Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

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05.08.2014 15:25
In diesem Thread habe ich das Angebot gemacht bei Fragen zur Verfügung zu stehen:
http://www.mamacommunity.de/forum/cafe/thema-jugen damt?page=20#posting-15087895

Aus diesem Grund hier noch einmal mein Ausgangsposting in diesem Thread mit dem Hinweis, dass ich in selbigem noch weitere verfasst habe, um diesen hier zu ergänzen:

Zitat von SimHan:

Als Mitarbeiterin des Jugendamtes einer Stadt mit ca. 80 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst, lese ich all Eure Beiträge mit Interesse und viel Aufmerksamkeit.

Ich kann denen, die sagen, dass wir nicht ohne Grund handeln und entscheiden, nur beipflichten. Und eine Maßnahme nach § 19 SGB VIII, die die teuerste von allen Hilfen zur Erziehung ist, richten wir nur dann ein, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Immerhin zahlen wir sowohl für die Mutter, als auch für die Kinder zwischen ca. 100,00€ und 150,00€ pro Kalendertag (zzgl. Bekleidungsgeld für Mutter und Kind und Taschengeld für die Mutter).
Allerdings gebe ich auch zu, dass es Kollegen und Kolleginnen gibt, die sich schneller in Sorge um ein Kind befinden, als andere Kollegen, die es zuerst noch einmal mit ambulanten Hilfen (also Hilfen im Haushalt der Familie), als mit stationären Hilfen (also Hilfen außerhalb des Haushaltes der Familie) versuchen. Das liegt oftmals daran, dass jeweils jeder Kollege / jede Kollegin alleine und selbstständig die Fallverantwortung für die Familienbelange und den Verlauf der Hilfen für die Familie übernehmen muss (obwohl wir selbstverständlich in Teams arbeiten, die es uns ermöglichen uns fachlich jeweils auszutauschen und zu beraten, bevor wir entscheiden, was wir tun).

Zudem kommt das Jugendamt selbstverständlich noch nicht in der Regel nach einer Entbindung ins Haus. Jedoch hat es eine gesetzliche Veränderung gegeben. Es gibt nun die "Frühen Hilfen" beim Jugendamt. Sie bieten in unterschiedlichen Städten und Bereichen "Willkommensbesuche" an, wenn ein neuer Erdenbürger zu uns gestoßen ist, und klären Eltern über ihre Möglichkeiten auf. Hierbei geht es keinesfalls darum zu schauen, ob Eltern evtl. "unfähig" sind oder Defizite im Umgang mit ihren Kindern aufweisen. Vielmehr soll es als Dienstleistungsangebot gelten. In der Regel werden diese Besuche auch nicht von den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchgeführt, sondern die Kommunen stellen gesonderte Mitarbeiter für die "Frühen Hilfen" ein. Allerdings werden diese "Willkommensbesuche" noch nicht flächendeckend, sondern nach den Möglichkeiten der einzelnen Kommunen angeboten. In vielen Kommunen darum eben auch noch gar nicht, weil Fachkräfte, Zeit und Gelder fehlen.

(Als kleiner Hinweis am Rande: Das Jugendamt besteht nicht nur aus den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die beim Allgemeinen Sozialen Dienst tätig sind, sondern auch über zahlreiche andere Teams, zu denen unter anderem die Frühen Hilfen, die Amtsvormundschaften / Beistandschaften, die Wirtschaftliche Jugendhilfe, in manchen Städten Fachdienste, die sich mit Kinderschutz befassen, in machen Städten Fachdienste, die sich mit Hilfen nach § 35a SGB VIII befassen, etc...). Nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die vom Jugendamt kommen, sind also die, die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII anbieten und das Wächteramt ausüben. )

Mein Beitrag soll keinenfalls eine Belehrung darstellen, sondern lediglich eine kleine Information darstellen. Bitte also nichts, was ich schrieb, falsch auffassen. Es soll nur nett gemeint sein.

Gerne stehe ich auch per privater Nachricht zur Verfügung, wenn Fragen oder Schwierigkeiten mit dem Thema Jugendamt aufkommen. Allerdings alles immer nur unverbindlich, da jede Kommune die bestehenden gesetzlichen Regelungen nach den eigenen Ressourcen und Möglichkeiten ausfüllt und alles was ich sage nicht allgemeingültig sein kann, sondern aus den Erfahrungen der Arbeit entspringt, die ich in der Kommune leiste, in der ich eingesetzt bin.


Da ich dieses Angebot gerne aufrecht erhalten möchte, eröffne ich hiermit einen neuen Thread und würde mich über Eure Postings, Fragen und Anregungen sehr freuen.

Ganz liebe Grüße,
Mone
05.08.2014 15:30
Zitat von SimHan:

Zitat von MamaMarfusu:

Nach welchen Kriterien wird da [bei einer Meldung auf Kindeswohlgefährdung] geschaut?


In vielen Kommunen gibt es "Überprüfungsbögen", die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen und Deine Frage ganz gut beantworten können.

Hier ein paar Beispiele für diese Bögen:

Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer KWG - Berlin:
http://www.bdkj-berlin.de/fileadmin/Daten-BDKJ-Ber lin/02-Materialien/Berlineinheitlicher_Erfassungsb ogen.pdf

Handlungsempfehlung zum Umgang mit der "Garantenstellung" des JA bei KWG - Hamburg:
http://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2008 /2078/pdf/data.pdf

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Münster:
http://www.isa-muenster.de/cms/upload/downloads/sc hutzauftrag-bei-kindeswohlgefaehrdung.pdf

Einschätzskala KWG in KiTas - Stuttgart:
http://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/hilfefinden/K VJS_KiWo_Skala.pdf

Und hier noch ein Handbuch zum Thema:

Handbuch KWG nach § 1666 BGB und ASD - München:
http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf
05.08.2014 15:31
Zitat von SimHan:

Zitat von Titania:

was ich bei solchen Threads immer traurig finde ist, dass es Frauen gibt, die in einer schwierigen Situation leben, sich wohlmöglich gerne Hilfe vom Jugendamt holen würden, aber aufgrund solcher Horrorstories sich dann gar nicht trauen, aus Angst, das Jugendamt würde ihnen gleich das Kind wegnehmen. Denn genau das suggerierst der Thread. Arme Frau, bekommt grundlos Kind weggenommen bzw. muss grundlos ins Muki-Heim.


Ein Bild, unter dem unsere Arbeit permanent leidet und das wir auch nicht schaffen zu verändern, weil es immer wieder zu solchen Missverständnissen hier kommt.
Meine Hoffnung ist dann immer nur, dass die Familien, die gerne Hilfe hätten, aber solche Geschichten hier lesen / mitbekommen, dennoch bereit sind, sich ein eigenes Bild zu machen. Denn wir sind nicht die böse Kinderklaubehörde, sondern in erster Linie Dienstleister nach den Vorgaben des SGB VIII. Dienstleister, die aber ebenso auch das Wächteramt ausführen. Das eine vom anderen abzukoppeln, insofern es sich nicht um eine Kindeswohlgefährdung handelt. ist sowohl für die Kollegen und Kolleginnen, als auch für die Familie oftmals eine Kunst...
05.08.2014 15:34
Mone, das ist ein ganz tolles Angebot für alle Mädels hier, vielleicht kann Markus den Beitrag irgendwie oben fixieren.

Du bist hier übrigens nicht alleine, wir haben noch eine Userin die in der Hinsicht ihre Arbeit verrichtet. (Oder ich glaube da waren auch noch 1,2 weitere)
Ostseekind09
10374 Beiträge
05.08.2014 15:34
Hallo, super das du so ein Angebot machst

Wir haben hier den Fall von Kindesvernachlässigung (Tochter meines Freundes), welches am 8. beim örtlichen JA auf den Tisch kommt.

Könnte er dir nachher schreiben um sich genaue Informationen zu holen was er für Möglichkeiten hat?

Ich denke das würde ihm eine klarere Linie verschaffen. Bisher schlug sich das JA trotz Bekanntgabe durch Kita und zwei Ärzte auf Seite der Mutter / unternahm rein gar nichts.

Liebe Grüße, Jaci
05.08.2014 15:36
Zitat von Primadonna:

Mone, das ist ein ganz tolles Angebot für alle Mädels hier, vielleicht kann Markus den Beitrag irgendwie oben fixieren.

Du bist hier übrigens nicht alleine, wir haben noch eine Userin die in der Hinsicht ihre Arbeit verrichtet. (Oder ich glaube da waren auch noch 1,2 weitere)


Das ist super! Ich freue mich, wenn ich nicht alleine bin und etwas Gutes für "die Sache" tun kann!

Den Beitrag "oben" anzuheften, wäre für mich in Ordnung. Aber ich habe keine Ahnung, wer Markus ist.
05.08.2014 15:38
Zitat von Ostseekind09:

Hallo, super das du so ein Angebot machst

Wir haben hier den Fall von Kindesvernachlässigung (Tochter meines Freundes), welches am 8. beim örtlichen JA auf den Tisch kommt.

Könnte er dir nachher schreiben um sich genaue Informationen zu holen was er für Möglichkeiten hat?

Ich denke das würde ihm eine klarere Linie verschaffen. Bisher schlug sich das JA trotz Bekanntgabe durch Kita und zwei Ärzte auf Seite der Mutter / unternahm rein gar nichts.

Liebe Grüße, Jaci


Klar kannst Du! Gerne auch per privater Nachricht, wenn Du magst und Dir das ganze zu privat werden sollte.
Ostseekind09
10374 Beiträge
05.08.2014 15:38
Zitat von SimHan:

Zitat von Ostseekind09:

Hallo, super das du so ein Angebot machst

Wir haben hier den Fall von Kindesvernachlässigung (Tochter meines Freundes), welches am 8. beim örtlichen JA auf den Tisch kommt.

Könnte er dir nachher schreiben um sich genaue Informationen zu holen was er für Möglichkeiten hat?

Ich denke das würde ihm eine klarere Linie verschaffen. Bisher schlug sich das JA trotz Bekanntgabe durch Kita und zwei Ärzte auf Seite der Mutter / unternahm rein gar nichts.

Liebe Grüße, Jaci


Klar kannst Du! Gerne auch per privater Nachricht, wenn Du magst und Dir das ganze zu privat werden sollte.


das sowieso vielen lieben Dank
05.08.2014 15:40
Zitat von SimHan:

Zitat von Primadonna:

Mone, das ist ein ganz tolles Angebot für alle Mädels hier, vielleicht kann Markus den Beitrag irgendwie oben fixieren.

Du bist hier übrigens nicht alleine, wir haben noch eine Userin die in der Hinsicht ihre Arbeit verrichtet. (Oder ich glaube da waren auch noch 1,2 weitere)


Das ist super! Ich freue mich, wenn ich nicht alleine bin und etwas Gutes für "die Sache" tun kann!

Den Beitrag "oben" anzuheften, wäre für mich in Ordnung. Aber ich habe keine Ahnung, wer Markus ist.


Markus ist hier unser Bauer, der auf den Hühnerhaufen aufpasst
Nuya
10450 Beiträge
05.08.2014 15:43
Ich hätte kurz ne frage, weil das in dem anderen thema so anklang. Ist es ok hier zu fragen?
Stimmt es, dass das JA öfters mal überraschend bei einem auftaucht, wenn die eigene familie da bekannt ist (sprich bei erwachsen gewordenen ehemaligen heimkindern, die selber kinder bekommen haben)?
Und wie vernetzt ist das denn? Wenn beispielsweise die gerichtsakten und der heimaufenthalt in bundesland A waren, und das erwachsen gewordene ehemalige heimkind nun in bundesland B lebt und ein kind bekommt, weiss dann das dortige JA irgendwie automatisch bescheid?
Oder muss da erst was gemeldet werden?
05.08.2014 15:51
Zitat von Primadonna:

Zitat von SimHan:

Zitat von Primadonna:

Mone, das ist ein ganz tolles Angebot für alle Mädels hier, vielleicht kann Markus den Beitrag irgendwie oben fixieren.

Du bist hier übrigens nicht alleine, wir haben noch eine Userin die in der Hinsicht ihre Arbeit verrichtet. (Oder ich glaube da waren auch noch 1,2 weitere)


Das ist super! Ich freue mich, wenn ich nicht alleine bin und etwas Gutes für "die Sache" tun kann!

Den Beitrag "oben" anzuheften, wäre für mich in Ordnung. Aber ich habe keine Ahnung, wer Markus ist.


Markus ist hier unser Bauer, der auf den Hühnerhaufen aufpasst


Ja ja, sowas braucht wohl jeder Haufen, der zum größten Teil aus Damen besteht.
05.08.2014 15:52
Hallo.

Ist es normal das betreuter umgang auf ein jahr angesetzt ist mit einen 1.5 jährigen.kiind.wo der vater ihn eigentlich jede woche schon für eine stunde sieht.

Und ein vater der alle paar wochen.mal auftaucht nur 6betreute umgänge brauchte um ihn dann alleine zu umsorgen.

Warum handelt das jugendamt so ungerecht
05.08.2014 15:53
Zitat von Nuya:

Ich hätte kurz ne frage, weil das in dem anderen thema so anklang. Ist es ok hier zu fragen?
Stimmt es, dass das JA öfters mal überraschend bei einem auftaucht, wenn die eigene familie da bekannt ist (sprich bei erwachsen gewordenen ehemaligen heimkindern, die selber kinder bekommen haben)?
Und wie vernetzt ist das denn? Wenn beispielsweise die gerichtsakten und der heimaufenthalt in bundesland A waren, und das erwachsen gewordene ehemalige heimkind nun in bundesland B lebt und ein kind bekommt, weiss dann das dortige JA irgendwie automatisch bescheid?
Oder muss da erst was gemeldet werden?


Ich bin in einer Außenwohngruppe eines Kinderheimes aufgewachsen und mit 17 in eine eigene Wohnung gezogen, da hatte ich dann auch eine Betreuerin vom JA, die ab und an nach mir geguckt hat.
Aber ich hatte meine Ausbildung und ein geregeltes Einkommen und die haben gesehen, dass ich gut zurrecht komme
Mit 24 habe ich dann mein erstes Kind bekommen, das JA hat sich bei mir nicht wieder gemeldet. Also das kann ich nicht bestätigen.
War aber auch ein sehr pflegeleichtes Mädchen, dass keine allzu großen Probleme verursacht hat
05.08.2014 16:01
Zitat von Nuya:

Ich hätte kurz ne frage, weil das in dem anderen thema so anklang. Ist es ok hier zu fragen?
Stimmt es, dass das JA öfters mal überraschend bei einem auftaucht, wenn die eigene familie da bekannt ist (sprich bei erwachsen gewordenen ehemaligen heimkindern, die selber kinder bekommen haben)?
Und wie vernetzt ist das denn? Wenn beispielsweise die gerichtsakten und der heimaufenthalt in bundesland A waren, und das erwachsen gewordene ehemalige heimkind nun in bundesland B lebt und ein kind bekommt, weiss dann das dortige JA irgendwie automatisch bescheid?
Oder muss da erst was gemeldet werden?


Schön, dass Du eine solche Frage stellst, Nuya. Ich beantworte sie Dir gern.

Wir tauchen nirgendwo auf, wenn wir nicht einen Hinweis bekommen haben, der eindeutig darauf hinweist, dass eine Kindeswohlgefährdung bestehen könnte. In einem solchen Fall aber auch nur dann unangekündigt, wenn die Inhalte dieser Meldung / dieses Hinweises es nicht anders zulassen und eine Gefahr von Leib und Leben bei einem der Kinder bestehen könnte. Das ist meist im Falle von Kindern unter drei Jahren der Fall. In manchen Situationen jedoch selbstverständlich auch bei älteren Kindern.

Selbstverständlich kann es sein, dass Frau A in einer Familie aufgewachsen ist, die dem JA bereits bekannt war, noch dort lebend schwanger wird, das JA das mitbekommt und Frau A darum ein Hilfeangebot unterbreitet oder sich mit einer möglicherweise entstehenden Kindeswohlgefährdung auseinander setzt. Handeln darf das JA jedoch erst dann, wenn mit ziemlicher Sicherheit ein erheblicher Schaden in der Entwicklung oder im unmittelbar bevorstehenden Lebensverlauf des Kindes eintreten würde, wenn es nicht handelt. Dann wäre zum Beispiel auch eine Inobhutnahme eines Kindes gerechtfertigt...

Lebt die Jugendliche Marie B. in einer Heimeinrichtung, wird dort volljährig und zieht in ein anderes Bundesland, so ist Frau B. in diesem Bundesland dem Jugendamt in keinem Fall bekannt. Die Jugendämter geben nur laufende Hilfen untereinander weiter, weil die Fallbearbeitungen ja fortgeführt werden müssen. Ansonsten benötigt das Jugendamt für die Weitergabe von Daten die Zustimmung der betreffenden Person.
Das gilt übrigens nicht nur in Bezug auf Bundesländern, sondern sofort, wenn auch nur ein Wechsel der Kommune durch Umzug getätig wird.
Wir verfüge nicht über eine vernetzte Datenbank. Jede Kommune hat ihre eigene Dokumentation und keine Kommune bekommt einfach so Einsicht in die einer anderen, wenn es keine triftigen Gründe gibt.

Nicht außer Acht lassen darf man allerdings das relativ neue Bundeskinderschutzgesetzt, nach welchem ein Austausch auch ohne Zustimmung der Betroffnen möglich wäre, insofern eine Kindeswohlgefährdung im Raum stehen könnte.

Du siehst, das Thema ist etwas umfangreicher. Aber niemand muss sich Sorgen machen, dass wir mit seinen Daten um uns schmeißen und er gläsern ist.
05.08.2014 16:06
Ich habe auch alle weiteren Frage, die oben bereits stehen, gesehen, muss mich nun aber leider für ein paar Stunden ausklinken und melde mich heute Abend wieder.
Keine Sorge, ich antworte jedem, insofern mir Antworten möglich sind. Ansonsten sage ich Euch, dass ich keine Antwort auf Eure Anfragen habe und werde versuchen mit Euch eine Möglichkeit zu finden, wie Ihr dennoch Antworten bekommen könnt. Versprochen.
Bis heute Abend!
Liebe Grüße,
Mone
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