Mütter- und Schwangerenforum

umgangsrecht

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27.05.2011 22:44
bekommst du denn unterhalt von ihm? wenn ja, würdest du dann darauf auch verzichten?
27.05.2011 22:46
Zitat von Looni:

bekommst du denn unterhalt von ihm? wenn ja, würdest du dann darauf auch verzichten?


crazyhuhn90
21 Beiträge
28.05.2011 21:34
bis jetzt bekomme ich keinen unterhalt.... dies ist auch ein gesatzt zu gunsten der väter er verdient nicht genug und da er in der erstausbildung ist muss er auch nichts zahlen auch keine nachzahlungen ans jugendamt leisten wenn er ausgelernt ist........ aber der unterhalt wird berechnet wenn er ausgelernt hat das heißt ab august mir steht ja dann auch unterhalt zu da ich meine ausbildung unterbrechen musste...
28.05.2011 21:54
Zitat von crazyhuhn90:

bis jetzt bekomme ich keinen unterhalt.... dies ist auch ein gesatzt zu gunsten der väter er verdient nicht genug und da er in der erstausbildung ist muss er auch nichts zahlen auch keine nachzahlungen ans jugendamt leisten wenn er ausgelernt ist........ aber der unterhalt wird berechnet wenn er ausgelernt hat das heißt ab august mir steht ja dann auch unterhalt zu da ich meine ausbildung unterbrechen musste...


meine persönliche meinung: du willst ihm seine RECHTE nehmen, aber die PFLICHTEN, sprich unterhalt, willst du beibehalten. man kann sich nicht nur die rosinen rauspicken, entweder oder, dann verzichte auch auf den unterhalt. zum zahlen sind die väter wieder gut genug, für alles andere stehen sie einem nur im weg.....
crazyhuhn90
21 Beiträge
28.05.2011 22:31
ich denke nicht dass du dies beurteilen kannst!!!
1. der vater will zur zeit kein umgang mit seinem kind
2. der unterhalt ist für´s kind nicht für mich! ich werde ihm auch nur dem kind zu gute kommen lassen weil ich will sicher kein geld von diesem menschen! aber warum soll ich auf etwas verzichten was meinem kind zu steht? auch auf den unterhalt für mich? denn auch den werde ich alleine dem kind zugute kommen lassen!
3. ich bin sicher keine person die auf das große geld aus ist aber irgendwie muss ich ja auch das überleben meines kindes sichern können

ich bekomme ja nichts von ämtern wenn ich auf den unterhalt verzichte und wo soll ich mein kind denn lassen wenn ich während meiner elternzeit ein paar stunden arbeiten gehen würde? alleine zuhause? geht ja wohl schlecht!
28.05.2011 22:43
Zitat von crazyhuhn90:

ich denke nicht dass du dies beurteilen kannst!!!
1. der vater will zur zeit kein umgang mit seinem kind
2. der unterhalt ist für´s kind nicht für mich! ich werde ihm auch nur dem kind zu gute kommen lassen weil ich will sicher kein geld von diesem menschen! aber warum soll ich auf etwas verzichten was meinem kind zu steht? auch auf den unterhalt für mich? denn auch den werde ich alleine dem kind zugute kommen lassen!
3. ich bin sicher keine person die auf das große geld aus ist aber irgendwie muss ich ja auch das überleben meines kindes sichern können

ich bekomme ja nichts von ämtern wenn ich auf den unterhalt verzichte und wo soll ich mein kind denn lassen wenn ich während meiner elternzeit ein paar stunden arbeiten gehen würde? alleine zuhause? geht ja wohl schlecht!


in diesem post widersprichst du dir selber du wirst das schon machen und später deinem kind auch sicherlich erklären, warum es seinen vater nicht kennenlernen durfte. in die kinderaugen musst du schauen....nicht ich

werde auch nicht weiter drauf antworten, da du eh nicht in der lage bist, das zu verstehen
punishermen
4027 Beiträge
28.05.2011 22:47
Zitat von Looni:

Zitat von crazyhuhn90:

ich denke nicht dass du dies beurteilen kannst!!!
1. der vater will zur zeit kein umgang mit seinem kind
2. der unterhalt ist für´s kind nicht für mich! ich werde ihm auch nur dem kind zu gute kommen lassen weil ich will sicher kein geld von diesem menschen! aber warum soll ich auf etwas verzichten was meinem kind zu steht? auch auf den unterhalt für mich? denn auch den werde ich alleine dem kind zugute kommen lassen!
3. ich bin sicher keine person die auf das große geld aus ist aber irgendwie muss ich ja auch das überleben meines kindes sichern können

ich bekomme ja nichts von ämtern wenn ich auf den unterhalt verzichte und wo soll ich mein kind denn lassen wenn ich während meiner elternzeit ein paar stunden arbeiten gehen würde? alleine zuhause? geht ja wohl schlecht!


in diesem post widersprichst du dir selber du wirst das schon machen und später deinem kind auch sicherlich erklären, warum es seinen vater nicht kennenlernen durfte. in die kinderaugen musst du schauen....nicht ich

werde auch nicht weiter drauf antworten, da du eh nicht in der lage bist, das zu verstehen


Der Satz mit den Kinderaugen beschäftigt mich irgendwie...
KatiundJamie
7 Beiträge
28.05.2011 22:57
Also ich hab mir auch Gedanken dazu gemacht, weil ich ebenfalls nicht möchte das mein EX umgang zum Kleinen hat....mir sagte das Jugendamt, die ersten 3 Jahre hat die Mutter generell die Hand drüber und was danach kommt hängt vom sorgerecht und umgangsrecht ab, sprich ob du es mit ihm teilst oder nicht.

Wenn nicht und er will es trotzdem, dann muss er es gerichtlich erstreiten, was nicht klappen wird wenn du beweise für seinen schlechten einfluss hast, den er auf das kind ausüben könnte

speicher die sms´n und jeden brief, jede mail einfach alles womit er beweist das er das kind nicht will nie wollte und ihm wahrscheinlich nur schaden würde
28.05.2011 22:58
Wie gesagt auch wenn er keinen Unterhalt bezahlt weil er kein Geld hat darf er sein Kind sehen wenn er will und wenn er erst nach 10 Jahren draufkommt sein Kind sehen zu wollen, dann darf er es nach 10 Jahren sehen....
Du als Mutter hast Rechte und Pflichten und der Vater auch...
Und keine Mutter gibt den Unterhalt nur für ihr Kind aus, der Unterhalt fliesst in die Haushaltskasse ein und wird einfach aufgebraucht, ausser du gibst den Unterhalt auf ein Sparkonto fürs Kind...
KatiundJamie
7 Beiträge
28.05.2011 23:01
Achso und was den Unterhalt angeht....mal ehrlich er ist nicht ganz unschuldig an der Situation, und wenn sie noch zusammen wären würde er ja auch seinen teil zum finanziellen Lebensunterhalt der familie tuen.....versuch mal ohne Unterhalt zu leben, das ist verdammt schwer! Ich bekomm unterhaltsvorschuss und das reicht wenn man es so will grad mal für die windeln......

Und wenn du mich fragst, kann mein kleiner seinen vater kennenlernen...wenn er alt genug ist um zu wissen was maipulation ist....bis zu dem dato sieht er ihn nur unter aufsicht der beamten IM jugendamt
28.05.2011 23:01
Zitat von KatiundJamie:

Also ich hab mir auch Gedanken dazu gemacht, weil ich ebenfalls nicht möchte das mein EX umgang zum Kleinen hat....mir sagte das Jugendamt, die ersten 3 Jahre hat die Mutter generell die Hand drüber und was danach kommt hängt vom sorgerecht und umgangsrecht ab, sprich ob du es mit ihm teilst oder nicht.

Wenn nicht und er will es trotzdem, dann muss er es gerichtlich erstreiten, was nicht klappen wird wenn du beweise für seinen schlechten einfluss hast, den er auf das kind ausüben könnte

speicher die sms´n und jeden brief, jede mail einfach alles womit er beweist das er das kind nicht will nie wollte und ihm wahrscheinlich nur schaden würde


Mein Ex hat auf dem Gericht selbst gesagt das er das Kind nicht wollte das er für eine Abtreibung war... na und jetzt will er das Kind sehen und das zählt für das Gericht. Er wollte sieben Jahre nichts von seinem Kind wissen na und jetzt will er das Kind sehen und das zählt für das Gericht.... wenn er sein Kind sehen will dann wird er es auch sehen können den das Kind hat das recht seinen Vater zu sehen und der Vater hat das Recht sein Kind zu sehen ... und da ist egal ob du das alleinige Sorgerecht hast... so ist das nunmal... ich muß mich damit schon seit drei Jahren rumschlagen und hab noch drei vor mir ....
28.05.2011 23:03
Zitat von KatiundJamie:

Achso und was den Unterhalt angeht....mal ehrlich er ist nicht ganz unschuldig an der Situation, und wenn sie noch zusammen wären würde er ja auch seinen teil zum finanziellen Lebensunterhalt der familie tuen.....versuch mal ohne Unterhalt zu leben, das ist verdammt schwer! Ich bekomm unterhaltsvorschuss und das reicht wenn man es so will grad mal für die windeln......

Und wenn du mich fragst, kann mein kleiner seinen vater kennenlernen...wenn er alt genug ist um zu wissen was maipulation ist....bis zu dem dato sieht er ihn nur unter aufsicht der beamten IM jugendamt


Ich bekomm selbst Unterhaltsvorschuß, bis vor 4 Jahren ging ich neben dem Kind noch 40 Stunden die Woche arbeiten damit wir über die runden kommen..... dich wird aber leider keiner fragen ob der kleine seinen Vater sehen darf... du hast die pflicht dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu ermöglichen... so ist das leider nunmal
KatiundJamie
7 Beiträge
28.05.2011 23:05
das ist schräg, denn mir sagt mein Jugendamt was anderes....zumindest wurde mir bereits zugestanden, das er das kind im den Räumlichkeiten des Jugendamtes sehen darf ausserhalb aber nicht...könnte natürlich auch mit seinem Vorstrafenregister zu tun haben

er hats ja versucht und die haben gleich gesagt, er soll sich von mir dem dem Kind besser fernhalten

28.05.2011 23:08
Zitat von KatiundJamie:

das ist schräg, denn mir sagt mein Jugendamt was anderes....zumindest wurde mir bereits zugestanden, das er das kind im den Räumlichkeiten des Jugendamtes sehen darf ausserhalb aber nicht...könnte natürlich auch mit seinem Vorstrafenregister zu tun haben

er hats ja versucht und die haben gleich gesagt, er soll sich von mir dem dem Kind besser fernhalten



wenn er sich bei den Treffen im Jugendamt benimmt sich gut um den kleinen kümmert, dann ist es nur eine frage der zeit wo ihm treffen ohne Jugendamtsmitarbeiter gestattet werden. Auch wenn am anfang die Treffen im Jugendamt stattfinden werden, die Mitarbeiter verlassen auch mal den Raum damit sie sehen wie er allein mit dem Kind klarkommt und wenn das gut klappt dann wird er das Kind auch ohne Betreuung sehen dürfen
punishermen
4027 Beiträge
28.05.2011 23:12
Aber was ist eigentlich, wenn der Vater des Kindes schon öfter versucht hat sich umzubringen, also die Mutter auch Beweise hat dafür? Und er in psychiatrischer Behandlung war, diese aber abgebrochen hat und es feststeht, dass er nach zwei Jahren Auseinandersein immer noch von der Mutter besessen ist? Zählt sowas eigentlich nicht? Das ist bei mir der Fall.. Interessiert mich einfach
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