Hartz4 - Umzug in größere Wohnung erlaubt?
12.03.2013 15:21
Ende 2012 wurde sowohl die Quadratmeterzahl als auch die Kaltmieten, die einem zustehen, hochgesetzt...
Hier sind es nun halt 50qm für eine Person, 65qm für 2 Personen und 80qm für drei Personen.
Habe nun eine Mietbescheinigung vom Vermieter erhalten und reiche den morgen früh bei meinem Sachbearbeiter ein, hoffe, dass die Bearbeitung nicht zu lange dauert... das ist hier in der Großstadt nämlich auch immer so ne Sache....
Hier sind es nun halt 50qm für eine Person, 65qm für 2 Personen und 80qm für drei Personen.
Habe nun eine Mietbescheinigung vom Vermieter erhalten und reiche den morgen früh bei meinem Sachbearbeiter ein, hoffe, dass die Bearbeitung nicht zu lange dauert... das ist hier in der Großstadt nämlich auch immer so ne Sache....

12.03.2013 15:24
Zitat von Acacia_Wayne:
Wurde der erste umzug in die jetzige Wohnung denn bereits übernommen?![]()
Kaution ist bei jedem anders, wir mussten die mit 90 Euro im Monat abbeezahlen.
Umzugskosten werden nur einmal übernommen, aber du kannst ja vorher darauf sparen![]()
Die "Umzugskosten" habe ich bei dem Umzug in diese Wohnung hier nicht beantragt, da es nicht nötig war.
Wir hatten einen guten Freund, der unsere Sachen gratis rüber gefahren hat, daher habe ich auf Umzugswagen etc. von der Arge verzichtet...
Lediglich eine Erstausstattung haben sie mir gezahlt, also Geld für die Einrichtung. Die habe ich ja jetzt schon, nun geht es mir halt mehr um einen Umzugswagen, eventuell die einen oder anderen Renovierungskosten und halt die Kaution
(hier verhält es sich so, dass sie zwar nicht die Kaution ZAHLEN, man jedoch ein Schreiben für den Vermieter erhält, wo drin steht, dass sie für die Kosten aufkommen, falls welche nach dem Auszug entstehen...

Naja, wie gesagt, morgen früh reiche ich die Unterlagen ein.
Drückt mir die Daumen

12.03.2013 16:26
Also ich kann dir nur erzählen wie es bei mir war.
Mein Partner und ich wollten zusammengeziehen, weil unsere kleine unterwegs ist..
von meiner bearbeiterin wurde die notwendigkeit gesehen, weil ich nur eine einraumwohnung hatte.
mein partner war zu der zeit noch in umschulung und hat hartz 4 bekommen.
die bearbeiterin verstand es nur nicht,warum ich mit meinem partner zusammenziehen will... schließlich ist eine familienzusammenführung ja kein grund...
wir haben uns 2 wohnungen angeguckt.
einmal eine 4 raumwohnung mit 82m² auf einem dorf, weswegen die miete wesentlich weniger war,als unsere jetzige 3 raumwohnung mit 62m²...
die 4 raumwohnung hätten wir sofort beziehen können... nur seien 4 zimmer nicht gerechtfertigt, sie stimmt zwar zu, aber mietkaution usw würden wir nicht als darlehen bekommen..(ist ja auch klar, wahnsinnig viel platz , ABER im vorherigen gespräch meinte sie es sei egal wie viel zimmer und wie viel m² ..hauptsache die miete ist im rahmen!)
bei der 3 raumwohnung sei alles im rahmen ABER sie sehe nur die notwendigkeit für 2 personen!... heißt mich und das baby!...
ich habe denn einfach einen wiederspruch geschrieben und sie bewilligte alles... nur lässt sich die gute nun so viel zeit um einen vorschuss für meinen partner zu bearbeiten ( er hat ab 1.3. einen job gefunden,bekommt aber erst mitte april sein erstes geld)... sodass wir nun mit 250 (- abzüge der mietkaution!) euro zu zweit alles bezahlen mussten...
was das nun soll, frag ich mich tatsächlich...
was wollte ich eig. damit sagen:
es ist abhängig von dem bearbeiter... es ist eig. eine subjektive meinung, von der es abhängig ist, ob ihr umziehen dürft!...
ich wünsch euch alles liebe!
Mein Partner und ich wollten zusammengeziehen, weil unsere kleine unterwegs ist..
von meiner bearbeiterin wurde die notwendigkeit gesehen, weil ich nur eine einraumwohnung hatte.
mein partner war zu der zeit noch in umschulung und hat hartz 4 bekommen.
die bearbeiterin verstand es nur nicht,warum ich mit meinem partner zusammenziehen will... schließlich ist eine familienzusammenführung ja kein grund...
wir haben uns 2 wohnungen angeguckt.
einmal eine 4 raumwohnung mit 82m² auf einem dorf, weswegen die miete wesentlich weniger war,als unsere jetzige 3 raumwohnung mit 62m²...
die 4 raumwohnung hätten wir sofort beziehen können... nur seien 4 zimmer nicht gerechtfertigt, sie stimmt zwar zu, aber mietkaution usw würden wir nicht als darlehen bekommen..(ist ja auch klar, wahnsinnig viel platz , ABER im vorherigen gespräch meinte sie es sei egal wie viel zimmer und wie viel m² ..hauptsache die miete ist im rahmen!)
bei der 3 raumwohnung sei alles im rahmen ABER sie sehe nur die notwendigkeit für 2 personen!... heißt mich und das baby!...
ich habe denn einfach einen wiederspruch geschrieben und sie bewilligte alles... nur lässt sich die gute nun so viel zeit um einen vorschuss für meinen partner zu bearbeiten ( er hat ab 1.3. einen job gefunden,bekommt aber erst mitte april sein erstes geld)... sodass wir nun mit 250 (- abzüge der mietkaution!) euro zu zweit alles bezahlen mussten...
was das nun soll, frag ich mich tatsächlich...
was wollte ich eig. damit sagen:
es ist abhängig von dem bearbeiter... es ist eig. eine subjektive meinung, von der es abhängig ist, ob ihr umziehen dürft!...
ich wünsch euch alles liebe!
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