beschäftigungsverbot im hauptjob aber nebenjob weiterhin ausüben?
06.06.2012 06:25
ich arbeite im alten- und pflegheim. mein frauenarzt sagte mit ich kann ein bv bekommen aber muss auch keins haben. es sei meine entscheidung. nun ist es so das ich erstens viel mit körperflüßigkeiten zu tun habe, ich aber andererseits die psyschiche belastung nur noch schwer ertrage. ich denk es liegt an den hormonen. mir tun die menschen so arg leid. ich finde den umgang vom pflegepersonal mti den menschen furchtbar und irgendwie is mri das langsam zu viel. ich will so lange wie möglich durchhalten aber was wäre wenn ich ein bv bekomme? darf ich dann meinen nebenjob weiter ausüben? bei meinem nebenjob hab ich freie zeiteinteilung, es ist ne leichte arbeit und mein chef is super lieb. außerdem herrschen da keine gefahren also seh ich keinen grund gleich beides bleiben zu lassen. und das geld würde mir auch fehlen, hätte im hauptjob schon einbusen durch ein bv, wenn dann noch die 400 euro wegfallen wär das nich so toll.
geht das das man ein bv für den hauptjob hat aber den nebenjob weiter macht?
geht das das man ein bv für den hauptjob hat aber den nebenjob weiter macht?
06.06.2012 06:34
also ich hab in meinem beschäftigungverbot mein volles gehalt weiter bekommen.!!! nimm es in anspruch auf jeden fall es wird dir sofort besser gehen. ich usste darum kämpfen 3 monate lang (bin auch altenpflegerin) bin ich es endlich von meiner FA beam weil meine chefin es mir nicht geben wollte und ich sogar alleine auf stat. war
kann dir nur das raten und wie gesagt mach dir wegen dem geld keine gedanken...

06.06.2012 07:08
also ich arbeite auch im alten- und Pflegeheim, bei mir ist es so das ich in der Pflege ein BV habe, da bekomme ich mein volles Gehalt, halt ohne Zeitzuschläge oder Wochenendzuschlag. Und dann arbeite ich im gleichen Betrieb noch 12 Std im Büro, diesen Job führe ich bis zum Mutterschutz aus, und habe dafür auch hein BV bekommen. Mein Chef hätte auch die möglichkeit gehabt (so wie deiner es auch hat) deine Stunden bis zum Mutterschutz zb. ins Büro oder ins Archiv zu verlegen. Du bekommst lediglich ein BV für die Pflege, oder ähnlich Körperliche Berufe.
06.06.2012 08:14
Nimm das BV für deinen Hauptjob in Anspruch - du bekommst dein volles Gehalt und dann machst du deinen Nebenjob einfach weiter, wenn es dir gefällt und nicht schädlich für deinen Bauchzwerg ist.

06.06.2012 09:02
liebe grüsse aus der heimat butterfliege
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg

musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg

06.06.2012 11:38
Zitat von imo2009:
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg![]()
Es geht bei einem BV nicht darum, ob man krank ist, sondern ob die ausführende Tätigkeit schädlich für die Mutter und das Baby ist. Sprich langes Stehen, Arbeiten mit Gefahrenstoffen, schweres Heben ect. ... Trifft das auf den Nebenjob nicht zu, kannst man ihn bedenkenlos weiter ausüben. Und das BV muß nicht zwingend vom Chef ausgestellt werden - auch der FA kann ein solches aussprechen.
06.06.2012 14:25
Zitat von vany87:ich bin "nur" als hauswirtschafterin da und auch "nur" über zeitarbeit. ich bekomme pro gearbeiteten tag 12 euro steuerfreien zuschuss, der würde wegfallen und ich bekomme ein bissl mehr als tariflohn, aber unter vorbehalt, die firma kann das jederzeit wiederrufen und nur tarif zahlen. das werden die sicher auch wenn ich ein bv hab. außerdem bin ich auf 30 stunden pro woche eingestellt, arbeite aber mehr und bekomm auch mehr gezahlt aber eben nur wenn ichs auch arbeite. deswegen isses leider alles rechtens und ich würde viel einbüsen
also ich hab in meinem beschäftigungverbot mein volles gehalt weiter bekommen.!!! nimm es in anspruch auf jeden fall es wird dir sofort besser gehen. ich usste darum kämpfen 3 monate lang (bin auch altenpflegerin) bin ich es endlich von meiner FA beam weil meine chefin es mir nicht geben wollte und ich sogar alleine auf stat. warkann dir nur das raten und wie gesagt mach dir wegen dem geld keine gedanken...

06.06.2012 14:28
Zitat von imo2009:ja ich muss den fragen. aber ich hatte den nebenjob zuerst und hab auch direkt gesagt das ich den ned aufgeben werd, somit is das geklärt
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg![]()

und der nebenjob is ja ne andere tätigkeit als der hauptjob, deswegen weiß ich ned. ich mein ich bekomm dann verbot weil infektionsgefahr zu hoch ist zb und beim nebenjob hack ich aber nur im büro. als beispiel. dann is die gefahr da ja gar ned gegeben und das bv somit unwirksam. also so dachte ich mir das

06.06.2012 15:34
Zitat von RaupeNimmersatt:
Zitat von imo2009:
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg![]()
Es geht bei einem BV nicht darum, ob man krank ist, sondern ob die ausführende Tätigkeit schädlich für die Mutter und das Baby ist. Sprich langes Stehen, Arbeiten mit Gefahrenstoffen, schweres Heben ect. ... Trifft das auf den Nebenjob nicht zu, kannst man ihn bedenkenlos weiter ausüben. Und das BV muß nicht zwingend vom Chef ausgestellt werden - auch der FA kann ein solches aussprechen.
sicher,das ist mir schon alles klar,denoch würde ich als chef sicher nicht dulden das ein nebenjob ausgeübt wird...........aber ich hab natürlich keine ahnung wie die gesetzeslage ist.......würde mich aber informieren ,um dann nicht ne böse überraschung zu erleben.
06.06.2012 15:41
Zitat von imo2009:ja das will ich ja. ob ers duldet oder ned is mir egal. der wird mich dann eh ned verlängern. solang er rechtlich nix machen kann is mir das egal.
Zitat von RaupeNimmersatt:
Zitat von imo2009:
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg![]()
Es geht bei einem BV nicht darum, ob man krank ist, sondern ob die ausführende Tätigkeit schädlich für die Mutter und das Baby ist. Sprich langes Stehen, Arbeiten mit Gefahrenstoffen, schweres Heben ect. ... Trifft das auf den Nebenjob nicht zu, kannst man ihn bedenkenlos weiter ausüben. Und das BV muß nicht zwingend vom Chef ausgestellt werden - auch der FA kann ein solches aussprechen.
sicher,das ist mir schon alles klar,denoch würde ich als chef sicher nicht dulden das ein nebenjob ausgeübt wird...........aber ich hab natürlich keine ahnung wie die gesetzeslage ist.......würde mich aber informieren ,um dann nicht ne böse überraschung zu erleben.
06.06.2012 15:42
Du darfst wenn du ein BV keine Nebentätigkeiten ausüben ...

06.06.2012 15:42
Zitat von butterfly1987w:denk aber trotzdem das es dein chef wissen sollte.
Zitat von imo2009:ja ich muss den fragen. aber ich hatte den nebenjob zuerst und hab auch direkt gesagt das ich den ned aufgeben werd, somit is das geklärt
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
lg![]()
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und der nebenjob is ja ne andere tätigkeit als der hauptjob, deswegen weiß ich ned. ich mein ich bekomm dann verbot weil infektionsgefahr zu hoch ist zb und beim nebenjob hack ich aber nur im büro. als beispiel. dann is die gefahr da ja gar ned gegeben und das bv somit unwirksam. also so dachte ich mir das![]()

06.06.2012 16:14
Zitat von iceangel29:sicher?
Du darfst wenn du ein BV keine Nebentätigkeiten ausüben ...![]()

06.06.2012 16:15
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von iceangel29:sicher?
Du darfst wenn du ein BV keine Nebentätigkeiten ausüben ...![]()
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ja


06.06.2012 16:15
Zitat von imo2009:was jetzt genau? das ich nen nebenjob hab weiß er ja.
Zitat von butterfly1987w:denk aber trotzdem das es dein chef wissen sollte.
Zitat von imo2009:ja ich muss den fragen. aber ich hatte den nebenjob zuerst und hab auch direkt gesagt das ich den ned aufgeben werd, somit is das geklärt
liebe grüsse aus der heimat butterfliege![]()
musst du nicht deinen chef fragen wegen nebenjob? keine ahnung ob man das rechtlich überhaupt so machen darf.im hauptjob ist man " krank" aber im nebenjob gehts......erkundige dich lieber mal,nicht das dir das dann mal ans bein läuft.....theoretisch kann dein chef von dir ja verlangen den nebenjob aufzugeben.
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und der nebenjob is ja ne andere tätigkeit als der hauptjob, deswegen weiß ich ned. ich mein ich bekomm dann verbot weil infektionsgefahr zu hoch ist zb und beim nebenjob hack ich aber nur im büro. als beispiel. dann is die gefahr da ja gar ned gegeben und das bv somit unwirksam. also so dachte ich mir das![]()
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