Mütter- und Schwangerenforum

baby 2 monate - mann zu hause - konzentriert arbeiten???

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16.05.2012 00:40
Blöde Frage:

Wieso musst Du die Elternzeit vorher beantragen? Elternzeit wird immer erst nach der Geburt beantragt. Du kennst ja auch erst dann das konkrete Geburtsdatum und kannst nur darauf dann die Elternzeit abstimmen.

Also warte doch ab bis Du mit Baby zu Hause bist, schau wies die ersten Tage läuft und dann überlegst Dus Dir konkret.

Zitat:
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Diese Frist muss grundsätzlich eingehalten werden.

Das schreibt § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG vor. Ausnahmen von der Sieben-Wochen-Frist sind nur möglich, wenn dringende Gründe gegeben sind. Es solcher Grund kann das Vorliegen einer Frühgeburt sein.

Heißt Du hast eine Woche nach der Geburt Zeit für den Antrag. Vielleicht helfen Dir diese 7 Tage besser eine Entscheidung zu finden als jetzt in der SS wo man so gar nicht weiß was auf einen zukommt?

By the way: Ich bin nebenbei selbständig und kann Dir sagen: Wenn Du ein Worcaholic bist geht das! Mein Mann arbeitet von zu Hause aus im DG und ich bin mit beiden Kindern den ganzen Tag im EG. Ich mache meinen Haushalt allein (ohne Haushaltshilfe) und ich arbeite nebenbei. Ich arbeite wenn der Große mittags schläft oder abends. Mittags trage ich die Kleine dann im Tragetuch bei mir (wie auch sonst beim Haushalt machen etc.) und abends übernimmt der Papa die Kleine bzw. beide Kinder.

Wenn Dein Mann in Elternzeit geht ists ja also nochmal einfacher.

Du kannst auch z. B. tagsüber mal abpumpen und Dein Mann gibt nachts 1 x die Flasche mit MuMi für Dich. Dann kannst Du 1 x in der Nacht aussetzen ohne dass Dir die Brust platzt und bekommst etwas mehr Schlaf. Mit 2 Monaten kann Dein Kind durchaus z. B. nur alle 3-4 Stunden kommen (hängt aber immer vom Kind ab) und somit könntest Du nachts evtl. bei 1 x aussetzen 6-8h schlafen.
Britta
25259 Beiträge
16.05.2012 01:45
Ich ahbe mir nun nicht alles durchgelesen, klar ist, es haengt vom Baby ab. Dann, 20 Stunden hoert sich viel an, aber wenn wir das mal runter rechnen sind das 4 Stunden am Tag und das ist nicht "viel". Es kommt drauf an, wie lange du am Stueck arbeiten moechtest/ musst. und ich denke mal, wenn Papa zwei mal am Tag das Baby fuer 2 Stunden hat, ist das auch einfach machbar. Also ich wuerde da nun eher positiv ran gehen, zumal du ja Papa zur Unterstuetzung hast. Selbst mit meinem Sohn, der wirklich anstrengend war, waere es machbar gewesen. Und zur Not setzt man sich halt abends hin, wenn Baby im Bett ist. Kann ja auch sein, dass euer Baby durchschlaeft oder auch mal 6 Stunden am Stueck schlaeft. Nicht jedes Kind wacht auch nachts alle zwei Stunden zum Trinken auf und auch Stillkinder schlafen durch
MomoHerbstauge
103 Beiträge
17.05.2012 13:51
danke für eure unterstützung.

@secret: wenn mein mann vor dem ET 12 monate elternzeit beantragt, habe ich keine monate mehr für mich übrig.
und wenn ich von zu hause aus arbeite, würde sich mein vertrag verlängern, wenn ich in praktisch nach der geburt nicht mehr "zurückkomme" bekommt sicherlich jmd anders den vertrag.
17.05.2012 17:37
Zitat von MomoHerbstauge:

danke für eure unterstützung.

@secret: wenn mein mann vor dem ET 12 monate elternzeit beantragt, habe ich keine monate mehr für mich übrig.
und wenn ich von zu hause aus arbeite, würde sich mein vertrag verlängern, wenn ich in praktisch nach der geburt nicht mehr "zurückkomme" bekommt sicherlich jmd anders den vertrag.


Versteh ich nicht. Du kannst doch vor der Geburt gar keine Elternzeit beantragen. Dafür brauchst Du ja das reelle Geburtsdatum Deines Kindes und das weißt Du ja nicht? Und wenn Dein Mann 12 Monate Elternzeit nimmt bleiben für Dich noch 2 Monate übrig. Wenn Ihr Euch die Elternzeit teilt könnt Ihr insgesamt 14 Monate nehmen.
Marja
6987 Beiträge
17.05.2012 21:19
Zitat von Secret:

Zitat von MomoHerbstauge:

danke für eure unterstützung.

@secret: wenn mein mann vor dem ET 12 monate elternzeit beantragt, habe ich keine monate mehr für mich übrig.
und wenn ich von zu hause aus arbeite, würde sich mein vertrag verlängern, wenn ich in praktisch nach der geburt nicht mehr "zurückkomme" bekommt sicherlich jmd anders den vertrag.


Versteh ich nicht. Du kannst doch vor der Geburt gar keine Elternzeit beantragen. Dafür brauchst Du ja das reelle Geburtsdatum Deines Kindes und das weißt Du ja nicht? Und wenn Dein Mann 12 Monate Elternzeit nimmt bleiben für Dich noch 2 Monate übrig. Wenn Ihr Euch die Elternzeit teilt könnt Ihr insgesamt 14 Monate nehmen.


Nein, stimmt nicht. Mutterschutz gibt's automatisch und zählt als 2 Monate. Also, wenn ihr beide nach der Geburt zu Hause seid, zählt das wie folgt:
8 Wochen Mutterschutz + 8 Wochen Mann zu Haus = 4 Monate
Bleiben danach für Deinen Mann noch 10 Monate.
Wenn Du auch noch weitere Monate möchtest, dann hat er halt entsprechend weniger.
Wobei sich das ausdrücklich nur auf den Auszahlungszeitraum bezieht.

edit: Daher achtet da bloss drauf. Wenn Dein Mann nämlich 12 Monate einreicht, was er ja durchaus darf, sind allerdings die letzten beiden davon außerhalb des Elterngeldes. D. h. ihr bekommt da kein Geld mehr.
MomoHerbstauge
103 Beiträge
18.05.2012 03:01
mein mann muss 7 wochen VOR ET elternzeit beantragen um ab dem ET elternzeit zu haben. und wenn er diese beantragt mit 12 monaten, dann ist die zeit verbraucht, weil ja die zwei monate für mich für den mutterschutz nach dem ET draufgehen. darum müssen wir uns vorher entscheiden.
dann sind doch die 14 wochen verbraucht, er bekommt 12 monate geld und ich hatte 2 monate mutterschaftsgeld.

wieso meinst du denn 2 monate kein geld?
Tapdance
2337 Beiträge
18.05.2012 06:33
Zur Elternzeit: Auch ich musste 7 Wochen vor ET den Antrag auf Elternzeit stellen und nach der Geburt unseres Sohnes die Geburtsurkunde quasi nachreichen. Wäre für manche Betriebe ja auch gar nicht anders machbar, wenn der Mann am Tag der Geburt des Kindes verkündet: "So, ab heute bleibe ich zuhause"

Mit den 10 Monaten meint sie eher 11 Monate , da man real nur 11 Monate Elterngeld erhält. (Geht mir im Moment so: Elterngeld für diesen Monat gibt es keines, dafür anteilig Gehalt, da meine Elternzeit am 20.05. endet und ich ab dem 21.05. wieder arbeiten gehe.

Allerdings weiß ich nicht, wie das bei Euren Arbeitsstellen geregelt ist - ich habe z. B. ganz normal im November mein Weihnachtsgeld erhalten, das kann man ja dann gut "auf die Seite legen" für das Ende der EZ.

Zu Deinem Wunsch weiter zu arbeiten: Mein Großer war ungeplant und ich steckte mitten in einer sehr lernintensiven Weiterbildung. Das erste Jahr war geschafft, als er geboren wurde. Ich hatte bis dahin so viel investiert, dass ich die Weiterbildung nicht "einfach so sausen lassen wollte. Da die Weiterbildungsstätte mir die Fortführung in Teilzeit ermöglichte, habe ich nach dem Mutterschutz wieder 26 % (nicht zuhause) gearbeitet. Elterngeld gab es damals nicht, nur das Landeserziehungsgeld und das habe ich nicht bekommen, da mein Ex sehr gut verdiente .

Als der Kleine 1 Jahr war habe ich den theoretischen Teil der Weiterbildung wieder aufgenommen und das war schon stressig. Ganze Tage bzw. Blockwochen in der Weiterbildungsstätte, umfangreiche Facharbeit und zu guter Letzt noch ein anspruchsvolles Examen. Und dabei war mein Sohn bereits über 1 Jahr und auch sehr aufgeweckt. Ich weiß nicht mehr wie, aber es ging und ich bereue den Schritt bis heute nicht. Mein Ex war beruflich so eingespannt, dass er mir keine Hilfe war. Also hieß es "Nachtschichten" einlegen, zusätzlich zu Kind und Haushalt.

Was ich damit sagen will: wenn Du es willst, dann wirst Du irgendwie auch Energien mobilisieren, von denen Du vorher nie geahnt hättest, dass Du sie besitzt

Wäre ICH an Deiner Stelle, würde ich es tun. Sonst kommt irgendwann der große "Mami-Frust" und Du ärgerst Dich, dass Du für die Familie Deine berufliche Zukunft augegeben hast und glaube mir, das ist weder für das Kind noch für Deinen Mann schön.

Habe bei meinem Großen übrigens keine Minute "vermissen" müssen, da ich trotz Weiterbildung ja genügend Zeit mit ihm hatte, von Babyschwimmen bis Musikgarten, langen Spaziergängen, Kuscheleinheiten und alles, was einem Kind Spaß macht.

Ich war ja immer da - eben nur mit Unterbrechungen

Wünsche Dir viel Erfolg für die, für Dich richtige Entscheidung

Gruß Tapdance

P. S. Ach ja, ich hatte voll gestillt, bis er 6 Monate alt war Habe dann eben abgepumpt.
Marja
6987 Beiträge
18.05.2012 10:24
Zitat von MomoHerbstauge:

mein mann muss 7 wochen VOR ET elternzeit beantragen um ab dem ET elternzeit zu haben. und wenn er diese beantragt mit 12 monaten, dann ist die zeit verbraucht, weil ja die zwei monate für mich für den mutterschutz nach dem ET draufgehen. darum müssen wir uns vorher entscheiden.
dann sind doch die 14 wochen verbraucht, er bekommt 12 monate geld und ich hatte 2 monate mutterschaftsgeld.

wieso meinst du denn 2 monate kein geld?


Ne sorry! War mein Fehler. Ihr habt ja den Anspruch von 14 Monaten.
Also geht er ab Geburt 12 Monate und Du gehst zwei Monate in den Mutterschutz. Alles richtig!
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