Mütter- und Schwangerenforum

Muss mir was von der Seele schreiben …..

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Marf
30047 Beiträge
27.03.2026 10:46
Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Für die Länge der Ausbildjng ,ja.Aber wird diese vorzeitig beendet dann,unter Umständen, nicht mehr.
Wenn gewechselt wird oder eine Umorientierung vorliegt, zahlt man i d Regel weiter.Aber wenn nicht und es vergeht einiges an Zeit, muss man nicht mehr zahlen.
Gilt auch für ein Studium.


Die Unterhaltspflicht endet bei Abbruch einer Ausbildung i.d.R. nicht sofort, sondern besteht für eine Übergangszeit (ca. 3–12 Monate) zur Neuorientierung weiter. Bei volljährigen Kindern entfällt der Anspruch jedoch, wenn die Ausbildung grundlos abgebrochen wird und keine neue Ausbildung begonnen wird. Die Eltern müssen nur eine erste, berufsqualifizierende Ausbildung finanzieren.

Genau

Haben wir gerade durch letztes Jahr.Tochter wechselte und wir zahlten in der Überbrückungszeit weiter.Das Amt machte dann Schwierigkeiten....also der umgekehrte Fall quasi.

Maria123
1186 Beiträge
27.03.2026 11:54
Zitat von Marf:

Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Für die Länge der Ausbildjng ,ja.Aber wird diese vorzeitig beendet dann,unter Umständen, nicht mehr.
Wenn gewechselt wird oder eine Umorientierung vorliegt, zahlt man i d Regel weiter.Aber wenn nicht und es vergeht einiges an Zeit, muss man nicht mehr zahlen.
Gilt auch für ein Studium.


Die Unterhaltspflicht endet bei Abbruch einer Ausbildung i.d.R. nicht sofort, sondern besteht für eine Übergangszeit (ca. 3–12 Monate) zur Neuorientierung weiter. Bei volljährigen Kindern entfällt der Anspruch jedoch, wenn die Ausbildung grundlos abgebrochen wird und keine neue Ausbildung begonnen wird. Die Eltern müssen nur eine erste, berufsqualifizierende Ausbildung finanzieren.

Genau

Haben wir gerade durch letztes Jahr.Tochter wechselte und wir zahlten in der Überbrückungszeit weiter.Das Amt machte dann Schwierigkeiten....also der umgekehrte Fall quasi.


Wie machten die denn Ärger? Interessiert mich wirklich
Marf
30047 Beiträge
27.03.2026 13:53
Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Für die Länge der Ausbildjng ,ja.Aber wird diese vorzeitig beendet dann,unter Umständen, nicht mehr.
Wenn gewechselt wird oder eine Umorientierung vorliegt, zahlt man i d Regel weiter.Aber wenn nicht und es vergeht einiges an Zeit, muss man nicht mehr zahlen.
Gilt auch für ein Studium.


Die Unterhaltspflicht endet bei Abbruch einer Ausbildung i.d.R. nicht sofort, sondern besteht für eine Übergangszeit (ca. 3–12 Monate) zur Neuorientierung weiter. Bei volljährigen Kindern entfällt der Anspruch jedoch, wenn die Ausbildung grundlos abgebrochen wird und keine neue Ausbildung begonnen wird. Die Eltern müssen nur eine erste, berufsqualifizierende Ausbildung finanzieren.

Genau

Haben wir gerade durch letztes Jahr.Tochter wechselte und wir zahlten in der Überbrückungszeit weiter.Das Amt machte dann Schwierigkeiten....also der umgekehrte Fall quasi.


Wie machten die denn Ärger? Interessiert mich wirklich

Weil sie nicht glaubten das unser Kind das schafft bzw.ernsthaft dranbleibt
Dabei hat sie in der Zeit dazwischen in einem Minijob im zukünftigen Betrieb gearbeitet
Ging um 5 Monate wofür das Amt das Kindergeld gestrichen hat.
Aber alles wieder gut.Gab eine Nachzahlung und Kind wird unterstützt von allen Seiten.
Maria123
1186 Beiträge
27.03.2026 17:25
Zitat von Marf:

Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Zitat von Maria123:

...

Haben wir gerade durch letztes Jahr.Tochter wechselte und wir zahlten in der Überbrückungszeit weiter.Das Amt machte dann Schwierigkeiten....also der umgekehrte Fall quasi.


Wie machten die denn Ärger? Interessiert mich wirklich

Weil sie nicht glaubten das unser Kind das schafft bzw.ernsthaft dranbleibt
Dabei hat sie in der Zeit dazwischen in einem Minijob im zukünftigen Betrieb gearbeitet
Ging um 5 Monate wofür das Amt das Kindergeld gestrichen hat.
Aber alles wieder gut.Gab eine Nachzahlung und Kind wird unterstützt von allen Seiten.


Ach da ging es um das Kindergeld? Ja, da sind sie ganz schnell. Hab jetzt noch Probleme mit dem Dezember Kindergeld obwohl die Kinder im November von ihrem Vater zu mir gezogen sind. Die warten von der anderen Familienkasse (Berlin) auf ne Stellungnahme. Was ich nicht verstehe, denn ich habe die meldebescheinigung (einzugsdatum 17.11.2025) (eindeutig!!) dort direkt hingeschickt.
Marf
30047 Beiträge
27.03.2026 17:44
Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

Zitat von Maria123:

Zitat von Marf:

...


Wie machten die denn Ärger? Interessiert mich wirklich

Weil sie nicht glaubten das unser Kind das schafft bzw.ernsthaft dranbleibt
Dabei hat sie in der Zeit dazwischen in einem Minijob im zukünftigen Betrieb gearbeitet
Ging um 5 Monate wofür das Amt das Kindergeld gestrichen hat.
Aber alles wieder gut.Gab eine Nachzahlung und Kind wird unterstützt von allen Seiten.


Ach da ging es um das Kindergeld? Ja, da sind sie ganz schnell. Hab jetzt noch Probleme mit dem Dezember Kindergeld obwohl die Kinder im November von ihrem Vater zu mir gezogen sind. Die warten von der anderen Familienkasse (Berlin) auf ne Stellungnahme. Was ich nicht verstehe, denn ich habe die meldebescheinigung (einzugsdatum 17.11.2025) (eindeutig!!) dort direkt hingeschickt.

Nicht nur.Aber das KG war deren Aufhänger.
Meine Tochter ist in einer Einrichtung.Bzw.gerade raus und nur noch sporadisch unter ' Aufsicht'.
Sie hat ihre eigene Wohnung und macht eine Ausbildung im 1.Arbeitsmarkt.Verdient ihr Geld und macht ihr Ding.
Wir müssen anteilig zahlen.Unter anderem natürlich auch das KG.Und in dem Zeitraum des Wechsels wollte die Einrichtung/ Amt alles einstellen.
Das hätte bedeutet dass sie dort raus muss.
War ein rechtes durcheinander.Aber inzwischen läuft es wieder.
Dabei ist eine Umorientierung völlig normal und legitim.
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