Mütter- und Schwangerenforum

ALG 2 DRINGED DRIGEND!!!!

Gehe zu Seite:
STMS2012
254 Beiträge
08.04.2014 20:35
Zitat von STMS2012:

Zitat von Turboprinzessin:

5,15 Euro kalt pro m² und ihr dürft zu dritt 80 m² haben. Das wären dann 412 Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten die angemessen wären.
Bei deinen Nebenkosten musst du mal schauen wieviel Heizkosten dabei sind.

Angemessen alles inklusive wären 479 Euro. Mit den 510 seid ihr so geringfügig drüber, dass die Arge da nie was sagen würde. Die würden die 479 übernehmen und den Rest müsst ihr selbst dazu tun. Oder die Heizkostenvorauszahlung entsprechend senken lassen

http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-bu t-rilis/KdU-Aachen-St-dteregion---01.07.2013.pdf


wir bezahlen 510 € OHNE heizkosten


wir bezahlen 510 inkl. nebenkosten aber die KH sidn nicht dabei die bezahlen wir extra da es eine gas heizung ist
08.04.2014 20:37
Zitat von STMS2012:

Zitat von STMS2012:

Zitat von Turboprinzessin:

5,15 Euro kalt pro m² und ihr dürft zu dritt 80 m² haben. Das wären dann 412 Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten die angemessen wären.
Bei deinen Nebenkosten musst du mal schauen wieviel Heizkosten dabei sind.

Angemessen alles inklusive wären 479 Euro. Mit den 510 seid ihr so geringfügig drüber, dass die Arge da nie was sagen würde. Die würden die 479 übernehmen und den Rest müsst ihr selbst dazu tun. Oder die Heizkostenvorauszahlung entsprechend senken lassen

http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-bu t-rilis/KdU-Aachen-St-dteregion---01.07.2013.pdf


wir bezahlen 510 € OHNE heizkosten


wir bezahlen 510 inkl. nebenkosten aber die KH sidn nicht dabei die bezahlen wir extra da es eine gas heizung ist

Achso....in dem Fall gibt das JC aber noch mal eine Pauschale fürs Heizen über Strom/Gas.
STMS2012
254 Beiträge
08.04.2014 20:37
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von STMS2012:

Zitat von STMS2012:

Zitat von Turboprinzessin:

5,15 Euro kalt pro m² und ihr dürft zu dritt 80 m² haben. Das wären dann 412 Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten die angemessen wären.
Bei deinen Nebenkosten musst du mal schauen wieviel Heizkosten dabei sind.

Angemessen alles inklusive wären 479 Euro. Mit den 510 seid ihr so geringfügig drüber, dass die Arge da nie was sagen würde. Die würden die 479 übernehmen und den Rest müsst ihr selbst dazu tun. Oder die Heizkostenvorauszahlung entsprechend senken lassen

http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-bu t-rilis/KdU-Aachen-St-dteregion---01.07.2013.pdf


wir bezahlen 510 € OHNE heizkosten


wir bezahlen 510 inkl. nebenkosten aber die KH sidn nicht dabei die bezahlen wir extra da es eine gas heizung ist

Achso....in dem Fall gibt das JC aber noch mal eine Pauschale fürs Heizen über Strom/Gas.


also meinst du ich würde was vom JC bekommen???
cookie23
3592 Beiträge
08.04.2014 20:54
Zitat von Turboprinzessin:

Es kommt nicht darauf an wie groß die Wohnung ist, sondern nur ob die Miete inkl. Nebenkosten angemessen ist.

Such mal bei Google nach "KDU + deine Stadt" und rechne es dir aus. Wenn die KDU angemessen ist, könntet ihr auch auf 200 m² wohnen, ohne das ihr ausziehen müsstet

Das stimmt nicht.
so bei uns ist das so,wenn die Wohnung zu groß ist,dann denkt das amt,dass sie die Wohnung ja lieber jemanden vermitteln können,der mehr Kinder hat und so.
eine Bekannte von mir hat eine Wohnung nicht bekommen weil sie zu groß war obwohl der Preis gestimmt haz
saika2013
282 Beiträge
08.04.2014 20:56
Also ich denke ihre bekommt was...mein Mann wurde nach der Ausbildung nicht übernommen und wir bekommen...

320 ALG 1
780 ALG 2
317 Elterngeld
184 Kindergeld

Das Eltern Geld wurde angerechnet und wir mussten trotzdem ALG 2 aufstocken !

Ich würde aufjedenfall hin zum Jobcenter dann geht das alles ganz schnell.

LG
Gismo90
882 Beiträge
08.04.2014 20:59
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von Gismo90:

Wenn du vor der Elternzeit schon arbeitslos warst, dann kannst du bestimmt ALG 2 beantragen. Aber wenn du vorher gearbeitet hast und nach der Elternzeit wieder in den vorigen Beruf/Firma einsteigst, denke ich nicht dass du ALG2 beantragen kannst . Aber erkundige dich deswegen doch bei deinem zuständigen Jobcenter, die können es dir doch 100%ig sagen.
Und zu der Quadratmeteranzahl kann ich dir nur sagen, dass man, dort wo ich wohne, zu dritt 80 m2 haben darf. Ist aber glaube überall anders.


das ist def. falsch!

Sie könnte dennoch beantragen.


ah ok - interessant
saika2013
282 Beiträge
08.04.2014 21:00
Ich denke euch stehen noch 120-200€ zu...ihr wohnt ja schon in der Wohnung eine Freundin von mir hat 85 qm und sie darf mit Mann und Kind wohnen bleiben weil die arge sonst umzug ect bezahlen müsste
reni232
640 Beiträge
08.04.2014 21:24
Ich kann dir zumindestens mit Sicherheit schon mal sagen, dass du zuerst Wohngeld beantragen musst, bevor das jobcenter überhaupt bearbeitet, also zuerst das machen und gleich danach alg 2
08.04.2014 21:34
Zitat von cookie23:

Zitat von Turboprinzessin:

Es kommt nicht darauf an wie groß die Wohnung ist, sondern nur ob die Miete inkl. Nebenkosten angemessen ist.

Such mal bei Google nach "KDU + deine Stadt" und rechne es dir aus. Wenn die KDU angemessen ist, könntet ihr auch auf 200 m² wohnen, ohne das ihr ausziehen müsstet

Das stimmt nicht.
so bei uns ist das so,wenn die Wohnung zu groß ist,dann denkt das amt,dass sie die Wohnung ja lieber jemanden vermitteln können,der mehr Kinder hat und so.
eine Bekannte von mir hat eine Wohnung nicht bekommen weil sie zu groß war obwohl der Preis gestimmt haz


Klar stimmt das
Wenn man auf Wohnungssuche ist bekommt man keine größere, als einem zustehen würde. Das ist richtig!
Aber wir reden ja hier von dem Fall, dass man schon in einer größeren Wohnung wohnt und da ist nicht entscheidend wie groß die Wohnung ist. Da guckt das Amt nur auf die Kosten und übernimmt halt nur die angemessenen Kosten. Und nur wenn die Kosten zu hoch sind schauen die auf die m².
Im Fall der TS sind es aber ohnehin nur 5 m² mehr und die Kosten auch nur unwesentlich höher und können von der TS dann selbst getragen werden.

So ein Umzug würde das JC am Ende ja auch noch Geld kosten, da man in dem Fall ja auch Beihilfen beantragen kann für die anstehenden Renovierungsarbeiten der alten und der neuen Wohnung. Und auch noch Kosten für den Umzug selbst, also für ein entsprechendes Auto mindestens und Kartons etc. Das würde dem Amt so viele hundert Euro kosten, dass die das gar nicht in Erwägung ziehen und über die paar m² und über die paar Euro zuviel hinwegsehen, solange die Hilfesuchenden die Restkosten selbst tragen.

Das einzige was passieren kann ist, dass sie sich zeigen lassen, ob die Miete auch tatsächlich bezahlt wird. Aber das sollte ja das geringste Übel sein.
STMS2012
254 Beiträge
09.04.2014 08:40
Zitat von reni232:

Ich kann dir zumindestens mit Sicherheit schon mal sagen, dass du zuerst Wohngeld beantragen musst, bevor das jobcenter überhaupt bearbeitet, also zuerst das machen und gleich danach alg 2


wohngeld wurdr bereits abgelehnt
09.04.2014 09:18
Wieso rufst du bei deinem zuständigen Jobcenter nicht einfach mal an, fragst nach und lässt dir einen Termin geben. Die sind die einzigen die dir sagen können ob und wenn ja wie viel dir zusteht!!!!!
09.04.2014 09:20
Zitat von reni232:

Ich kann dir zumindestens mit Sicherheit schon mal sagen, dass du zuerst Wohngeld beantragen musst, bevor das jobcenter überhaupt bearbeitet, also zuerst das machen und gleich danach alg 2

So ein Schwachsinn.
Man lässt sich einen Termin geben, nimmt alle Unterlagen mit und die bearbeiten das dann alles direkt.
Ohne vorher Wohngeld beantragen zu müssen
cookie23
3592 Beiträge
09.04.2014 10:27
Zitat von Lockenlicht:

Zitat von reni232:

Ich kann dir zumindestens mit Sicherheit schon mal sagen, dass du zuerst Wohngeld beantragen musst, bevor das jobcenter überhaupt bearbeitet, also zuerst das machen und gleich danach alg 2

So ein Schwachsinn.
Man lässt sich einen Termin geben, nimmt alle Unterlagen mit und die bearbeiten das dann alles direkt.
Ohne vorher Wohngeld beantragen zu müssen

ich denke das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
bei uns waere das nämlich auch so..
und bei uns,wenn du Geld von den haben willst und den die Wohnung zu groß ist,sagen sie dir auch das du umziehen sollst.
und einen umzug müssen sie dir zwangsläufig auch nicht bezahlen...
meine schwägerin arbeitet beim amt und sie sagte mir auch das dass wohl von Stadt zu Stadt anders gesehen wird
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt