Mütter- und Schwangerenforum

Selber Kündigen nach bzw während elternzeit...

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Ania88
1171 Beiträge
08.06.2015 11:18
Hallo Mädels ich bin jetzt grad in der Situation, dass meine Elternzeit am 24.07.2015 endet ich aber dort nicht mehr arbeiten kann und möchte, weil ich wieder schwanger bin und es damals in der SS schon der absolute Horror war! Das möchte ich einfach nicht nochmal mitmachen! Jetzt ist meine Frage an euch (hoffentlich kennt sich eine aus Kündigungsfrist ist ja eigentlich 1monat zum Monatsende oder Mitte ABER meine Elternzeit, geht ja bis zum 24. 07.
Wie siehts dann mit der Kündigung aus? kann ich Mitte Juni zum 24 juli kündigen oder wie muss ich das machen? Hatte schonmal jemand so eine situation? Bitte um Hilfe
08.06.2015 11:27
Natürlich kannst Du Kündigen machste die Kündigung einfach zum Nächsten Termin und gut iss,
Ania88
1171 Beiträge
08.06.2015 11:35
also kann ich vom 15 zum 15 ten kündigen und dann wäre ich wieder arbeitssuchend. ich stehe dem Arbeitsmarkt auch schon 9 tage vor ende der Elternzeit zur Verfügung! Ich weiß ich bekomme dann eine sperrfrist aber das ist echt besser als dort wieder anzufangen!

Hab ich das richtig verstanden, dass ich in den 12 wochen Sperrfrist die ich wahrscheinlich bekommen werde mich garnicht bewerben muss? sondern erst ab dem zeitpunkt wo ich ALG1 anspurch habe?
08.06.2015 11:39
Zitat von Ania88:

also kann ich vom 15 zum 15 ten kündigen und dann wäre ich wieder arbeitssuchend. ich stehe dem Arbeitsmarkt auch schon 9 tage vor ende der Elternzeit zur Verfügung! Ich weiß ich bekomme dann eine sperrfrist aber das ist echt besser als dort wieder anzufangen!

Hab ich das richtig verstanden, dass ich in den 12 wochen Sperrfrist die ich wahrscheinlich bekommen werde mich garnicht bewerben muss? sondern erst ab dem zeitpunkt wo ich ALG1 anspurch habe?


Ich würde einfach zum Ende der Elternzeit Kündigen mich aber im Vorfeld beim Arbeitsamt melden und dort nachfragen ,da Du ja wieder ss bist,könnte es auch gut möglich sein das Du zwar dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst aber nicht wirklich vermittelt wirst,hast ja noch nen Krümel zu hause.
08.06.2015 11:46
Meine Frage - müßtest du - wenn du nicht k ündigen würdest,zu dem genannten Termin wieder arbeiten? Denn Du schreibst ja, du bist SS - das fällt dann nicht zufällig in den Mutterschutz. Wenn ja, dann würde ich dir raten, das abszuwarten und die Elternzeit danach komplett zu nehmen für Nr.2 - denn die Zeit wird dir später auf dein Rentenkonto angerechnet.
08.06.2015 11:50
Zitat von markusmami:

Meine Frage - müßtest du - wenn du nicht k ündigen würdest,zu dem genannten Termin wieder arbeiten? Denn Du schreibst ja, du bist SS - das fällt dann nicht zufällig in den Mutterschutz. Wenn ja, dann würde ich dir raten, das abszuwarten und die Elternzeit danach komplett zu nehmen für Nr.2 - denn die Zeit wird dir später auf dein Rentenkonto angerechnet.


Stimmt daran hab ich jetzt gar nicht gedacht
08.06.2015 11:54
Zitat von Aurora40:

Zitat von markusmami:

Meine Frage - müßtest du - wenn du nicht k ündigen würdest,zu dem genannten Termin wieder arbeiten? Denn Du schreibst ja, du bist SS - das fällt dann nicht zufällig in den Mutterschutz. Wenn ja, dann würde ich dir raten, das abszuwarten und die Elternzeit danach komplett zu nehmen für Nr.2 - denn die Zeit wird dir später auf dein Rentenkonto angerechnet.


Stimmt daran hab ich jetzt gar nicht gedacht
Die Zeiten werden Dir angerechnet- das solltestDu bei aller - Die Arbeit gefällt mir nicht etc. - bedenken.
08.06.2015 12:06
Du hast ja ggf. auch noch Urlaubsansprüche - bitte einmal prüfen - denn dann wirst du für diese Zeit des Urlaubs ja bezahlt vom zukünftigen Ex Arbeitgeber.

Ansonsten rate ich dir mit deinem Arbeitsvertrag mal nen Termin beim Arbeitsamt auszumachen - die wissen bescheid.
Krümel714
2489 Beiträge
08.06.2015 12:32
Wie lange müsstest du denn bis zum Mutterschutz arbeiten? Wenn du Urlaub, evtl Überstunden usw einrechnest. Wäre es nicht besser durchzuhalten und in der Elternzeit zu suchen? Betrifft ja auch das Elterngeld, wenn du zu Hause bist
Bex83
4635 Beiträge
08.06.2015 14:07
Zitat von Ania88:

Hallo Mädels ich bin jetzt grad in der Situation, dass meine Elternzeit am 24.07.2015 endet ich aber dort nicht mehr arbeiten kann und möchte, weil ich wieder schwanger bin und es damals in der SS schon der absolute Horror war! Das möchte ich einfach nicht nochmal mitmachen! Jetzt ist meine Frage an euch (hoffentlich kennt sich eine aus Kündigungsfrist ist ja eigentlich 1monat zum Monatsende oder Mitte ABER meine Elternzeit, geht ja bis zum 24. 07.
Wie siehts dann mit der Kündigung aus? kann ich Mitte Juni zum 24 juli kündigen oder wie muss ich das machen? Hatte schonmal jemand so eine situation? Bitte um Hilfe


Was arbeitest du denn? Ss eird es best schwer ne Stelle zu bekommen.
Ania88
1171 Beiträge
08.06.2015 19:53
Ich habe damals bei dieser Frau ein Beschäftigungsverbot bekommen weil es einfach nicht zuzumuten ist! Sie achten auf keinerlei schutz oder sonstiges während der SS! Ich habe keinen Urlaubsanspruch mehr und die Mutterschutzfrist beginnt erst ende November anfang dezember (weiß das jetzt gerade nicht genau) Außerdem bin ich mit ihr vor Gericht gegangen und das ist dann noch ein Grund mehr für diese Frau mich noch schlechter zu behandeln!
shelyra
69110 Beiträge
08.06.2015 19:55
Zitat von Ania88:

Ich habe damals bei dieser Frau ein Beschäftigungsverbot bekommen weil es einfach nicht zuzumuten ist! Sie achten auf keinerlei schutz oder sonstiges während der SS! Ich habe keinen Urlaubsanspruch mehr und die Mutterschutzfrist beginnt erst ende November anfang dezember (weiß das jetzt gerade nicht genau) Außerdem bin ich mit ihr vor Gericht gegangen und das ist dann noch ein Grund mehr für diese Frau mich noch schlechter zu behandeln!

ist es möglich nochmal ein bv zu bekommen?
dann hättest du ja volles gehalt, was auch fürs elterngeld gut wäre. gleichzeitig musst du dich nicht dem stress mit der chefin aussetzen.
Ania88
1171 Beiträge
08.06.2015 19:55
Zitat von markusmami:

Zitat von Aurora40:

Zitat von markusmami:

Meine Frage - müßtest du - wenn du nicht k ündigen würdest,zu dem genannten Termin wieder arbeiten? Denn Du schreibst ja, du bist SS - das fällt dann nicht zufällig in den Mutterschutz. Wenn ja, dann würde ich dir raten, das abszuwarten und die Elternzeit danach komplett zu nehmen für Nr.2 - denn die Zeit wird dir später auf dein Rentenkonto angerechnet.


Stimmt daran hab ich jetzt gar nicht gedacht
Die Zeiten werden Dir angerechnet- das solltestDu bei aller - Die Arbeit gefällt mir nicht etc. - bedenken.


ich bin absolut nicht arbeitsscheu! und da geht es nicht darum dass mir die arbeit nicht gefällt! In der Gastronomie finde ich garantiert wieder ne arbeit! bin ja erst ende neunte Woche! Hier ist eine Hochburg für Gastronomie!
Ania88
1171 Beiträge
08.06.2015 19:56
Zitat von shelyra:

Zitat von Ania88:

Ich habe damals bei dieser Frau ein Beschäftigungsverbot bekommen weil es einfach nicht zuzumuten ist! Sie achten auf keinerlei schutz oder sonstiges während der SS! Ich habe keinen Urlaubsanspruch mehr und die Mutterschutzfrist beginnt erst ende November anfang dezember (weiß das jetzt gerade nicht genau) Außerdem bin ich mit ihr vor Gericht gegangen und das ist dann noch ein Grund mehr für diese Frau mich noch schlechter zu behandeln!

ist es möglich nochmal ein bv zu bekommen?
dann hättest du ja volles gehalt, was auch fürs elterngeld gut wäre. gleichzeitig musst du dich nicht dem stress mit der chefin aussetzen.


hmm gute Frage! da müsste ich mit dem FA sprechen... wäre vielleicht eine Überlegung wert!
Koboldinchen1985
476 Beiträge
08.06.2015 19:58
Du kannst erst nach deiner Elternzeit kündigen. Ich war auch schon mal in dieser Situation und habe mich damals erkundigt (ich hatte jedoch einen anderen Job - du sollstest dir das gründliche überlegen). Wenn gar nichts mehr geht, dann kündige nach der Elternzeit direkt und lass dich halt die letzte Zeit krank schreiben.
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