Raus aus Hartz4
09.05.2019 12:31
Ich hatte von Oktober bis Februar aufstockendendes h4 hab den Job gewechselt mit besserem verdienst und bessere zeiten (aber ebenfalls "nur" 20 Std/Woche) und bin nun komplett weg von h4... Wohngeld bekomme ich auch nicht... Hab noch nen kleinen nebenjob und das funktioniert super
09.05.2019 12:42
Zitat von MaLuk:
Ich hatte von Oktober bis Februar aufstockendendes h4 hab den Job gewechselt mit besserem verdienst und bessere zeiten (aber ebenfalls "nur" 20 Std/Woche) und bin nun komplett weg von h4... Wohngeld bekomme ich auch nicht... Hab noch nen kleinen nebenjob und das funktioniert super
Wechseln möchte ich nicht.
Da ich meine Arbeitszeiten sehr gut mit den ganzen Arztterminen und Therapie Terminen vereinbaren kann.
Wenn das jetzt klappt das der Lohn höher wo es bin ich definitiv raus.. es drehte sich ja jezt schon nur um nicht mehr viel.
09.05.2019 12:43
Zitat von SarahLou:
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (wie z. B. Zuschüsse zum Essengeld oder Geld für Schulmaterialien) kann man theoretisch auch bekommen, wenn man keinen Anspruch auf ALG 2 oder Sozialhilfe hat. Ich würde es auf jeden Fall beantragen und schauen was passiert. Gibt es in eurer Stadt ggf. Beratungsstellen? Die können dir bei dem ganzen Antrags- und Leistungskram sicher gut weiterhelfen.
Das gibt es aber nur noch bei Wohngeld.
Ich muss mal schauen ob es Beratung stellen gibt.
09.05.2019 15:14
Zitat von einfachmalso:
Zitat von SarahLou:
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (wie z. B. Zuschüsse zum Essengeld oder Geld für Schulmaterialien) kann man theoretisch auch bekommen, wenn man keinen Anspruch auf ALG 2 oder Sozialhilfe hat. Ich würde es auf jeden Fall beantragen und schauen was passiert. Gibt es in eurer Stadt ggf. Beratungsstellen? Die können dir bei dem ganzen Antrags- und Leistungskram sicher gut weiterhelfen.
Das gibt es aber nur noch bei Wohngeld.
Ich muss mal schauen ob es Beratung stellen gibt.
Eigentlich hast du recht, aber...
"Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können."
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsi cherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterha lts/Bildungspaket/bildungspaket.html
09.05.2019 15:37
Zitat von SarahLou:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von SarahLou:
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (wie z. B. Zuschüsse zum Essengeld oder Geld für Schulmaterialien) kann man theoretisch auch bekommen, wenn man keinen Anspruch auf ALG 2 oder Sozialhilfe hat. Ich würde es auf jeden Fall beantragen und schauen was passiert. Gibt es in eurer Stadt ggf. Beratungsstellen? Die können dir bei dem ganzen Antrags- und Leistungskram sicher gut weiterhelfen.
Das gibt es aber nur noch bei Wohngeld.
Ich muss mal schauen ob es Beratung stellen gibt.
Eigentlich hast du recht, aber...
"Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können."
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsi cherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterha lts/Bildungspaket/bildungspaket.html
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