Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld

Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 09:16
Ich bin noch in Elternzeit bis Juni 2016 von meinem ersten Kind.
Bin erneut schwanger und ET ist der 03.09.2015!
Ist es richtig das ich die Elternzeit von meinem jetzigen sohn zum Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz vom 2. kind gehen würde stoppen kann? Und somit würde ich dann das volle Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeber für das 2. kind bekommen, 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt? Kennt sich da wer aus?
13.03.2015 10:13
Bin mir nicht 100% sicher. Aber für das Muschugeld zählt ja der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate. Da du schon über das eine Jahr Elternzeit hinaus bist, wird hier mit 0 € gerechnet (außer du hast einen Verdienst). Also bekommst du wahrscheinlich nur den Mindestsatz, wenn du überhaupt Anspruch hast

Wie gesagt bin mir nicht sicher. Ruf doch deine KK an, die sind sicher so freundlich und klären dich auf
Lissi289
244 Beiträge
13.03.2015 10:31
Zitat von Eninaj:

Ich bin noch in Elternzeit bis Juni 2016 von meinem ersten Kind.
Bin erneut schwanger und ET ist der 03.09.2015!
Ist es richtig das ich die Elternzeit von meinem jetzigen sohn zum Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz vom 2. kind gehen würde stoppen kann? Und somit würde ich dann das volle Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeber für das 2. kind bekommen, 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt? Kennt sich da wer aus?


Huhu,
ich arbeite bei einer Krankenkasse und kann dir nur das aus der Sicht einer Krankenkasse beantworten.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du beendest vorzeitig deine Elternzeit und erhältst ab dem 23.07.15 bis zum Ende der Schutzfrist Max. 13€ täglich von deiner Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss

Oder

2. Du bleibst in Elternzeit und somit in Elterngeldbezug und erhälst ab 23.07.15 bis zum Ende der Schutzfrist Max. 13€ von deiner Krankenkasse + Elterngeld

Soweit ich weiß, kann man den Bezug von Elterngeld nicht wieder hinten dran hängen und dir würde der Zeitraum ab 23.07. bis Juni 16 verloren gehen.

In deinem Fall würde ich mir der zuständigen Elterngeldstelle sprechen, da du ab Juli ja im zweiten Jahr des Elterngeldbezuges bist ob man im Nachhinein die Elternzeit auf ein Jahr (oder auf 13 Monate?! - bis Beginn der Schutzfrist) korrigieren kann.

Und du dann die Zwischenzeit zwischen Ende des Elterngeldbezuges Kind 1 bis Beginn der Schutzfrist Kind 2 mit Urlaub oder ggf. einen Beschäftigungsverbot überbrücken kannst?!
Da weiß ich aber nicht ob und wie es funktioniert. Ich würde mich auf jeden Fall an die Elterngeldstelle wenden.
Dani19811213
300 Beiträge
13.03.2015 10:34
Du kündigst deine jetzige elternzeit zum letzten tag bevor der mutterschutz anfängt . Dann gehst ganz normal in mutterschutz . Bekommst in der zeit die 13€ pro tag von der kk und der rest zahlt der arbeitgeber .
Dies wird aber nicht zum erneuten elterngeld mit angerechnet . Stehen dann nur die 300€ zu .
saika2013
282 Beiträge
13.03.2015 10:54
Also ich hab das jetzt so gemacht...

Die Elternzeit unterbrochen ab dem Mutterschutz und die restliche Zeit von meinem Sohn hänge ich hinten dran.

Dadurch das ich die Elternzeit unterbreche bekomme ich den Kk Anteil und den Arbeitgeberanteil.
13.03.2015 10:58
Ja, ist richtig... man bekommt im Prinzip (wenn man die Steuerklasse nicht geändert hat ) den Mutterschutz über das gleiche Geld wie beim 1. Kind
auch dann, wenn der Elterngeldbezug schon vorbei ist...
für die Berechnung des elterngeldes für Kind no. 2 ist der Mutterschutz allerdings irrelevant
Poca
43624 Beiträge
13.03.2015 11:02
Zitat von Eninaj:

Ich bin noch in Elternzeit bis Juni 2016 von meinem ersten Kind.
Bin erneut schwanger und ET ist der 03.09.2015!
Ist es richtig das ich die Elternzeit von meinem jetzigen sohn zum Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz vom 2. kind gehen würde stoppen kann? Und somit würde ich dann das volle Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeber für das 2. kind bekommen, 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt? Kennt sich da wer aus?

Ist richtig so. Hab ich auch so gemacht. Beende die Elternzeit einen Tag vor Beginn MuSchu beim AG.
saika2013
282 Beiträge
13.03.2015 11:04
http://www.mamacommunity.de/forum/elternforum-klei nkind-und-kindergartenalter/arbeitgeber-2.ss-mutte rschutz

Ich hatte letztens fast das gleiche Thema aufgemacht, hier sind ein paar Antworten.

Lg
Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 12:46
Zitat von Poca:

Zitat von Eninaj:

Ich bin noch in Elternzeit bis Juni 2016 von meinem ersten Kind.
Bin erneut schwanger und ET ist der 03.09.2015!
Ist es richtig das ich die Elternzeit von meinem jetzigen sohn zum Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz vom 2. kind gehen würde stoppen kann? Und somit würde ich dann das volle Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeber für das 2. kind bekommen, 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt? Kennt sich da wer aus?

Ist richtig so. Hab ich auch so gemacht. Beende die Elternzeit einen Tag vor Beginn MuSchu beim AG.

Bekommt man dann die 13 Euro pro Tag von kk und zusätzlich das vom
ARrbeitgeber?
Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 12:47
Zitat von Lissi289:

Zitat von Eninaj:

Ich bin noch in Elternzeit bis Juni 2016 von meinem ersten Kind.
Bin erneut schwanger und ET ist der 03.09.2015!
Ist es richtig das ich die Elternzeit von meinem jetzigen sohn zum Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz vom 2. kind gehen würde stoppen kann? Und somit würde ich dann das volle Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeber für das 2. kind bekommen, 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt? Kennt sich da wer aus?


Huhu,
ich arbeite bei einer Krankenkasse und kann dir nur das aus der Sicht einer Krankenkasse beantworten.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du beendest vorzeitig deine Elternzeit und erhältst ab dem 23.07.15 bis zum Ende der Schutzfrist Max. 13€ täglich von deiner Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss

Oder

2. Du bleibst in Elternzeit und somit in Elterngeldbezug und erhälst ab 23.07.15 bis zum Ende der Schutzfrist Max. 13€ von deiner Krankenkasse + Elterngeld

Soweit ich weiß, kann man den Bezug von Elterngeld nicht wieder hinten dran hängen und dir würde der Zeitraum ab 23.07. bis Juni 16 verloren gehen.

In deinem Fall würde ich mir der zuständigen Elterngeldstelle sprechen, da du ab Juli ja im zweiten Jahr des Elterngeldbezuges bist ob man im Nachhinein die Elternzeit auf ein Jahr (oder auf 13 Monate?! - bis Beginn der Schutzfrist) korrigieren kann.

Und du dann die Zwischenzeit zwischen Ende des Elterngeldbezuges Kind 1 bis Beginn der Schutzfrist Kind 2 mit Urlaub oder ggf. einen Beschäftigungsverbot überbrücken kannst?!
Da weiß ich aber nicht ob und wie es funktioniert. Ich würde mich auf jeden Fall an die Elterngeldstelle wenden.


Ich bin ab Juli dann schon im 3. jahr der Elternzeit
Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 12:48
Zitat von Dani19811213:

Du kündigst deine jetzige elternzeit zum letzten tag bevor der mutterschutz anfängt . Dann gehst ganz normal in mutterschutz . Bekommst in der zeit die 13€ pro tag von der kk und der rest zahlt der arbeitgeber .
Dies wird aber nicht zum erneuten elterngeld mit angerechnet . Stehen dann nur die 300€ zu .


Ok das mit dem elterngeld wusste ich das ich nur 300 bekomme!
Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 12:50
Zitat von Viala:

Ja, ist richtig... man bekommt im Prinzip (wenn man die Steuerklasse nicht geändert hat ) den Mutterschutz über das gleiche Geld wie beim 1. Kind
auch dann, wenn der Elterngeldbezug schon vorbei ist...
für die Berechnung des elterngeldes für Kind no. 2 ist der Mutterschutz allerdings irrelevant


Die Steuerklasse hat sich geändert haben im August geheiratet hab somit die schlechtere lohnsteuerklasse
Elterngeld bekomme ich noch da ich auf 2 Jahre gesplittet hab, mai müsste die letzte Auszahlung sein!
Eninaj
1019 Beiträge
13.03.2015 12:50
Zitat von saika2013:

http://www.mamacommunity.de/forum/elternforum-klei nkind-und-kindergartenalter/arbeitgeber-2.ss-mutte rschutz

Ich hatte letztens fast das gleiche Thema aufgemacht, hier sind ein paar Antworten.

Lg


Danke schau ich nachher durch
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