kann strom nicht bezahlen
04.01.2013 14:40
habe eine offene rechnung von 600€ !
Mein mann verdient 1425€ und ist alleinverdiener.
Ich beomme 150€ elterngeld...
was mache ich denn jetzt?
wie soll ich soviel geld auftreiben
ich bin am ende!
kann ich beim sozialamt um hilfe bitten???
kennt sich da jemand aus???
Mein mann verdient 1425€ und ist alleinverdiener.
Ich beomme 150€ elterngeld...
was mache ich denn jetzt?
wie soll ich soviel geld auftreiben
ich bin am ende!
kann ich beim sozialamt um hilfe bitten???
kennt sich da jemand aus???
04.01.2013 14:42
Würd dir auch Ratenzahlung raten..
Ruf da an, schilder dein Problem..den meisten Anbietern ist völlig klar, dass so eine Nachzahlung heftig ist und bieten Ratenzahlungen an
Ruf da an, schilder dein Problem..den meisten Anbietern ist völlig klar, dass so eine Nachzahlung heftig ist und bieten Ratenzahlungen an
04.01.2013 14:44
Zitat von SharonRai:
Würd dir auch Ratenzahlung raten..
Ruf da an, schilder dein Problem..den meisten Anbietern ist völlig klar, dass so eine Nachzahlung heftig ist und bieten Ratenzahlungen an
es geht sich nciht um eine ratenzahlung.
Mein exfreund hat einfach alle montabeiträge zurückbuchen lassen ohne mein wissen.
und deswegen ist diese rechnung offen
04.01.2013 14:45
Nebenbei: bekommt ihr kein Kindergeld?
Könnt ihr kein Wohngeld beantragen und auch kein Kinderzuschlag?
Warum geht eine Ratenzahlung nicht?
Könnt ihr kein Wohngeld beantragen und auch kein Kinderzuschlag?
Warum geht eine Ratenzahlung nicht?
04.01.2013 15:01
Wenn ihr bereits Leistungen bezieht könnt ihr beim Jobcenter vorsprechen und ein Darlehen beantragen
Wenn nicht beim Versorger anrufen und nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung fragen
Wenn nicht beim Versorger anrufen und nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung fragen
04.01.2013 15:05
Was hast du mit der Rechnung deines Ex zu tun wenn du n Mann hast?
04.01.2013 15:07
Versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Wird mit Strom abstellen gedroht, direkt zum Gericht, eine einstweilige Verfügung beantragen. Wenn Kinder im Haus leben, DARF der Strom nicht "einfach so" abgestellt werden. Die meisten Versorger machen´s aber trotzdem und da kommst du eben nur gerichtlich gegen an.
04.01.2013 15:07
dort anrufen und denen die sache schildern.
das ding zwischen nase und kinn ist zum reden da.
die meisten verstehen das.
das ding zwischen nase und kinn ist zum reden da.
die meisten verstehen das.
04.01.2013 15:08
die müssen dir eine ratenzahlung anbieten bzw. zustimmen...zumindest dürfen die rein rechtlich kein strom abstellen (wenn ein kind mit im haushalt lebt, was unter 3 jahren ist)
die werden vielleicht sagen das die das nicht interessiert aber vom gesetzt her dürfen die das nicht (sollten die es dennoch tun ,dann musst du notfals mit nehm anwalt drohen) das reicht meistens...ansonsten bleibt als letztes noch das sotialgericht(die treffen recht schnell eine entscheidung)
ich wünsche dir alles gute und viel glück
die werden vielleicht sagen das die das nicht interessiert aber vom gesetzt her dürfen die das nicht (sollten die es dennoch tun ,dann musst du notfals mit nehm anwalt drohen) das reicht meistens...ansonsten bleibt als letztes noch das sotialgericht(die treffen recht schnell eine entscheidung)
ich wünsche dir alles gute und viel glück
04.01.2013 15:09
Fakt ist doch der Stromanbieter will sein Geld. Ruf dort an, schildere die Situation, zeige dich zahlungswillig und bitte tatsächlich um Ratenzahlung.
Die machen das, nur fragenden Menschen kann geholfen werden.
Die machen das, nur fragenden Menschen kann geholfen werden.
04.01.2013 15:12
Jeder ist aber auch verpflichtet seinen Strom zu bezahlen
...hier mal eine Antwort einer Anwältin,wo gefragt wurde ob der Strom einfach abgestellt werden darf...
Zitat:
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Es ist gem. § 19 StromGVV grundsätzlich zulässig, bei einem Zahlungsrückstand die Stromversorgung zu unterbrechen. Voraussetzung ist, daß (1.) Sie sich mit mindestens 100,- € in Zahlungsverzug befinden, (2.) Sie vorher erfolglos gemahnt wurden und (3.) die Stromunterbrechung mindestens vier Wochen vorher angedroht wurde.
Eine Unterbrechung wäre nur dann nicht zulässig, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, daß hinreichende Aussicht besteht, daß er seinen Verpflichtungen nachkommt.
In Ihrem Fall hängt die Zulässigkeit der Unterbrechung davon ab, ob Ihre negativen Folgen (Flaschenversorgung für den Säugling) außer Verhältnis zum Zahlungsrückstand (650,- €) stehen. Dies wird sicherlich von verschiedenen Juristen unterschiedlich beurteilt werden, so daß eine abschließende Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten nicht möglich ist.
Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen, damit dieses ggf. Ihre Schulden übernimmt und Sie die Schulden dem Sozialamt gegenüber in Raten abbezahlen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromabstellen-bei -4-kindern-unter-Jahre-im-Haushalt-__f47627.html
...hier mal eine Antwort einer Anwältin,wo gefragt wurde ob der Strom einfach abgestellt werden darf... Zitat:
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Es ist gem. § 19 StromGVV grundsätzlich zulässig, bei einem Zahlungsrückstand die Stromversorgung zu unterbrechen. Voraussetzung ist, daß (1.) Sie sich mit mindestens 100,- € in Zahlungsverzug befinden, (2.) Sie vorher erfolglos gemahnt wurden und (3.) die Stromunterbrechung mindestens vier Wochen vorher angedroht wurde.
Eine Unterbrechung wäre nur dann nicht zulässig, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, daß hinreichende Aussicht besteht, daß er seinen Verpflichtungen nachkommt.
In Ihrem Fall hängt die Zulässigkeit der Unterbrechung davon ab, ob Ihre negativen Folgen (Flaschenversorgung für den Säugling) außer Verhältnis zum Zahlungsrückstand (650,- €) stehen. Dies wird sicherlich von verschiedenen Juristen unterschiedlich beurteilt werden, so daß eine abschließende Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten nicht möglich ist.
Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen, damit dieses ggf. Ihre Schulden übernimmt und Sie die Schulden dem Sozialamt gegenüber in Raten abbezahlen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromabstellen-bei -4-kindern-unter-Jahre-im-Haushalt-__f47627.html
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