Mutterschaftsgeld ???
20.01.2011 16:00
Hallo,
hab da mal eine Frage. Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?
Habe den Schein von der FÄ am Dienstag an meine KK geschickt. Mein voraussichtlicher ET ist am 28.02.2011, nun mein Problem aber ist, das die Maus wahrscheinlich früher kommt ( habe das Gefühl von ca. 4 Wochen früher ). Wie wird das dann mit dem Mutterschaftsgeld geregelt? Wie wird das ausgezahlt? Wenn einmalig, muss ich dann einen Teil vom Mutterschaftsgeld zurückzahlen?
Danke schon im voraus
Nadine
hab da mal eine Frage. Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?
Habe den Schein von der FÄ am Dienstag an meine KK geschickt. Mein voraussichtlicher ET ist am 28.02.2011, nun mein Problem aber ist, das die Maus wahrscheinlich früher kommt ( habe das Gefühl von ca. 4 Wochen früher ). Wie wird das dann mit dem Mutterschaftsgeld geregelt? Wie wird das ausgezahlt? Wenn einmalig, muss ich dann einen Teil vom Mutterschaftsgeld zurückzahlen?
Danke schon im voraus
Nadine
20.01.2011 16:04
Die werden Dir noch ein Formular zurückschicken, das Du dann mit geburtsurkunde zurückschicken mußt. Und keine Angst, falls Dein Baba früher kommt hast Du trotzdem so lange Mutterschutz, das wird irgendwie dann hinten drangehängt.
20.01.2011 16:06
Das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten Termin und nicht nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Ich wäre eigentlich am 02.02. dran, bekomm aber am 24.01. nen KS. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen.
20.01.2011 16:19
Zitat von NochNichtMama:
Das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten Termin und nicht nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Ich wäre eigentlich am 02.02. dran, bekomm aber am 24.01. nen KS. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen.
Schön zu wissen.
Und warum bekommst ein KS?
20.01.2011 16:22
Zitat von nadine3001:
Zitat von NochNichtMama:
Das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten Termin und nicht nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Ich wäre eigentlich am 02.02. dran, bekomm aber am 24.01. nen KS. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen.
Schön zu wissen.
Und warum bekommst ein KS?
Beckenendlage
20.01.2011 16:30
Du bekommst Dein Mutterschaftsgeld auf jeden Fall für 8 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt. Egal wann das Babys tatsächlich kommt. Es gibt nur 1 Ausnahme: Wenn es eine Frühgeburt ist. Dann bekommst du aber mehr Geld, und nicht weniger.
20.01.2011 16:30
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von nadine3001:
Zitat von NochNichtMama:
Das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten Termin und nicht nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Ich wäre eigentlich am 02.02. dran, bekomm aber am 24.01. nen KS. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen.
Schön zu wissen.
Und warum bekommst ein KS?
Beckenendlage
Und die Ärzte gehen davon aus, dass sich das Baby nicht mehr dreht?
20.01.2011 16:39
Seit 2001 gibt es die Regelung, dass man immer mindestens 99 tage Mutterschaftsgeld bekommt. Somit entstehen keine Nachteile, wenn das Baby früher kommt. Die Zeit wird einfach hinten rangehängt. Vor 2001 war es so, dass dann die Zeit gekürzt wurde.
20.01.2011 16:44
Zitat von nadine3001:
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von nadine3001:
Zitat von NochNichtMama:
Das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten Termin und nicht nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Ich wäre eigentlich am 02.02. dran, bekomm aber am 24.01. nen KS. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen.
Schön zu wissen.
Und warum bekommst ein KS?
Beckenendlage
Und die Ärzte gehen davon aus, dass sich das Baby nicht mehr dreht?
Nee, sitzt fest im Becken und hat auch nimmer genug Platz, bin ja auch schon 38+

20.01.2011 16:56
Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dir wird das Geld für die 6 Wochen vor der Geburt mit einmal ausgezahlt. Wenn dann dein Wurm da ist, musst du die Geburtsurkunde zur Krankenkasse schicken und die zahlen dir dann den Rest für die 8 Wochen danach aus. Dir entstehen keine Nachteile. Sollte Sie sich dein Baby schon vier Wochen vor dem ET auf den Weg machen, ist das bzgl des Mutterschaftsgeldes egal.
20.01.2011 16:59
Zitat von sTanja:
Die werden Dir noch ein Formular zurückschicken, das Du dann mit geburtsurkunde zurückschicken mußt. Und keine Angst, falls Dein Baba früher kommt hast Du trotzdem so lange Mutterschutz, das wird irgendwie dann hinten drangehängt.
Mein Zwerg ist zwei WOchen zufrüh und ich hab nicht zwei Wochen hintendran gehängt bekommen, Wenn das Kind zu früh kommt bekommt man ganz normal die 8 Wochen danach und nichts extra es sei denn es ist eine frühgeburt oder zwillinge dann das doppelte hinterher
20.01.2011 17:06
Zitat von Nicky41187:
Zitat von sTanja:
Die werden Dir noch ein Formular zurückschicken, das Du dann mit geburtsurkunde zurückschicken mußt. Und keine Angst, falls Dein Baba früher kommt hast Du trotzdem so lange Mutterschutz, das wird irgendwie dann hinten drangehängt.
Mein Zwerg ist zwei WOchen zufrüh und ich hab nicht zwei Wochen hintendran gehängt bekommen, Wenn das Kind zu früh kommt bekommt man ganz normal die 8 Wochen danach und nichts extra es sei denn es ist eine frühgeburt oder zwillinge dann das doppelte hinterher
Man bekommt doch aber die 6 Wochen vorher gezahlt und muss nichts davon zurück zahlen, wenn du nur 2 Wochen Mutterschutz nutzen konntest, wenn der Krümmel zu früh kommt.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Frühchen heißt es bis wann?
Nadine
20.01.2011 17:07
MAl ne Frage,weisst du das sie eher kommt oder hast du nur das Gefühl,das sie eher kommt??
20.01.2011 17:08
Zitat von nadine3001:
Zitat von Nicky41187:
Zitat von sTanja:
Die werden Dir noch ein Formular zurückschicken, das Du dann mit geburtsurkunde zurückschicken mußt. Und keine Angst, falls Dein Baba früher kommt hast Du trotzdem so lange Mutterschutz, das wird irgendwie dann hinten drangehängt.
Mein Zwerg ist zwei WOchen zufrüh und ich hab nicht zwei Wochen hintendran gehängt bekommen, Wenn das Kind zu früh kommt bekommt man ganz normal die 8 Wochen danach und nichts extra es sei denn es ist eine frühgeburt oder zwillinge dann das doppelte hinterher
Man bekommt doch aber die 6 Wochen vorher gezahlt und muss nichts davon zurück zahlen, wenn du nur 2 Wochen Mutterschutz nutzen konntest, wenn der Krümmel zu früh kommt.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Frühchen heißt es bis wann?
Nadine
Nein, du musst selbstverständlich nichts zurückzahlen. Du kannst ja nix dafür, wenn der Zwerg zu früh kommt.
20.01.2011 17:16
Zitat von floh83:
MAl ne Frage,weisst du das sie eher kommt oder hast du nur das Gefühl,das sie eher kommt??
Mhhh...
Die Maus war am Montag schon auf dem Entwicklungsstand der 37+4 SSW, obwohl wir ja erst 34+0 sein sollten.
Sie ist ca. 52 cm groß und wiegt ca. 3300 Gramm, die Plazenta ist 2. Grades verkalkt und die Maus ist extrem weit runter gerutscht.
Die Ärzte haben mir schon gesagt, das Sie wenn die Maus in der 37+0 ca. 4000 Gramm wiegt, Sie sie holen werden.
Also Sie wird auf jeden Fall früher kommen, frage ist nur wann.
Nadine
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