Mütter- und Schwangerenforum

alleinige Sorgerecht .

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01.04.2016 14:04
Wie sieht das aus wenn man das alleinige Sorgerecht bekommt bekommt man da irgendwie ne Urkunde und mzss man die dann bei Anträge immer vorzeigen oder wie ist das dann?
Kennt sich damit jemand aus. ?
Also es geht mir nur darum... nicht irgendwie das es selten vor kommt oder so. . Sondern ob man da ne Urkunde hat oder wie das dann ist?

Danke
01.04.2016 14:08
Im Normalfall geht das doch übers Gericht

Folglich gibts auch n Urteil dazu und das bekommt man auch schriftlich.
01.04.2016 14:10
Zitat von Engelchen1711:

Im Normalfall geht das doch übers Gericht

Folglich gibts auch n Urteil dazu und das bekommt man auch schriftlich.


Also bekomm ich das dann schriftlich .... gut das dachte ich mir schon und das muss ich dann immer bei Beantragung vorlegen?
Oder reicht dann einfach nur zu sagen. .. hab das alleinige Sorgerecht
LauraMmK
1004 Beiträge
01.04.2016 14:12
Wie Engelchen schon schrieb, hat man in den meisten Fällen, das Gerichtsurteil.

Für meine große Tochter habe ich vom Jugendamt eine Bescheinigung über die Nichtabgabe der Sorgerechtserklärung erhalten und das hat bis jetzt immer gereicht (Banken, Schule, Einwohnermeldeamt usw.)

Allerdings stehe auch nur ich in der Geburtsurkunde
01.04.2016 14:17
Zitat von LauraMmK:

Wie Engelchen schon schrieb, hat man in den meisten Fällen, das Gerichtsurteil.

Für meine große Tochter habe ich vom Jugendamt eine Bescheinigung über die Nichtabgabe der Sorgerechtserklärung erhalten und das hat bis jetzt immer gereicht (Banken, Schule, Einwohnermeldeamt usw.)

Allerdings stehe auch nur ich in der Geburtsurkunde


Also wenn msn da vom jugebdamt schon so ein schreiben schon hst. ... kann das schon ziemlich gelten. .. bis das Urteil dann ran ist ...danke
sushimum
10504 Beiträge
01.04.2016 14:49
Also ich hatte bis maus 1.5 jahre alt war das alleinige sorgerecht und als ihr brüderchen dann aufm weg war sind wir gemeinsam zum jugendamt und haben uns das gemeinsame sorgerecht ausschreiben lassen.
Ich musste das damals nirgends vorzeigen habe einfach gesagt das ich das alleinige habe und mein ("freund") aufgrund seines berufes derzeit nicht möglich ist mit zu unterschreiben und gut war.
MiramitLionel
7504 Beiträge
01.04.2016 14:57
Es wird ja über das Gericht geregelt mit dem Sorgerecht, du meintest ja mal, dein Ex stimmt dem zu und alles was dort beschlossen wird, bekommst du auch schriftlich.
Ich habe bald meine Scheidung, bekomme alles von meiner Anwältin schriftlich und eben dann das Gerichtsurteil auch
Solange du das aber noch nicht hast, herrscht ja gemeinsames Sorgerecht auch über das Jugendamt
01.04.2016 15:32
Zitat von MiramitLionel:

Es wird ja über das Gericht geregelt mit dem Sorgerecht, du meintest ja mal, dein Ex stimmt dem zu und alles was dort beschlossen wird, bekommst du auch schriftlich.
Ich habe bald meine Scheidung, bekomme alles von meiner Anwältin schriftlich und eben dann das Gerichtsurteil auch
Solange du das aber noch nicht hast, herrscht ja gemeinsames Sorgerecht auch über das Jugendamt


Ich habe heute von der Anwältin schon ein schreiben bekommen das sie dem alleinigen sorgerecht zu stimmen .... das meinte ich das es wohl schon teilweise wirksam ist da.. ich sein schreiben habe und das vom jugebdamt für den Richter
Ostseekind09
10393 Beiträge
01.04.2016 15:35
Ich habe ein Schreiben vom JA darüber und musste es schon ab und zu vorzeigen. Gerade jetzt zur Einschulung,Umzug und Bank aber das reichte auch immer
mummy_to_be
13125 Beiträge
01.04.2016 19:12
Das alleinige Sorgerecht bekommst du erst mit dem Urteil des Richters.
Und du musst es zB. vorzeigen wenn du einen Reisepass für dein Kind beantragen möchtest, manchmal auch am Flughafen bzw. Grenzen wenn du alleine fliegst.
Ich nehme es immer mit wenn wir ins Ausland fliegen.
Darf ich fragen warum du das alleinige Sorgerecht möchtest?
01.04.2016 20:29
Um sich nicht den doppelten Weg zu machen würde ich es einfach
immer mitnehmen und gut ist. Besser als es nicht bei zu haben,
zu brauchen und dann den ganzen Weg nochmal machen zu müssen.
MiramitLionel
7504 Beiträge
01.04.2016 20:31
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, aber ich hab seine Unterschrift nicht mal für den Umzug gebraucht Das einzige Mal, als ich die brauchte, war bei der Kindergartenanmeldung
Malanea
995 Beiträge
01.04.2016 21:17
Wenn du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst, kannst du beim Jugendamt eine negativbescheinigung beantragen aus der dann hervorgeht dass du alleine sorgeberechtigt bist. Theoretisch muss man die schon oft vorlegen (das fängt schon bei der Kindergartenanmeldung an), praktisch wird es aber oft vergessen, was den betreffenden Institutionen durchaus zum Verhängnis werden kann.
01.04.2016 23:55
Danke für eure Antworten... also nehme ich die ganzen schreiben immer mit.
kullerkeks74
3028 Beiträge
02.04.2016 11:23
darf ich meine frage hier mit reinhängen oder muss ich eigenne eröffnen ?
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