Schwanger wieviel Urlaubsanspruch??????
25.06.2012 22:40
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
Ahhhhh sehr interessant und wie ist es weil die kleinen kommen ja ggf. früher oder später?
Und den Urlaub kann ich quasi schon 2012 nehmen? Weil ich ja dann 2013 nicht mehr arbeite da aber den Anspruch hätte oder muss der ausbezahlt werden?
Wiegesagt, bei mir ist es so gewesen, dass ich den Urlaub nicht im Vorjahr schon nehmen durfte. Hab ihn dann nach der Elternzeit genommen. Ist halt blöd so mit dem Jahreswechsel, aber dafür hast du vorm Mutterschutz noch schön die Feiertage
25.06.2012 22:43
Caterine..... zum Thema "zu früh" und "zu spät"...
.
Kommen die Kinder nach dem errechneten ET, dann hast du quasi Pech gehabt... es ändert sich nix.... der errechnete ET ist dann der ausschlaggebene Tag....
.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder zu früh kommen.... kommen sie so früh, dass die Ärzte eine Frühgeburt bescheinigen, dann bekommst du die Zeit, die sie zu früh geboren wurden hinten rangehängt und zusätzliche 4 Wochen wegen der Frühgeburt....
Als Frühgeburt zählt ein Kind dann, wenn es VOR der vollendeten 37. SSW geboren wird, oder weniger als 2.500 g wiegt....
.
Sollte dies der Fall sein, dann würde sich der Urlaubsanspruch um ein paar Tage erhöhen...
.
Kommen die Kinder nach dem errechneten ET, dann hast du quasi Pech gehabt... es ändert sich nix.... der errechnete ET ist dann der ausschlaggebene Tag....
.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder zu früh kommen.... kommen sie so früh, dass die Ärzte eine Frühgeburt bescheinigen, dann bekommst du die Zeit, die sie zu früh geboren wurden hinten rangehängt und zusätzliche 4 Wochen wegen der Frühgeburt....
Als Frühgeburt zählt ein Kind dann, wenn es VOR der vollendeten 37. SSW geboren wird, oder weniger als 2.500 g wiegt....
.
Sollte dies der Fall sein, dann würde sich der Urlaubsanspruch um ein paar Tage erhöhen...
25.06.2012 22:46
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Ja dann würde ich mal nachfragen wie sie auf 34 tage kommen. Ich bin da gerade beim anwalt damit, weil ich im BV bin und die mein gehalt nicht richtig bezahlen und da habe ich mich auch erkundigt was das mit dem urlaub betrifft, leider hat mein anwalt auch gesagt das sich nur wenige damit auskennen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz ab §13 da steht das alles...
25.06.2012 22:47
Zitat von RoxaneGN:
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
Ahhhhh sehr interessant und wie ist es weil die kleinen kommen ja ggf. früher oder später?
Und den Urlaub kann ich quasi schon 2012 nehmen? Weil ich ja dann 2013 nicht mehr arbeite da aber den Anspruch hätte oder muss der ausbezahlt werden?
Wiegesagt, bei mir ist es so gewesen, dass ich den Urlaub nicht im Vorjahr schon nehmen durfte. Hab ihn dann nach der Elternzeit genommen. Ist halt blöd so mit dem Jahreswechsel, aber dafür hast du vorm Mutterschutz noch schön die Feiertage![]()
Jaaaa das stimmt
Und die fallen dieses Jahr besonders gut
Dann geh ich mal davon aus das ich ab Dezember in Mutterschutz in etwa bin? Ich hab auf keinen Fall vor noch Urlaub zu nehmen hab ja jetzt dann bald 3 Wochen das reicht und wegen Arzttermine muss man glaub ich frei gestellt werden ohne auf lasten des Stundenkontos? Aber wie ist das wenn ich zu nem Doc muss und der 50km weg ist und ich den Termin um 14 Uhr hab und eigentlich bis 16:30 Arbeiten muss? Wie läuft sowas ab? Ich bekomm ne Bescheinigung und der rest der Zeit läuft auf mein Stunden Konto?
25.06.2012 22:49
Zitat von NochOhne32:
Caterine..... zum Thema "zu früh" und "zu spät"...
.
Kommen die Kinder nach dem errechneten ET, dann hast du quasi Pech gehabt... es ändert sich nix.... der errechnete ET ist dann der ausschlaggebene Tag....![]()
.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder zu früh kommen.... kommen sie so früh, dass die Ärzte eine Frühgeburt bescheinigen, dann bekommst du die Zeit, die sie zu früh geboren wurden hinten rangehängt und zusätzliche 4 Wochen wegen der Frühgeburt....
Als Frühgeburt zählt ein Kind dann, wenn es VOR der vollendeten 37. SSW geboren wird, oder weniger als 2.500 g wiegt....
.
Sollte dies der Fall sein, dann würde sich der Urlaubsanspruch um ein paar Tage erhöhen...![]()
das ist ja mal interessant, dass wusste ich auch nicht. Man lernt nie aus
25.06.2012 22:49
Zitat von Hope2012:
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Ja dann würde ich mal nachfragen wie sie auf 34 tage kommen. Ich bin da gerade beim anwalt damit, weil ich im BV bin und die mein gehalt nicht richtig bezahlen und da habe ich mich auch erkundigt was das mit dem urlaub betrifft, leider hat mein anwalt auch gesagt das sich nur wenige damit auskennen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz ab §13 da steht das alles...
Ohhhh darf ich fragen warum du BV bekommen hast? Das ist ja super
Ich will auch schauen das ich es eventuell bekomme ich arbeite in einem Call Center was sehr viel stress heißt und ich habe Diabetes Typ1 und der Bedarf ändert sich ständig und ich muss schauen das die Werte ganz genau stimmen das ist sehr schwer bei dem stress und Arbeits Volumen
25.06.2012 22:51
Zitat von Hope2012:
Zitat von NochOhne32:
Caterine..... zum Thema "zu früh" und "zu spät"...
.
Kommen die Kinder nach dem errechneten ET, dann hast du quasi Pech gehabt... es ändert sich nix.... der errechnete ET ist dann der ausschlaggebene Tag....![]()
.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder zu früh kommen.... kommen sie so früh, dass die Ärzte eine Frühgeburt bescheinigen, dann bekommst du die Zeit, die sie zu früh geboren wurden hinten rangehängt und zusätzliche 4 Wochen wegen der Frühgeburt....
Als Frühgeburt zählt ein Kind dann, wenn es VOR der vollendeten 37. SSW geboren wird, oder weniger als 2.500 g wiegt....
.
Sollte dies der Fall sein, dann würde sich der Urlaubsanspruch um ein paar Tage erhöhen...![]()
das ist ja mal interessant, dass wusste ich auch nicht. Man lernt nie aus![]()
.
Hab es auch erst bei meiner Tochter erfahren.
25.06.2012 22:51
Zitat von NochOhne32:
Caterine..... zum Thema "zu früh" und "zu spät"...
.
Kommen die Kinder nach dem errechneten ET, dann hast du quasi Pech gehabt... es ändert sich nix.... der errechnete ET ist dann der ausschlaggebene Tag....![]()
.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder zu früh kommen.... kommen sie so früh, dass die Ärzte eine Frühgeburt bescheinigen, dann bekommst du die Zeit, die sie zu früh geboren wurden hinten rangehängt und zusätzliche 4 Wochen wegen der Frühgeburt....
Als Frühgeburt zählt ein Kind dann, wenn es VOR der vollendeten 37. SSW geboren wird, oder weniger als 2.500 g wiegt....
.
Sollte dies der Fall sein, dann würde sich der Urlaubsanspruch um ein paar Tage erhöhen...![]()
Ja wahnsinn danke für die vielen Infos das ist ja irre
25.06.2012 22:54
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Ja dann würde ich mal nachfragen wie sie auf 34 tage kommen. Ich bin da gerade beim anwalt damit, weil ich im BV bin und die mein gehalt nicht richtig bezahlen und da habe ich mich auch erkundigt was das mit dem urlaub betrifft, leider hat mein anwalt auch gesagt das sich nur wenige damit auskennen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz ab §13 da steht das alles...
Ohhhh darf ich fragen warum du BV bekommen hast? Das ist ja super![]()
Ich will auch schauen das ich es eventuell bekomme ich arbeite in einem Call Center was sehr viel stress heißt und ich habe Diabetes Typ1 und der Bedarf ändert sich ständig und ich muss schauen das die Werte ganz genau stimmen das ist sehr schwer bei dem stress und Arbeits Volumen![]()
ich bin im Außendienst und hatte letztes jahr ein eFG da hat sich rausgestellt das ich eine Blutgerinnungsstörung habe, das waren alles so gründe. Meien Ärztin sagte man kann mir nicht mehr zu muten jeden Tag bei WInd und Wetter 400km pro Tag zu fahren noch dazu bin ich im Friseurbereich tätig, die ganzen chemikalien und so...
ABer frag net was ich für nen Stress damit habe. Bin seit der 8 Woche im BV also seit 01.03 und bis heute haben sie es nicht geschafft mein Gehalt richtig zu zahlen. Habe Grundgehalt und Provision und die Provision war nicht gerade wenig und die müssen ja die letzten 3 Monatsdurchschnittsgehälter zahlen aber das tun sie nicht, weil ich einiges bekommen würde tja und deswegen bin ich zum anwalt...
25.06.2012 22:57
Zitat von Hope2012:
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Ja dann würde ich mal nachfragen wie sie auf 34 tage kommen. Ich bin da gerade beim anwalt damit, weil ich im BV bin und die mein gehalt nicht richtig bezahlen und da habe ich mich auch erkundigt was das mit dem urlaub betrifft, leider hat mein anwalt auch gesagt das sich nur wenige damit auskennen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz ab §13 da steht das alles...
Ohhhh darf ich fragen warum du BV bekommen hast? Das ist ja super![]()
Ich will auch schauen das ich es eventuell bekomme ich arbeite in einem Call Center was sehr viel stress heißt und ich habe Diabetes Typ1 und der Bedarf ändert sich ständig und ich muss schauen das die Werte ganz genau stimmen das ist sehr schwer bei dem stress und Arbeits Volumen![]()
ich bin im Außendienst und hatte letztes jahr ein eFG da hat sich rausgestellt das ich eine Blutgerinnungsstörung habe, das waren alles so gründe. Meien Ärztin sagte man kann mir nicht mehr zu muten jeden Tag bei WInd und Wetter 400km pro Tag zu fahren noch dazu bin ich im Friseurbereich tätig, die ganzen chemikalien und so...
ABer frag net was ich für nen Stress damit habe. Bin seit der 8 Woche im BV also seit 01.03 und bis heute haben sie es nicht geschafft mein Gehalt richtig zu zahlen. Habe Grundgehalt und Provision und die Provision war nicht gerade wenig und die müssen ja die letzten 3 Monatsdurchschnittsgehälter zahlen aber das tun sie nicht, weil ich einiges bekommen würde tja und deswegen bin ich zum anwalt...![]()
Oh jeeeee das ist ja blöd
Oh man und was meint dein anwalt?
Ich bin auch noch in der kritischen Zeit
bin so froh wenn die vorbei ist. Hatte bei 5+6 US war nur der Dottersack zu sehen und sie meinte sie kann den Embryo erahnen gesehen hat sie ihn aber nicht
muss Mittwoch wieder hin.
25.06.2012 23:06
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Ja dann würde ich mal nachfragen wie sie auf 34 tage kommen. Ich bin da gerade beim anwalt damit, weil ich im BV bin und die mein gehalt nicht richtig bezahlen und da habe ich mich auch erkundigt was das mit dem urlaub betrifft, leider hat mein anwalt auch gesagt das sich nur wenige damit auskennen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz ab §13 da steht das alles...
Ohhhh darf ich fragen warum du BV bekommen hast? Das ist ja super![]()
Ich will auch schauen das ich es eventuell bekomme ich arbeite in einem Call Center was sehr viel stress heißt und ich habe Diabetes Typ1 und der Bedarf ändert sich ständig und ich muss schauen das die Werte ganz genau stimmen das ist sehr schwer bei dem stress und Arbeits Volumen![]()
ich bin im Außendienst und hatte letztes jahr ein eFG da hat sich rausgestellt das ich eine Blutgerinnungsstörung habe, das waren alles so gründe. Meien Ärztin sagte man kann mir nicht mehr zu muten jeden Tag bei WInd und Wetter 400km pro Tag zu fahren noch dazu bin ich im Friseurbereich tätig, die ganzen chemikalien und so...
ABer frag net was ich für nen Stress damit habe. Bin seit der 8 Woche im BV also seit 01.03 und bis heute haben sie es nicht geschafft mein Gehalt richtig zu zahlen. Habe Grundgehalt und Provision und die Provision war nicht gerade wenig und die müssen ja die letzten 3 Monatsdurchschnittsgehälter zahlen aber das tun sie nicht, weil ich einiges bekommen würde tja und deswegen bin ich zum anwalt...![]()
Oh jeeeee das ist ja blöd![]()
Oh man und was meint dein anwalt?
Ich bin auch noch in der kritischen Zeitbin so froh wenn die vorbei ist.
Hatte bei 5+6 US war nur der Dottersack zu sehen und sie meinte sie kann den Embryo erahnen gesehen hat sie ihn aber nichtmuss Mittwoch wieder hin.
Mein ANwalt stimmt mir zu und sagte mir das ich recht habe... ich will aber alles in ruhe regeln und nicht im streit will ja wieder dort anfangen. der GF hat das mittlerweile ja auch eingesehen aber das lohnbüro bekommt es nicht auf die reihe...
bin schon auf die nächste abrechnung gespannt, den da sollte mein Urlaubsgeld mit drauf sein, mal sehen was damit wieder ist
Ach mach dich da net verrückt... da hat man bei mir auch noc hnix gesehen. hab grad mal geschaut:bei mir wars so
6+3 haben wir das erste mal den EMbryo gesehen
6+5 haben wir den embryo und das Herzchen das erstemal gesehen...
aber auch das ist bei jedem ein wenig anders. ich war bei 5+4 auch beim arzt da hat man auch nur den dottersack gesehen... du musst einfach nur dran glauben das lles gut geht dann wird das auch...
25.06.2012 23:12
Zitat von Chaterine:
Zitat von RoxaneGN:
Zitat von Chaterine:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
Ahhhhh sehr interessant und wie ist es weil die kleinen kommen ja ggf. früher oder später?
Und den Urlaub kann ich quasi schon 2012 nehmen? Weil ich ja dann 2013 nicht mehr arbeite da aber den Anspruch hätte oder muss der ausbezahlt werden?
Wiegesagt, bei mir ist es so gewesen, dass ich den Urlaub nicht im Vorjahr schon nehmen durfte. Hab ihn dann nach der Elternzeit genommen. Ist halt blöd so mit dem Jahreswechsel, aber dafür hast du vorm Mutterschutz noch schön die Feiertage![]()
Jaaaa das stimmtUnd die fallen dieses Jahr besonders gut
![]()
Dann geh ich mal davon aus das ich ab Dezember in Mutterschutz in etwa bin? Ich hab auf keinen Fall vor noch Urlaub zu nehmen hab ja jetzt dann bald 3 Wochen das reicht und wegen Arzttermine muss man glaub ich frei gestellt werden ohne auf lasten des Stundenkontos? Aber wie ist das wenn ich zu nem Doc muss und der 50km weg ist und ich den Termin um 14 Uhr hab und eigentlich bis 16:30 Arbeiten muss? Wie läuft sowas ab? Ich bekomm ne Bescheinigung und der rest der Zeit läuft auf mein Stunden Konto?
Naja, prinzipiell darfst du Arzttermine während der Arbeitszeit legen, weil es oft nicht anders möglich ist, aber ich würde mir das genau überlegen, ob ich das so ausnutze. Man kann ja zumindest versuchen die Termine so zu legen, dass man nicht gleich den halben Tag weg ist, zumindest wenn man vorhat irgendwann mal wieder bei der Firma zu arbeiten
26.06.2012 06:11
ich habe meinen vollen jahresurlaub vor beginn meines BV nehmen dürfen also hatte ich anfang des jahres urlaub und bin dann mitte/ ende februar ins BV
26.06.2012 07:40
Zitat von Maria_1988:
Zitat von Hope2012:
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tagehast Urlaubsanspruch.
Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.
Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen![]()
KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
hi,
den rest urlaub aus dem vorjahr kannst du max nur bis ende märz des folge jahres nehmen ansonsten verfällt er.
so war das damals bei mirimmer so. erkundige dich mal
26.06.2012 10:11
Ja bei uns in der Firma ist es auch so der resturlaub muss bis März im Folgejahr genommen werden. Ist aber eine allgemeine urlaubsregel und kann überall anders sein
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt


