Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit, Umzug, Kinderwunsch. Kündigen oder weiter Elternzeit?

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Feloidea
4127 Beiträge
12.10.2017 11:29
Hallo ihr Lieben!

Ich zerbreche mir gerade den Kopf, folgende Situation:

Mein Freund hat einen neuen Job ab dem 01.12. dieser ist eine Stunde von hier entfernt und wir möchten gerne auch umziehen weil das Geld was er mehr verdient (und mehr) sonst auch für Sprit draufgehen würde, außerdem wäre eine größere Wohnung eh schöner weil wir ja noch ein Kind planen.

Nun sind wir im gleichen Unternehmen angestellt, er hat schon gekündigt und die Frage nach mir kam natürlich.
Ich hätte eigentlich die Elternzeit noch ein Jahr verlängert, da ich eh keinen Krippenplatz habe, aber wie ist das jetzt wenn wir wegziehen und der Arbeitsweg ne Stunde betrüge?

Soll ich wie ich vorhatte meine Elternzeit verlängern? Habe ich davon irgendwelche Vorteile? Denn ich habe ja nicht mehr vor dort zu arbeiten wenn ich dann wieder könnte.

Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre.

Also hat da eine von euch Erfahrung, was ist wenn ich kündige? Muss ich etwas beachten? Wie ist es mit Arbeitslosigkeit in der Elternzeit? Was ist mit der Krankenversicherung in der Elternzeit ohne Anstellung?
Fragen über Fragen
shelyra
69109 Beiträge
12.10.2017 11:34
ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

Zitat:
Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre

stimmt leider nicht.
um das gleiche elterngeld zu bekommen hätten deine kinder nicht mehr als 12 monate auseinander sein dürfen.
so geht jeder monat ab dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein.
Choco
4203 Beiträge
12.10.2017 11:35
Zitat von Feloidea:

Hallo ihr Lieben!

Ich zerbreche mir gerade den Kopf, folgende Situation:

Mein Freund hat einen neuen Job ab dem 01.12. dieser ist eine Stunde von hier entfernt und wir möchten gerne auch umziehen weil das Geld was er mehr verdient (und mehr) sonst auch für Sprit draufgehen würde, außerdem wäre eine größere Wohnung eh schöner weil wir ja noch ein Kind planen.

Nun sind wir im gleichen Unternehmen angestellt, er hat schon gekündigt und die Frage nach mir kam natürlich.
Ich hätte eigentlich die Elternzeit noch ein Jahr verlängert, da ich eh keinen Krippenplatz habe, aber wie ist das jetzt wenn wir wegziehen und der Arbeitsweg ne Stunde betrüge?

Soll ich wie ich vorhatte meine Elternzeit verlängern? Habe ich davon irgendwelche Vorteile? Denn ich habe ja nicht mehr vor dort zu arbeiten wenn ich dann wieder könnte.

Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre.

Also hat da eine von euch Erfahrung, was ist wenn ich kündige? Muss ich etwas beachten? Wie ist es mit Arbeitslosigkeit in der Elternzeit? Was ist mit der Krankenversicherung in der Elternzeit ohne Anstellung?
Fragen über Fragen


Das ist so aber nicht ganz richtig. Um genau den gleichen Satz zu bekommen, hättest du glaube ich direkt nach 5 Monaten oder so schon schwanger werden müssen. Jetzt wird es jeden Monat den es dauert etwas weniger. Kommt das zweite Kind um den zweiten Geburtstag des ersten rum, bist du dann schon nur noch beim Mindestsatz!!! (+ Geschwister Bonus)

Zum anderen kann ich nicht soo viel sagen, aber soweit ich weiß bekommst du Mutterschaftsgeld zb auch besseres, wenn du noch in einem Angestellten Verhältnis bist und das Jahr wird dir Renten technisch anders gut geschrieben. Ich würde also die Elternzeit verlängern statt jetzt zu kündigen
Poca
43521 Beiträge
12.10.2017 12:08
Eine Kollegin von mir ist weggezogen (über 2h Entfernung) und ist in Elternteil geblieben. Das ging ohne Probleme. Sie hat dann sogar noch zwei Kinder bekommen und ist durchgehend in Elternzeit gewesen.
Das hat ohne Probleme geklappt. War zwar doof für den AG.

Zusätzlich hat sie am neuen Wohnort zwischen den Kindern „Teilzeit in Elternzeit“ in einer andern Firma gearbeitet. Der Haupt-AG muss dem aber zustimmen.
Glücksstein
4376 Beiträge
12.10.2017 12:20
Zitat von shelyra:

ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

Zitat:
Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre

stimmt leider nicht.
um das gleiche elterngeld zu bekommen hätten deine kinder nicht mehr als 12 monate auseinander sein dürfen.
so geht jeder monat ab dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein.


Meine Kids sind 18 Monate auseinander und es wurde gleicher Lohn berechnet.

Würde auch in Elternzeit bleiben.
Alg 1 kriegst du glaub nicht weil du wie shelyra sagte du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Also bleibt nur Alg 2 zum beantragen. Ob du da was bekommst, fraglich Dein EG wird angerechnet was über 300€ ist und der Lohn deines Mannes. Wird dann vll nichts rauskommen.
Würde da nicht kündigen auch wenn ihr in Kinderplanung seid.
Choco
4203 Beiträge
12.10.2017 12:30
Zitat von Glücksstein:

Zitat von shelyra:

ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

Zitat:
Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre

stimmt leider nicht.
um das gleiche elterngeld zu bekommen hätten deine kinder nicht mehr als 12 monate auseinander sein dürfen.
so geht jeder monat ab dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein.


Meine Kids sind 18 Monate auseinander und es wurde gleicher Lohn berechnet.

Würde auch in Elternzeit bleiben.
Alg 1 kriegst du glaub nicht weil du wie shelyra sagte du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Also bleibt nur Alg 2 zum beantragen. Ob du da was bekommst, fraglich Dein EG wird angerechnet was über 300€ ist und der Lohn deines Mannes. Wird dann vll nichts rauskommen.
Würde da nicht kündigen auch wenn ihr in Kinderplanung seid.


Das Thema hatten wir schonmal, erinnerst du dich?

Du hattest in einem anderen Thread geschrieben, dass bei dir 3 Monate mit 0€ berechnet wurden, d.h. Es kann ja schon nicht genau gleich sein.

außerdem, dass du als alleinerziehende 14 Monate Anspruch auf Elterngeld hattest statt 12, somit konnte bei dir mehr ausgeklammert werden und damit sind schon andere Voraussetzungen als bei der TE.

http://www.mamacommunity.de/forum/geld-und-leistun gen/kurze-frage-zum-elterngeld#posting-17068284

Glücksstein
4376 Beiträge
12.10.2017 12:33
Zitat von Choco:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von shelyra:

ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

Zitat:
Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre

stimmt leider nicht.
um das gleiche elterngeld zu bekommen hätten deine kinder nicht mehr als 12 monate auseinander sein dürfen.
so geht jeder monat ab dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein.


Meine Kids sind 18 Monate auseinander und es wurde gleicher Lohn berechnet.

Würde auch in Elternzeit bleiben.
Alg 1 kriegst du glaub nicht weil du wie shelyra sagte du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Also bleibt nur Alg 2 zum beantragen. Ob du da was bekommst, fraglich Dein EG wird angerechnet was über 300€ ist und der Lohn deines Mannes. Wird dann vll nichts rauskommen.
Würde da nicht kündigen auch wenn ihr in Kinderplanung seid.


Das Thema hatten wir schonmal, erinnerst du dich?

Du hattest in einem anderen Thread geschrieben, dass bei dir 3 Monate mit 0€ berechnet wurden, d.h. Es kann ja schon nicht genau gleich sein

außerdem, dass du als alleinerziehende 14 Monate Anspruch auf Elterngeld hattest statt 12, somit konnte bei dir mehr ausgeklammert werden..

http://www.mamacommunity.de/forum/geld-und-leistun gen/kurze-frage-zum-elterngeld#posting-17068284




Damit mein ich auch nicht die ausgeklammerten Monate. Der Monatl. Lohn war der gleiche - die paar Monate.

Choco
4203 Beiträge
12.10.2017 12:36
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Choco:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von shelyra:

ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

...


Meine Kids sind 18 Monate auseinander und es wurde gleicher Lohn berechnet.

Würde auch in Elternzeit bleiben.
Alg 1 kriegst du glaub nicht weil du wie shelyra sagte du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Also bleibt nur Alg 2 zum beantragen. Ob du da was bekommst, fraglich Dein EG wird angerechnet was über 300€ ist und der Lohn deines Mannes. Wird dann vll nichts rauskommen.
Würde da nicht kündigen auch wenn ihr in Kinderplanung seid.


Das Thema hatten wir schonmal, erinnerst du dich?

Du hattest in einem anderen Thread geschrieben, dass bei dir 3 Monate mit 0€ berechnet wurden, d.h. Es kann ja schon nicht genau gleich sein

außerdem, dass du als alleinerziehende 14 Monate Anspruch auf Elterngeld hattest statt 12, somit konnte bei dir mehr ausgeklammert werden..

http://www.mamacommunity.de/forum/geld-und-leistun gen/kurze-frage-zum-elterngeld#posting-17068284




Damit mein ich auch nicht die ausgeklammerten Monate. Der Monatl. Lohn war der gleiche - die paar Monate.


Das ist richtig, aber es wird nunmal nicht das gleiche Elterngeld rauskommen, dafür hätte sie schon schwanger sein müssen. So klang es jetzt in deiner Aussage, aber vielleicht habe ich das nur Missverstanden.

Wenn sie jetzt sofort schwanger wird, werden dennoch nur 7 Monate vom alten Lohn berücksichtigt und die restlichen 5 mit 0€ und so wird es sich jetzt immer weiter Umverteilen.
Nine85
6275 Beiträge
12.10.2017 12:49
Auf keinen Fall kündigen.
Erstens wegen der Krankenversicherung und 2. Kann es ja mit dem 2. Auch ne Weile dauern.
Feloidea
4127 Beiträge
12.10.2017 13:47
Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben
12.10.2017 13:49
Deinem AG interessiert es doch gar nicht wo du wohnst.
Eine Freundin von mir ist sogar während der EZ von Kind 1 ausgewandert und hat dann noch 2 Kinder bekommen.
shelyra
69109 Beiträge
12.10.2017 13:58
Zitat von Glücksstein:

Zitat von shelyra:

ihr seit nicht verheiratet, oder?
dann würde ich weiterhin in der elternzeit bleiben, denn so bist du krankenversichert.

außerdem musst du dich ja arbeitssuchend melden wenn du gekündigt hast um dann alg1 zu bekommen. das geht aber ohne krippenplatz nich da du ja nciht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen würdest

Zitat:
Dazu muss ich noch sagen, dass wir jetzt anfangen am zweiten Kind zu basteln um die Kinderplanung abzuschließen und wenn wir noch vor ihrem zweiten Geburtstag das zweite Kind bekämen hätte ich ja nochmal ein Jahr den gleichen Satz Elterngeld, was ja auch praktisch wäre

stimmt leider nicht.
um das gleiche elterngeld zu bekommen hätten deine kinder nicht mehr als 12 monate auseinander sein dürfen.
so geht jeder monat ab dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein.


Meine Kids sind 18 Monate auseinander und es wurde gleicher Lohn berechnet.

Würde auch in Elternzeit bleiben.
Alg 1 kriegst du glaub nicht weil du wie shelyra sagte du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Also bleibt nur Alg 2 zum beantragen. Ob du da was bekommst, fraglich Dein EG wird angerechnet was über 300€ ist und der Lohn deines Mannes. Wird dann vll nichts rauskommen.
Würde da nicht kündigen auch wenn ihr in Kinderplanung seid.

das kann nicht sein.
es werden nur die ersten 12 monate des kindes vond er berechnung ausgeklammert! ist der abstand größer dann weden diese monaten mit 0€ in die berechnugn gehen wenn man nicht gearbeitet hat!

es kann sein, dass du am ende das gleiche ausbezahlt bekommst. das kommt dann aber durch den geschwisterbonus zustande da du ein weiteres kind unter 3 hast. das wird sich dann aber mit dem 3. geb des großen ändern und du wirst dann weniger bekommen.
bluesix
2807 Beiträge
12.10.2017 14:48
Zitat von Feloidea:

Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben


Wenn du von einem auf zwei Jahre Elternzeit verlängerst muss dein AG erst zustimmen.
Von zwei auf drei Jahre muss er hinnehmen

Was du allerdings machen kannst ist zum Mutterschutz von Kind 2 wenn es soweit ist, die EZ von Kind eins abzubrechen.
D.h. das du dann nochmal den vollen AG Anteil vom Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 bekommst Hier gerade erst geschehen. Auch ein nettes schmankerl on top
Feloidea
4127 Beiträge
12.10.2017 16:54
Zitat von bluesix:

Zitat von Feloidea:

Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben


Wenn du von einem auf zwei Jahre Elternzeit verlängerst muss dein AG erst zustimmen.
Von zwei auf drei Jahre muss er hinnehmen

Was du allerdings machen kannst ist zum Mutterschutz von Kind 2 wenn es soweit ist, die EZ von Kind eins abzubrechen.
D.h. das du dann nochmal den vollen AG Anteil vom Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 bekommst Hier gerade erst geschehen. Auch ein nettes schmankerl on top


Das ist aber komisch, warum muss er das von 2 auf 3 hinnehmen aber von 1-2 nicht? Ich hatte mal gelesen dass der AG mir mit triftigem Grund die Verlängerung verneinen kann, z.B. wenn er fest mit lir gerechnet jat und keine Zeit hat jemand neues zu suchen, hat er aber wenn er über 3 Monate vorher Bescheid weiß.
Also sollte ich lieber reinschreiben dass der KiTaplatz fehlt.

Das mit dem Mutterschaftsgeld wusste ich nicht. Und das ist dann auch wieder 6 Wochen vor Geburt und 8 nach? Was zahlt die KK dazu?
bluesix
2807 Beiträge
12.10.2017 19:12
Zitat von Feloidea:

Zitat von bluesix:

Zitat von Feloidea:

Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben


Wenn du von einem auf zwei Jahre Elternzeit verlängerst muss dein AG erst zustimmen.
Von zwei auf drei Jahre muss er hinnehmen

Was du allerdings machen kannst ist zum Mutterschutz von Kind 2 wenn es soweit ist, die EZ von Kind eins abzubrechen.
D.h. das du dann nochmal den vollen AG Anteil vom Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 bekommst Hier gerade erst geschehen. Auch ein nettes schmankerl on top


Das ist aber komisch, warum muss er das von 2 auf 3 hinnehmen aber von 1-2 nicht? Ich hatte mal gelesen dass der AG mir mit triftigem Grund die Verlängerung verneinen kann, z.B. wenn er fest mit lir gerechnet jat und keine Zeit hat jemand neues zu suchen, hat er aber wenn er über 3 Monate vorher Bescheid weiß.
Also sollte ich lieber reinschreiben dass der KiTaplatz fehlt.

Das mit dem Mutterschaftsgeld wusste ich nicht. Und das ist dann auch wieder 6 Wochen vor Geburt und 8 nach? Was zahlt die KK dazu?


https://www.elterngeld.de/elternzeit-verlaengern/
Ist seltsam aber ist so.

Genau. Ich wäre zb. Bis 22.09. die 3 Jahre Elternzeit mit dem großen gewesen. Habe die aber zum 12.08 abgebrochen und dafür den Mutterschutz mit Zwergnase angefangen.

Ich bekomme jetzt ganz normal die 6 u. 8 Wochen die 13 Euro am Tag von der KrankenKasse und nochmal den Zuschuss 6 und 8 Wochen wie beim ersten vom AG.
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