Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld, wenn alleinerziehend dann 15 Monate???

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Tingel
1337 Beiträge
13.06.2010 19:53
Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?


Richtig, es werden ja die letzten 12 Monate deines Lohnes/Gehaltes zur Berechnung genommen.
laeticia
5892 Beiträge
13.06.2010 19:54
Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????
wen du den mindestbetrag bekommst dann bekommst du den auch 14 monate lang. wie gesagt du muss das alleinigesorgerecht haben oder wie alles oben beschrieben ist. und ab dem 11.M musst du nochma nachweisen dass du die voraussetzungen erfüllst weil du ja nach der geburt zwar alles erfüllen kannst aber eben nach 11 monaten nicht mehr............
honeycookies
211 Beiträge
13.06.2010 19:55
Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

ja aber bei mir stand auch drin das ich alleinerziehend bin und trotzdem ist das jetzt ausgelaufen... ich versteh das nicht da habe ich dort hin angerufen da meinten die mir würde nicht mehr zu stehen ... ich hab ja keine ahnung davon deswegen frag ich nach


Deswegen hab ichs Dir ja von offizieller Stelle grad reinkopiert. Evtl. erfüllst Du nicht die Voraussetzungen wegen Sorgerecht oder so?

Falls Du doch alles erfüllst musst Du eben nochmal anrufen und auf dieses Amt im Internet verweisen.


ja sicher ist auch voll lieb von dir aber im dieses beamten deutsch...

also ich war vorher arbeiten und ich hab auch alleiniges sorgerecht für meinen sohn... normalerweise müsste ich ja die kreterien erfüllen, oder?


ja normal schon..
hast du denn deine gehaltsabrechnungen mit abgebene beim beantragen ???
13.06.2010 19:56
Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?


elterngeld bekommt man auch wenn man nicht arbeiten war aber dann halt nur den mindessatz von 300 euro
laeticia
5892 Beiträge
13.06.2010 19:57
Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?
das ist doch falsch!!!!!!!!!!! zumindest bist jetzt ist es so dass man 300 euro bekommt wenn man vorher nix gemacht hat!
13.06.2010 19:57
Zitat von honeycookies:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

ja aber bei mir stand auch drin das ich alleinerziehend bin und trotzdem ist das jetzt ausgelaufen... ich versteh das nicht da habe ich dort hin angerufen da meinten die mir würde nicht mehr zu stehen ... ich hab ja keine ahnung davon deswegen frag ich nach


Deswegen hab ichs Dir ja von offizieller Stelle grad reinkopiert. Evtl. erfüllst Du nicht die Voraussetzungen wegen Sorgerecht oder so?

Falls Du doch alles erfüllst musst Du eben nochmal anrufen und auf dieses Amt im Internet verweisen.


ja sicher ist auch voll lieb von dir aber im dieses beamten deutsch...

also ich war vorher arbeiten und ich hab auch alleiniges sorgerecht für meinen sohn... normalerweise müsste ich ja die kreterien erfüllen, oder?


ja normal schon..
hast du denn deine gehaltsabrechnungen mit abgebene beim beantragen ???


ja hab ich daraus haben die ja dann meinen beitragssatz berechnet
13.06.2010 19:58
Hast Du denn zum Zeitpunkt der Beantragung des Elterngeldes noch mit Deinem Ex zusammengewohnt bzw. warst da gemeldet? Evtl. liegts daran?

Ich würd da einfach nochmal anrufen und nachfragen WARUM Dir nicht mehr zusteht. Wenn sie Dir den Grund sagen gibst uns nochmal Bescheid und dann können wir ja nochmal rätseln Evtl. liegt ja einfach nur ein Fehler vor?
13.06.2010 19:59
Zitat von laeticia:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?
das ist doch falsch!!!!!!!!!!! zumindest bist jetzt ist es so dass man 300 euro bekommt wenn man vorher nix gemacht hat!


Ja, den Mindestsatz, klar, aber man bekommt keine EUR 1200 oder so wenn man nicht arbeiten war. Davon bin ich jetzt ausgegangen.

Und ab 01.01. gibts auch das nicht mehr, aber das ist ja ein anderes Thema.
13.06.2010 19:59
Zitat von Janluc03:

Zitat von honeycookies:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

ja aber bei mir stand auch drin das ich alleinerziehend bin und trotzdem ist das jetzt ausgelaufen... ich versteh das nicht da habe ich dort hin angerufen da meinten die mir würde nicht mehr zu stehen ... ich hab ja keine ahnung davon deswegen frag ich nach


Deswegen hab ichs Dir ja von offizieller Stelle grad reinkopiert. Evtl. erfüllst Du nicht die Voraussetzungen wegen Sorgerecht oder so?

Falls Du doch alles erfüllst musst Du eben nochmal anrufen und auf dieses Amt im Internet verweisen.


ja sicher ist auch voll lieb von dir aber im dieses beamten deutsch...

also ich war vorher arbeiten und ich hab auch alleiniges sorgerecht für meinen sohn... normalerweise müsste ich ja die kreterien erfüllen, oder?


ja normal schon..
hast du denn deine gehaltsabrechnungen mit abgebene beim beantragen ???


ja hab ich daraus haben die ja dann meinen beitragssatz berechnet



Na dann passts doch
laeticia
5892 Beiträge
13.06.2010 20:00
Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

ja aber bei mir stand auch drin das ich alleinerziehend bin und trotzdem ist das jetzt ausgelaufen... ich versteh das nicht da habe ich dort hin angerufen da meinten die mir würde nicht mehr zu stehen ... ich hab ja keine ahnung davon deswegen frag ich nach


Deswegen hab ichs Dir ja von offizieller Stelle grad reinkopiert. Evtl. erfüllst Du nicht die Voraussetzungen wegen Sorgerecht oder so?

Falls Du doch alles erfüllst musst Du eben nochmal anrufen und auf dieses Amt im Internet verweisen.


ja sicher ist auch voll lieb von dir aber im dieses beamten deutsch...

also ich war vorher arbeiten und ich hab auch alleiniges sorgerecht für meinen sohn... normalerweise müsste ich ja die kreterien erfüllen, oder?
wenn du das bei deinem Antrag angegeben hast, dass du 14 monaten willst, dann lies bitte nochmal deinen Bescheid! es steht bestimmt drin was du alles ab dem 11.M nachreichen muss damit sie dir die 2 monaten nochmal gewähren. Bescheid, Immer alles durchlesen, nicht nur wo das geld drauf steht
Tingel
1337 Beiträge
13.06.2010 20:02
Ist das überall so, dass man noch mal was nachreichen muss????

Bei uns war das nicht der Fall und mein Geld wird überwiesen.
laeticia
5892 Beiträge
13.06.2010 20:02
Zitat von Secret:

Zitat von laeticia:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?
das ist doch falsch!!!!!!!!!!! zumindest bist jetzt ist es so dass man 300 euro bekommt wenn man vorher nix gemacht hat!


Ja, den Mindestsatz, klar, aber man bekommt keine EUR 1200 oder so wenn man nicht arbeiten war. Davon bin ich jetzt ausgegangen.

Und ab 01.01. gibts auch das nicht mehr , aber das ist ja ein anderes Thema.
naja entschieden ist es auch noch nicht oder? man kann nur abwarten...................
13.06.2010 20:04
Zitat von Secret:

Hast Du denn zum Zeitpunkt der Beantragung des Elterngeldes noch mit Deinem Ex zusammengewohnt bzw. warst da gemeldet? Evtl. liegts daran?

Ich würd da einfach nochmal anrufen und nachfragen WARUM Dir nicht mehr zusteht. Wenn sie Dir den Grund sagen gibst uns nochmal Bescheid und dann können wir ja nochmal rätseln Evtl. liegt ja einfach nur ein Fehler vor?


ne wir waren in der ssw schon getrennt.
13.06.2010 20:04
Zitat von laeticia:

Zitat von Secret:

Zitat von laeticia:

Zitat von Secret:

Zitat von Janluc03:

Zitat von Secret:

14 Monate

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_bezug szeitraum.html

Elterngeld für Alleinerziehende:

Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge , wenn

* ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
* er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
* er und das Kind nicht zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Ende der Aufzählung

Spätere Änderungen des alleinigen Sorgerechts können zu einer Verkürzung des Anspruchs führen und sind mitzuteilen.


häääääääää das heißt jetzt ich bekomm das nur wenn ich vorher arbeiten war ????


Elterngeld gibts IMMER nur wenn man vorher arbeitne war. Woraus willst Du das denn sonst berechnen?
das ist doch falsch!!!!!!!!!!! zumindest bist jetzt ist es so dass man 300 euro bekommt wenn man vorher nix gemacht hat!


Ja, den Mindestsatz, klar, aber man bekommt keine EUR 1200 oder so wenn man nicht arbeiten war. Davon bin ich jetzt ausgegangen.

Und ab 01.01. gibts auch das nicht mehr , aber das ist ja ein anderes Thema.
naja entschieden ist es auch noch nicht oder? man kann nur abwarten...................


Durch wohl schon, aber noch nicht im Gesetz eingetragen.
laeticia
5892 Beiträge
13.06.2010 20:04
Zitat von Tingel:

Ist das überall so, dass man noch mal was nachreichen muss????

Bei uns war das nicht der Fall und mein Geld wird überwiesen.
in Berlin schon wenn man sich beraten lässt, erklären sie alle diese Punkte. aber wenn es automatisch woanders ist, dann wusste ich das nicht sorry.
ps: also hast du nicht nochmal nachgewiesen dass du allein lebst und alleinige sorgerecht hast?
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