitat von sabea:

Zitat von Obsidian:

Zitat von sabea:

...


Ich hab mal gegoogelt und nur relativ schwammige Aussagen gefunden so wie das hier:
Zitat:
Bei der Feststellung eines individuellen Beschäftigungsverbotesobliegt dem behandelnden Arzt die Beurteilung, ob bei Fortdauerder Beschäftigung eine Gefährdung von Mutter oder Kind besteht.


Seh ich jetzt in diesem Fall aber nicht?


Ja es muss aufgrund des Gesundheitszustandes eine Gefährdung für Mutter und/oder ungeborenes Kind vorliegen, dann spricht der FA ein individuelles BV aus.
Das bedeutet, die Schwangere darf gar nicht arbeiten. Nirgendwo. Niemand darf sie beschäftigen. Das hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun.

Der ist relevant für ein BV durch den AG. Dieser ist verpflichtet, ein BV auszusprechen, wenn der Arbeitsplatz für eine Schwangere nicht geeignet ist und die Schwangere auch nicht anderweitig beschäftigt werden kann.


Hm. Also ich will jetzt den Zustand der TS nicht kleinreden aber Hyperemesis ist zwar widerlich aber doch kein Grund für ein BV? Sondern eben für eine Krankschreibung? Und hoffentlich ja auch bald vorbei

Aber gut, ich will nicht die Parade verregnen, wenn sie einen HA findet, der es ihr attestiert, sei es ihr gegönnt

Ähm... Hyperemesis kann im schlimmsten Fall zur Fehlgeburt und theoretisch sogar zum Tod der Mutter wegen Organversagen/Dehydrierung führen, wenn nicht genügend Flüssigkeit/ Elektrolyte zugeführt werden. Auf jeden Fall ist wegen Unterversorgung das ungeborene Kind gefährdet. Und das ist definitiv ein Grund für ein individuelles BV. Und eine Krankschreibung ist da eben nicht das richtige Mittel, weil der Schwangeren so ab 6 Wochen finanziellen Einbußen entstehen.
Bei ein bisschen müde und bisschen schlecht finde ich BV auch lächerlich, aber wenn bei der TS tatsächlich Hyperemesis , verbunden mit mehreren Krankenhausaufenthalten, vorliegt, muss man das auch nicht so abtun, als ob ihr ein bisschen schlecht wäre. (Da würde dann eine Krankschreibung reichen, um Kraft zu tanken. )
Obsidian
15967 Beiträge
25.02.2019 10:06
Naja ein bisschen schlecht ist jetzt schon kleinredend, das möchte ich wirklich nicht. Aber gut, offenbar kommt dann auch noch Mobbing am Arbeitsplatz obendrauf, dass sollte dann tatsächlich ausreichen für ein BV.
25.02.2019 10:08
Zitat von Anki04:

Es geht mir zum aller größten Teil um die Probleme am Arbeitsplatz, ich schlafe nicht mehr und wenn dann träume ich von der Praxis. Seit ich schwanger bin sprechen die Kolleginnen kein Wort mehr mit mir. Zwei davon sind aus Polen und sie reden den ganzen Tag ganz offensichtlich nur auf polnisch über mich und auch eine andere Kollegin. Sie akzeptieren nicht das ich kein Blut mehr abnehmen und nicht mehr röntgen darf....Alles was da los ist aufzuschreiben wäre einfach zu viel jetzt. Der Chef weiß ganz genau Bescheid aber ändert nichts daran....

Hm, also wenn ich mich mal ganz unverfroren einklinken darf: Ich finde durchaus, dass das ein BV rechtfertigt. Psychischer Stress (den du hier ganz klar hast, zusätzlich zu deinen körperlichen Beschwerden) ist schlecht für dich und für das Kind. Ich finde es nicht gut, wenn jede Schwangere "einfach so" ins BV geht, obwohl sie körperlich fit ist und das einzige Argument ein bisschen Müdigkeit oder Schwindel ist, aber bei dir finde ich es wirklich gerechtfertigt. Vielleicht sprichst du nochmals mit deinem FA und ansonsten würde ich dir wirklich raten, deinen Hausarzt aufzusuchen.
Eigentlich hätte dein Chef nämlich die Verantwortung für dich und müsste dafür sorgen, dass das Klima passt - auch losgelöst von einer Schwangerschaft.
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