Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit für den Papa

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Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:02
Hi Mädels!

Es geht um Elternzeit für den werdenden Papa. Also mit der AG-Seite für Mamas kenne ich mich gut aus und ich für mich selbst weiß auch wie es laufen soll, aber bei den Papas kenne ich mich nicht aus...

Also, Et ist Mitte April, der Papa möchte gerne den ersten Monat nach der Geburt Elternzeit nehmen. Nimmt er dann die ersten 4 Wochen oder geht sowas nur für Monate, sprich den Rest des April oder dann noch evtl Mai ? In der Zeit hab ich ja noch Mutterschutz.Dann werden ich Elternzeit nehmen bis Ende November 2017 und mein Mann möchte dann noch den Dezember 2017 nehmen. Geht das? Kann man das so beliebig splitten wenn man die 3 Jahre nicht überschreitet?
Und dann, was muss er machen, stellt er ganz normal einfach nen Antrag dafür bei seinem Arbeitgeber oder noch was?

Dankeeeeee
JonahTi
13303 Beiträge
12.01.2016 09:07
Zitat von Marz:

Hi Mädels!

Es geht um Elternzeit für den werdenden Papa. Also mit der AG-Seite für Mamas kenne ich mich gut aus und ich für mich selbst weiß auch wie es laufen soll, aber bei den Papas kenne ich mich nicht aus...

Also, Et ist Mitte April, der Papa möchte gerne den ersten Monat nach der Geburt Elternzeit nehmen. Nimmt er dann die ersten 4 Wochen oder geht sowas nur für Monate, sprich den Rest des April oder dann noch evtl Mai ? In der Zeit hab ich ja noch Mutterschutz.Dann werden ich Elternzeit nehmen bis Ende November 2017 und mein Mann möchte dann noch den Dezember 2017 nehmen. Geht das? Kann man das so beliebig splitten wenn man die 3 Jahre nicht überschreitet?
Und dann, was muss er machen, stellt er ganz normal einfach nen Antrag dafür bei seinem Arbeitgeber oder noch was?

Dankeeeeee


Ja, er muss das auch mit den gleichen Fristen bei seinem Arbeitgeber beantragen wie du. viele Väter bei uns stellen den Antrag bereits vor der Geburt (müssen Sie ja auch wenn sie gleich ab Geburt zu Hause bleiben wollen). Steht dann meistens drinn, dass Sie den 1. und x. Lebensmonat Ihres Kindes Elternzeit nehmen wollen.

Die Elternzeit beginnt immer an dem "Geburtstag" sprich wenn das Kind am 10. April geboren wird wäre die Elternzeit für den 1 Lebensmonat vom 10. April bis zum 9. Mai. Für einen weiteren späteren Monat gilt das gleiche, z.B. 10. Dezember bis 9. Januar. Es wird immer in Lebensmonaten und nicht in Kalendermonaten gerechnet (passt nur wenn die Kinder am 1. geboren werden )
12.01.2016 09:09
Zitat von Marz:

Hi Mädels!

Es geht um Elternzeit für den werdenden Papa. Also mit der AG-Seite für Mamas kenne ich mich gut aus und ich für mich selbst weiß auch wie es laufen soll, aber bei den Papas kenne ich mich nicht aus...

Also, Et ist Mitte April, der Papa möchte gerne den ersten Monat nach der Geburt Elternzeit nehmen. Nimmt er dann die ersten 4 Wochen oder geht sowas nur für Monate, sprich den Rest des April oder dann noch evtl Mai ? In der Zeit hab ich ja noch Mutterschutz.Dann werden ich Elternzeit nehmen bis Ende November 2017 und mein Mann möchte dann noch den Dezember 2017 nehmen. Geht das? Kann man das so beliebig splitten wenn man die 3 Jahre nicht überschreitet?
Und dann, was muss er machen, stellt er ganz normal einfach nen Antrag dafür bei seinem Arbeitgeber oder noch was?

Dankeeeeee


Hallo Marz,

Elternzeit ist immer nach Lebensmonaten, d.h. wenn dein Kleiner / deine Kleine am 17. 4. (Beispiel!) zur Welt kommt, wäre der 1. Monat nach Geburt Elternzeit dann 17.4. - 16.5.

Soweit ich weiß, darf man das splitten, wie man möchte, aber ich habe auch schon mehrfach gelesen, dass man die gesamte Zeit nur in 2 Abschnitte splitten darf.
Wenn dein Mann also 3 Monate machen will, muss er davon 2 zusammenhängend nehmen, glaube ich. Ob er aber April/Mai und Mai/Juni nimmt oder April/Mai und Dezember/Januar, das ist egal.

Elternzeit nur die ersten 3 Jahre - richtig.
Ihr wollt aber sicher auch das Elterngeld in der Zeit - dann müsst ihr drauf achten, dass die Elternzeit in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes liegt!

Einzureichen ist der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn.
Aber Achtung - erst 8 Wochen vor Beginn besteht Kündigungsschutz für den werdenden Vater. Es lohnt sich also je nach Arbeitgeber, mit dem Antrag etwas zu warten
Die Geburtsurkunde müsst ihr dann nachreichen und gut ist.
Da du 7 Wochen vorher i.d.R. noch nicht den genauen Geburtstermin oder den Namen kennst, würde ich vom "voraussichtlichen Termin" sprechen.
Machen wir jetzt auch so.
Gibt einige nette Vorlagen bei Google

Ich glaube das wars
Gwen85
18463 Beiträge
12.01.2016 09:13
Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:17
Ah ok Danke schon mal!

Also...Er will ja nur 2 Monate insgesamt, einer zu Beginn und einen im Dezember 2017...Muss er 3 Monate machen? Und Dezember 2017 wäre ja nicht mehr in den ersten 14 Lebensmonaten, dort würde er dann kein Elterngeld bekommen? Bzw ich mache ja eh länger als ein Jahr und lasse mir das eine Jahr komplett auszahlen, dann ist das mit dem Elterngeld ja eh erledigt oder?
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:20
Zitat von Gwen85:

Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen

Huhu!!
Ne er hat leider nicht so viel Resturlaub...Quasi nix und wenn er dann im April 4 Wochen nimmt, hat er ja für den Rest des Jahres nichts mehr...Hm das wäre ja auch unschön für ihn...
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:21
Zitat von Gwen85:

Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen

Ähm, noch kurz drüber gestolpert, bist du wieder schwanger??
12.01.2016 09:52
Zitat von Marz:

Ah ok Danke schon mal!

Also...Er will ja nur 2 Monate insgesamt, einer zu Beginn und einen im Dezember 2017...Muss er 3 Monate machen? Und Dezember 2017 wäre ja nicht mehr in den ersten 14 Lebensmonaten, dort würde er dann kein Elterngeld bekommen? Bzw ich mache ja eh länger als ein Jahr und lasse mir das eine Jahr komplett auszahlen, dann ist das mit dem Elterngeld ja eh erledigt oder?


Nein, er muss keine 3 Monate machen.
Ich glaube, um Elterngeld zu bekommen, muss er 2 machen ...

Ach Dez. 17 ... stimmt, das wäre dann nicht mehr drin, dafür gibts dann kein Geld.
Es gibt aber insgesamt 14 Monate Elterngeld.
Du bekommst aber nur 12 ausgezahlt max. (bzw. EIN Partner), der andere bekommt nochmal 2.
Man könnte auch anders aufteilen, z.B. jeder 7 Monate oder so - aber die Regel ist wohl, Mama bekommt 12 Monate und Papa nimmt 2.
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:55
Zitat von Schnucky86:

Zitat von Marz:

Ah ok Danke schon mal!

Also...Er will ja nur 2 Monate insgesamt, einer zu Beginn und einen im Dezember 2017...Muss er 3 Monate machen? Und Dezember 2017 wäre ja nicht mehr in den ersten 14 Lebensmonaten, dort würde er dann kein Elterngeld bekommen? Bzw ich mache ja eh länger als ein Jahr und lasse mir das eine Jahr komplett auszahlen, dann ist das mit dem Elterngeld ja eh erledigt oder?


Nein, er muss keine 3 Monate machen.
Ich glaube, um Elterngeld zu bekommen, muss er 2 machen ...

Ach Dez. 17 ... stimmt, das wäre dann nicht mehr drin, dafür gibts dann kein Geld.
Es gibt aber insgesamt 14 Monate Elterngeld.
Du bekommst aber nur 12 ausgezahlt max. (bzw. EIN Partner), der andere bekommt nochmal 2.
Man könnte auch anders aufteilen, z.B. jeder 7 Monate oder so - aber die Regel ist wohl, Mama bekommt 12 Monate und Papa nimmt 2.

Hm dann kriegen wir aber trotzdem nur für 12 Monate Elterngeld und er gar nix, weil er nur 1 Monat in den ersten 14 Monaten hätte?
Aduja
28754 Beiträge
12.01.2016 09:55
Zitat von Marz:

Zitat von Gwen85:

Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen

Ähm, noch kurz drüber gestolpert, bist du wieder schwanger??

Da platze ich doch auch mal kurz rein! Gwen, herzlichen Glückwunsch!
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 09:58
Zitat von Aduja:

Zitat von Marz:

Zitat von Gwen85:

Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen

Ähm, noch kurz drüber gestolpert, bist du wieder schwanger??

Da platze ich doch auch mal kurz rein! Gwen, herzlichen Glückwunsch!

Also ja??????
12.01.2016 09:59
Ich empfehle euch die Lektüre der Infobroschüre. Da steht doch alles drin

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=194764.htm l
Aduja
28754 Beiträge
12.01.2016 10:00
Zitat von Marz:

Zitat von Aduja:

Zitat von Marz:

Zitat von Gwen85:

Huhu
Wenn dein Mann für dieses Jahr noch genug Urlaubstage hat, lass ihn in der Zeit doch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Ist mehr als die sonstigen 65-67% vom Gehalt. Und Die Elternzeit kann er immer noch mal nehmen. Geht euch ja nicht verloren .
Wir haben es bei unser Tochter so gemacht, nur das mein Mann, da ich zwei bzw jetzt insgesamt 3 Jahre Eltern Zeit genommen habe, keine genommen hat. Und jetzt gibt es da eh so ne neue Regelung, das man das Elterngeld nicht mehr auf 2 Jahre splitten kann, dafür gibt es wohl dieses Elterngeld plus. Ich muss mich ja nun auch wieder damit auseinander setzen

Ähm, noch kurz drüber gestolpert, bist du wieder schwanger??

Da platze ich doch auch mal kurz rein! Gwen, herzlichen Glückwunsch!

Also ja??????

Im Ticker steht unten: ''wird große Schwester im Mai 2016''
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 10:09
Zitat von Aduja:

Zitat von Marz:

Zitat von Aduja:

Zitat von Marz:

...

Da platze ich doch auch mal kurz rein! Gwen, herzlichen Glückwunsch!

Also ja??????

Im Ticker steht unten: ''wird große Schwester im Mai 2016''

Ah man sollte den Ticker ganz lesen...
Marz
15879 Beiträge
12.01.2016 10:16
Zitat von Manveri:

Ich empfehle euch die Lektüre der Infobroschüre. Da steht doch alles drin

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=194764.htm l

Also da gibt es 800 verschiedene Broschüren, wovon ich einige nicht öffnen kann...Also nutze ich doch hier eure persönliche Erfahrung, die mir dann kurz und knapp sagt. Ja kannst du so machen oder me geht nicht. Klar ist das dann nicht mit Sicherheit richtig, aber dem einen oder anderen Hinweis kann man sich da schon raus ziehen...
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