Mütter- und Schwangerenforum

Dass liebe Geld

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Mama-Kerstin
119 Beiträge
22.01.2012 22:47
Hallo Mädels,

meine Frage, ich bin jetzt bis Anfang Februar noch Angestellt dann läuft mein Arbeitsvertrag aus. Dann bekomm ich ALG 1 bis sechs Wochen vor der Entbindung dieam 29.04 ist. So und nun ? Elterngeld, ALG 2, Kindergeld ??
Ich hab keine Ahnung meine Momleider auch nich da sie noch nie Arbeitslos war in ihrem Leben. Könnt mich grad hinsetzen und heulen da wir auch noch umziehen müssen.
Hat jemandvon euch damehr Ahnung ? Wo ich hin muss oder wer mir da weiterhelfen kann.

Ich dank euch schon mal für die Hilfe
Jelaya
675 Beiträge
22.01.2012 22:58
Hey
Kopf hoch! Die Situation ist erstmal weniger angenehm, aber sie kann ja jeden treffen- also nichts unübliches mal so betrachtet.
Ich kenn das ja selber, und wichtig ist nicht zu verzagen- sondern versuchen, das beste aus dem raus zu holen und vielleicht für Neues offen zu werden. Vergiss nicht, wenn sich eine Tür schließt, eröffnen sich fünf neue Türen!

Ich kenn deine genaue Situation nicht, grob gibt es die Richtlinie:
Je nachdem wann deine Elternzeit beginnt, dir müssten ca. 2/3 Wochen fehlen, bis der Mutterschutz eintritt, richtig? Erfrage den genauen Termin bei deiner Krankenkasse-
ich vermute in denen musst du dich Arbeitslos und Suchend(!) melden(keine Sorge, keiner wird dich hochschwanger annehmen!)-mein Beschäftigungsverbot musste ich für 4 Tage aufheben lassen. Das ist wichtig für den nahtlosen übergang, um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Das bekommst du 6Wochen vor und 8 wochen nach der geburt. Und dann bekommst Elterngeld, wobei die 8Wochen Mutterschaftsgeld schon mit einberechnet werden.

Soweit erstmal das Grobe..
Jelaya
675 Beiträge
22.01.2012 23:03
Ich sollte gründlicher lesen

Aber im Groben ist es ja genauso, Kindergeld kannst auch gleich beantragen,wenn der Spross da ist.
Die 6Wochen werden dir anberechnet und wenn dein Elternjahr vorrüber ist, geht das restliche eine Jahr ALG1 erstmal weiter plus das Kindergeld
KittyKat
5220 Beiträge
23.01.2012 01:11
6 Wochen vor der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, musst du dort beantragen. 8 Wochen nach der Geburt bekommst du auch Mutterschaftsgeld von der KK, kannst du aber erst nach der Geburt beantragen. Danach bekommst du Elterngeld für 12 Monate ab Geburt, aber erst nach dem Mutterschaftsgeld. Und Kindergeld bekommst du auch. Danach kannst du dich wieder arbeitslos melden und bekommst dann noch das restliche ALG1, wenn du vor dem Mutterschutz noch keine 12 Monate bekommen hast. Hoffe das war verständlich. Wenn du Fragen hast, gerne.
23.01.2012 08:55
sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 08:56
ich hab genau dasselbe durch wie du...
mein vertrag lief im dezember aus... ende feb war ET...
hab dann ALG I bekommen bis 6 wochen vor der geburt da gabs dann das mutterschaftsgeld.. nach der geburt auch... als der bezugsraum vorbei war hab ich von elterngeld, kindergeld, unterhaltsvorschuss und aufstockendem hartz IV gelebt..
am besten gehst du auch zu einer beratungsstelle wie der donum vitae.. die helfen dir auch die anträge auszufüllen.. .
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 08:58
Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...
23.01.2012 09:02
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 09:16
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!

Dann bin ich mir sicher dass ein anspruch besteht... wenn du dich für teilzeit zur verfügung stellen willst wird der anspruch natürlich weniger... ist halt nur die frage wie dus machst wenn du kündigen willst..
23.01.2012 09:25
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!

Dann bin ich mir sicher dass ein anspruch besteht... wenn du dich für teilzeit zur verfügung stellen willst wird der anspruch natürlich weniger... ist halt nur die frage wie dus machst wenn du kündigen willst..


wieso wird der Anspruch dann weniger? Hauptsache ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder? Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Mütter weniger ALG I bekommen nur weil sie Teilzeit arbeiten möchten. Hat man da als Mutter nicht gewisse Vorteile?
Ich meine, wenn es auf der Grundlage meines letzten Netto-Gehalts berechnet wird, was wird dann da abgezogen?
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 10:07
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!

Dann bin ich mir sicher dass ein anspruch besteht... wenn du dich für teilzeit zur verfügung stellen willst wird der anspruch natürlich weniger... ist halt nur die frage wie dus machst wenn du kündigen willst..


wieso wird der Anspruch dann weniger? Hauptsache ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder? Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Mütter weniger ALG I bekommen nur weil sie Teilzeit arbeiten möchten. Hat man da als Mutter nicht gewisse Vorteile?
Ich meine, wenn es auf der Grundlage meines letzten Netto-Gehalts berechnet wird, was wird dann da abgezogen?

ich kann dir nicht sagen warum dass so ist aber man kriegt nur so viel ALG I wie man sich stunden dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt ich wollte es auch nicht glauben aber ich hab erst vor drei tagen meine arbeitssuchend meldung abgegeben und das hat man mir gesagt...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/ zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Beme ssungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum- Nav.html
im letzten absatz steht das auch nochmal...
23.01.2012 10:11
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!

Dann bin ich mir sicher dass ein anspruch besteht... wenn du dich für teilzeit zur verfügung stellen willst wird der anspruch natürlich weniger... ist halt nur die frage wie dus machst wenn du kündigen willst..


wieso wird der Anspruch dann weniger? Hauptsache ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder? Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Mütter weniger ALG I bekommen nur weil sie Teilzeit arbeiten möchten. Hat man da als Mutter nicht gewisse Vorteile?
Ich meine, wenn es auf der Grundlage meines letzten Netto-Gehalts berechnet wird, was wird dann da abgezogen?

ich kann dir nicht sagen warum dass so ist aber man kriegt nur so viel ALG I wie man sich stunden dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt ich wollte es auch nicht glauben aber ich hab erst vor drei tagen meine arbeitssuchend meldung abgegeben und das hat man mir gesagt...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/ zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Beme ssungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum- Nav.html
im letzten absatz steht das auch nochmal...



Zeitliche Einschränkungen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).


Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum in dem ich gearbeitet habe. Nach dem das ALG I berechnet wird. Ich habe 31 Stunden gearbeitet, das bedeutet wenn ich nicht mehr 31 Stunden arbeiten gehen möchte oder kann, dann würde ich theoretisch weniger ALG I bekommen, verstehe ich das richtig?
Feenstaub
1331 Beiträge
23.01.2012 10:13
Wenn ihr schon dabei seid, ich hätte da auch ne kleine Frage, wenns recht is
Das Kindergeld fürs KIND wird nicht an meinen Regelsatz angerechnet oder? Also die ziehen mir das nicht ab richtig?
Sie würden nur Kindergeld anrechnen das ich für MICH bekomme, was ja nicht der Fall ist in der Elternzeit, ist das richtig?
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 10:17
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Penelope3582:

sorry, wenn ich mich mit einer anderen Frage einmisch, aber es passt irgendwie hier her un vielleicht weiß es ja jemand. Kann man auch nach 2 Jahren Elternzeit, wenn man die doppelte Auszahlungsvariante gewählt hat, dann noch ALG I beantragen?
Hab zwar einen Job, aber ich möchte nach meiner Elternzeit im August nicht mehr dort weiter arbeiten. Suche mir schon was Neues, aber was ist wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. Ich denke schon, dass ich bis dahin was finden werde, aber heut zu Tage weiß man nie. Was ist wenn dieser Fall eintritt und ich ab August dann "arbeitslos" bin. Kann ich dann ALG I beantragen und wird das dann auf der Grundlage meines Netto-Gehalts vor der Geburt berechnet?
Außerdem möchte ich selbst kündigen, dann bekomme ich auf jeden Fall erst mal eine Sperre von 3 Monaten,oder?


ob du noch ALG I bekommst hängt davon ab ob du einen anspruch hast, d.h. ob du ein jahr vor der geburt voll gearbeitet hast UND ob du dich voll oder teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen kannst.. d.h. ob die kinderbetreuung gesichert ist..
wenn du selbst kündigst bekommst du auf jeden fall die sperre...
bin grad in derselben situation nach einem jahr elternzeit will ich ab mai wieder arbeiten gehen, daher hab ich das auch grad mit dem amt geklärt was wäre wenn...


Ich habe vor der Geburt meiner zweiten Tochter knapp 3 Jahre lang 31 Stunden(meißtens mehr) die Woche gearbeitet, davor war ich wegen meiner Großen in Elternzeit, aber auch davor habe ich immer gearbeitet! Ich kenne ich mit dem Thema nicht so gut aus, ich war erst einmal insgesamt 3 Mnate arbeitslos
Betreuung wäre gewährleistet, aber mit 2 Kindern möchte ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann verdient genug, dass ich mir das erlauben kann!

Dann bin ich mir sicher dass ein anspruch besteht... wenn du dich für teilzeit zur verfügung stellen willst wird der anspruch natürlich weniger... ist halt nur die frage wie dus machst wenn du kündigen willst..


wieso wird der Anspruch dann weniger? Hauptsache ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder? Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Mütter weniger ALG I bekommen nur weil sie Teilzeit arbeiten möchten. Hat man da als Mutter nicht gewisse Vorteile?
Ich meine, wenn es auf der Grundlage meines letzten Netto-Gehalts berechnet wird, was wird dann da abgezogen?

ich kann dir nicht sagen warum dass so ist aber man kriegt nur so viel ALG I wie man sich stunden dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt ich wollte es auch nicht glauben aber ich hab erst vor drei tagen meine arbeitssuchend meldung abgegeben und das hat man mir gesagt...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/ zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Beme ssungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum- Nav.html
im letzten absatz steht das auch nochmal...



Zeitliche Einschränkungen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).


Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum in dem ich gearbeitet habe. Nach dem das ALG I berechnet wird. Ich habe 31 Stunden gearbeitet, das bedeutet wenn ich nicht mehr 31 Stunden arbeiten gehen möchte oder kann, dann würde ich theoretisch weniger ALG I bekommen, verstehe ich das richtig?


Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 10:22
Zitat von Feenstaub:

Wenn ihr schon dabei seid, ich hätte da auch ne kleine Frage, wenns recht is
Das Kindergeld fürs KIND wird nicht an meinen Regelsatz angerechnet oder? Also die ziehen mir das nicht ab richtig?
Sie würden nur Kindergeld anrechnen das ich für MICH bekomme, was ja nicht der Fall ist in der Elternzeit, ist das richtig?

Doch das wird angerechnet.. weil du bekommst einen satz für dich an leistungen und einen satz für dein kind...
ich glaube für das kind sind es 215 euro soweit ich dass noch weiss.. aber da kindergeld als einkommen gilt wird es darauf angerechnet...

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52080.ki ndergeld.htm
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