Hartz 4...was steht mir zu???
09.02.2012 10:41
Zitat von Seramonchen:
Zitat von Marz:
Ja, das mit der Umschulung ist eine super Idee...Hätte sie nur mal machen sollen, bevor sie schwanger wird...Jetzt findet man ja nicht mehr mal eben so einen Job...
Na dann halt so lange noch bei Ka**lan* an der Kasse. Gibt ja immer was.
Jepp, auch nicht schwere arbeit.
09.02.2012 10:43
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Aber um mal rein auf die Überschrift eingehen...
"was steht mir zu?"
Es steht dir zu dich und dein Kind selbst zu versorgen, alles nötige dafür in Kauf nehmen das du auf eigenen Beinen stehst.
Die Verantwortung zu übernehmen wenn du ein Kind Zeugst das DU und/oder dein Partner in der Lage sind nicht schon in der 8. Woche zu fragen wo man was vom Staat bekommt.
Das du die Konsequenz daraus ziehst das du n un mal schwanger bist und dementsprechend auf Dinge verzichtest damit genug zum leben übrig bleibt.
Und wenns das Auto ist oder ne günstigere Wohnung.
Sachen verkaufen und aus dem Erlös Dinge kaufen die dein Kind dringendst benötigt.
09.02.2012 10:45
Zitat von Steffi_1985:
Zitat von LadyItaly86:
Zitat von Bieny:
Ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten (ich erklär mich nur,damit hier keiner denkt...die geht nicht arbeiten,aber setzt Kinder in die Welt) und beziehe deshalb H4.
Nun meine Frage bzw.Fragen...
- Was steht mir alles zu???
- Sollte ich "offiziell" mit meinem Freund zusammenziehen oder lieber nicht ,denn da wird ja sein Geld,was er verdient,mit eingerechnet und unterm Strich wird das ja dann weniger Geld werden.
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
tust dus nicht, wäre das Betrug![]()
Stimmt.![]()
Wenn ihr getrennt wohnt und er als Vater eingetragen ist muss er an Dich Unterhalt zahlen...
Aber wenn ich mich richtig erinnere bekommt sie keinen Unterhalt wenn sie zusammen wohnen, weil sie dann ne eheähnliche Gemeinschaft sind.
09.02.2012 10:46
Zitat von Nicky41187:
Zitat von Steffi_1985:
Zitat von LadyItaly86:
Zitat von Bieny:
Ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten (ich erklär mich nur,damit hier keiner denkt...die geht nicht arbeiten,aber setzt Kinder in die Welt) und beziehe deshalb H4.
Nun meine Frage bzw.Fragen...
- Was steht mir alles zu???
- Sollte ich "offiziell" mit meinem Freund zusammenziehen oder lieber nicht ,denn da wird ja sein Geld,was er verdient,mit eingerechnet und unterm Strich wird das ja dann weniger Geld werden.
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
tust dus nicht, wäre das Betrug![]()
Stimmt.![]()
Wenn ihr getrennt wohnt und er als Vater eingetragen ist muss er an Dich Unterhalt zahlen...
Aber wenn ich mich richtig erinnere bekommt sie keinen Unterhalt wenn sie zusammen wohnen, weil sie dann ne eheähnliche Gemeinschaft sind.![]()
naja aber ob sie nun zusammen wohnen und er sich an den kosten beteiligt, oder er nicht da wohnt und monatlich betrag x abdrückt kommt doch aufs selbe raus.
09.02.2012 10:47
Was meint ihr denn jetzt? Wohnt sie mitm Freund zusammen und gibt das nur nicht an oder wohnt sie nur nicht mit ihm zusammen?
Hmm wenn zweiteres seh ich das zwigespalten. Wenn sie aus persönlichen Prinzipien erstmal nicht mit ihm zusammenziehen will kann sie auch niemand dazu zwingen. Was bringts wenn man zusammenzieht nur um den Staat zu entlasten, und dann klappts nicht und man trennt sich wieder?
Ansonsten @TE.. Wenn du mit ihm zusammenziehen willst solltest du das auch tun, Geld hin oder her. Ist fürs Kind ja wohl auch schöner mit beiden zusammen zu leben. Außerdem, wenn er so wenig bekommt könnt ihr aufstockend H4 beantragen. Ihr könnt euch auch gemeinsam eine größere Wohnung nehmen. UND wenn ihr nichts aufstockend bekommt weil dein Freund doch genug verdient, dann darfst du ja auch die 300Euro Elterngeld behalten, die werden sonst mitm H4 verrechnet (wenn du schon über 1 Jahr arbeitslos bist).
Ansonsten bleibt ja noch die Option, dass du dir nach ein paar Monaten einen 400Euro Job suchst, wenns nicht hinkommt. Man sollte schon zusehen, dass mans alleine auf die Reihe bekommt, H4 ist eigentlich für "Notfälle" gedacht und nicht als Ersatzgehalt.
Hmm wenn zweiteres seh ich das zwigespalten. Wenn sie aus persönlichen Prinzipien erstmal nicht mit ihm zusammenziehen will kann sie auch niemand dazu zwingen. Was bringts wenn man zusammenzieht nur um den Staat zu entlasten, und dann klappts nicht und man trennt sich wieder?
Ansonsten @TE.. Wenn du mit ihm zusammenziehen willst solltest du das auch tun, Geld hin oder her. Ist fürs Kind ja wohl auch schöner mit beiden zusammen zu leben. Außerdem, wenn er so wenig bekommt könnt ihr aufstockend H4 beantragen. Ihr könnt euch auch gemeinsam eine größere Wohnung nehmen. UND wenn ihr nichts aufstockend bekommt weil dein Freund doch genug verdient, dann darfst du ja auch die 300Euro Elterngeld behalten, die werden sonst mitm H4 verrechnet (wenn du schon über 1 Jahr arbeitslos bist).
Ansonsten bleibt ja noch die Option, dass du dir nach ein paar Monaten einen 400Euro Job suchst, wenns nicht hinkommt. Man sollte schon zusehen, dass mans alleine auf die Reihe bekommt, H4 ist eigentlich für "Notfälle" gedacht und nicht als Ersatzgehalt.
09.02.2012 10:48
also entweder du bleibst alleine Wohnen und kommst zu 100% für dich selbst auf,oder eben du wohnst mit deinem Freund zusammen und Haushaltet zusammen ohne das Amt zu bescheissen.
auch wenn sein Gehalt angerechnet wird kommt man mit Harz4 gut über die runden.
Bodenlose unverschämtheit von dir sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen....
auch wenn sein Gehalt angerechnet wird kommt man mit Harz4 gut über die runden.
Bodenlose unverschämtheit von dir sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen....
09.02.2012 10:50
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Aber um mal rein auf die Überschrift eingehen...
"was steht mir zu?"
Es steht dir zu dich und dein Kind selbst zu versorgen, alles nötige dafür in Kauf nehmen das du auf eigenen Beinen stehst.
Die Verantwortung zu übernehmen wenn du ein Kind Zeugst das DU und/oder dein Partner in der Lage sind nicht schon in der 8. Woche zu fragen wo man was vom Staat bekommt.
Das du die Konsequenz daraus ziehst das du n un mal schwanger bist und dementsprechend auf Dinge verzichtest damit genug zum leben übrig bleibt.
Und wenns das Auto ist oder ne günstigere Wohnung.
Sachen verkaufen und aus dem Erlös Dinge kaufen die dein Kind dringendst benötigt.
das unterschreib ich mal so mit dem anhang, das wir weniger verdienen, als wir hartz IV vom arbeitsamt bekämen und trotzdem nix von denen wollen und das geht auch!
ich bin mir nämlich ehrlich gesagt zu stolz um da hin zu gehen...
ich gehe lieber ab mai wieder arbeiten und habe so lange von 800 euro elterngeld gelebt...
09.02.2012 10:51
Zitat von Jezzy:
Was meint ihr denn jetzt? Wohnt sie mitm Freund zusammen und gibt das nur nicht an oder wohnt sie nur nicht mit ihm zusammen?
Hmm wenn zweiteres seh ich das zwigespalten. Wenn sie aus persönlichen Prinzipien erstmal nicht mit ihm zusammenziehen will kann sie auch niemand dazu zwingen. Was bringts wenn man zusammenzieht nur um den Staat zu entlasten, und dann klappts nicht und man trennt sich wieder?
Ansonsten @TE.. Wenn du mit ihm zusammenziehen willst solltest du das auch tun, Geld hin oder her. Ist fürs Kind ja wohl auch schöner mit beiden zusammen zu leben. Außerdem, wenn er so wenig bekommt könnt ihr aufstockend H4 beantragen. Ihr könnt euch auch gemeinsam eine größere Wohnung nehmen. UND wenn ihr nichts aufstockend bekommt weil dein Freund doch genug verdient, dann darfst du ja auch die 300Euro Elterngeld behalten, die werden sonst mitm H4 verrechnet (wenn du schon über 1 Jahr arbeitslos bist).
Ansonsten bleibt ja noch die Option, dass du dir nach ein paar Monaten einen 400Euro Job suchst, wenns nicht hinkommt. Man sollte schon zusehen, dass mans alleine auf die Reihe bekommt, H4 ist eigentlich für "Notfälle" gedacht und nicht als Ersatzgehalt.
Naja, ich finde auch wenn sie jetzt nicht zusammen wohnen sollte man als elternpaar, egal ob verheiratet, zusammelebend oder nicht erst mal zusehen das man zu rande kommt.
Denn den Staat sollte mannur bemühen wenns wirklich nötig ist, sonst ist es doch irgendwie betrug. Und niemand versichert einem das es bei jedem Paar bis zum exitus klappt. also sollten einfach alle die Chnace nutzen und zwei wohnungen angeben nur damit der Staat was zusätlich locker macht?
Wenn man gemeinsam ein Kind gezeugt hat und ein Paar ist, dann sollte man sich auch so benehmen.
09.02.2012 11:16
Auf die Idee mit der Umschulung bin ich auch gekommen...bin nicht ganz doof!!!Nur wenn das Amt ständig irgendwelche neuen Befunde usw.anfordert und nicht aus dem Arsch kommt,kann ich da nix machen!Ich würde viiiiiel lieber arbeiten gehn.
Und ob ich wen bescheissen will oder nicht darum gehts hier garnicht...der "tolle Staat" hat sich damals,als ich mich von meinem Mann getrennt habe,auch nicht gekümmert!!!Ich saß 8 Monate auf dem trockenem und das mit nem Kind.und da hat es niemand auf dem AA interessiert
Und ob ich wen bescheissen will oder nicht darum gehts hier garnicht...der "tolle Staat" hat sich damals,als ich mich von meinem Mann getrennt habe,auch nicht gekümmert!!!Ich saß 8 Monate auf dem trockenem und das mit nem Kind.und da hat es niemand auf dem AA interessiert
09.02.2012 11:19
Wie siehts denn mit einem Branchenwechsel aus? Vielleicht findest Du ja einen neuen Beruf, den Du ausüben kannst, dann brauchst Du kein H4
09.02.2012 11:19
Zitat von zuckerlie:
Wie siehts denn mit einem Branchenwechsel aus? Vielleicht findest Du ja einen neuen Beruf, den Du ausüben kannst, dann brauchst Du kein H4![]()
Hab schon gesehen, das wurde schon thematisiert
Sorry
09.02.2012 11:22
Zitat von Bieny:
Auf die Idee mit der Umschulung bin ich auch gekommen...bin nicht ganz doof!!!Nur wenn das Amt ständig irgendwelche neuen Befunde usw.anfordert und nicht aus dem Arsch kommt,kann ich da nix machen!Ich würde viiiiiel lieber arbeiten gehn.
Und ob ich wen bescheissen will oder nicht darum gehts hier garnicht...der "tolle Staat" hat sich damals,als ich mich von meinem Mann getrennt habe,auch nicht gekümmert!!!Ich saß 8 Monate auf dem trockenem und das mit nem Kind.und da hat es niemand auf dem AA interessiert
Hm naja, die bearbeiten halt auch nur die eingehenden Anträge und wenn es gar nicht mehr geht, dann kann man da auch hingehen udn sich sein Geld bar auszahlen lassen.
**
Und was ist mit einem Job in der Kasse?
09.02.2012 11:26
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Zitat von Jezzy:
Was meint ihr denn jetzt? Wohnt sie mitm Freund zusammen und gibt das nur nicht an oder wohnt sie nur nicht mit ihm zusammen?
Hmm wenn zweiteres seh ich das zwigespalten. Wenn sie aus persönlichen Prinzipien erstmal nicht mit ihm zusammenziehen will kann sie auch niemand dazu zwingen. Was bringts wenn man zusammenzieht nur um den Staat zu entlasten, und dann klappts nicht und man trennt sich wieder?
Ansonsten @TE.. Wenn du mit ihm zusammenziehen willst solltest du das auch tun, Geld hin oder her. Ist fürs Kind ja wohl auch schöner mit beiden zusammen zu leben. Außerdem, wenn er so wenig bekommt könnt ihr aufstockend H4 beantragen. Ihr könnt euch auch gemeinsam eine größere Wohnung nehmen. UND wenn ihr nichts aufstockend bekommt weil dein Freund doch genug verdient, dann darfst du ja auch die 300Euro Elterngeld behalten, die werden sonst mitm H4 verrechnet (wenn du schon über 1 Jahr arbeitslos bist).
Ansonsten bleibt ja noch die Option, dass du dir nach ein paar Monaten einen 400Euro Job suchst, wenns nicht hinkommt. Man sollte schon zusehen, dass mans alleine auf die Reihe bekommt, H4 ist eigentlich für "Notfälle" gedacht und nicht als Ersatzgehalt.
Naja, ich finde auch wenn sie jetzt nicht zusammen wohnen sollte man als elternpaar, egal ob verheiratet, zusammelebend oder nicht erst mal zusehen das man zu rande kommt.
Denn den Staat sollte mannur bemühen wenns wirklich nötig ist, sonst ist es doch irgendwie betrug. Und niemand versichert einem das es bei jedem Paar bis zum exitus klappt. also sollten einfach alle die Chnace nutzen und zwei wohnungen angeben nur damit der Staat was zusätlich locker macht?
Wenn man gemeinsam ein Kind gezeugt hat und ein Paar ist, dann sollte man sich auch so benehmen.
Meine Güte, manche sollten hier echt mal wieder lesen lernen, langsam nervts! Hab ich irgendwas anderes geschrieben?? Nee, also.
Ich meine nur, wenn das Kind ein "Unfall" war und die beiden vllt noch nicht lange ein Paar, dann kann ich verstehen, wenn man nicht direkt zusammen ziehen will. Ich hab am Ende der SS meinen Freund kennengelernt, sollte ich jetzt sofort mit ihm zusammenziehen um den Staat zu entlasten und in einer frischen Beziehung sofort auf seine Kosten leben mit Kind und allem? Wäre nen toller Start gewesen.
Ansonsten hab ich genau das geschrieben was du auch schreibst -.-
09.02.2012 12:23
Zitat von Bieny:
Auf die Idee mit der Umschulung bin ich auch gekommen...bin nicht ganz doof!!!Nur wenn das Amt ständig irgendwelche neuen Befunde usw.anfordert und nicht aus dem Arsch kommt,kann ich da nix machen!Ich würde viiiiiel lieber arbeiten gehn.
Und ob ich wen bescheissen will oder nicht darum gehts hier garnicht...der "tolle Staat" hat sich damals,als ich mich von meinem Mann getrennt habe,auch nicht gekümmert!!!Ich saß 8 Monate auf dem trockenem und das mit nem Kind.und da hat es niemand auf dem AA interessiert
Und was ist wenn du dich selbst kümmerst was anderes zu machen?
Kassieren, Kommissionieren, Verpacken, Verkaufen, Büroaushilfe? Ohne jetzt direkt ne Umschulung zu machen sondern einfach nur arbeiten gehen?
Beim Bäcker, im Supermarkt um die Ecke, für ein paar Stunden damit ihr was ansparen könnt?
09.02.2012 12:27
Zitat von Nicky41187:
Zitat von Steffi_1985:
Zitat von LadyItaly86:
Zitat von Bieny:
Ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten (ich erklär mich nur,damit hier keiner denkt...die geht nicht arbeiten,aber setzt Kinder in die Welt) und beziehe deshalb H4.
Nun meine Frage bzw.Fragen...
- Was steht mir alles zu???
- Sollte ich "offiziell" mit meinem Freund zusammenziehen oder lieber nicht ,denn da wird ja sein Geld,was er verdient,mit eingerechnet und unterm Strich wird das ja dann weniger Geld werden.
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
tust dus nicht, wäre das Betrug![]()
Stimmt.![]()
Wenn ihr getrennt wohnt und er als Vater eingetragen ist muss er an Dich Unterhalt zahlen...
Aber wenn ich mich richtig erinnere bekommt sie keinen Unterhalt wenn sie zusammen wohnen, weil sie dann ne eheähnliche Gemeinschaft sind.![]()
Du hast recht, aber wir reden ja davon das Sie nicht zusammenziehen wollen ... wenn also getrennte Wohnungen sind, muss er zahlen.
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