Bekomme ich frei für FA-Termine?
17.09.2014 08:43
Wenn du die Termine nicht ausserhalb der Arbeitszeiten legen kannst, wirst du dafür frei gestellt, inklusive Fahrzeit.. Du musst aber eine Bescheinigung vom FA mitbringen, auf dem steht, wann du da gewesen bist
17.09.2014 09:34
Zitat von Liese381:
Wenn du die Termine nicht ausserhalb der Arbeitszeiten legen kannst, wirst du dafür frei gestellt, inklusive Fahrzeit.. Du musst aber eine Bescheinigung vom FA mitbringen, auf dem steht, wann du da gewesen bist
Rischtisch.
Außerdem ab sofort maximale tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden (die ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Pausen mal nicht erwähnt), höchstens eine Arbeitszeit von 90 Stunden pro Doppeloche.
Sonntags und Feiertags darfst du nicht mehr arbeiten.
Bitte halte dich dran, selbst wenn du da mit deinem Chef einen Kampf auszufechten hast. Es geht hier nicht zuletzt auch um deinen Versicherungsschutz.
Schau mal, hier hab ich mich damals informiert - da steht ganz viel drin und ist wirklich verständlich - auch Sachen, die ganz wenige AG wissen - z.B., dass du das Geld für die Bescheinigung über die SS vom AG zurückbekommst, dass du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten darfst und dass du sitzende Tätigkeiten immer wieder kurz unterbrechen darst usw usw.....
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/musc hg/gesamt.pdf
17.09.2014 16:01
Um das mal zu entschärfen hier:
Ich sage IMMER Bescheid, wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse. Von dem Termin weiß mein Chef schon seit einer Woche.
Ich wollte nur von Euch wissen, ob es sich bei dieser Zeit um Zeit handelt, die man nacharbeiten muss. Mehr nicht. Vielen Dank.
Ich sage IMMER Bescheid, wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse. Von dem Termin weiß mein Chef schon seit einer Woche.
Ich wollte nur von Euch wissen, ob es sich bei dieser Zeit um Zeit handelt, die man nacharbeiten muss. Mehr nicht. Vielen Dank.
17.09.2014 16:02
Zitat von Obsidian:
Zitat von Liese381:
Wenn du die Termine nicht ausserhalb der Arbeitszeiten legen kannst, wirst du dafür frei gestellt, inklusive Fahrzeit.. Du musst aber eine Bescheinigung vom FA mitbringen, auf dem steht, wann du da gewesen bist
Rischtisch.
Außerdem ab sofort maximale tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden (die ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Pausen mal nicht erwähnt), höchstens eine Arbeitszeit von 90 Stunden pro Doppeloche.
Sonntags und Feiertags darfst du nicht mehr arbeiten.
Bitte halte dich dran, selbst wenn du da mit deinem Chef einen Kampf auszufechten hast. Es geht hier nicht zuletzt auch um deinen Versicherungsschutz.
Schau mal, hier hab ich mich damals informiert - da steht ganz viel drin und ist wirklich verständlich - auch Sachen, die ganz wenige AG wissen - z.B., dass du das Geld für die Bescheinigung über die SS vom AG zurückbekommst, dass du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten darfst und dass du sitzende Tätigkeiten immer wieder kurz unterbrechen darst usw usw.....
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/musc hg/gesamt.pdf
Klasse, vielen Dank!!!
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt



