Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger in Elternzeit, Elterngeld, Resturlaub und co

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Dream1992
1885 Beiträge
30.07.2024 21:44
Das hier wird ein etwas längerer Post.
Sorry aber ich habe gleich mehrere Fragen.
Und bitte keine Fragen/Anmerkungen zu meinem Verfahren, ob ich kein schlechtes Gewissen ggü meinem neuen AG habe etc.pp.
Ich habe mir das alles gut und lange überlegt.
Es ging nicht anders, als es so zu machen wie es jetzt ist.

Eckdaten:
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit 2019 bei AG1.
Und nun noch einen Arbeitsvertrag bei einem anderen AG. Ebenfalls unbefristet, vorerst auf Minijob (ab 01.08 ) und der verwandelt sich ab 1.9 zu einem Teilzeitvertrag mit 25Std/Wöchentlich. Ist bereits schriftlich so im Vertrag festgehalten.

Zu Vertrag bei AG 1:
Dieser ruht aufgrund von Elternzeit von Kind 1 seit Juli 2022 bis Juli 2025.
Kind 1 ist 2 Jahre alt.

Ich bin erneut schwanger. Kind 2 kommt Februar 2025.
Ich wollte bei meinem AG die Elternzeit abbrechen um wieder Arbeiten zu gehen. Geld verdienen, damit das Elterngeld bei K2 höher ausfällt als nur der Mindestbetrag. AG hat abgelehnt ohne Grund.
Ich habe mir dann einen anderen AG gesucht, den alten Vertrag aber nicht gekündigt. Der besteht nach wie vor.
Da würde ich dann die Elternzeit zum Mutterschutz hin beenden und 8 Wochen nach Geburt würde dort die 2. Elternzeit anfangen.
Frage 1: Da müsste ich dann doch in der Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld von der KK und den Arbeitgeberzuschuss von AG1 bekommen, oder?

Frage 2: Resturlaub 38 Tage, in der erneuten Mutterschutzfrist (6+8 Wochen) sammelt sich nochmal mehr Urlaub an, oder?

Frage 3: Ich überlege mir aktuell die 38 Tage Resturlaub nun zeitnah ausbezahlen zu lassen um mehr Elterngeld zu bekommen für K2, da diese Auszahlung ja ebenfalls in die Berechnung mit reingeht, richtig? Weiß das wer?


Nun zum Vertrag bei AG2:

Der neue AG weiß nichts von meiner SS. Das verkünde ich in ein paar Tage (Weiß noch nicht genau wie)

Frage 1: Die Probezeit wäre mit Bekanntgabe der SS ja direkt beendet und der Änderung von Minijob zu Teilzeit könnte der neue AG nicht mehr widersprechen, richtig? Ist ja im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten, ebenso eine Lohnanpassung ab 1.9

Frage 2: Bekomme ich dann bei diesem Arbeitsvertrag ebenfalls den Arbeitgeberzuschuss ab 6 Wochen vor der Geburt? Oder bekommt man das nur einmalig und falls ja, welcher von beiden AG müsste das zahlen?
Ronja2014
1443 Beiträge
30.07.2024 21:50
Ich kann dir nur zur Frage mit dem Auszahlung des Urlaub antworten . Für die Berechnung des elterngeldes ist das laufende brutto ran zu ziehen . Einmalzahlungen in dem Fall Auszahlung des Urlaubes werden nicht berücksichtigt somit würde sich dein Elterngeld aufgrund dessen nicht erhöhen.
Enfelchen
14094 Beiträge
30.07.2024 22:22
Mutterschaftsgeld plus AG-Zuschuss ja.
Denn der alte Vertrag lebt ja quasi wieder auf.
Dream1992
1885 Beiträge
30.07.2024 22:24
Zitat von Enfelchen:

Mutterschaftsgeld plus AG-Zuschuss ja.
Denn der alte Vertrag lebt ja quasi wieder auf.


Für den alten Vertrag oder für beide den AG-Zuschuss?
Enfelchen
14094 Beiträge
30.07.2024 22:25
Wissen die beiden AG denn voneinander? Nicht, dass es da Theater gibt. Soweit ich weiß muss der Haupt-AG über einen Nebenjob Bescheid wissen.
Enfelchen
14094 Beiträge
30.07.2024 22:25
Zitat von Dream1992:

Zitat von Enfelchen:

Mutterschaftsgeld plus AG-Zuschuss ja.
Denn der alte Vertrag lebt ja quasi wieder auf.


Für den alten Vertrag oder für beide den AG-Zuschuss?


In jedem Fall für den 1. Von Minijob und Co hab ich keine Ahnung.
Enfelchen
14094 Beiträge
30.07.2024 22:27


Google spuckt das aus
Dream1992
1885 Beiträge
31.07.2024 06:00
Zitat von Enfelchen:

Google spuckt das aus


Okay. Danke

AG 2 weiß von 1.
Und AG 1 hat zugestimmt, das ich mir etwas anderes suchen darf solang es kein Konkurrenzbetrieb ist.
Wo oder das ich jetzt untergekommen bin weiß er nicht.
DieOhneNamen
29115 Beiträge
31.07.2024 09:53
Huhu.

Ich würde dir dringend raten, AG1 zu informieren,der muss schriftlich zustimmen.
Auf irgendwelche mündlichen Aussagen würde ich mich nicht verlassen.

Das wird ansonsten Probleme geben.

DieOhneNamen
29115 Beiträge
31.07.2024 10:06
Wobei ich nicht weiß, in wie weit er wirklich informiert werden muss,da das Arbeitsverhältnis ja ruht

Allerdings würde ich es auf jedenfall aus moralischen Gründen machen.
Sarah2022
2811 Beiträge
31.07.2024 12:09
Zitat von Ronja2014:

Ich kann dir nur zur Frage mit dem Auszahlung des Urlaub antworten . Für die Berechnung des elterngeldes ist das laufende brutto ran zu ziehen . Einmalzahlungen in dem Fall Auszahlung des Urlaubes werden nicht berücksichtigt somit würde sich dein Elterngeld aufgrund dessen nicht erhöhen.
Aber man kann evtl. den Urlaub noch vor dem Beginn des neuen Mutterschutz es nehmen. Also statt der bisher geplanten Elternzeit.
Dann ist es finanziell so, als ob man normal arbeitet. Ob das in diesem speziellen Fall geht, müsste die TE erfragen bei AG1.
Ronja2014
1443 Beiträge
31.07.2024 12:22
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Ronja2014:

Ich kann dir nur zur Frage mit dem Auszahlung des Urlaub antworten . Für die Berechnung des elterngeldes ist das laufende brutto ran zu ziehen . Einmalzahlungen in dem Fall Auszahlung des Urlaubes werden nicht berücksichtigt somit würde sich dein Elterngeld aufgrund dessen nicht erhöhen.
Aber man kann evtl. den Urlaub noch vor dem Beginn des neuen Mutterschutz es nehmen. Also statt der bisher geplanten Elternzeit.
Dann ist es finanziell so, als ob man normal arbeitet. Ob das in diesem speziellen Fall geht, müsste die TE erfragen bei AG1.


Ich hab rausgelesen das der AG1 das nicht machen will
Dream1992
1885 Beiträge
31.07.2024 20:52
Zitat von Ronja2014:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Ronja2014:

Ich kann dir nur zur Frage mit dem Auszahlung des Urlaub antworten . Für die Berechnung des elterngeldes ist das laufende brutto ran zu ziehen . Einmalzahlungen in dem Fall Auszahlung des Urlaubes werden nicht berücksichtigt somit würde sich dein Elterngeld aufgrund dessen nicht erhöhen.
Aber man kann evtl. den Urlaub noch vor dem Beginn des neuen Mutterschutz es nehmen. Also statt der bisher geplanten Elternzeit.
Dann ist es finanziell so, als ob man normal arbeitet. Ob das in diesem speziellen Fall geht, müsste die TE erfragen bei AG1.


Ich hab rausgelesen das der AG1 das nicht machen will


Das vermute ich auch. Da er mir ja auch nicht die Elternzeit verkürzen wollte, wird er mir den Urlaub auch denke ich nicht als "Anstellung" auszahlen.
DieOhneNamen
29115 Beiträge
01.08.2024 01:13
Zitat von Dream1992:

Zitat von Ronja2014:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Ronja2014:

Ich kann dir nur zur Frage mit dem Auszahlung des Urlaub antworten . Für die Berechnung des elterngeldes ist das laufende brutto ran zu ziehen . Einmalzahlungen in dem Fall Auszahlung des Urlaubes werden nicht berücksichtigt somit würde sich dein Elterngeld aufgrund dessen nicht erhöhen.
Aber man kann evtl. den Urlaub noch vor dem Beginn des neuen Mutterschutz es nehmen. Also statt der bisher geplanten Elternzeit.
Dann ist es finanziell so, als ob man normal arbeitet. Ob das in diesem speziellen Fall geht, müsste die TE erfragen bei AG1.


Ich hab rausgelesen das der AG1 das nicht machen will


Das vermute ich auch. Da er mir ja auch nicht die Elternzeit verkürzen wollte, wird er mir den Urlaub auch denke ich nicht als "Anstellung" auszahlen.


Naja, vielleicht kann er sie auch nicht einfach verkürzen.
Hat einen Ersatz eingestellt,oder sowas.
Er ist auch nicht dazu verpflichtet.
Dream1992
1885 Beiträge
01.08.2024 06:36
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Ronja2014:

Zitat von Sarah2022:

...


Ich hab rausgelesen das der AG1 das nicht machen will


Das vermute ich auch. Da er mir ja auch nicht die Elternzeit verkürzen wollte, wird er mir den Urlaub auch denke ich nicht als "Anstellung" auszahlen.


Naja, vielleicht kann er sie auch nicht einfach verkürzen.
Hat einen Ersatz eingestellt,oder sowas.
Er ist auch nicht dazu verpflichtet.


Nein, daran liegt es nicht.

Er war einfach nur beleidigt, dass ich nicht für 3€ weniger wiederkommen wollte als in meinem Vertrag festgelegt. Er hat Personalmangel hoch 10 und wollte mich erst schnellstmöglich zurück.
Und hätte ich gewollt, hätte ich das rechtlich einfordern können.
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