wehenhemmer
17.09.2007 16:03
was für papierkram? wenn ich mal ganz blöd fragen darf.
17.09.2007 16:04
also hebi hat gesagt wir sollen vaterschaftsanerkennung mitbringen und unsere beiden geburtsurkunden.
naja und mutterpass und chipkarte hat man ja eh immer dabei.
naja und mutterpass und chipkarte hat man ja eh immer dabei.
17.09.2007 16:13
muss man die Vaterschaftsanerkennung schon vorher mitbringen?
Die kannst doch erst machen wenn das Baby da ist. Und was wollen die im KKH denn damit?
Das verstehe ich ja nun wieder gar nicht.
Die kannst doch erst machen wenn das Baby da ist. Und was wollen die im KKH denn damit?
Das verstehe ich ja nun wieder gar nicht.
17.09.2007 16:15
ach na da steht der vater gleich mit auf der geburtsurkunde,
wir haben das ja schon lange machen lassen auf dem jugendamt also ne vaterschaftsanerkennung und gemeinsame sorge haben wir auch gemacht.
wir haben das ja schon lange machen lassen auf dem jugendamt also ne vaterschaftsanerkennung und gemeinsame sorge haben wir auch gemacht.
17.09.2007 16:17
Zitat von "lieblingsmami":
muss man die Vaterschaftsanerkennung schon vorher mitbringen?
Die kannst doch erst machen wenn das Baby da ist. Und was wollen die im KKH denn damit?
Das verstehe ich ja nun wieder gar nicht.
das kann man und sollte man vorher machen! hab ich bei meinem bruder gesehen! da er die vaterschaft nicht schon vor der geburt anerkannt hat, konnte der kleine nicht unter seinem nachnamen beerdigt werden! leider!
aber woher soll man denn auch wissen, dass man das vorher kann???!!
17.09.2007 16:21
wusste das auch nur von der frau vom standesamt,als ich da meinen namen wieder angenommen habe hat die mir das gesagt zum glück
17.09.2007 16:23
aha, also muss ich es auch noch vorher machen, da der kleine ja den Nachnamen vom Papa bekommen soll. Muss aber erstmal meine Scheidung hinter mir bringen. Ist ja am Donnerstag, hoffentlich, Wenn mein Ex mir nicht wieder nen Strich durch de Rechnung macht. Das zieht sich nun schon über 2 Jahre.
Könnte Kotzen
Könnte Kotzen
17.09.2007 16:25
ja dann musst du aber noch warten bis das urteil rechtskräftig ist das dauert nochmal acht wochen kenne ja das problem :roll:
17.09.2007 16:28
naja schaun wir mal. könnte ich ja grad so schaffen. Wenn nicht bekommt er meinen Nachnamen
17.09.2007 16:29
Rechtskraft der Scheidung ist 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils!
nicht 8 wochen!
nicht 8 wochen!
17.09.2007 16:31
schön , das ist ja noch besser.
Danke ihr lieben, gut zu wissen
Danke ihr lieben, gut zu wissen

17.09.2007 16:31
ach das schaffst du schon ich glaube gegen eine gbühr von etwa 100 euro bearbeiten die das schneller aber mein ex war zu geizig und ich hatte ja noch zeit bin am 27.2 geschieden und am 24.4 war es rechtskräftig :roll:
17.09.2007 16:33
eigentlich seltsam! mmmh, komisch! normalerweise...ich arbeite ja beim anwalt für familienrecht!
seltsam!
versteh ich jetzt nicht!
seltsam!
versteh ich jetzt nicht!
17.09.2007 16:37
also ich kann nur sagen wie es bei mir war und mich ahben auch alle nach dem rechtskräftigen urteil gefragt wegen meiner namensänderung .
da ist ein stempel auf dem scheidungsbrief und da steht geschieden am 27.2 und das urteil ist seit dem 24.4 rechtskräftig.
also so war es bei mir
da ist ein stempel auf dem scheidungsbrief und da steht geschieden am 27.2 und das urteil ist seit dem 24.4 rechtskräftig.
also so war es bei mir
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