Mütter- und Schwangerenforum

Stimmt das wirklich?

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2230
6400 Beiträge
28.06.2012 12:10
Zitat von Marz:

2230! Danke für die Erklärung!
Mein Verlobter und ich liegen nicht so weit auseinander mit unseren Gehältern, dann ist 4/4 nach deiner Erklärung ja das beste? Da wir jetzt beide in der 1 sind, ändert sich dann für uns praktisch nix?
Danke!

nein am Abzug ändert sich groß nichts. Wenn einer von euch Beamter ist, dann gibt es ja den Familienzuschlag das ist dann ein wenig mehr, aber ich würde euch auch zu 4/4 raten.
28.06.2012 12:15
Zitat von 2230:

He Mädels,
ich arbeite beim Finanzamt und ich hoffe ich kann einige Fragen beantworten.

Pauschalieren kann man bei unserem Steuerrecht leider gar nichts. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, wie z.B. Höhe der Löhne ob Steuerklasse 3/5 oder 4/4 besser ist. Steuerklasse 4 ist vergleichbar mit der 1. und somit wird es eher zu einer Erstattung kommen.
3/5 ist besser wenn ein ehegatte ca. 70-80 % der Einkommen bekommt und der andere ca. 20-30% hat. Natürlich kommt es noch drauf an ob z.B. ALG oder Krankengeld oder Elterngeld gezahlt wurde, denn die führen meist zu einer Nachzahlung. Ist das ganze jahr gearbeitet worden oder nur Teilzeit...
.
Man hat wenn man verheiratet ist die Wahl ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung. In 99 % der Fälle ist die Zusammenveranlagung günstiger. Und das reicht eben ein Tag im Jahr aus. Ich hab mal n Bericht gelesen, fast 30 % der Ehen werden im Dezember geschlossen.
.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

da du das Elterngeld ansprichst. Stimmt es denn das man im Prinzip sein Elterngeld selbst bezahlt bzw. sich der Staat über die Lohnsteuerabrechnung einen Teil wieder holt am Ende des Jahres. Habe jetzt schon mehrfach gehört das dies so wäre und man vom Elterngeld letzlich nichts hat
2230
6400 Beiträge
28.06.2012 13:39
Zitat von gockellinchen:

Zitat von 2230:

He Mädels,
ich arbeite beim Finanzamt und ich hoffe ich kann einige Fragen beantworten.

Pauschalieren kann man bei unserem Steuerrecht leider gar nichts. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, wie z.B. Höhe der Löhne ob Steuerklasse 3/5 oder 4/4 besser ist. Steuerklasse 4 ist vergleichbar mit der 1. und somit wird es eher zu einer Erstattung kommen.
3/5 ist besser wenn ein ehegatte ca. 70-80 % der Einkommen bekommt und der andere ca. 20-30% hat. Natürlich kommt es noch drauf an ob z.B. ALG oder Krankengeld oder Elterngeld gezahlt wurde, denn die führen meist zu einer Nachzahlung. Ist das ganze jahr gearbeitet worden oder nur Teilzeit...
.
Man hat wenn man verheiratet ist die Wahl ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung. In 99 % der Fälle ist die Zusammenveranlagung günstiger. Und das reicht eben ein Tag im Jahr aus. Ich hab mal n Bericht gelesen, fast 30 % der Ehen werden im Dezember geschlossen.
.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

da du das Elterngeld ansprichst. Stimmt es denn das man im Prinzip sein Elterngeld selbst bezahlt bzw. sich der Staat über die Lohnsteuerabrechnung einen Teil wieder holt am Ende des Jahres. Habe jetzt schon mehrfach gehört das dies so wäre und man vom Elterngeld letzlich nichts hat

das ist ein wenig schwer zu erklären.
an und für sich ist das elterngeld steuerfrei. es erhört aber den sogenannten progressionsvorbehalt.
d.h. wenn du für deine einkünfte in der steuererklärung normalerweise einen steuersatz von z.B. 22% hast, dann wird das elterngeld zu den einkünften dazugezählt. geschaut was du dann für einen steuersatz hast. z.B. 25 % dann wieder abgezogen. diese 25 % (also der erhöhte Steuersatz) auf die restlichen einkünfte (ohne Elkterngeld, denn das wurde ja wieder abgezogen, weil es steuerfrei ist ) angewendet. somit hast du für deinen normalen lohn oder restlichen einkünfte eben "zuwenig" lohnsteuer gezahlt und es kommt zu einer nachzahlung. schwer zu erklären, ich hoffe du hast es verstanden.
unter progressionsvorbehalt stehen aber auch z.B. krankengeld, mutterschaftsgeld, ALG, überbrückungsgeld. daher kommt es in der regel wenn man eines dieser bekommen hat zu einer nachzahlung, bzw. niedrigeren erstattung
28.06.2012 15:18
Ok,da mein Männe der Hauptverdiener ist (Altenpfleger) und ich "nur" einen 100std Job habe,wäre für uns sinnvoller,die 3/5 zunehmen
Gut das man hier auch so gute Erklärungenfahrungen dazu findet,dankeee
Lineja
1841 Beiträge
28.06.2012 15:23
Muss man für das Elterngeld Steuern zahlen?!
2230
6400 Beiträge
28.06.2012 19:28
Zitat von Lineja:

Muss man für das Elterngeld Steuern zahlen?!

an und für sich nicht, aber es kommt zu einem erhöhten steuersatz, wie ich oben bereits versucht hab zu beschreiben. und wenn beide davor gearbeitet haben ist man sogar verpflichtet eine erklärung abzugeben.
2230
6400 Beiträge
28.06.2012 19:31
Zitat von CrazyBlue:

Ok,da mein Männe der Hauptverdiener ist (Altenpfleger) und ich "nur" einen 100std Job habe,wäre für uns sinnvoller,die 3/5 zunehmen
Gut das man hier auch so gute Erklärungenfahrungen dazu findet,dankeee

die steuerschuld ist dieselbe. nur ist beim einen zu wenig steuer einbehalten worden und bei der andern kombination zuviel
.
schau mal hier, den steuerklassenrechner find ich gut

http://www.steuer-klassen.de/tipp/steuerklassenrec hner.php
Lineja
1841 Beiträge
28.06.2012 20:13
Zitat von 2230:

Zitat von Lineja:

Muss man für das Elterngeld Steuern zahlen?!

an und für sich nicht, aber es kommt zu einem erhöhten steuersatz, wie ich oben bereits versucht hab zu beschreiben. und wenn beide davor gearbeitet haben ist man sogar verpflichtet eine erklärung abzugeben.


Finde ich ja Super und total gerecht, dass es zu einem erhöhten Steuersatz kommt! Super!
2230
6400 Beiträge
28.06.2012 22:09
Zitat von Lineja:

Zitat von 2230:

Zitat von Lineja:

Muss man für das Elterngeld Steuern zahlen?!

an und für sich nicht, aber es kommt zu einem erhöhten steuersatz, wie ich oben bereits versucht hab zu beschreiben. und wenn beide davor gearbeitet haben ist man sogar verpflichtet eine erklärung abzugeben.


Finde ich ja Super und total gerecht, dass es zu einem erhöhten Steuersatz kommt! Super!

über das recht und unrecht von steuern hab ich mir schon lange abgewöhnt mich aufzuregen. ich seh täglich viel was ein gesunder menschenverstand anders sehen würde wie die rechtslage
29.06.2012 21:47
Zitat von 2230:

Zitat von Lineja:

Zitat von 2230:

Zitat von Lineja:

Muss man für das Elterngeld Steuern zahlen?!

an und für sich nicht, aber es kommt zu einem erhöhten steuersatz, wie ich oben bereits versucht hab zu beschreiben. und wenn beide davor gearbeitet haben ist man sogar verpflichtet eine erklärung abzugeben.


Finde ich ja Super und total gerecht, dass es zu einem erhöhten Steuersatz kommt! Super!

über das recht und unrecht von steuern hab ich mir schon lange abgewöhnt mich aufzuregen. ich seh täglich viel was ein gesunder menschenverstand anders sehen würde wie die rechtslage

danke für deine Erklärung. da bin ich ja mal gespannt was da bei uns rumkommt
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