umgang kindsvater
11.03.2014 11:12
ER hat Hol und Bring Pflicht, nicht du.
Da würde ich mich quer stellen.
Dan würde ich mittels Jugendamt eine Umgangsregelung treffen, funzt des net dann ab zum Anwalt und es so regeln. notfalls geht es eben vor Gericht.
Er kann nicht machen was er will.
Wenn er wieder Spontan kommt...dann bist du mal eben spontan nicht da...PLANE doch einfach für dich und deine Kleine....wenn er ne gewillt ist im Vorraus zu planen, dann eben du!
du kannst do ne dein Leben nach ihm richten nur weil der Herr zu eitel ist Termine einzuhalten.
Da würde ich mich quer stellen.
Dan würde ich mittels Jugendamt eine Umgangsregelung treffen, funzt des net dann ab zum Anwalt und es so regeln. notfalls geht es eben vor Gericht.
Er kann nicht machen was er will.
Wenn er wieder Spontan kommt...dann bist du mal eben spontan nicht da...PLANE doch einfach für dich und deine Kleine....wenn er ne gewillt ist im Vorraus zu planen, dann eben du!
du kannst do ne dein Leben nach ihm richten nur weil der Herr zu eitel ist Termine einzuhalten.
11.03.2014 11:17
Hallo,
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
11.03.2014 11:40
Ich hoffe,er wird sich darauf einlassen.
Habe auch versucht mit seinen Eltern zu sprechen,
dass diese vllt. vermitteln,sodass er dazu bereit ist mit mir ein Gespräch zu führen,aber diese stehen natürlich auf der Seite ihres Sohnes
Seine Eltern holen die Kleine 2-3 mal pro Woche zu sich.
Haben sie dann vom Kiga abgeholt und mir dann abends gebracht.
Nun möchte seine Mutter die Maus am Freitag vom Kiga abholen und möchte,dass sie dort übernachtet.
Dem habe ich zugestimmt,dass es auch der Wunsch der Maus war und darum gebeten,dass sie mir die Kleine Samstag gegen 14.00 Uhr bringt.
Ich soll sie doch bitte länger bei ihr lassen so die Ex-Schwiegermutter.
Daraufhin meinte ich,dass ich auch noch was von meiner Tochter haben will am Wochenende.Das kann sie nicht verstehen
Ich entziehe ihnen ja nicht ihre Enkelin,sie sehen sie ja 2-3 mal die Woche vom mittags/morgens bis abends,aber ich muss mich rechtfertigen wenn ich meine Tochter bei mir haben will...Ich verstehe das nicht
Habe auch versucht mit seinen Eltern zu sprechen,
dass diese vllt. vermitteln,sodass er dazu bereit ist mit mir ein Gespräch zu führen,aber diese stehen natürlich auf der Seite ihres Sohnes
Seine Eltern holen die Kleine 2-3 mal pro Woche zu sich.
Haben sie dann vom Kiga abgeholt und mir dann abends gebracht.
Nun möchte seine Mutter die Maus am Freitag vom Kiga abholen und möchte,dass sie dort übernachtet.
Dem habe ich zugestimmt,dass es auch der Wunsch der Maus war und darum gebeten,dass sie mir die Kleine Samstag gegen 14.00 Uhr bringt.
Ich soll sie doch bitte länger bei ihr lassen so die Ex-Schwiegermutter.
Daraufhin meinte ich,dass ich auch noch was von meiner Tochter haben will am Wochenende.Das kann sie nicht verstehen
Ich entziehe ihnen ja nicht ihre Enkelin,sie sehen sie ja 2-3 mal die Woche vom mittags/morgens bis abends,aber ich muss mich rechtfertigen wenn ich meine Tochter bei mir haben will...Ich verstehe das nicht
11.03.2014 11:41
Zitat von DieOhneNamen:
Hallo,
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
Ich kanns mal wieder versuchen und hoffen,dass es was bringt,
aber das bezweifel ich
11.03.2014 11:45
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von DieOhneNamen:
Hallo,
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
Ich kanns mal wieder versuchen und hoffen,dass es was bringt,
aber das bezweifel ich![]()
Ja versuchs einfach.
Bei uns war es anfangs alles andere als leicht, aber es hat sich gelohnt, da die Große einfach Mama und Papa weiterhin zu gleichen Teilen hat.
Aber sei dir auch bewusst, wenn ihr dieses Wechselmodell auch so führen solltet, steht dir kein Unterhalt mehr zu!
Einfach ist es nie, das mitm We kann ich beide Seiten verstehen, also dich und die Oma... wie wäre es wenn ihr euch auf 16h einigt?
Dann hast du noch den schönen Nachmittag und sie aber auch den Tag?
11.03.2014 11:51
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von DieOhneNamen:
Hallo,
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
Ich kanns mal wieder versuchen und hoffen,dass es was bringt,
aber das bezweifel ich![]()
Ja versuchs einfach.
Bei uns war es anfangs alles andere als leicht, aber es hat sich gelohnt, da die Große einfach Mama und Papa weiterhin zu gleichen Teilen hat.
Aber sei dir auch bewusst, wenn ihr dieses Wechselmodell auch so führen solltet, steht dir kein Unterhalt mehr zu!
Einfach ist es nie, das mitm We kann ich beide Seiten verstehen, also dich und die Oma... wie wäre es wenn ihr euch auf 16h einigt?
Dann hast du noch den schönen Nachmittag und sie aber auch den Tag?
Also was das Wechselmodell betrifft,ist bei uns nicht machbar,
da er ja im Schichtdienst arbeitet und wir 35 km entfernt wohnen.
Zumals ich ja eigentlich nicht mal weiß,wo er wohnt,da er mir die Adresse nicht nennen will,da seine neue Partnerin das nicht möchte.
Ich arbeite auch Vollzeit und bin froh wenn ich das Wochenenden mit meiner Kleinen verbringen kann.
Oma und Opa haben schließlich 2-3 Tage die Maus an denen sie sie sehen.
Aber muss ich mich als Mutter bei den Ex Schwiegereltern rechtfertigen,wenn ich meine Tochter bei mir haben will?!!
11.03.2014 11:53
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von DieOhneNamen:
Hallo,
auf die Frage wieviele Tage ihm zustehen gibt es keine richtige Antwort.
Wenn man zugunsten des Kindes entscheiden möchte und der Vater auch Interesse hat, sollte es halbe/halbe sein ...
Mit dem Vater meiner Großen führe ich zb das Wechselmodell.. es funktioniert wunderbar..
Ich bin auch dafür, das ihr euch auf neutralem Boden zusammensetzt und viell. kannst ihm das auch mal vorschlagen?
Alles Liebe
Ich kanns mal wieder versuchen und hoffen,dass es was bringt,
aber das bezweifel ich![]()
Ja versuchs einfach.
Bei uns war es anfangs alles andere als leicht, aber es hat sich gelohnt, da die Große einfach Mama und Papa weiterhin zu gleichen Teilen hat.
Aber sei dir auch bewusst, wenn ihr dieses Wechselmodell auch so führen solltet, steht dir kein Unterhalt mehr zu!
Einfach ist es nie, das mitm We kann ich beide Seiten verstehen, also dich und die Oma... wie wäre es wenn ihr euch auf 16h einigt?
Dann hast du noch den schönen Nachmittag und sie aber auch den Tag?
Also was das Wechselmodell betrifft,ist bei uns nicht machbar,
da er ja im Schichtdienst arbeitet und wir 35 km entfernt wohnen.
Zumals ich ja eigentlich nicht mal weiß,wo er wohnt,da er mir die Adresse nicht nennen will,da seine neue Partnerin das nicht möchte.
Ich arbeite auch Vollzeit und bin froh wenn ich das Wochenenden mit meiner Kleinen verbringen kann.
Oma und Opa haben schließlich 2-3 Tage die Maus an denen sie sie sehen.
Aber muss ich mich als Mutter bei den Ex Schwiegereltern rechtfertigen,wenn ich meine Tochter bei mir haben will?!!
ich kann dich verstehen, du musst dich natürlich nicht rechtfertigen, aber viell. wäre ein Ab und Zu geben nicht verkehrt... ich weiß es ist sehr schwer.... wir haben hier auch lange gebraucht um Ruhe reinzukriegen....
Ich drücke dir die Daumen das du des bald geregelt bekommst!
11.03.2014 14:36
Hallo
Das mit dem Abholen und Zurückbringen hat sich ja schon geklärt... und ich hab diese Info sogar von meiner damaligen Rechtsanwältin bekommen... es ist seine Pflicht! Alles andere wäre ein Entgegenkommen Deinerseits.
Es ist Dein Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält und dem zu Folge auch, wo Dein Ex wohnt... egal ob es seine neue möchte oder nicht.
Wenn Du es nicht weißt, brauchst Du Deine kleine auch nicht mitgeben, da Du in dem Falle den Aufenthaltsort nicht kennst.
Die Großeltern sind ja sehr interessiert an der kleinen... toll!
Du hast ja geschrieben, daß sie Deine Tochter auch haben, wenn es SEIN Umgang ist. Bleibt sie da auch über Nacht?
Das mit dem Abholen und Zurückbringen hat sich ja schon geklärt... und ich hab diese Info sogar von meiner damaligen Rechtsanwältin bekommen... es ist seine Pflicht! Alles andere wäre ein Entgegenkommen Deinerseits.
Es ist Dein Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält und dem zu Folge auch, wo Dein Ex wohnt... egal ob es seine neue möchte oder nicht.
Wenn Du es nicht weißt, brauchst Du Deine kleine auch nicht mitgeben, da Du in dem Falle den Aufenthaltsort nicht kennst.
Die Großeltern sind ja sehr interessiert an der kleinen... toll!
Du hast ja geschrieben, daß sie Deine Tochter auch haben, wenn es SEIN Umgang ist. Bleibt sie da auch über Nacht?
11.03.2014 15:50
Zitat von sonnenkopp:
Hallo![]()
Das mit dem Abholen und Zurückbringen hat sich ja schon geklärt... und ich hab diese Info sogar von meiner damaligen Rechtsanwältin bekommen... es ist seine Pflicht! Alles andere wäre ein Entgegenkommen Deinerseits.
Es ist Dein Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält und dem zu Folge auch, wo Dein Ex wohnt... egal ob es seine neue möchte oder nicht.
Wenn Du es nicht weißt, brauchst Du Deine kleine auch nicht mitgeben, da Du in dem Falle den Aufenthaltsort nicht kennst.![]()
Die Großeltern sind ja sehr interessiert an der kleinen... toll!
Du hast ja geschrieben, daß sie Deine Tochter auch haben, wenn es SEIN Umgang ist. Bleibt sie da auch über Nacht?
Also sagen wir es mal so:
Er sagt zu mir,dass er sie nimmt und wenn die kleine heim kommt,erzählt sie ,dass sie bei Oma geschalfen hat und Papa nicht da war z.B.
Es spricht ja nichts dagegen,wenn sie mal bei der oma übernachtet,
nur bin ich ja dann in dem Moment in der Annahme,dass sie bei ihm ist,
was aber jedoch nicht der Fall ist...Daher weiß ich nie wo sie sich aufhält.
Was das Holen und Bringen betrifft,habe ich ihm bereits klar und deutschlich,,geschrieben",dass es mir leider nicht möglich ist dies zu organsieren.
Seine Antwort daraufhin ist dann immer wieder: Toll wieviel du für dein
Kind machst ,soviel liegt dir an unserer Tochter oder bekommen konntest du sie,aber abholen kannst du sie nicht?! Total sinnfrei für mich
11.03.2014 19:31
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von sonnenkopp:
Hallo![]()
Das mit dem Abholen und Zurückbringen hat sich ja schon geklärt... und ich hab diese Info sogar von meiner damaligen Rechtsanwältin bekommen... es ist seine Pflicht! Alles andere wäre ein Entgegenkommen Deinerseits.
Es ist Dein Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält und dem zu Folge auch, wo Dein Ex wohnt... egal ob es seine neue möchte oder nicht.
Wenn Du es nicht weißt, brauchst Du Deine kleine auch nicht mitgeben, da Du in dem Falle den Aufenthaltsort nicht kennst.![]()
Die Großeltern sind ja sehr interessiert an der kleinen... toll!
Du hast ja geschrieben, daß sie Deine Tochter auch haben, wenn es SEIN Umgang ist. Bleibt sie da auch über Nacht?
Also sagen wir es mal so:
Er sagt zu mir,dass er sie nimmt und wenn die kleine heim kommt,erzählt sie ,dass sie bei Oma geschalfen hat und Papa nicht da war z.B.
Es spricht ja nichts dagegen,wenn sie mal bei der oma übernachtet,
nur bin ich ja dann in dem Moment in der Annahme,dass sie bei ihm ist,
was aber jedoch nicht der Fall ist...Daher weiß ich nie wo sie sich aufhält.
Was das Holen und Bringen betrifft,habe ich ihm bereits klar und deutschlich,,geschrieben",dass es mir leider nicht möglich ist dies zu organsieren.
Seine Antwort daraufhin ist dann immer wieder: Toll wieviel du für dein
Kind machst ,soviel liegt dir an unserer Tochter oder bekommen konntest du sie,aber abholen kannst du sie nicht?! Total sinnfrei für mich
Nicht drauf einegehen...er versucht dich einzuschüchtern.
Geh zum Juamt und kläre es dort und wenn das nichts bringt dann ab zum Anwalt.
Das schlimme ist man kann niemanden zum Umgang zwingen, aber zu einem geregelten Umgang und dieses notfalls via Gericht.
12.03.2014 00:17
Zitat von Anonym 166757:
Zitat von sonnenkopp:
Hallo![]()
Das mit dem Abholen und Zurückbringen hat sich ja schon geklärt... und ich hab diese Info sogar von meiner damaligen Rechtsanwältin bekommen... es ist seine Pflicht! Alles andere wäre ein Entgegenkommen Deinerseits.
Es ist Dein Recht zu wissen, wo sich Dein Kind aufhält und dem zu Folge auch, wo Dein Ex wohnt... egal ob es seine neue möchte oder nicht.
Wenn Du es nicht weißt, brauchst Du Deine kleine auch nicht mitgeben, da Du in dem Falle den Aufenthaltsort nicht kennst.![]()
Die Großeltern sind ja sehr interessiert an der kleinen... toll!
Du hast ja geschrieben, daß sie Deine Tochter auch haben, wenn es SEIN Umgang ist. Bleibt sie da auch über Nacht?
Also sagen wir es mal so:
Er sagt zu mir,dass er sie nimmt und wenn die kleine heim kommt,erzählt sie ,dass sie bei Oma geschalfen hat und Papa nicht da war z.B.
Es spricht ja nichts dagegen,wenn sie mal bei der oma übernachtet,
nur bin ich ja dann in dem Moment in der Annahme,dass sie bei ihm ist,
was aber jedoch nicht der Fall ist...Daher weiß ich nie wo sie sich aufhält.
Was das Holen und Bringen betrifft,habe ich ihm bereits klar und deutschlich,,geschrieben",dass es mir leider nicht möglich ist dies zu organsieren.
Seine Antwort daraufhin ist dann immer wieder: Toll wieviel du für dein
Kind machst ,soviel liegt dir an unserer Tochter oder bekommen konntest du sie,aber abholen kannst du sie nicht?! Total sinnfrei für mich
Hmm... ich hatte überlegt, wie man den Wunsch der Oma entgegenkommen könnte. ABER Deine Tochter schläft ja scheinbar schon regelmäßig bei ihr.
Sprich sie hat ja schon ein WE, auch wenn es sein WE wäre... plus die Tage in der Woche. Vom Prinzip her hat sie schon mehr Umgang als der KV mit seinem Kind...
Besprich das mit dem JA. Ich denke, da wird es sicherlich eine vernünftige Lösung geben, mit der Ihr alle leben könnt.
Und Oma könnte durchaus auch bei Dir anrufen und Bescheid sagen, daß die kleine bei ihr ist. Du mußt ja schließlich wissen, wo sie sich aufhält... könnte ja mal irgendetwas sein.
Beim Holen und Bringen laß Dich auf keine Diskussionen mehr ein. Schreib nicht, daß Du sie aus "organisatorischen Gründen nicht abholen kannst", sondern daß es seine Pflicht ist!
Bei der ersten Variante (so wie Du sie ihm geschrieben hast) wird er weiterhin Deine Qualitäten als Mutter in Frage stellen, was damit aber gar nichts zu tun hat.
Laß Dir auch da vom JA helfen, damit er auf den Boden der Tatsachen zurück geholt wird.
12.03.2014 01:31
Hab für solche Männer absolut kein Verständnis. Der kleine meines Freundes wird bald # (wir sind zsm seit der kleine 9 Monate ist). Trotz des ganzen stresses der von seiner ex aus kam und Streitereien die Sie versucht hat auf dem rücken des kleinen auszuüben ist er immer ruhig geblieben und hat alles dafür getan für seinen kleinen so gut wie möglich da zu sein. Als Sie 30 km weiter weg gezogen ist gab es gar kein wenn und aber ob er ihn holt und bringt, das war klar seine Aufgabe, ausser Sie war am Wochenende sowieso hier dann hat Sie den kleinen gleich abgeholt. Kann Doe nur ein Gespräch beim Jugendamt empfehlen, das hat auch seine ex damals wachgerüttelt, obwohl der kleine bei ihr wohnt und Sie ja eigtl wesentlich mehr Rechte hat trotz des gemeinsamen sorgerechts hat Sie ordentlich den Kopf gewaschen bekommen dort und vor Augen geführt bekommen was so ein unreifes verhalten für das Kind bedeutet
12.03.2014 12:53
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet gleiches "Recht" für beide Elternteile....nur das eben nur ein Elternteil den Wohnaufenthalt des Kindes hat...aber eine "Mehrheit" hat keiner von beiden.
Es sei denn es wird GERICHTLICH festgesetzt, so wie es bei mir hoffentlich bald der Fall sein wird.
Es sei denn es wird GERICHTLICH festgesetzt, so wie es bei mir hoffentlich bald der Fall sein wird.
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