Die Geburt - Verdienstausfall beim Mann
06.04.2016 11:46
Haushaltshilfe nach der Geburt
Die Zeit im Wochenbett – Neugeborenes und Mutter umsorgt
Nach der Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder wartet eine aufregende und spannende Zeit auf Sie. Sie befinden sich im so genannten Wochenbett, welches direkt nach der Geburt beginnt und sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen erstreckt. Die frischgebackenen Mütter brauchen in dieser Phase mit ihrem Neugeborenen einen sicheren Raum, um sich von der Geburt erholen und sich in Ruhe kennenlernen zu können. In dieser Zeit kann eine Betreuerin von Lagama wertvolle Zeit schenken, in dem Sie der Mutter alltägliche Arbeiten abnimmt und diese sich somit intensiver auf sich und Ihr Neugeborenes konzentrieren kann. Fotolia 57845477 MInsbesondere wenn die Zeit des Wochenbetts mit Krankheit verbunden ist, steht jungen Müttern eine Betreuung und somit eine Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft zu. Eine Erkrankung, die die Bewältigung des Alltags erschwert bis hin zu einer Wochenbettdepression - die Gründe für eine Haushaltshilfe können vielfältig sein. Lagama berät hierbei mit Blick auf die Erkrankungen, die Attestierung als auch den Einsatz einer Haushaltshilfe bei Ihnen Zuhause. Wir helfen Ihnen gerne wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten und unterstützen auch gerne beim Ausfüllen des Antrags Ihrer Krankenkasse.
Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe zu?
Nach der Entbindung besteht zunächst kein weiterer Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Eine Mehrleistung für die ersten Tage danach liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse und kann von Ihnen individuell erfragt werden. Besteht nach der Geburt jedoch eine medizinische Indikation, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine sonst im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Was müssen Sie tun?
Um die Haushaltshilfe zu erhalten lassen Sie sich ein Attest Ihres behandelten Arztes ausstellen. Anschließend füllen Sie den Antrag für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse aus. Diesen stellen manche Krankenkassen auch online bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Entscheidend für eine Kostenübernahme ist, dass es einen medizinischen Grund gibt, weswegen eine punktuelle Unterstützung notwendig ist. Ansonsten ist jederzeit ein Privatvertrag möglich, um Ihre Versorgung oder die Ihrer Kinder zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Genehmigung unterstützen wir Sie gerne bei der Betreuung Ihrer Kinder und der Versorgung Ihres Haushalts. Somit können Sie sich voll und ganz auf die erste Zeit nach der Geburt konzentrieren.
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Wenn Sie nach der Geburt aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Hilfe im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse eine Zuzahlung von 10% der Kosten, max. jedoch 10 € pro Tag, berechnen.
Was leistet die Betreuerin von Lagama
Je nachdem, wie viele Stunden von Ihrem Arzt verordnet und anschließend von der Krankenkasse genehmigt wurden, ist unsere Betreuerin zwischen zwei und acht Stunden am Tag bei Ihnen Zuhause. In dieser Zeit kümmert sie sich in erster Linie um die Betreuung und Versorgung der Kinder. Darüber hinaus unterstützt Sie bei den anfallenden Arbeiten des Alltags. Diese reichen vom Kochen des Mittagessens bis hin zur Wohnungsreinigung.
Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.
Falls keine Genehmigung vorliegt, machen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Das ist jetzt das was ich bei uns gefunden habe. Das klingt doch ganz vielversprechend.
Die Zeit im Wochenbett – Neugeborenes und Mutter umsorgt
Nach der Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder wartet eine aufregende und spannende Zeit auf Sie. Sie befinden sich im so genannten Wochenbett, welches direkt nach der Geburt beginnt und sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen erstreckt. Die frischgebackenen Mütter brauchen in dieser Phase mit ihrem Neugeborenen einen sicheren Raum, um sich von der Geburt erholen und sich in Ruhe kennenlernen zu können. In dieser Zeit kann eine Betreuerin von Lagama wertvolle Zeit schenken, in dem Sie der Mutter alltägliche Arbeiten abnimmt und diese sich somit intensiver auf sich und Ihr Neugeborenes konzentrieren kann. Fotolia 57845477 MInsbesondere wenn die Zeit des Wochenbetts mit Krankheit verbunden ist, steht jungen Müttern eine Betreuung und somit eine Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft zu. Eine Erkrankung, die die Bewältigung des Alltags erschwert bis hin zu einer Wochenbettdepression - die Gründe für eine Haushaltshilfe können vielfältig sein. Lagama berät hierbei mit Blick auf die Erkrankungen, die Attestierung als auch den Einsatz einer Haushaltshilfe bei Ihnen Zuhause. Wir helfen Ihnen gerne wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten und unterstützen auch gerne beim Ausfüllen des Antrags Ihrer Krankenkasse.
Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe zu?
Nach der Entbindung besteht zunächst kein weiterer Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Eine Mehrleistung für die ersten Tage danach liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse und kann von Ihnen individuell erfragt werden. Besteht nach der Geburt jedoch eine medizinische Indikation, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine sonst im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Was müssen Sie tun?
Um die Haushaltshilfe zu erhalten lassen Sie sich ein Attest Ihres behandelten Arztes ausstellen. Anschließend füllen Sie den Antrag für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse aus. Diesen stellen manche Krankenkassen auch online bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Entscheidend für eine Kostenübernahme ist, dass es einen medizinischen Grund gibt, weswegen eine punktuelle Unterstützung notwendig ist. Ansonsten ist jederzeit ein Privatvertrag möglich, um Ihre Versorgung oder die Ihrer Kinder zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Genehmigung unterstützen wir Sie gerne bei der Betreuung Ihrer Kinder und der Versorgung Ihres Haushalts. Somit können Sie sich voll und ganz auf die erste Zeit nach der Geburt konzentrieren.
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Wenn Sie nach der Geburt aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Hilfe im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse eine Zuzahlung von 10% der Kosten, max. jedoch 10 € pro Tag, berechnen.
Was leistet die Betreuerin von Lagama
Je nachdem, wie viele Stunden von Ihrem Arzt verordnet und anschließend von der Krankenkasse genehmigt wurden, ist unsere Betreuerin zwischen zwei und acht Stunden am Tag bei Ihnen Zuhause. In dieser Zeit kümmert sie sich in erster Linie um die Betreuung und Versorgung der Kinder. Darüber hinaus unterstützt Sie bei den anfallenden Arbeiten des Alltags. Diese reichen vom Kochen des Mittagessens bis hin zur Wohnungsreinigung.
Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.
Falls keine Genehmigung vorliegt, machen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Das ist jetzt das was ich bei uns gefunden habe. Das klingt doch ganz vielversprechend.
06.04.2016 11:47
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
06.04.2016 11:52
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?


06.04.2016 11:54
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?Ich steh gerade aufm Schlauch
![]()
Oh, der Link wäre gut gewesen!

06.04.2016 11:54
Zitat von markusmami:
Haushaltshilfe nach der Geburt
Die Zeit im Wochenbett – Neugeborenes und Mutter umsorgt
Nach der Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder wartet eine aufregende und spannende Zeit auf Sie. Sie befinden sich im so genannten Wochenbett, welches direkt nach der Geburt beginnt und sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen erstreckt. Die frischgebackenen Mütter brauchen in dieser Phase mit ihrem Neugeborenen einen sicheren Raum, um sich von der Geburt erholen und sich in Ruhe kennenlernen zu können. In dieser Zeit kann eine Betreuerin von Lagama wertvolle Zeit schenken, in dem Sie der Mutter alltägliche Arbeiten abnimmt und diese sich somit intensiver auf sich und Ihr Neugeborenes konzentrieren kann. Fotolia 57845477 MInsbesondere wenn die Zeit des Wochenbetts mit Krankheit verbunden ist, steht jungen Müttern eine Betreuung und somit eine Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft zu. Eine Erkrankung, die die Bewältigung des Alltags erschwert bis hin zu einer Wochenbettdepression - die Gründe für eine Haushaltshilfe können vielfältig sein. Lagama berät hierbei mit Blick auf die Erkrankungen, die Attestierung als auch den Einsatz einer Haushaltshilfe bei Ihnen Zuhause. Wir helfen Ihnen gerne wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten und unterstützen auch gerne beim Ausfüllen des Antrags Ihrer Krankenkasse.
Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe zu?
Nach der Entbindung besteht zunächst kein weiterer Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Eine Mehrleistung für die ersten Tage danach liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse und kann von Ihnen individuell erfragt werden. Besteht nach der Geburt jedoch eine medizinische Indikation, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine sonst im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Was müssen Sie tun?
Um die Haushaltshilfe zu erhalten lassen Sie sich ein Attest Ihres behandelten Arztes ausstellen. Anschließend füllen Sie den Antrag für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse aus. Diesen stellen manche Krankenkassen auch online bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Entscheidend für eine Kostenübernahme ist, dass es einen medizinischen Grund gibt, weswegen eine punktuelle Unterstützung notwendig ist. Ansonsten ist jederzeit ein Privatvertrag möglich, um Ihre Versorgung oder die Ihrer Kinder zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Genehmigung unterstützen wir Sie gerne bei der Betreuung Ihrer Kinder und der Versorgung Ihres Haushalts. Somit können Sie sich voll und ganz auf die erste Zeit nach der Geburt konzentrieren.
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Wenn Sie nach der Geburt aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Hilfe im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse eine Zuzahlung von 10% der Kosten, max. jedoch 10 € pro Tag, berechnen.
Was leistet die Betreuerin von Lagama
Je nachdem, wie viele Stunden von Ihrem Arzt verordnet und anschließend von der Krankenkasse genehmigt wurden, ist unsere Betreuerin zwischen zwei und acht Stunden am Tag bei Ihnen Zuhause. In dieser Zeit kümmert sie sich in erster Linie um die Betreuung und Versorgung der Kinder. Darüber hinaus unterstützt Sie bei den anfallenden Arbeiten des Alltags. Diese reichen vom Kochen des Mittagessens bis hin zur Wohnungsreinigung.
Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.
Falls keine Genehmigung vorliegt, machen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Das ist jetzt das was ich bei uns gefunden habe. Das klingt doch ganz vielversprechend.
Ja, danke dir

Als wäre nicht schon alles kompliziert genug mit den ganzen Anträgen

06.04.2016 11:55
Ja da hat Du recht, muß sagen, das hat Männe damals gemanagt und der ARzt meine ich im KH hat noch mal nen Schriebe aufgesetzt für die KH, dass ich eben nicht alleine den haushalt machen kann bzw. fähig bin, das Kind zu versorgen und und. Liegt aber schon 10 jahre zurück- kann sich also auch einiges geändert haben
06.04.2016 12:02
Zitat von Märzi:
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?Ich steh gerade aufm Schlauch
![]()
Oh, der Link wäre gut gewesen!https://nordwest.aok.de/inhalt/haushaltshilfe-4/
Ah super. Ja man könnte zumindest was beantragen.
Hast du dort mit denen gesprochen?
Stehen dir auch ein paar Tage zu (zumindest für den Aufenthalt des khs) oder dann auch nichts?
06.04.2016 12:16
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?Ich steh gerade aufm Schlauch
![]()
Oh, der Link wäre gut gewesen!https://nordwest.aok.de/inhalt/haushaltshilfe-4/
Ah super. Ja man könnte zumindest was beantragen.
Hast du dort mit denen gesprochen?
Stehen dir auch ein paar Tage zu (zumindest für den Aufenthalt des khs) oder dann auch nichts?
Ja, habe mit denen gesprochen!
Mir?? Ich bin doch eh im Mutterschutz, da steht einem kein Sonderurlaub oder zu! Meintest du das?
06.04.2016 12:29
Mein Mann hatte für den Tag der Geburt und die Tage wo ich im KH war Sonderurlaub, weil ich mich um den Großen ja nicht kümmern konnte. Als ich dann zu hause war, hatte er noch 2 Wochen "normalen" Urlaub.
06.04.2016 12:48
Zitat von Märzi:
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?Ich steh gerade aufm Schlauch
![]()
Oh, der Link wäre gut gewesen!https://nordwest.aok.de/inhalt/haushaltshilfe-4/
da war jemand schneller als ich

06.04.2016 12:51
Zitat von nicole2104:
Zitat von Märzi:
Zitat von krümelchen007:
Zitat von Märzi:
Vorletzter und letzter Absatz bei 'Kosten für eine Haushaltshilfe'!
Wo meinst du die Absätze?Ich steh gerade aufm Schlauch
![]()
Oh, der Link wäre gut gewesen!https://nordwest.aok.de/inhalt/haushaltshilfe-4/
da war jemand schneller als ich![]()

06.04.2016 14:05
Zitat von krümelchen007:
Hallo ohr lieben,
ich bin jetzt in der 30ssw und bin so langsam dabei alle Unterlagen und Anträge auszufüllen.
Wisst ihr wie das ist nach der Geburt? Also wie lange mein Mann zu Hause sein darf quasi als Haushaltshilfe? Wir haben bereits eine Tochter (2j.) für die ja gesorgt sein muss für mindestens den Aufenthalt des Krankenhauses.
Und wie sieht das bei einer Ambulanten Geburt aus?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine![]()
Wie habt ihr das gemacht wenn noch kleine Kinder im Haushalt waren?
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Wenn der mann kei Urlaub bekommen ag Nachweis Pflicht! Darf er bei haus, amb. Normal geburt 3 tage nach sectio 5 tage zum satz einer hsushaltshilfe zu hause bleiben. Sagt sein ag es geht nicht könnt ihr wenn für diese dauer von der kk erhalten, tgl bis max 8h
Srlbst grad durch
06.04.2016 15:47
Zitat von Bex83:
Zitat von krümelchen007:
Hallo ohr lieben,
ich bin jetzt in der 30ssw und bin so langsam dabei alle Unterlagen und Anträge auszufüllen.
Wisst ihr wie das ist nach der Geburt? Also wie lange mein Mann zu Hause sein darf quasi als Haushaltshilfe? Wir haben bereits eine Tochter (2j.) für die ja gesorgt sein muss für mindestens den Aufenthalt des Krankenhauses.
Und wie sieht das bei einer Ambulanten Geburt aus?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine![]()
Wie habt ihr das gemacht wenn noch kleine Kinder im Haushalt waren?
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Wenn der mann kei Urlaub bekommen ag Nachweis Pflicht! Darf er bei haus, amb. Normal geburt 3 tage nach sectio 5 tage zum satz einer hsushaltshilfe zu hause bleiben. Sagt sein ag es geht nicht könnt ihr wenn für diese dauer von der kk erhalten, tgl bis max 8h
Srlbst grad durch
Darf ich fragen, im welche KK es sich handelt?
Finde deinen Beitrag schwer zu durchblicken!

06.04.2016 16:01
Anrufen konnte ich heute nicht mehr. Die hatten heute nur bis Mittag auf....
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