Mütter- und Schwangerenforum

Wenn der Vater darf was er will.

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30.08.2011 17:06
Zitat von Poshi:

Zitat von Spielofant:

Zitat von Poshi:

Zitat von Spielofant:

Ich würde die Besuche einfach einklagen (mach das über's Jugendamt).


Dies wird abgelehnt, da das Kindeswohl so nicht gefärdet ist bei ihm.
Ich hab soweit schon viel versucht, aber es heißt immer nur: Ihrer Tochter geht es dort nicht schlecht und so kann auch nichts getan werden.


Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Ich meinte nicht, dass du die Besuche unterbinden sollst, sondern dass du die Besuche einklagen sollst. Dann ist der Herr nämlich dazu verpflichtet, seinen Arsch zu deiner Tochter zu bewegen.


Ist er an sich ja auch so schon, da er damals ja durch die klage fürs Aufenthaltsbestimmungsrecht diese Regelung zum Besuchskontakt bekam, da er dort darauf gepocht hatte.


Das hab ich schon verstanden. Und ich meinte eben, dass du die Besuchszeiten dann eben auch durchsetzen musst. Wenn er das so wollte, muss er sich auch dran halten. Das ist dann seinerseits kein "Ich darf dann meine Tochter besuchen." sondern "Ich MUSS dann meine Tochter besuchen.". Er wollte das so, also muss er das auch machen. Und diese Besuche kann man vom Jugendamt begleiten lassen, wenn er nicht von sich aus den Po hochbekommt.
sheep
300 Beiträge
30.08.2011 17:07
Zitat von Poshi:

Zitat von sheep:

Wie wäre es wenn du wegen Verleumdung gegen ihn vorgehst? er darf dich nicht in der öffentlichkeit dingen bezichtigen die nicht stimmen.


Hab ich schon... hieß bei der Polizei dann Üble Nachrede... und bis heute nichts mehr davon gehört.


dann würd ich einfach nochmal hingehen und das ganze neu ins rollen bringen
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