Umgangsrecht und andere Rechte + Pflichten der Erzeugers
23.10.2008 11:20
ach sorry, hab ich wohl überlesen, tut mir leid!
tanya will den vater ja gar nicht vorenthalten....
klar, lieber so als vorenthalten.
auf der anderen seite: lieber vorenthalten, als das kind so nem psycho zu geben!
tanya will den vater ja gar nicht vorenthalten....
klar, lieber so als vorenthalten.
auf der anderen seite: lieber vorenthalten, als das kind so nem psycho zu geben!
23.10.2008 11:21
Zitat von Tiffylein:
was machst du eigentlich noch hier?![]()
Ja denke auch dass es das beste ist mit dem JA...



23.10.2008 11:22
Zitat von milasan:
Zitat von Tanya:
Er wohnt 108 km weit weg...
Ich möchte das mein Kleiner die Chance hat seinen leiblichen Vater irgentwann mal kennen zu lernen, jeder muss wissen wo seine Wurzeln liegen, aber momentan hab ich einfach richtig Angst das er den Kleinen entführt. Da ich stille kann er den Kleinen ja eh nicht mitnehmen aber was wenn ich den Kleinen abgestillt habe? Kann er ihn dann echt ein ganzes Wochenende mitnehmen wohin er will?![]()
denke ich nicht..denn da du das sorgerecht hast ..hast du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht...soll er halt zu dir kommen und kann den wurm da sehen..
hmmm.... bist du da so sicher? solange er unterhalt zahlt, hat er auf jeden fall das umgangsrecht udn ich meine das aufenthaltsbestimmungsrecht steht beiden zu.... bin mir aber nicht sicher.
23.10.2008 11:22
mitgeben würde ich das kind auch defintiv nicht..aber unter aufsicht des jugendamtes kann er den mümmel ja auch nicht mitnehmen...
23.10.2008 11:23
Zitat von jori:
nur wegen dem geld brauchst du ihn nicht als vater angeben. auch wenn vater unbekannt drin steht, bekomsmt du unterhalt. eben vom jugendamt.... als vorschuss quasi. die wollen sich das natürlich vom vater zurück holen, aber wenn du einfach nicht "weißt" wer der vater ist, können sie dir nix... ich wäre wirklich vorsichtig, denn so wie du diesen typen beschreibst ist er nicht nur eine gefahr für sich selbst, sondern auch für andere... leider ist es immer schwierig ämter davon zu überzeugen...
sie bekommt keinen cent,wenn der vater als unbekannt eingetragen wird.woher soll der stast sich das geld zurück holen,wenn keiner drin steht? ist doch logisch!
so und nun zum thema.auf jeden fall würde ich ihn als vater angeben,schon alleine wegen dem unterhalt,wo er zur zahlung verpflichtet ist! er schein tpsychisch gestört zu sein,trotzdem hat er nicht mal ein umgangsrecht,wenn du das alleinige sorgerecht hast!das muss er sich erstmal gerichtlich einklagen und dann kannst du immer noch seine emails an deinem anwalt weitergeben...so einfach ist das alles nicht

23.10.2008 11:23
Zitat von Tanya:
Zitat von Tiffylein:
was machst du eigentlich noch hier?![]()
Ja denke auch dass es das beste ist mit dem JA...
der Kleine wartet wohl darauf Skopion zu werden
, hab seit heute morgen wieder leichte Blutungen und Unterleibsschmerzen, mit guten Wehen, lang is jez nich mehr... hoff ich
![]()
woah wenn du ins KH fährst und die dich tatsächlich mal da behalten, dann vergiss bloß nich die SMS

vergiss mich alte hibbelkuh nich

23.10.2008 11:23
Zitat von Tiffylein:
Zitat von milasan:
Zitat von Tanya:
Er wohnt 108 km weit weg...
Ich möchte das mein Kleiner die Chance hat seinen leiblichen Vater irgentwann mal kennen zu lernen, jeder muss wissen wo seine Wurzeln liegen, aber momentan hab ich einfach richtig Angst das er den Kleinen entführt. Da ich stille kann er den Kleinen ja eh nicht mitnehmen aber was wenn ich den Kleinen abgestillt habe? Kann er ihn dann echt ein ganzes Wochenende mitnehmen wohin er will?![]()
denke ich nicht..denn da du das sorgerecht hast ..hast du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht...soll er halt zu dir kommen und kann den wurm da sehen..
hmmm.... bist du da so sicher? solange er unterhalt zahlt, hat er auf jeden fall das umgangsrecht udn ich meine das aufenthaltsbestimmungsrecht steht beiden zu.... bin mir aber nicht sicher.
also der richter damals hat mir gesagt dadurch das ich das alleinige sorgerecht habe darf ich entscheiden wo meine kinder sich aufhalten...
23.10.2008 11:24
Zitat von melua23:
Zitat von jori:
nur wegen dem geld brauchst du ihn nicht als vater angeben. auch wenn vater unbekannt drin steht, bekomsmt du unterhalt. eben vom jugendamt.... als vorschuss quasi. die wollen sich das natürlich vom vater zurück holen, aber wenn du einfach nicht "weißt" wer der vater ist, können sie dir nix... ich wäre wirklich vorsichtig, denn so wie du diesen typen beschreibst ist er nicht nur eine gefahr für sich selbst, sondern auch für andere... leider ist es immer schwierig ämter davon zu überzeugen...
sie bekommt keinen cent,wenn der vater als unbekannt eingetragen wird.woher soll der stast sich das geld zurück holen,wenn keiner drin steht? ist doch logisch!
so und nun zum thema.auf jeden fall würde ich ihn als vater angeben,schon alleine wegen dem unterhalt,wo er zur zahlung verpflichtet ist! er schein tpsychisch gestört zu sein,trotzdem hat er nicht mal ein umgangsrecht,wenn du das alleinige sorgerecht hast!das muss er sich erstmal gerichtlich einklagen und dann kannst du immer noch seine emails an deinem anwalt weitergeben...so einfach ist das alles nicht![]()
sie kriegt auch bei vater unbekannt den mindestsatz, also unterhaltsvorschuss vom JA

23.10.2008 11:25
Oh ich hoffe nicht, das wäre die Hölle den Kleinen ein ganzes Wochenende nicht zu sehen und nicht zu wissen wie es ihm geht und ich bin mir sicher das der Vater nicht ans Telefon geht wenn ich anrufe
Dann soll er lieber ein WE bei mir übernachten und mit dem Kleinen hier spielen und sowas...

Dann soll er lieber ein WE bei mir übernachten und mit dem Kleinen hier spielen und sowas...
23.10.2008 11:26
Zitat von milasan:
Zitat von Tiffylein:
Zitat von milasan:
Zitat von Tanya:
Er wohnt 108 km weit weg...
Ich möchte das mein Kleiner die Chance hat seinen leiblichen Vater irgentwann mal kennen zu lernen, jeder muss wissen wo seine Wurzeln liegen, aber momentan hab ich einfach richtig Angst das er den Kleinen entführt. Da ich stille kann er den Kleinen ja eh nicht mitnehmen aber was wenn ich den Kleinen abgestillt habe? Kann er ihn dann echt ein ganzes Wochenende mitnehmen wohin er will?![]()
denke ich nicht..denn da du das sorgerecht hast ..hast du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht...soll er halt zu dir kommen und kann den wurm da sehen..
hmmm.... bist du da so sicher? solange er unterhalt zahlt, hat er auf jeden fall das umgangsrecht udn ich meine das aufenthaltsbestimmungsrecht steht beiden zu.... bin mir aber nicht sicher.
also der richter damals hat mir gesagt dadurch das ich das alleinige sorgerecht habe darf ich entscheiden wo meine kinder sich aufhalten...
ok, da war ich mir nich sicher, kann gut sein!
kenne nur den fall von ner bekannten.
also ich hab ne bekannte, die bekannte hat ne schwester, die schwester hat ne tochter und die tochter hat auch ne tochter

quasi die oma von dem baby hat das sorgerecht (weils da einige probleme gab, etc.... lange geschichte), aber die mutter von dem baby hat das aufenthaltsbestimmungsrecht. und umgangsrecht haben beide.....
23.10.2008 11:26
Zitat von Tiffylein:
Zitat von melua23:
Zitat von jori:
nur wegen dem geld brauchst du ihn nicht als vater angeben. auch wenn vater unbekannt drin steht, bekomsmt du unterhalt. eben vom jugendamt.... als vorschuss quasi. die wollen sich das natürlich vom vater zurück holen, aber wenn du einfach nicht "weißt" wer der vater ist, können sie dir nix... ich wäre wirklich vorsichtig, denn so wie du diesen typen beschreibst ist er nicht nur eine gefahr für sich selbst, sondern auch für andere... leider ist es immer schwierig ämter davon zu überzeugen...
sie bekommt keinen cent,wenn der vater als unbekannt eingetragen wird.woher soll der stast sich das geld zurück holen,wenn keiner drin steht? ist doch logisch!
so und nun zum thema.auf jeden fall würde ich ihn als vater angeben,schon alleine wegen dem unterhalt,wo er zur zahlung verpflichtet ist! er schein tpsychisch gestört zu sein,trotzdem hat er nicht mal ein umgangsrecht,wenn du das alleinige sorgerecht hast!das muss er sich erstmal gerichtlich einklagen und dann kannst du immer noch seine emails an deinem anwalt weitergeben...so einfach ist das alles nicht![]()
sie kriegt auch bei vater unbekannt den mindestsatz, also unterhalts vorschuss vom JAdas ist nicht so viel wie wenn der vater zahlt, aber es ist geld dass ihr zusteht und das sie kriegt! eine-millionen-prozentig bin ich mir da sicher!!!!!!!!!
muss ja auch jemand wieder zurück zahlen-und wer? wenn da keiner eingetragen wurde?
23.10.2008 11:27
Zitat von Tanya:
Oh ich hoffe nicht, das wäre die Hölle den Kleinen ein ganzes Wochenende nicht zu sehen und nicht zu wissen wie es ihm geht und ich bin mir sicher das der Vater nicht ans Telefon geht wenn ich anrufe![]()
Dann soll er lieber ein WE bei mir übernachten und mit dem Kleinen hier spielen und sowas...
genau so habe ich es nach der trennung auch gemacht...er durfte hier schlafen(mein ex-mann) und sich hier mit den kindern beschäftigen..inzwischen fahre ich dann aber auch schon übers we weg wenn er hier ist und lass ihn mit den kindern allein hier...es dauert halt ne weile bis sich die wogen wieder glätten...zumindest war es in unserem fall so...und ich wünsche sowas echt jedem..im interesse der kinder!!!
23.10.2008 11:28
Zitat von Tiffylein:
Zitat von Tanya:
Zitat von Tiffylein:
was machst du eigentlich noch hier?![]()
Ja denke auch dass es das beste ist mit dem JA...
der Kleine wartet wohl darauf Skopion zu werden
, hab seit heute morgen wieder leichte Blutungen und Unterleibsschmerzen, mit guten Wehen, lang is jez nich mehr... hoff ich
![]()
woah wenn du ins KH fährst und die dich tatsächlich mal da behalten, dann vergiss bloß nich die SMSich bin heut nämlich nich so viel online, bin mit mama unterwegs kaufen und so, hab ein paar dinge zu erledigen!
vergiss mich alte hibbelkuh nich![]()
Oh da wünsche ich dir viel Spass

Naklar schreibe dir dann wenn die SS-Demenz nicht überhand nimmt während der Geburt

Und Ute grüsse ich auch wenn se da is...
23.10.2008 11:28
Zitat von Tiffylein:
Zitat von milasan:
Zitat von Tiffylein:
Zitat von milasan:
Zitat von Tanya:
Er wohnt 108 km weit weg...
Ich möchte das mein Kleiner die Chance hat seinen leiblichen Vater irgentwann mal kennen zu lernen, jeder muss wissen wo seine Wurzeln liegen, aber momentan hab ich einfach richtig Angst das er den Kleinen entführt. Da ich stille kann er den Kleinen ja eh nicht mitnehmen aber was wenn ich den Kleinen abgestillt habe? Kann er ihn dann echt ein ganzes Wochenende mitnehmen wohin er will?![]()
denke ich nicht..denn da du das sorgerecht hast ..hast du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht...soll er halt zu dir kommen und kann den wurm da sehen..
hmmm.... bist du da so sicher? solange er unterhalt zahlt, hat er auf jeden fall das umgangsrecht udn ich meine das aufenthaltsbestimmungsrecht steht beiden zu.... bin mir aber nicht sicher.
also der richter damals hat mir gesagt dadurch das ich das alleinige sorgerecht habe darf ich entscheiden wo meine kinder sich aufhalten...
ok, da war ich mir nich sicher, kann gut sein!
kenne nur den fall von ner bekannten.
also ich hab ne bekannte, die bekannte hat ne schwester, die schwester hat ne tochter und die tochter hat auch ne tochter![]()
quasi die oma von dem baby hat das sorgerecht (weils da einige probleme gab, etc.... lange geschichte), aber die mutter von dem baby hat das aufenthaltsbestimmungsrecht. und umgangsrecht haben beide.....
stimmt..man kann da noch schön aufteilen..aber in unserem fall habe ich ALLES

23.10.2008 11:29
Zitat von Tanya:
Oh ich hoffe nicht, das wäre die Hölle den Kleinen ein ganzes Wochenende nicht zu sehen und nicht zu wissen wie es ihm geht und ich bin mir sicher das der Vater nicht ans Telefon geht wenn ich anrufe![]()
Dann soll er lieber ein WE bei mir übernachten und mit dem Kleinen hier spielen und sowas...
nee nee mach dir mal keine sorgen, ich denke da gibts ganz klare richtlinien, und da wird dir schon geholfen werden! du wirst ihn sicher nicht abgeben müssen solange der typ so krank im kopf ist.
jetzt erstmal durchatmen udn hoffen dass der kleine bald kommt....
dann zum JA und klären wies aussieht mit umgangsrecht, und und und... und dann so ne aufsichtsperson beantragen.
und vor allem mal abwarten wie er sich nach der geburt überhaupt verhält!
da is ja auch noch alles offen....
mein baby-erzeuger hat ja auch immer so phasen. mal isser total lieb und nett und mal hat er nen totalen sprung in der schüssel... diese woche kam auch wieder der kracher. er muss seine wohnung kündigen und bei seinen eltern ins kinderzimmer ziehen (er ist 36!), und ICH bin schuld


zitat:
"mit 900 euro im monat kann ich nicht leben, da komm ich nicht mit rund, da geht ja schon die hälfte für miete drauf!"
äh ja... ok... ich krieg 760 euro, bezahl davon 330 miete, 30 strom, 70 gas, 150 für auto, 30 für telefon udn vom rest hab ich noch andere kosten + lebensmittel zu zahlen... was will der mir hier eigentlich erzählen???
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