Vater in Elternzeit obwohl er NOCh nicht in der geburtsurkunde steht ???
07.07.2015 10:12
hallo...
in meinem anderen Thread habe ich bereits erklärt wie meine Situation momentan ist .
Hier nochmal zusammen gefasst :
Mein ex und ich sind leider noch verheiratet weil er die Scheidung leider extrem herraus zieht!
Mein Kind was geboren wird, ist aber von meinem neuen Partner.
Wir waren auch schon beim JA wegen der Vaterschaftsanerkennung und haben dort schon die Urkunden bekommen wo mein EX auch unterschrieben hat, dass er nicht der Vater ist.
Da das Kind trotzdem leider in der EHE noch geboren wird, wird mein EX ja erstmal leider als Vater eingetragen.
Die Vaterschaftsannerkunnung bzw die Urkunden werden bei Scheidung dann rechtens und mein Partner wird am tag der scheidnung direkt als richtiger vater eingetragen...
Nun würde mein Partner für unser Würmchen jedoch gerne in Elternzeizt gehen.
nun ist er aber ja leider nicht in der Geburtsurkunde erstmal !
Geht das dann trotzdem?
Er würde gerne nur ein Monat am anfang in elternzeit gehen.
wie läuft das generell ab mit der elternzeit, wenn er einen Monat in elternzeit geht, wielange kann ich danach in elternzeit gehen wo ich dementsprechend auch elterngeld bekomme?
Wie hoch wäre das elterngeld für meinen Partner ? Er verdient 1620 €.
in meinem anderen Thread habe ich bereits erklärt wie meine Situation momentan ist .
Hier nochmal zusammen gefasst :
Mein ex und ich sind leider noch verheiratet weil er die Scheidung leider extrem herraus zieht!
Mein Kind was geboren wird, ist aber von meinem neuen Partner.
Wir waren auch schon beim JA wegen der Vaterschaftsanerkennung und haben dort schon die Urkunden bekommen wo mein EX auch unterschrieben hat, dass er nicht der Vater ist.
Da das Kind trotzdem leider in der EHE noch geboren wird, wird mein EX ja erstmal leider als Vater eingetragen.
Die Vaterschaftsannerkunnung bzw die Urkunden werden bei Scheidung dann rechtens und mein Partner wird am tag der scheidnung direkt als richtiger vater eingetragen...
Nun würde mein Partner für unser Würmchen jedoch gerne in Elternzeizt gehen.
nun ist er aber ja leider nicht in der Geburtsurkunde erstmal !
Geht das dann trotzdem?
Er würde gerne nur ein Monat am anfang in elternzeit gehen.
wie läuft das generell ab mit der elternzeit, wenn er einen Monat in elternzeit geht, wielange kann ich danach in elternzeit gehen wo ich dementsprechend auch elterngeld bekomme?
Wie hoch wäre das elterngeld für meinen Partner ? Er verdient 1620 €.
07.07.2015 10:16
ja das geht, denn ihr habt ja alle dafür notwendigen unterlagen.... Ist ja nur noch eine Formsache bei euch....
07.07.2015 10:17
Zitat von NochOhne32:
ja das geht, denn ihr habt ja alle dafür notwendigen unterlagen.... Ist ja nur noch eine Formsache bei euch....![]()
Danke dir .
07.07.2015 10:20
Zitat von NochOhne32:woher weist du das denn? Liebe TS,erkundigte dich lieber beim Versorgungsamt,dann weist du es sicher....könnte mir schon vorstellen,das es dein Freund erst beantragen kann,wenn er auch in der Geburtsurkunde steht!
ja das geht, denn ihr habt ja alle dafür notwendigen unterlagen.... Ist ja nur noch eine Formsache bei euch....![]()
07.07.2015 10:21
Zitat von Christen:
Zitat von NochOhne32:woher weist du das denn? Liebe TS,erkundigte dich lieber beim Versorgungsamt,dann weist du es sicher....könnte mir schon vorstellen,das es dein Freund erst beantragen kann,wenn er auch in der Geburtsurkunde steht!
ja das geht, denn ihr habt ja alle dafür notwendigen unterlagen.... Ist ja nur noch eine Formsache bei euch....![]()
Wo frage ich sowas am besten nach ?
Bei der Elterngeld stelle ?
07.07.2015 10:23
Zitat von STMS2012:ja,bei uns heisst das Amt für Versorgung und soziales....
Zitat von Christen:
Zitat von NochOhne32:woher weist du das denn? Liebe TS,erkundigte dich lieber beim Versorgungsamt,dann weist du es sicher....könnte mir schon vorstellen,das es dein Freund erst beantragen kann,wenn er auch in der Geburtsurkunde steht!
ja das geht, denn ihr habt ja alle dafür notwendigen unterlagen.... Ist ja nur noch eine Formsache bei euch....![]()
Wo frage ich sowas am besten nach ?
Bei der Elterngeld stelle ?
07.07.2015 10:23
Er muss aber mindestens 2 Monaten nehmen, einer geht nicht.
Wann er sie aber nimmt ist egal, müssen nicht hintereinander genommen werden.
Wann er sie aber nimmt ist egal, müssen nicht hintereinander genommen werden.
07.07.2015 10:25
ja elterngeldstelle ist für sowas immer gut! ich kann mir vorstellen, dass ihr mit den unterlagen die dein exmann und wahrscheinlich ihr unterschrieben habt, evtl die chance hättet dass es die elternzeit nehmen kann. ich bin mir da aber auch nicht sicher! meld dich bei der elterngeldstelle und da erfährst du garantiert mehr!
07.07.2015 10:35
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
also es geht
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
07.07.2015 10:50
Zitat von STMS2012:also das Kind,für das man ez beantragt,muss in einem Haushalt mit einem ,leben!das weiss ich genau....wieso kann er denn nicht bei dir einziehen?
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht![]()
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
07.07.2015 11:15
Zitat von Christen:
Zitat von STMS2012:also das Kind,für das man ez beantragt,muss in einem Haushalt mit einem ,leben!das weiss ich genau....wieso kann er denn nicht bei dir einziehen?
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht![]()
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
Weil er ne eigene Wohnung hat und dort sein Mietverhältnis auf min. 1 Jahr lief. Er kann quasi jetzt noch nicht kündigen...
Sonst hätten wir ja die Doppel Miete, verstehst du was ich meine ?
07.07.2015 11:18
Zitat von STMS2012:das ist ja doof! Und wenn ihr mal ganz offen mit dem Vermieter spricht,eventuell anbietet,einen Nachmieter zu finden? Oder ihr zieht für das Jahr zu ihm? Ansonsten werdet ihr die ez für ihn im ersten Jahr wohl vergessen können....
Zitat von Christen:
Zitat von STMS2012:also das Kind,für das man ez beantragt,muss in einem Haushalt mit einem ,leben!das weiss ich genau....wieso kann er denn nicht bei dir einziehen?
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht![]()
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
Weil er ne eigene Wohnung hat und dort sein Mietverhältnis auf min. 1 Jahr lief. Er kann quasi jetzt noch nicht kündigen...
Sonst hätten wir ja die Doppel Miete, verstehst du was ich meine ?
07.07.2015 11:26
Zitat von STMS2012:
Zitat von Christen:
Zitat von STMS2012:also das Kind,für das man ez beantragt,muss in einem Haushalt mit einem ,leben!das weiss ich genau....wieso kann er denn nicht bei dir einziehen?
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht![]()
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
Weil er ne eigene Wohnung hat und dort sein Mietverhältnis auf min. 1 Jahr lief. Er kann quasi jetzt noch nicht kündigen...
Sonst hätten wir ja die Doppel Miete, verstehst du was ich meine ?
Die Doppel Miete habt ihr so doch trotzdem?
Wann ist das Jahr Rum?
Kann er sich nicht trotzdem um melden und seine Wohnung als zweit Sitz lassen? Oder geht das dann wieder mit der Elternzeit nicht?
07.07.2015 11:29
Zitat von Choco:
Zitat von STMS2012:
Zitat von Christen:
Zitat von STMS2012:also das Kind,für das man ez beantragt,muss in einem Haushalt mit einem ,leben!das weiss ich genau....wieso kann er denn nicht bei dir einziehen?
also ihr lieben, ich hab grade angerufen...
also es geht![]()
er geht dann 2 Monate in elternzeit und ich 12 Monate danach ....
allerdings besteht folgendes Problem:
Da die junge frau am telefin gestresst war und keine zeit hatte, hatte ich leider nicht die Möglichkeit nochmal genau zu fragen...
mein neuer Partner ist noch nicht her gemeldet bei mir, bzw wir wohnen nicht zusammen weil er noch eine eigene Wohnung hat.
nun muss er aber laut der frau am Telefon hier gemeldet sein, um elternzeit zu nehmen.
klar wollten wir irgendwann zusammen ziehen, aber bis zur Geburt wird das leider nicht.
da ich momentan noch vom amt leben, dachte ich mir, dass er ja quasi jeden tag nach hier kommen kann, seine elternezit in anpruch nehmen kann obwohl er noch in seiner Wohnung lebt. nachts bin ich ja quasi hier.
Weil er ne eigene Wohnung hat und dort sein Mietverhältnis auf min. 1 Jahr lief. Er kann quasi jetzt noch nicht kündigen...
Sonst hätten wir ja die Doppel Miete, verstehst du was ich meine ?
Die Doppel Miete habt ihr so doch trotzdem?![]()
Wann ist das Jahr Rum?
Kann er sich nicht trotzdem um melden und seine Wohnung als zweit Sitz lassen? Oder geht das dann wieder mit der Elternzeit nicht?![]()
Ja jetzt bezahlt mir aber das Amt meine Miete noch.
Wenn er hier gemeldet ist nicht mehr und dann müssen wir von seinem Lohn quasi zwei mieten bezahlen!
Ist echt alles viel zu kompliziert
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt



