Mütter- und Schwangerenforum

betreuungsgeld klappe die 13.

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steffibabyy
1602 Beiträge
10.01.2013 08:50
hallo

gestern in der super mittwoch stand, dass nur eltern betreuuungsgeld bekommen, deren kind nach dem 1.8.2012 geboren sind.

so jetzt zu meiner situation:

Marie ist am 2.5.12 geboren...

am 2.5.2013 wird sie dann natürlich 1 jahr!
ab 1.8.203 wird das betreuungsgeld bezhalt.

da marie erst mit 2 in den kita geht, also am 1.8.2014 würde mir ja eig das betreuungsgeld 1 jahr zustehen.

aber jetzt habe ich das gestren so verstanden, dass ich es nicht bekomme, weil es erst für kinder ab dem 1.8.12 sind.

stimt das oder habe ich das falsch verstanden???
iceangel29
8193 Beiträge
10.01.2013 08:55
nein das hast du richtig verstanden , du hast somit keinen Anspruch drauf
KleinePerle
8877 Beiträge
10.01.2013 09:02
Wieso denn des??
iceangel29
8193 Beiträge
10.01.2013 09:05
Keine ahnung , war ja damals beim Elterngeld auch so als das eingeführt wurde . Da gabs doch auch so ein fixes Datum ab wann wer anspruch drauf hat.
KleinePerle
8877 Beiträge
10.01.2013 09:06
Zitat von iceangel29:

Keine ahnung , war ja damals beim Elterngeld auch so als das eingeführt wurde . Da gabs doch auch so ein fixes Datum ab wann wer anspruch drauf hat.

Ah ok. Wusste zwar das es ab August 2013 betreuungsgeld gibt aber das die da wieder so ne Regelung hatten hab ich nicht mitbekommen.
Cathi1989
2796 Beiträge
10.01.2013 09:12
also das ist jetzt das was ich dazu gefunden habe

§ 27 Übergangsvorschrift


(5) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat.

(Entwurf)

Vorgesehene Begründung des Gesetzgebers für den Entwurf zu § 27:

Durch den neu aufgenommenen § 27 Absatz 5 Satz 1 wird geregelt, dass Betreuungsgeld nur für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurden, gezahlt wird. Durch eine entsprechende Stichtagsregelung werden unterbrochene Bezugsverläufe für die Jahre 2013 und 2014 und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, welcher durch erhöhte Fallzahlen bei der neu eingeführten Leistung Betreuungsgeld entstehen würde, vermieden. Für das Jahr 2013 wird im neu eingefügten Satz 2 eine abweichende Regelung zur Höhe des Betreuungsgeldes aufgenommen. Danach beträgt das Betreuungsgeld im Jahr 2013 100 Euro pro Monat. Für Lebensmonate, in die der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes fällt, beziehungsweise für Lebensmonate, die sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 liegen, erfolgt eine taggenaue Berechnung (§ 40 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch). Ab dem 1. Januar 2014 wird Betreuungsgeld nach § 4b in Höhe von 150 Euro und bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats für 24 Lebensmonate nach § 4d Absatz 1 gezahlt.

Quelle Bt-Drs 17/9917

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgel dgesetz/2012-2013.html
Laskaja
19135 Beiträge
10.01.2013 09:17
Ne hast leider kein Anspruch drauf, schon iwie gemein .. naja..

Lustig find ich ja, dass ers alle kein Betreuungsgeld haben wollten und jetzt aufeinmal doch is ma wieder typisch.. Was jetzt nich auf die TE bezogen sein soll sondern an die Allgemeinheit!! Bevor es wieder heißt ich will stänkern..
Cathi1989
2796 Beiträge
10.01.2013 09:19
Zitat von Laskaja:

Ne hast leider kein Anspruch drauf, schon iwie gemein .. naja..

Lustig find ich ja, dass ers alle kein Betreuungsgeld haben wollten und jetzt aufeinmal doch is ma wieder typisch.. Was jetzt nich auf die TE bezogen sein soll sondern an die Allgemeinheit!! Bevor es wieder heißt ich will stänkern..


nö finds nach wie vor nicht gut.
aber das ist jedem selbst überlassen.
KleinePerle
8877 Beiträge
10.01.2013 09:22
Laskaja lustig finde ich es auch. Denn viele behalten ihre Kinder nun zuhause.
Versteh garnicht wie man auf 100 Euro so scharf drauf sein kann
Laskaja
19135 Beiträge
10.01.2013 09:26
Zitat von KleinePerle:

Laskaja lustig finde ich es auch. Denn viele behalten ihre Kinder nun zuhause.
Versteh garnicht wie man auf 100 Euro so scharf drauf sein kann


Ich auch nicht..
Naja.. meine Kinder bleiben so oder so zuhause bis sie 3 sind. Meine Tochter is allerdings im Dezember ers 3 geworden und is dann aber im August schon in KiGa gegangen.
Hab mir das aber unabhängig vom Betreuungsgeld überlegt lol.. weiß auch noch nich ob ich das beantrage, wird ja bei der Lohnsteuererklärung eh wieder als Einkommen dazugerechnet oder?? Elterngeld muss ja auch "zurückgezahlt" werden..
KleinePerle
8877 Beiträge
10.01.2013 09:29
Laskaja meine Grosse kam auch mit 3 erst in den kiga,und die kleine auch habe mir 2 Jahre Elternzeit genommen und im August 2015 kann sie dann in kiga. Fur mich war das schon immer klar ,sollte ich mal Kinder haben,kommen sie erst mit 3 in kiga.
Ob es mit angerechnet wird weiß ich nicht
KleinePerle
8877 Beiträge
10.01.2013 09:31
Zitat von KleinePerle:

Laskaja meine Grosse kam auch mit 3 erst in den kiga,und die kleine auch habe mir 2 Jahre Elternzeit genommen,und bleib bis sie 3 wird Zuhause ,und im August 2015 kann sie dann in kiga. Fur mich war das schon immer klar ,sollte ich mal Kinder haben,kommen sie erst mit 3 in kiga.
Ob es mit angerechnet wird weiß ich nicht
,
10.01.2013 09:59
Ich finde es echt schade, ich bleibe sowiso für 2 Jahre zuhause bei meiner Maus (am 22.7.12 geboren) und da wären 100/150 € mehr im Monat schon ganz schön gewesen..... finde leider auch keinen Job zum Zeitschriften austragen, damit wir 100-200€ mehr hätten....
Lsd_alice
2632 Beiträge
10.01.2013 10:15
Zitat von BennyundSandra:

Ich finde es echt schade, ich bleibe sowiso für 2 Jahre zuhause bei meiner Maus (am 22.7.12 geboren) und da wären 100/150 € mehr im Monat schon ganz schön gewesen..... finde leider auch keinen Job zum Zeitschriften austragen, damit wir 100-200€ mehr hätten....


Aber es wird dir doch gezahlt Für alle ab 1.1.2012
10.01.2013 10:18
Zitat von Lsd_alice:

Zitat von BennyundSandra:

Ich finde es echt schade, ich bleibe sowiso für 2 Jahre zuhause bei meiner Maus (am 22.7.12 geboren) und da wären 100/150 € mehr im Monat schon ganz schön gewesen..... finde leider auch keinen Job zum Zeitschriften austragen, damit wir 100-200€ mehr hätten....


Aber es wird dir doch gezahlt Für alle ab 1.1.2012

ist das wirklich sicher? bin nämlich in ner ähnlichen situation... und so bescheuert und unglaubwürdig das für einige klingen mag: für mich machen die 100€ den unterschied, ob ich mir noch nen job anner kasse suche oder ganz zuhause bleibe...
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