Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber was tun dagegen

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Schaf
12471 Beiträge
05.10.2010 21:18
Zitat von Gianni2009:

net bös gemeint...aber du hörst dich ziemlich faul an. von wegen "ich bin schwanger - ich bin krank"

ich verstehe deinen chef und deine kollegen (schließlich müssen die des mit deiner krankheit ausbaden - müssen deine arbeit ja mitmachen)

Sie ist die Treppe heruntergefallen und war dann im Krankenhaus. Wie hat das was mit Faulheit zu tun?
Schaf
12471 Beiträge
05.10.2010 21:21
Zitat von josy_at:

"Ein bissl vorsichtiger" ist nicht gleich "Huch, ich bin krank und muss zuhause bleiben".

Meiner Ansicht nach ist es besser, wenn man ein paar Tage daheim bleibt um sich auszukurieren als sich halbkrank in die Arbeit schleppt, nur um zu zeigen, wie krank man wirklich ist, dass auch ja keine Gerüchte auftauchen!
05.10.2010 21:23
Ich glaube mal würdest du die treppe runter fallen und dein artz sagt schonen ist angesagt sonst verlieren sie ihr kind.. was würdes du machen?!? arbeiten oder lieber dein kidn verlieren.!

Ich bin trotz AU arbeiten gegangen 2 tage lang . nur danach konnte ich nicht mehr weil die schmerzen schlimmer wurden..

Ich bin nun echt nicht aus spass zuhause . weil ich es so witzig finde.
Schaf
12471 Beiträge
05.10.2010 21:25
Mal kurz wieder zurück zum Thema:
Zitat von Schaf:

Dein Arbeitgeber kann Dir eine Abmahnung auch in der Schwangerschaft ausstellen. Sie ist auch rechtsgültig, wenn Du Dich nicht dazu äußerst. Ich würde Dir jedoch empfehlen eine Gegendarstellung zu schreiben. Die muss in die Personalakte geheftet werden.

Hast Du schon eine Gegendarstellung zur Abmahnung geschrieben?
05.10.2010 21:27
Danke denn das thema wollte ich auch und nicht mich hier rechtfertigen zu müssen..
Nee hab meine abmahnung erst heute bekommen, & wollte morgen mal ins büro gehen und mal fragen was das ganze soll. Oder doch lieber schriftlich machen?
Putsch
26805 Beiträge
05.10.2010 21:35
Wie gesagt, wenns so ernst ist, dass du Gefahr läuft dein Kind zu verlieren, falls du arbeiten gehst, spricht das erstrecht für'n BV.

Falls deine Ärztin das nicht macht, würd ich mir das von woanders holen.

Damit wär das Problem geklärt.
Tascha
3611 Beiträge
05.10.2010 21:35
Mutterschutzgesetz – die wichtigsten Punkte:

* Mutterschutz-Geltungsbereich: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, egal, ob sie in der Verwaltung, in Betrieben, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft arbeiten.
* Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle: Der Mutterschutz gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, für Aushilfen, für haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und für Auszubildende.
* Mitteilungspflicht der Schwangeren: Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Für werdende Mütter besteht laut Mutterschutzgesetz kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Mutter dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.
* Nachweis der Schwangerschaft: Es reicht aus, zu melden, dass eine Schwangerschaft besteht. Wenn es der Arbeitgeber verlangt, muss die Schwangere eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen.
* Schutzfristen vor der Geburt: Sechs Wochen vor der Geburt dürfen werdende Mütter gemäß dem Mutterschutzgesetz nicht mehr beschäftigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Schwangere unbedingt zu arbeiten wünscht. Die Schwangere kann diese Erklärung laut Mutterschutzgesetz jederzeit widerrufen.
* Schutzfrist nach der Geburt: Nach der Geburt beträgt die Schutzfrist acht Wochen. Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängern die Schutzfrist laut Mutterschutzgesetz um vier auf insgesamt 12 Wochen. Bei Frühgeburten und vorzeitiger Geburt verlängert sich die Schutzfrist um die nicht in Anspruch genommene Zeit.
* Beschäftigungsverbot mit ärztlichem Attest: Werdende Mütter dürfen laut Mutterschutzgesetz keine Arbeiten übernehmen, die nach ärztlichem Attest Leib und Leben der Mutter und des Kindes gefährden. Das Attest des Arztes muss das Beschäftigungsverbot, dessen Umfang und Gründe genau erfassen. Aus der Bescheinigung muss laut Mutterschutzgesetz außerdem hervorgehen, welche Arbeiten die Schwangere nicht leisten darf.
* Schutz vor Gefahren – Arbeitsplatz und Arbeitsablauf: Der Arbeitsplatz und Arbeitsablauf der Schwangeren müssen laut Mutterschutzgesetz so gestaltet sein, dass keine Gefahren für die werdende oder stillende Mutter und das Kind entstehen. Muss die Schwangere bei der Arbeit ständig stehen, hat sie laut Mutterschutzgesetz Anspruch auf Ruhepausen im Sitzen. Umgekehrt dürfen Schwangere, die hauptsächlich im Sitzen arbeiten, ihre Arbeit zur Entspannung unterbrechen.
* Schutz vor Gefahren – verbotene Tätigkeiten: Für Schwangere sind bestimmte Arbeiten verboten. Dazu zählen laut Mutterschutzgesetz alle Aufgaben, bei denen Mutter und Kind gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Akkordarbeit oder Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist Schwangeren laut Mutterschutzgesetz ebenfalls nicht gestattet. Mehrarbeit oder Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist außer in der Gastronomie und bei Musik- und Theateraufführungen ebenfalls nicht erlaubt. Ausnahmen gelten laut Mutterschutzgesetz unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Krankenpflege und in Familienhaushalten. Das Gewerbeaufsichtsamt kann weitere Ausnahmen zulassen.
Schaf
12471 Beiträge
05.10.2010 21:38
Zitat von perle95:

Danke denn das thema wollte ich auch und nicht mich hier rechtfertigen zu müssen..
Nee hab meine abmahnung erst heute bekommen, & wollte morgen mal ins büro gehen und mal fragen was das ganze soll. Oder doch lieber schriftlich machen?

Ich würde Dir empfehlen mal mit den Leuten zu reden. Warum sie Dich abgemahnt haben. Liegt es wirklich nur an dem einmaligen zuspät kommen? Steckt mehr dahinter?
Unabhängig davon - wenn die Abmahnung schon in Deiner Personalakte ist - empfehle ich Dir eine Gegendarstellung zu schreiben. Ich kann Dir nur schwer helfen hier was zu empfehlen, da ich zum Einen den Inhalt der Abmahnung nicht kenne und zum Anderen die gesamte Situation nicht kenne.
Für die Zukunft: achte auf Dich und Dein Krümelchen. Ich sag nicht, dass Du wegen einer kleinen Morgenübelkeit Dich 4 Wochen krank schreiben lassen sollst. Aber wenn Du merkst, es geht nicht mehr, dann bleib daheim! Dein Chef wird es Dir nicht danken!
Passt nicht ganz zum Thema, aber trotzdem: Ich hatte an einem Sonntag Abend eine Theateraufführung in München. Hab mich nach der Aufführung (gegen 23 Uhr) ins Auto gesetzt und bin 480 km nach Kassen gefahren. War dann gegen 4:00 Uhr in Kassel. Nächsten Morgen 6:30 aufgestanden, 9:00 Uhr Schulung gehalten. Das war abolut fahrlässig!!! In dem moment dachte ich mir, dass ich die Schulung nicht absagen kann... ich fahre ja gerne nachts... das wird schon nciht so schlimm werden... aber wenn mir was passiert wäre - wer hätte es mir gedankt?
05.10.2010 21:41
Jaa dieses BV wollt ich jetzt nicht unbedingt haben weil wäre doch extrem langweilig zuhause..
Und ne meine FA stehlt sowas nicht aus warum keine ahnung . wäre dem entsprechen jetzt gut für mein arbeitgeber solange aber wüsste auch nicht wo man sich sonst sowas hollen kann.

Hummers_Mami
26714 Beiträge
05.10.2010 21:42
Zitat von Schaf:

Zitat von Gianni2009:

net bös gemeint...aber du hörst dich ziemlich faul an. von wegen "ich bin schwanger - ich bin krank"

ich verstehe deinen chef und deine kollegen (schließlich müssen die des mit deiner krankheit ausbaden - müssen deine arbeit ja mitmachen)

Sie ist die Treppe heruntergefallen und war dann im Krankenhaus. Wie hat das was mit Faulheit zu tun?


aber sie ist wohl nicht das erste mal krank! und dann noch verschlafen...klar is der chef angepisst!
Schaf
12471 Beiträge
05.10.2010 21:43
Zitat von Gianni2009:

Zitat von Schaf:

Zitat von Gianni2009:

net bös gemeint...aber du hörst dich ziemlich faul an. von wegen "ich bin schwanger - ich bin krank"

ich verstehe deinen chef und deine kollegen (schließlich müssen die des mit deiner krankheit ausbaden - müssen deine arbeit ja mitmachen)

Sie ist die Treppe heruntergefallen und war dann im Krankenhaus. Wie hat das was mit Faulheit zu tun?


aber sie ist wohl nicht das erste mal krank! und dann noch verschlafen...klar is der chef angepisst!

Angepisst sein ist aber nicht das gleiche wie Abmahnung erteilen!
Und nochmal: Krankheit ist nicht Faulheit! Egal, ob ich 5x eine Woche krank bin oder 1x fünf Wochen krank: Krank ist nicht faul!
05.10.2010 21:48
Ja da hast du recht mit . ich werd das morgen erst mal so zu klären und danach achte ich auf alles. Denn mit mir können die nicht alles machen

Ja gedankt hätte dir am ende keiner.! -.-

05.10.2010 21:50
Ich finde gut und akzeptiere vollkommen eure meinungen.
Nur ich möchte euch mal in so ner situation sehen.

wie gesagt ich war da vor auch IMMER arbeiten. und hab nicht ein auf faul gemacht
06.10.2010 00:04
Du solltest doch nun aber wieder arbeiten gehen und hast dich nun wieder krankschreiben lassen, weil dir auf der Arbeit zu viel Stress ist.
Also ist dein Arzt doch eigentlich der Meinung,dass du auch wieder arbeiten kannst nach deinem Sturz oder nicht?
So lese ich das zumindest aus deinem Eingangspost.
Also ich finde auch, dass du dir diesen Stress selber zuzuschreiben hast und anstatt sich dann wieder krankschreiben zu lassen und noch mehr Groll zu ernten,wäre ich lieber nach dem Verschlafen arbeiten gegangen...
Und immer dieses ,,Hol dir doch n BV"....wie wärs denn einfach mal n bisschen Hintern in der Hose zu haben und sich Konflikten zu stellen?
Der Arzt wird das schon entscheiden,wenn er der Meinung ist, dass ein BV angebracht ist,da brauch man ihn nicht drauf hinweisen...
Putsch
26805 Beiträge
06.10.2010 09:43
Zitat von perle95:

Jaa dieses BV wollt ich jetzt nicht unbedingt haben weil wäre doch extrem langweilig zuhause..
Und ne meine FA stehlt sowas nicht aus warum keine ahnung . wäre dem entsprechen jetzt gut für mein arbeitgeber solange aber wüsste auch nicht wo man sich sonst sowas hollen kann.



Naja mit Krankschreibung zuhause sein oder mit BV ...
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