Nachname des Kindes ändern?
02.09.2010 11:08
na klar geht das.man muss beim standesamt son formular ausfüllen und bei der Standesamtlihen hochzeit wird das mit unterschrieben
02.09.2010 11:09
Also, ich bin mir auch sehr sicher das bei meiner schwester so war. Allerdings ist das auch schon ne Weile her.
02.09.2010 11:23
Zitat von JEDACA:
Hallo!
Wenn dein Kind den Namen deines Mannes annehmen soll, muss er ihn adoptieren.
Wenn der Erzeuger als Vater eingetragen ist, muss er dazu sein Einverständnis geben (auch wenn er kein Sorgerecht hat).
Weil er tritt dann damit seine (Rechte und) Pflichten an dem Kind ab.
LG
nein das stimmt nicht.er muss das kind nicht adoptieren!!!
ich hab das selber gemacht dieses jahr.wenn sie das alleine sorgerecht hat kann sie den namen ändern lassen.sie braucht vom jugendamt nur die negativbescheinigung(dass sie das alleinige sorgerecht hat)und der neue mann muss auch das einverständnis geben.meine kinder tragen seit april auch den namen meines mannes,obwohl er sie nicht adoptiert hat!!!
02.09.2010 11:24
also bei mir war das so
wo ich mit mein sohn schwanger war war ich noch nicht verheiratet und wo er dann geboren war hatte er auch noch ein anderen namen wie ich dann nach 3 monaten haben wir geheiratet ich musste nur den nachnamen ändern das war kein problem
wo ich mit mein sohn schwanger war war ich noch nicht verheiratet und wo er dann geboren war hatte er auch noch ein anderen namen wie ich dann nach 3 monaten haben wir geheiratet ich musste nur den nachnamen ändern das war kein problem
02.09.2010 11:26
Zitat von Meine:
Alles ist falsch!!![]()
Man echt die eine sagt das, die andere das. Jemand aus der Familie hat auch ein Kind, aber nur Vaterschaftsanerkennung und kein Sorgerecht und sie darf dem Kind bzw sie durfte dem Kind nicht den Namen ihres jetztigen Mannes geben, weil der Vater es nicht wollte. Ich weiss nicht wovon es abhängt, vllt ist in jedem BL anders? Keine ahnung bei ihm war es jedenfalls so.
solche gesetze werden nicht von bundesland zu bundesland gemacht.
da hat sich deine bekannte aber schön veräppeln lassen.sie brauchte dem erzeuger das nicht mal sagen.
der erzeuger meiner zwei ersten weiss das bis heute nicht,weil null kontakt da ist.und ich musste ihn nicht fragen,die vom standesamt wollten eben nur die bescheinigung und gut wars.
02.09.2010 11:31
Zitat von Lara10:
Zitat von Meine:
Alles ist falsch!!![]()
Man echt die eine sagt das, die andere das. Jemand aus der Familie hat auch ein Kind, aber nur Vaterschaftsanerkennung und kein Sorgerecht und sie darf dem Kind bzw sie durfte dem Kind nicht den Namen ihres jetztigen Mannes geben, weil der Vater es nicht wollte. Ich weiss nicht wovon es abhängt, vllt ist in jedem BL anders? Keine ahnung bei ihm war es jedenfalls so.
solche gesetze werden nicht von bundesland zu bundesland gemacht.
da hat sich deine bekannte aber schön veräppeln lassen.sie brauchte dem erzeuger das nicht mal sagen.
der erzeuger meiner zwei ersten weiss das bis heute nicht,weil null kontakt da ist.und ich musste ihn nicht fragen,die vom standesamt wollten eben nur die bescheinigung und gut wars.
Na irgendwas stimmt da nicht!
So viele Aktuelle Verschiedene Antworten....
Irgendwas muss ja dran sein.
Am besten, du erkundigst dich beim Standesamt, das für euch zuständig ist. Dann bist du auf der sicheren Seite.
02.09.2010 11:36
naja ich habs dieses jahr erst gemacht und die grundsituation war die gleiche,sogarmit 2 kids.und es ging problemlos.
02.09.2010 11:39
wenn man das alleinige sorgerecht hat kann man ohne Zustimmung des leiblichen Vaters eine Namensänderung machen.es sei denn das Kind trägt den Nachnamen des leiblichen Vaters.Namensänderung hat keine Auswirkung auf Unterhalt. Nur wenn der jetzige Partner das Kind. adoptiert.Und da muss der leibliche Vater zustimmen.
02.09.2010 11:40
Namensrecht
Steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, trägt das Kind ihren Namen. Es ist auch möglich, dass das Kind den Namen seines Vaters trägt, wenn dieser zustimmt.
Bei gemeinsamer Sorge bestimmen die Eltern den Namen des Kindes gemeinsam. Möglich ist der Name der Mutter oder der des Vaters, eine Kombination aus beiden Namen ist nicht möglich. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht durch Übertragung des Rechts der Namensbestimmung. Bei nachträglicher Begründung einer gemeinsamen Sorge eröffnet sich die Möglichkeit, den Namen des Kindes neu zu bestimmen, und zwar innerhalb von drei Monaten. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Namensbestimmung nur wirksam, wenn sich das Kind dieser Bestimmung anschließt.
Weiterhin ist eine Einbenennung des Kindes möglich, wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil eine Ehe eingeht so kann das Kind auch den Namen des Ehemannes annehmen. Der bisherige Name des Kindes kann vorangestellt oder angehängt werden. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn das Kind bisher dessen Namen führte. Auch hier muß das Kind nach Vollendung des fünften Lebensjahres seine Einwilligung geben.
http://www.awo.org/pub/frauen/schwanger/Sorgerecht _Umgangsrecht_Namensrecht.html
Steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, trägt das Kind ihren Namen. Es ist auch möglich, dass das Kind den Namen seines Vaters trägt, wenn dieser zustimmt.
Bei gemeinsamer Sorge bestimmen die Eltern den Namen des Kindes gemeinsam. Möglich ist der Name der Mutter oder der des Vaters, eine Kombination aus beiden Namen ist nicht möglich. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht durch Übertragung des Rechts der Namensbestimmung. Bei nachträglicher Begründung einer gemeinsamen Sorge eröffnet sich die Möglichkeit, den Namen des Kindes neu zu bestimmen, und zwar innerhalb von drei Monaten. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Namensbestimmung nur wirksam, wenn sich das Kind dieser Bestimmung anschließt.
Weiterhin ist eine Einbenennung des Kindes möglich, wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil eine Ehe eingeht so kann das Kind auch den Namen des Ehemannes annehmen. Der bisherige Name des Kindes kann vorangestellt oder angehängt werden. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn das Kind bisher dessen Namen führte. Auch hier muß das Kind nach Vollendung des fünften Lebensjahres seine Einwilligung geben.
http://www.awo.org/pub/frauen/schwanger/Sorgerecht _Umgangsrecht_Namensrecht.html
02.09.2010 11:54
Zitat von Lara10:
Zitat von Meine:
Alles ist falsch!!![]()
Man echt die eine sagt das, die andere das. Jemand aus der Familie hat auch ein Kind, aber nur Vaterschaftsanerkennung und kein Sorgerecht und sie darf dem Kind bzw sie durfte dem Kind nicht den Namen ihres jetztigen Mannes geben, weil der Vater es nicht wollte. Ich weiss nicht wovon es abhängt, vllt ist in jedem BL anders? Keine ahnung bei ihm war es jedenfalls so.
solche gesetze werden nicht von bundesland zu bundesland gemacht.
da hat sich deine bekannte aber schön veräppeln lassen.sie brauchte dem erzeuger das nicht mal sagen.
der erzeuger meiner zwei ersten weiss das bis heute nicht,weil null kontakt da ist.und ich musste ihn nicht fragen,die vom standesamt wollten eben nur die bescheinigung und gut wars.
Sie hat ihm auch nichts gesagt, es ist Ihm mit geteilt worden! Und er durfte es entscheiden, denn sonst hätte jetzt dene ihr Kind den Namen ihres Mannes. Außerdem sprach ich von Ihm nicht von ihr, er ist ein guter Vater nur hat er sich halt leider die "falsche" raus gesucht.
02.09.2010 14:37
Dankeschön für die vielen Antworten! Ich werde dann mal dort anrufen und nachfragen, wie es in unserem Fall gemacht werden muss.
Ist das Standesamt denn auch dafür zuständig?
02.09.2010 19:21
also das ding nennt sich EInbenennung! google mal. Wenn dein Kind deinen NAchnamen trägst, brauchst du das einvertändnis des Vaters nicht um den namen zu ändern da du ja auch das alleinige sorgerecht hast! dein bald ehemann muss ihn nicht adoptieren. werde mir noch den §§ raussuchen...........
02.09.2010 19:23
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
also wie es drin steht, hast du das alleinige sorgerecht und das kind trägt nur deinen namen, brauchst due die einwilligung des erzeugers nicht
also wie es drin steht, hast du das alleinige sorgerecht und das kind trägt nur deinen namen, brauchst due die einwilligung des erzeugers nicht
02.09.2010 19:25
Zitat von Meine:vlt hat man ihm das mitgeteilt weil das kind den namen von dem erzeuger schon trug?
Zitat von Lara10:
Zitat von Meine:
Alles ist falsch!!![]()
Man echt die eine sagt das, die andere das. Jemand aus der Familie hat auch ein Kind, aber nur Vaterschaftsanerkennung und kein Sorgerecht und sie darf dem Kind bzw sie durfte dem Kind nicht den Namen ihres jetztigen Mannes geben, weil der Vater es nicht wollte. Ich weiss nicht wovon es abhängt, vllt ist in jedem BL anders? Keine ahnung bei ihm war es jedenfalls so.
solche gesetze werden nicht von bundesland zu bundesland gemacht.
da hat sich deine bekannte aber schön veräppeln lassen.sie brauchte dem erzeuger das nicht mal sagen.
der erzeuger meiner zwei ersten weiss das bis heute nicht,weil null kontakt da ist.und ich musste ihn nicht fragen,die vom standesamt wollten eben nur die bescheinigung und gut wars.
Sie hat ihm auch nichts gesagt, es ist Ihm mit geteilt worden! Und er durfte es entscheiden, denn sonst hätte jetzt dene ihr Kind den Namen ihres Mannes. Außerdem sprach ich von Ihm nicht von ihr, er ist ein guter Vater nur hat er sich halt leider die "falsche" raus gesucht.
03.09.2010 20:58
Zitat von laeticia:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
also wie es drin steht, hast du das alleinige sorgerecht und das kind trägt nur deinen namen, brauchst due die einwilligung des erzeugers nicht![]()
dankeschön für die mühe, ich denke auch, dass es so sein wird
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