Wenn eine Frau zum Himmel wird
06.05.2014 22:17
Warum ich? Warum schon wieder?
Wieviel kann ich ertragen, wieviel muss ich ertagen?
Ein Sternchen zu haben ist ein schweres Schicksal... ich kann nicht mehr darüber schweigen, ich will icht mehr darüber schweigen!! Es zerfrisst mich, ich will nur noch weinen...
Es ist 10 Jahre her...
Ich war ein ganz normales Mädchen. Ich fing an mich für Mode, MakeUp und natürlich Jungs zu interessieren. Ich war verliebt in einen Jungen aus der Oberstufe. Er war 17 und ich würde nächste Woche 14 werden. Bisher traute ich mich nicht ihn anzusprechen, doch wollte ich ihn einladen. Ich hatte einige ältere Freunde, die mich ermutigten ihn anzusprechen. Sie kannten ihn. "Ein netter Junge" Einige waren mit ihm befreundet und ich sprach ihn an. Mit hochrotem Kopf und ganz schüchtern lud ich ihn ein und unglaublicherweise sagte er lächelnd zu. Ich war das glücklichste Mädchen der Welt. Unsere gemeinsamen Freunde waren natürlich in der Zeit, in der man gern mal etwas trank und sie brachten etwas Alkohol zur Feier mit. Meine Eltern erlaubten es, unter der voraussetzung, das mein Bruder aufpasste, denn sie selbst wollten dann ausgehen. Sie vertrauten uns, sie vertrauten mir.
Mein Bruder trank natürlich auch ein wenig und erlaubte mir, zu probieren. Das erste und letzte mal, das ich etwas trank. Es schmeckte furchtbar und ich versuchte mutig mit dem Jungen aus der Oberstufe ins Gespräch zu kommen. Es wurde ein wundervoller Abend, alle hatten Spaß und niemand übergab sich vom Alkohol. Langsam wurde es leerer, meine jüngeren freunde wurden um Mitternacht abgeholt, danach gingen auch nach und nach die älteren. Zum Schluss waren da nur noch mein Bruder, mein Schwarm und ich. es kam wie es kommen musste: wir redeten immer weiter, während mein Bruder müde wurde. Irgendwann ging auch er ins Bett und mein Schwarm und ich blieben allein zurück. Als er mir einen Kuss gab schlug mein Herz bis zum Hals, er machte mir schon den ganzen Abend Komplimente, wie hübsch ich sei und nun sagte er, er wisse, das ich ihn mag. Ich wurde rot und überlegte krampfhaft, welcher mener Freunde das wohl ausgeplaudert hatte. Dabei bemerkte ich erst nicht, das er anfing mich zu berühren. Doch dann wehrte ich ihn ab, das ging mir dann doch etwas zu schnell, ich bin doch gerade erst 14 und hatte bis jetzt nichtmal einen Jungen geküsst, doch er ließ es nicht...
Es kam mir vor wie eine Ewigkeit, bis mein Bruder (geweckt von der Unruhe) herunter kam und mich befreite. Ich hatte Angst, kam mir dreckig vor und hilflos. Natürlich schlug mein Bruder ihn nieder, ich drehte mich weg, wollte das nicht sehen und weinte. Dann nahm er mich in der Arm, bis unsere Eltern früh morgens Heim kamen.
Der Kerl wurde eingebunkert und mein Bruder bekam nur eine bewährungsstrafe, aufgrund der Notwehrsituation. Er macht sich bis heute vorwürfe, das er nicht besser aufgepasst hat.
Doch das sollte nicht alles sein...
Meine Regel blieb aus, doch ich wollte nicht begreifen... Erst als meine Mutter bemerkte, das ich keine Binden ud Tampons mehr nutzte machten wir einen test: Ich war schwanger und brach erneut in Tränen aus. Schon im dritten Monat... Ein Abbruch wurde Thema, doch der Gedanke mein Kind zu töten, wollte nicht in meinen Kopf. Meine Eltern verstanden mcih nicht. Das Kind kann doch nichts dafür, das sein Vater so ein Idiot ist. sie konnten und wollten nicht verstehen, meie Mutter versuchte es, doch mein Vater zwang mich zum Abbruch.
Was hätte ich tun sollen mit meinen 14 Jahren? Mein erstes Sternchen hat seinen Platz am Himmel eingenommen...
Wieviel kann ich ertragen, wieviel muss ich ertagen?
Ein Sternchen zu haben ist ein schweres Schicksal... ich kann nicht mehr darüber schweigen, ich will icht mehr darüber schweigen!! Es zerfrisst mich, ich will nur noch weinen...
Es ist 10 Jahre her...
Ich war ein ganz normales Mädchen. Ich fing an mich für Mode, MakeUp und natürlich Jungs zu interessieren. Ich war verliebt in einen Jungen aus der Oberstufe. Er war 17 und ich würde nächste Woche 14 werden. Bisher traute ich mich nicht ihn anzusprechen, doch wollte ich ihn einladen. Ich hatte einige ältere Freunde, die mich ermutigten ihn anzusprechen. Sie kannten ihn. "Ein netter Junge" Einige waren mit ihm befreundet und ich sprach ihn an. Mit hochrotem Kopf und ganz schüchtern lud ich ihn ein und unglaublicherweise sagte er lächelnd zu. Ich war das glücklichste Mädchen der Welt. Unsere gemeinsamen Freunde waren natürlich in der Zeit, in der man gern mal etwas trank und sie brachten etwas Alkohol zur Feier mit. Meine Eltern erlaubten es, unter der voraussetzung, das mein Bruder aufpasste, denn sie selbst wollten dann ausgehen. Sie vertrauten uns, sie vertrauten mir.
Mein Bruder trank natürlich auch ein wenig und erlaubte mir, zu probieren. Das erste und letzte mal, das ich etwas trank. Es schmeckte furchtbar und ich versuchte mutig mit dem Jungen aus der Oberstufe ins Gespräch zu kommen. Es wurde ein wundervoller Abend, alle hatten Spaß und niemand übergab sich vom Alkohol. Langsam wurde es leerer, meine jüngeren freunde wurden um Mitternacht abgeholt, danach gingen auch nach und nach die älteren. Zum Schluss waren da nur noch mein Bruder, mein Schwarm und ich. es kam wie es kommen musste: wir redeten immer weiter, während mein Bruder müde wurde. Irgendwann ging auch er ins Bett und mein Schwarm und ich blieben allein zurück. Als er mir einen Kuss gab schlug mein Herz bis zum Hals, er machte mir schon den ganzen Abend Komplimente, wie hübsch ich sei und nun sagte er, er wisse, das ich ihn mag. Ich wurde rot und überlegte krampfhaft, welcher mener Freunde das wohl ausgeplaudert hatte. Dabei bemerkte ich erst nicht, das er anfing mich zu berühren. Doch dann wehrte ich ihn ab, das ging mir dann doch etwas zu schnell, ich bin doch gerade erst 14 und hatte bis jetzt nichtmal einen Jungen geküsst, doch er ließ es nicht...
Es kam mir vor wie eine Ewigkeit, bis mein Bruder (geweckt von der Unruhe) herunter kam und mich befreite. Ich hatte Angst, kam mir dreckig vor und hilflos. Natürlich schlug mein Bruder ihn nieder, ich drehte mich weg, wollte das nicht sehen und weinte. Dann nahm er mich in der Arm, bis unsere Eltern früh morgens Heim kamen.
Der Kerl wurde eingebunkert und mein Bruder bekam nur eine bewährungsstrafe, aufgrund der Notwehrsituation. Er macht sich bis heute vorwürfe, das er nicht besser aufgepasst hat.
Doch das sollte nicht alles sein...
Meine Regel blieb aus, doch ich wollte nicht begreifen... Erst als meine Mutter bemerkte, das ich keine Binden ud Tampons mehr nutzte machten wir einen test: Ich war schwanger und brach erneut in Tränen aus. Schon im dritten Monat... Ein Abbruch wurde Thema, doch der Gedanke mein Kind zu töten, wollte nicht in meinen Kopf. Meine Eltern verstanden mcih nicht. Das Kind kann doch nichts dafür, das sein Vater so ein Idiot ist. sie konnten und wollten nicht verstehen, meie Mutter versuchte es, doch mein Vater zwang mich zum Abbruch.
Was hätte ich tun sollen mit meinen 14 Jahren? Mein erstes Sternchen hat seinen Platz am Himmel eingenommen...
06.05.2014 23:07
Ich finde die Geschichte wirklich traurig
Fühl dich gedrückt!!

06.05.2014 23:18
Ich find die Geschichte auch ech schlimm
vor allem wahrscheinlich deswegen weil ich genau so alt war.
Fühl dich gedrückt!!!

Fühl dich gedrückt!!!
06.05.2014 23:42
Mit 17 wurde dein Schwärm eingebunkert und dein Bruder bekam wegen einen Schlag eine Bewärungsstrafe? Hm...

06.05.2014 23:47
danke euch.
ich kann nicht schlafen...
Ich zog mich zurück, meine sonst so guten schulischen Leistungen ließen nach. Ich erreichte mit Mühe den Haubtschulabschluss, nachdem ich die 9te Klasse wiederholen musste. Mein Bruder trank häufiger und mein Vater wurde aggressiv, lediglich meine Mutter konnte mir helfen. Mit ihr konnte ich reden, sie verstand, wie ich mich fühlte.
Sie selbst sollte mit 17 gezwungen werden ihr kind zu töten, doch sie behielt meinen Bruder. Unsere großeltern, angesehene anwälte, kennen wir nicht.
Meine Mutter ermutigte mich eine Ausbildung zu beginnen und es ging schnell: Mit 16 begann ich die Ausbildung in einem kleinen Laden in unserem Dorf an der Kasse. Dort gab es noch einen Azubi: Ein junger Mann, gerade 18 geworden. Er war groß, ein wenig dunklere Hautfarbe und wundervolle große, grüne Augen. - Mein heutiger Partner. Manchmal flirtete er ganz offensichtlich mit mir, doch aus Angst wies ich ihn immer wieder ab, doch es entwickelte sich eine wunderbare Freundschaft und ich begann mein Leben wieder zu genießen...
ich kann nicht schlafen...
Ich zog mich zurück, meine sonst so guten schulischen Leistungen ließen nach. Ich erreichte mit Mühe den Haubtschulabschluss, nachdem ich die 9te Klasse wiederholen musste. Mein Bruder trank häufiger und mein Vater wurde aggressiv, lediglich meine Mutter konnte mir helfen. Mit ihr konnte ich reden, sie verstand, wie ich mich fühlte.
Sie selbst sollte mit 17 gezwungen werden ihr kind zu töten, doch sie behielt meinen Bruder. Unsere großeltern, angesehene anwälte, kennen wir nicht.
Meine Mutter ermutigte mich eine Ausbildung zu beginnen und es ging schnell: Mit 16 begann ich die Ausbildung in einem kleinen Laden in unserem Dorf an der Kasse. Dort gab es noch einen Azubi: Ein junger Mann, gerade 18 geworden. Er war groß, ein wenig dunklere Hautfarbe und wundervolle große, grüne Augen. - Mein heutiger Partner. Manchmal flirtete er ganz offensichtlich mit mir, doch aus Angst wies ich ihn immer wieder ab, doch es entwickelte sich eine wunderbare Freundschaft und ich begann mein Leben wieder zu genießen...
07.05.2014 00:32

07.05.2014 07:01
Liebe Mami,ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit. Ich hoffe das es dir Hilft wenn du dir hier alles von der Seele schreibst.
Ich bin keine gute schreiberin,aber Ich drück dich mal ganz Lieb und zünde eine Kerze für all deine drei Engel an
Ich bin keine gute schreiberin,aber Ich drück dich mal ganz Lieb und zünde eine Kerze für all deine drei Engel an
07.05.2014 10:19
Zitat von mamilein2012:
Mit 17 wurde dein Schwärm eingebunkert und dein Bruder bekam wegen einen Schlag eine Bewärungsstrafe? Hm...![]()
finde ich auch ziemlich unglaubwürdig.

07.05.2014 10:36
Zitat von KratzeKatze:
Zitat von mamilein2012:
Mit 17 wurde dein Schwärm eingebunkert und dein Bruder bekam wegen einen Schlag eine Bewärungsstrafe? Hm...![]()
finde ich auch ziemlich unglaubwürdig.![]()
Dem schließe ich mich an...Klingt irgendwie abenteuerlich wie aus einem Buch...

Wenn es wirklich so geschehen ist,dann entschuldige ich mich dafür...Dann tut es mir wahnsinnig leid...
07.05.2014 11:52
Schaut mal bitte auf ihren Ticker, und erspart euch diese Debatte hier bitte.
Wenn ihr Zweifel habt, dann geht bitte den in den Forenregeln vorgesehenen Weg für eure Zweifel.
Wenn ihr Zweifel habt, dann geht bitte den in den Forenregeln vorgesehenen Weg für eure Zweifel.
07.05.2014 12:06
Zitat von KratzeKatze:
Zitat von mamilein2012:
Mit 17 wurde dein Schwärm eingebunkert und dein Bruder bekam wegen einen Schlag eine Bewärungsstrafe? Hm...![]()
finde ich auch ziemlich unglaubwürdig.![]()
Man kommt nicht gleich in Den Knast wenn man jemanden Vergewaltigt und naja zum Bruder keine Ahnung wie sehr er ihn zusammen geschlagen hat.
Das Kann ich nicht so ganz Glauben sorry.
07.05.2014 12:14
Zitat von mamamone:Dass können einige hier nicht....
Schaut mal bitte auf ihren Ticker, und erspart euch diese Debatte hier bitte.
Wenn ihr Zweifel habt, dann geht bitte den in den Forenregeln vorgesehenen Weg für eure Zweifel.

07.05.2014 12:15
nur zur Info wegen der Rechtssprechung
§ 177 Strafgesetzbuch
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 177 Strafgesetzbuch
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
07.05.2014 12:17
Zitat von WillyWonka:
Zitat von KratzeKatze:
Zitat von mamilein2012:
Mit 17 wurde dein Schwärm eingebunkert und dein Bruder bekam wegen einen Schlag eine Bewärungsstrafe? Hm...![]()
finde ich auch ziemlich unglaubwürdig.![]()
Man kommt nicht gleich in Den Knast wenn man jemanden Vergewaltigt und naja zum Bruder keine Ahnung wie sehr er ihn zusammen geschlagen hat.
Das Kann ich nicht so ganz Glauben sorry.
Aber Hallo!
Natürlich doch. Stell dir mal vor, du wirst vergewaltigt und der Richter sagt: Ja hätten Sie sich mal gewehrt, der Täter wird freigesprochen

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