Mütter- und Schwangerenforum

Lyn...ein jungenname???

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löwin
1492 Beiträge
03.02.2009 21:55
Zitat von Kaya1979:

Zitat von löwin:

wie ist das denn dann mit nem doppelnamen....der steht dann doch überall drin im paß und so...oder???


Also wenn es keine eindeutiger Name ist, muss man den zweiten Namen mit Bindestrich dran setzen (=Doppelname). Dann steht es auch in allen Dokumenten so und später müssen alle Unterschriften auch so geschrieben werden. Z.B. Lyn-Sophie, oder Lyn-Thomas.
Ich weiß, die Kombis sind nicht besonders schön, aber sind ja nur Beispiele


und wenn ich nun keinen doppelnamen will! kann ich da nicht irgendwas machen das die den namen als mädchennamen anerkennen?
03.02.2009 21:57
also ich bin der meinung, das man den ohne bindestrich nehmen kann. eine bei mir aus dem gvk hat ihre tochter sunny-tiger jolie genannt. und das jolie diente nur der geschlechtsbestimmung und da brauchte kein strich zwischen zu sein.
03.02.2009 21:58
Zitat von löwin:

Zitat von Kaya1979:

Zitat von löwin:

wie ist das denn dann mit nem doppelnamen....der steht dann doch überall drin im paß und so...oder???


Also wenn es keine eindeutiger Name ist, muss man den zweiten Namen mit Bindestrich dran setzen (=Doppelname). Dann steht es auch in allen Dokumenten so und später müssen alle Unterschriften auch so geschrieben werden. Z.B. Lyn-Sophie, oder Lyn-Thomas.
Ich weiß, die Kombis sind nicht besonders schön, aber sind ja nur Beispiele


und wenn ich nun keinen doppelnamen will! kann ich da nicht irgendwas machen das die den namen als mädchennamen anerkennen?


Meiner Meinung nach ist Lyn(n) ein Mädchenname, aber dukannst dich eigentlich nur beim Standesamt erkundigen. Wenn Die sagen, sorry, ist nicht eindeutig, musst du einen Zweitnamen dranhängen. Oder dir einen anderen Namen überlegen. Sorry!
03.02.2009 22:04
hatte jetzt nochmal nachgeguckt auf seiten, welche namen standesämter zulassen und da steht, wo das geschlecht nicht eindeutig daraus hervor geht muss ein zweitname (also ohne bindestrich) rangehängt werden.
z.b. Lyn Sophie
dann wäre der rufname trotzdem nur lyn. man kann sich den rufnamen dann auch irgendwie im perso oder so unterstreichen lassen.
-Joya-
3257 Beiträge
03.02.2009 22:08
Zitat von Kresinina:

also ich bin der meinung, das man den ohne bindestrich nehmen kann. eine bei mir aus dem gvk hat ihre tochter sunny-tiger jolie genannt. und das jolie diente nur der geschlechtsbestimmung und da brauchte kein strich zwischen zu sein.


so kenne ich es auch. im übrigen bin ich auch der meinung, dass lynn ein eindeutiger mädchenname ist. frag halt einfach nach beim standesamt (wobei es natürlich sein kann, dass die dir am telefon sagen, es ist ein eindeutiger mädchenname und später bei der anmeldung sagt dir ein anderer mitarbeiter, ihr braucht einen zweitnamen). der zweitname (ohne bindestrich) würde ja nur auf der geburtsurkunde und im pass stehen, bei anderen dingen muss man den nicht angeben.
löwin
1492 Beiträge
03.02.2009 22:10
Ich find das der allergrößte mist das der staat mir vorschreiben will wie ich meine tochter nennen darf!!! ich nenn sie ja schließlich nicht irgendwie beleidigend oderso...Lyn ist doch ein schöner name und ich finde überhaupt nicht das es ein jungenname ist!!
es geht uns auch darum das wir (ich und mein schatz) nur 3 bustaben als vornamen und 7 bustaben als nachnamen haben und das wollten wir für unsere tochter halt auch......
dann hätten wir alle drei nur 10 bustaben insgesamt als namen.....und lyn, weil wir so ähnlich heißen! mein schatz heißt tim und ich kim.....das fanden wir soooo toll .....tim, kim und lyn
03.02.2009 22:10
Asoo... Ich hatte das immer so verstanden, dass der zweite Name dann mit Bindestrich drangehängt werden muss.
Aber wenn nicht, ist es ja einfacher!
03.02.2009 22:13
Zitat von löwin:

Ich find das der allergrößte mist das der staat mir vorschreiben will wie ich meine tochter nennen darf!!! ich nenn sie ja schließlich nicht irgendwie beleidigend oderso...Lyn ist doch ein schöner name und ich finde überhaupt nicht das es ein jungenname ist!!
es geht uns auch darum das wir (ich und mein schatz) nur 3 bustaben als vornamen und 7 bustaben als nachnamen haben und das wollten wir für unsere tochter halt auch......
dann hätten wir alle drei nur 10 bustaben insgesamt als namen.....und lyn, weil wir so ähnlich heißen! mein schatz heißt tim und ich kim.....das fanden wir soooo toll .....tim, kim und lyn

Du kannst ja einfach einen Zweitnamen nehmen und keinen Doppelnamen.
03.02.2009 22:13
Zitat von Kaya1979:

Asoo... Ich hatte das immer so verstanden, dass der zweite Name dann mit Bindestrich drangehängt werden muss.
Aber wenn nicht, ist es ja einfacher!

nee der doppelname ist mit bindestrich.
der zweitname wird nur hinten angehängt
löwin
1492 Beiträge
03.02.2009 22:14
Zitat von HONEY87:

Zitat von löwin:

Ich find das der allergrößte mist das der staat mir vorschreiben will wie ich meine tochter nennen darf!!! ich nenn sie ja schließlich nicht irgendwie beleidigend oderso...Lyn ist doch ein schöner name und ich finde überhaupt nicht das es ein jungenname ist!!
es geht uns auch darum das wir (ich und mein schatz) nur 3 bustaben als vornamen und 7 bustaben als nachnamen haben und das wollten wir für unsere tochter halt auch......
dann hätten wir alle drei nur 10 bustaben insgesamt als namen.....und lyn, weil wir so ähnlich heißen! mein schatz heißt tim und ich kim.....das fanden wir soooo toll .....tim, kim und lyn

Du kannst ja einfach einen Zweitnamen nehmen und keinen Doppelnamen.


aber der steht dann doch auch im paß und den muß man bei dokumenten doch bestimmt auch immer mit angeben wegen der geschlechtsbestimmung, oder???
03.02.2009 22:15
Zitat von Kresinina:

Zitat von Kaya1979:

Asoo... Ich hatte das immer so verstanden, dass der zweite Name dann mit Bindestrich drangehängt werden muss.
Aber wenn nicht, ist es ja einfacher!

nee der doppelname ist mit bindestrich.
der zweitname wird nur hinten angehängt


Genau, das wusste ich auch. Ich hatte nur gedacht, dass man bei uneindeutigen Namen einen Doppelnamen nehmen muss.
Ich kenne das von Bekannten, der Sohn heißt Kai-Thomas...
löwin
1492 Beiträge
03.02.2009 22:18
Zitat von Kaya1979:

Zitat von Kresinina:

Zitat von Kaya1979:

Asoo... Ich hatte das immer so verstanden, dass der zweite Name dann mit Bindestrich drangehängt werden muss.
Aber wenn nicht, ist es ja einfacher!

nee der doppelname ist mit bindestrich.
der zweitname wird nur hinten angehängt


Genau, das wusste ich auch. Ich hatte nur gedacht, dass man bei uneindeutigen Namen einen Doppelnamen nehmen muss.
Ich kenne das von Bekannten, der Sohn heißt Kai-Thomas...

kai ist doch ein eindeutiger jungenname....oder???
03.02.2009 22:18
Zitat von löwin:

Zitat von HONEY87:

Zitat von löwin:

Ich find das der allergrößte mist das der staat mir vorschreiben will wie ich meine tochter nennen darf!!! ich nenn sie ja schließlich nicht irgendwie beleidigend oderso...Lyn ist doch ein schöner name und ich finde überhaupt nicht das es ein jungenname ist!!
es geht uns auch darum das wir (ich und mein schatz) nur 3 bustaben als vornamen und 7 bustaben als nachnamen haben und das wollten wir für unsere tochter halt auch......
dann hätten wir alle drei nur 10 bustaben insgesamt als namen.....und lyn, weil wir so ähnlich heißen! mein schatz heißt tim und ich kim.....das fanden wir soooo toll .....tim, kim und lyn

Du kannst ja einfach einen Zweitnamen nehmen und keinen Doppelnamen.


aber der steht dann doch auch im paß und den muß man bei dokumenten doch bestimmt auch immer mit angeben wegen der geschlechtsbestimmung, oder???


Der Zweitname steht zwar im Ausweis mit drin, aber der muss nicht immer angegeben werden.
Ich habe drei Vornamen und angeben muss ich auch immer nur den Rufnamen, auch wenn alle drei im Ausweis stehen.
03.02.2009 22:19
Zitat von löwin:

Zitat von Kaya1979:

Zitat von Kresinina:

Zitat von Kaya1979:

Asoo... Ich hatte das immer so verstanden, dass der zweite Name dann mit Bindestrich drangehängt werden muss.
Aber wenn nicht, ist es ja einfacher!

nee der doppelname ist mit bindestrich.
der zweitname wird nur hinten angehängt


Genau, das wusste ich auch. Ich hatte nur gedacht, dass man bei uneindeutigen Namen einen Doppelnamen nehmen muss.
Ich kenne das von Bekannten, der Sohn heißt Kai-Thomas...

kai ist doch ein eindeutiger jungenname....oder???


Nee...
03.02.2009 22:19
Zitat von löwin:

Zitat von HONEY87:

Zitat von löwin:

Ich find das der allergrößte mist das der staat mir vorschreiben will wie ich meine tochter nennen darf!!! ich nenn sie ja schließlich nicht irgendwie beleidigend oderso...Lyn ist doch ein schöner name und ich finde überhaupt nicht das es ein jungenname ist!!
es geht uns auch darum das wir (ich und mein schatz) nur 3 bustaben als vornamen und 7 bustaben als nachnamen haben und das wollten wir für unsere tochter halt auch......
dann hätten wir alle drei nur 10 bustaben insgesamt als namen.....und lyn, weil wir so ähnlich heißen! mein schatz heißt tim und ich kim.....das fanden wir soooo toll .....tim, kim und lyn

Du kannst ja einfach einen Zweitnamen nehmen und keinen Doppelnamen.


aber der steht dann doch auch im paß und den muß man bei dokumenten doch bestimmt auch immer mit angeben wegen der geschlechtsbestimmung, oder???

Also bei uns in Österreich ist es eigentlich so, wenn man Doppelnamen hat mit Bindestrich werden beide Namen ausgesprochen. Bei einem Zweitnamen wird nur der erste Name ausgesprochen.
Ja der Name steht im Pass als auch auf der Namensliste in der Schule
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