Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger von einem anderen mann , bin aber noch verheirater, was für papiere muss ich da machen lassen bei der geburt

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agapi_mou
174 Beiträge
24.06.2012 12:44
ja mir geht es ja auch darum das mein noch-mann nicht dafür aufkommen soll, daher ja die fragen.... und es kotzt mich an das es daduch eskalieren wird, und ich hoffe das meine tochter da nicht mit reingezogen wird wenn sie bei ihm ist... manno
mamamone
31266 Beiträge
24.06.2012 12:48
Zitat von Fyra:

Zitat von mamamone:

Zitat von agapi_mou:

ach herrje, das ist ja echt ätzend alles, wenn das so schwierig wird... naja der biologische vater der wird kein vaterschaftstest machen weil er weiss das er der einzigste ist, aber der herr ist komplett überfordert mit der situation... und mein nochmann schlachtet mich glaub mich ach mann könnt nur heulen
Na ja. dein Ehemann wird ja aus der Nummer rauswollen,und schon deshalb einen Test machen. Dann Fragt das Familiengericht dich wer als Vater in Frage kommt. Du gibst den Kindsvater an, das Gericht ortnet die Vaterschaftsfestellung an. Das kann, wenn er sich weigert bis zur Beugehaft führen.


Mir tut der Nochmann ein bisschen leid...mein Mann lebte ja in Scheidung, als wir und kennenlernten und wir haben ganz schön gezittert, dass die Ex "uns" bloß nicht noch ein Kind unterjubelt
Ist einfach blöd das, dass das Deutsche Gesetzt so hart ist. Ich meine wenn, da drei Mensche stehen, die nun mal am besten wissen was gewesen ist und was nicht. Sollte das auch so hingenommen werden, von mir aus sollne die die Angaben an Eidessatt aussagen. aber so kommen doch nur unnötige Kosten auf Familien und den Steuerzahler zu. Völlig abgesehen von der nervlichen Belastung. Im Falle meiner Freundin gab es ja sogar dieses medezinische Gutachten.... föllig überflüssig da noch weiter Wege zu gehen.
cyberjay
29 Beiträge
24.06.2012 12:53
Zitat von agapi_mou:

hallo,

also zuerst bitte keine bösen sprüche oder so , brauch nur paar ratschläge:
Mein mann hat sich nach 12 jahren von mir getrennt dann hab ich in meiner neuen heimat jemand kennen gelernt und es kam wie es kommen muss, und ich wurde schwanger.

so weit so gut , meine frag da ich noch ne weile verheiratet bin und mein kind vor der offiziellen scheidung auf die welt kommt, was muss ich alles für papiere haben, weil ich will ja natürlich das mein nochmann nicht irgendein ärger bekommt oder so...

wäre toll wenn irgendjemand ahnung hätte...

danke schon mal im vorraus
Hi,
das Problem hatte ich auch,also keine Panik,Papaier ist geduldig,leider hat der biologische Vater (der,der dich schwanger gemacht hat) absolut keine Rechte an seinem Kind,solange du mit einem anderen verheiratet bist.Er sollte direkt nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung bei der Gemeinde machen. Und dann alles weiter übers Jugendamt,da bst du gut beraten. Wollt ihr denn heiraten ?
LG
agapi_mou
174 Beiträge
24.06.2012 12:56
nein wir haben noch kontakt, und im moment kommt er gar nicht klar drauf, und will damit nicht zu tun haben, den kontakt zu mir bricht er aber auch nicht ab, ach alles zum würgen, hab so richtig die nase voll... will aber gerechtigkeit und die sieht so aus das der biologische vater sich kümmern muss , und nicht mein ex... aber das wird wohl schwieriger als gedacht, bin wohl einfach echt zu naiv
Natascha72
360 Beiträge
24.06.2012 13:26
Bei mir wars genauso...ich war schon über 2 Jahre getrennt, aber keiner von uns beiden hatte es eilig mit der Scheidung.
Dann wurde ich von meinem jetzigen Mann schwanger und wir hatten ein Problem.
Allerdings hatte ich eine super Anwältin, die dann eine schnelle Scheidung aufgrund der Schwangerschaft beantragt hat.
Das Gericht hat dann entschieden, dass wir den Versorgungsausgleich(der am meisten Zeit bei einer Scheidung braucht) nach der Scheidung machen können, und dadurch wurde ich am 23.08.2000 geschieden, meine Tochter kam am 30.09.2000 zur Welt.
24.06.2012 13:49
Also ich war am Freitag auf dem Jugendamt weil wir diese vaterschafts und sorgerechtsurkunde brauchten. SInd beide nicht verheiratet. und da kam auch dieses themaaus lauter Neugierde auf. Du musst einfach mit dem Vater deines Kindes zum Jugendamt der muss dort die Vaterschaft anerkennen. Ob du ihm einen Teil vom Sorgerecht zuaprechen möchtest kannst alleine enscheiden. in dem Moment ist dein noch mann aus allem raus.
Wenn der vater aber das nicht tut bleibt dir nix anderes übrig als über das gericht zu gehen.

Wünsch dir viel glück
ANJUKA
23752 Beiträge
24.06.2012 13:52
In erster Linie wird dein Noch Mann so oder so als Vater eingetragen werden.
Er selber muss dann zum JA und die Vaterschaft anfechten, es wird nen Vaterschaftstest veranlasst, dann entscheidet nen Richter was nun passiert....denn es kann au passieren das er trotz negativem Testergebniss der "Vater"bleibt...
needlove
4 Beiträge
24.06.2012 16:19
Hab hier einen Bericht gefunden, der Deiner Situation ähnlich ist:

Man spricht in diesem Fall, wenn die Kindesmutter zur Zeit der Geburt eines Kindes verheiratet ist oder es bis zu einem bestimmten Stichtag gewesen ist, von der "Scheinehelichkeit" eines Kindes. Das Kind gilt dann als ehelich, bis der "Scheinvater" die Ehelichkeit anfechtet. Folgen für das Kind: Es erhält zunchst einman vier Wochen den Vornamen, den die Kindsmutter ausgesucht hat, nicht eingetragen, in der Geburtsurkunde steht dann zunächst "noch ohne Vornamen". Das ist die Zeit, in der der "Vater" der Namenswahl noch widersprechen könnte. Auch über Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird zunächst mal nur nach langem Hickhack entschieden, denn der Scheinvater ist zunächst unterhaltspflichtig, bis er beim Familiengericht die Vaterschaft angefochten hat. Und erst wenn die Anfechtung gerichtlich durch ist, kann der wirkliche Vater die Vaterschaft anerkennen, und auch zu Unterhalt herangezogen werden. So lange kann es sogar passieren, dass die Mutter für ihr Kind von keiner Seite Geld, beziehungsweise nur Sozialhilfe bekommt. Ich habe es selber miterlebt. Mein Ältester ist nämlich weniger als ein Jahr nach meiner ersten Scheidung geboren worden, und er war nicht das Kind meines Exmannes. Was ich auch behördlich angegeben habe, zumal ich von meinem früheren Mann schon vor der Scheidung ein Trennungsjahr habe durchziehen müssen. Aber das wurde damals behördlich alles nicht anerkannt, wir mussten vor Gericht, und das zog sich auch noch dahin, weil erst herausgefunden werden musste, wo mein Exmann überhaupt wohnte.
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