Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger im Arbeitsverhältnis mit Jahresvertrag- wie geht´s weiter?

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Saruzza1984
211 Beiträge
23.01.2014 19:14
Auszug aus Wikipedia über MuSchu-Geld:

Leistung

Derzeit gewähren die gesetzlichen Krankenkassen maximal 13 € pro Kalendertag. Der Antrag für Mutterschaftsgeld kann erst mit der Bescheinigung eines Arztes oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Bescheinigung darf nicht früher als sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und nicht nach der Entbindung ausgestellt sein.
Frauen, die familien- oder privatversichert sind oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten, und entweder
zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind, oder
deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde,
erhalten ein reduziertes Mutterschaftsgeld (max. 210 €) von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.

Das unterstrichene wäre dann wohl mein Fall...
JanaPinter
183 Beiträge
24.01.2014 22:30
Bei mir ist es auch so,ich kriege meine kleine am 9.2.14 und mein arbeitsvertrag läuft am 30.9.2014 aus bis 9.2.14 bekomme ich ja elterngeld,danach bekommst du arbeitslosengeld für 1.dann ist die kleine 2 jahre und man kann wieder arbeiten.
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