Frage zu Elterngeld beim 2.Kind...???
22.05.2010 22:14
Hallo,
Ich habe für meine Kleine (8,5 Monate) für 2 jahre Kindergeld beantragt.
Und würde dies bis August 2011 bekommen.
habe kurz nach der Geburt meiner Kleinen meine Brufsausbildung abgeschlossen & bin NICHT übernommen worden. Sprich ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis. Und habe das Elterngeld mit meinem Azubigehalt benatragt.
Nun ist mein ET für das 2. baby im Januar 2011.
Doch wie siehts dann da aus, bekomme ich für das 2. Kind dann nur die 300 Euro Mindestsatz + 75 Euro Geschwisterbonus oder kann ich da auch wieder meine alten Lohnbescheinigungen einreichen ?
Ich habe für meine Kleine (8,5 Monate) für 2 jahre Kindergeld beantragt.
Und würde dies bis August 2011 bekommen.
habe kurz nach der Geburt meiner Kleinen meine Brufsausbildung abgeschlossen & bin NICHT übernommen worden. Sprich ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis. Und habe das Elterngeld mit meinem Azubigehalt benatragt.
Nun ist mein ET für das 2. baby im Januar 2011.
Doch wie siehts dann da aus, bekomme ich für das 2. Kind dann nur die 300 Euro Mindestsatz + 75 Euro Geschwisterbonus oder kann ich da auch wieder meine alten Lohnbescheinigungen einreichen ?
22.05.2010 22:18
hab zwar nur 1 kind bis jetzt,aber soviel ich weis die 300euro plus geschwisterbonus.
22.05.2010 22:22
nee stimmt nicht mit dem mindestsatz... ich krieg teile von vor tim angerechnet. ich erklär es gleich ausführlich. jetzt grad dauert es mir zu lange, da jule auf meinem arm liegt
22.05.2010 22:40
so und zwar ist das etwas komplizierter. ich hoffe ich erkläre es verständlich!
da du zwei jahre elterngeld beantragt hast, sieht es wie folgt aus:
das 1. jahr vom elterngeld bleibt anrechnungsfrei! alles was nach dem 1. jahr elterngeldbezug bis zur geburt deines zweiten kindes liegt wird angerechnet! in deinem fall mit 0 Euro!
also beispiel: du bekommst 2 jahre elterngeld (insgesamt 24 monate), nach 18 monaten wird das 2. kind geboren. 12 monate anrechnungsfrei. 6 monate gehen mit 0 euro in die berechnung und 6 monate werden in die berechnung mit reingenommen von vor der geburt deines 1. kindes.
also: 6 monate gehalt von vor der geburt des 1. kindes und 6 monate ohne verdienst + geschwisterbonus.
bei mir war es dann noch so, dass ich unter einer monatlichen durchschnittsnettogrenze von 1100 euro lag und von daher bekomme ich insgesamt irgendwas um die 91% elterngeld.
die ganzen lohnunterlagen musste ich nicht mehr mit einschicken, da die ja dem amt schon vorliegen. musste nur noch den neuen elterngeldantrag hinschicken.
achja und ganz wichtig, du hast ja anspruch bis dein kind 2 jahre alt wird, da du ja gestreckt hast! wenn allerdings dein zweites geboren wird, verfällt der anspruch deines 1. kindes wenn sich die bezugszeiträume überschneiden.
die dame vom amt hat mir damals den tipp gegeben 2 monate vor der geburt eine aufhebung der splittung des elterngeldes zu schicken (einfach ein zweizeiler: hiermit möchte ich die splittung des elterngeldes aufheben. bitte zahlen sie mir die verbleibende restsumme von ... euro in einer summe auf folgendes konto aus...)
hatte damals dann alles bekommen was mir noch zustand und du bist auch weiterhin krankenversichert, da du ja trotzdem noch in elternzeit bist.
falls du noch fragen hast: PN
ich hoffe, du blickst durch mein wirrwarr durch
da du zwei jahre elterngeld beantragt hast, sieht es wie folgt aus:
das 1. jahr vom elterngeld bleibt anrechnungsfrei! alles was nach dem 1. jahr elterngeldbezug bis zur geburt deines zweiten kindes liegt wird angerechnet! in deinem fall mit 0 Euro!
also beispiel: du bekommst 2 jahre elterngeld (insgesamt 24 monate), nach 18 monaten wird das 2. kind geboren. 12 monate anrechnungsfrei. 6 monate gehen mit 0 euro in die berechnung und 6 monate werden in die berechnung mit reingenommen von vor der geburt deines 1. kindes.
also: 6 monate gehalt von vor der geburt des 1. kindes und 6 monate ohne verdienst + geschwisterbonus.
bei mir war es dann noch so, dass ich unter einer monatlichen durchschnittsnettogrenze von 1100 euro lag und von daher bekomme ich insgesamt irgendwas um die 91% elterngeld.
die ganzen lohnunterlagen musste ich nicht mehr mit einschicken, da die ja dem amt schon vorliegen. musste nur noch den neuen elterngeldantrag hinschicken.
achja und ganz wichtig, du hast ja anspruch bis dein kind 2 jahre alt wird, da du ja gestreckt hast! wenn allerdings dein zweites geboren wird, verfällt der anspruch deines 1. kindes wenn sich die bezugszeiträume überschneiden.
die dame vom amt hat mir damals den tipp gegeben 2 monate vor der geburt eine aufhebung der splittung des elterngeldes zu schicken (einfach ein zweizeiler: hiermit möchte ich die splittung des elterngeldes aufheben. bitte zahlen sie mir die verbleibende restsumme von ... euro in einer summe auf folgendes konto aus...)
hatte damals dann alles bekommen was mir noch zustand und du bist auch weiterhin krankenversichert, da du ja trotzdem noch in elternzeit bist.
falls du noch fragen hast: PN
ich hoffe, du blickst durch mein wirrwarr durch
22.05.2010 23:23
ich krieg fast das selbe wie bei meiner tochter also mit dem mindestsatz stimmt nicht
23.05.2010 09:45
ist das dann nur so wenn man kurz hinteinander kinder bekommt?
23.05.2010 09:55
Zitat von Bukiak:
ich krieg fast das selbe wie bei meiner tochter also mit dem mindestsatz stimmt nicht
Ich bin auch der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben, dass das
Elterngeld beim zweiten Kind in gleicher Höhe ausbezahlt wird wie vom
ersten Kind.
Muss mal schauen, ob ich den Link noch mal finde.
23.05.2010 10:18
Zitat von Marja:
Zitat von Bukiak:
ich krieg fast das selbe wie bei meiner tochter also mit dem mindestsatz stimmt nicht
Ich bin auch der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben, dass das
Elterngeld beim zweiten Kind in gleicher Höhe ausbezahlt wird wie vom
ersten Kind.
Muss mal schauen, ob ich den Link noch mal finde.
das kommt darauf an wie weit die kinder auseinander sind. wenn die kinder genau 12 monate auseinander sind gibt es das selbe. alles was über die 12 monate ist, wird anders angerechnet. hab es doch oben geschrieben
23.05.2010 10:21
Zitat von KleinePerle:
ist das dann nur so wenn man kurz hinteinander kinder bekommt?
ja der verdienst von vor dem ersten kind wird nur zu teilen angerechnet (oder halt ganz, wenn die kinder nur 12 monate auseinander sind), wenn die kinder nicht mehr als 2 jahre ausienander sind.
23.05.2010 12:15
Huhu, da hab ich auch gleich mal ne Frage...
Ich habe jetzt nachdem meine Tochter da ist und das Elterngeld nach 1 Jahr ausgelaufen ist eine 400€ Stelle. Bekomme ich dann auch nur den Mindestsatz von 300€ ??
Ich habe jetzt nachdem meine Tochter da ist und das Elterngeld nach 1 Jahr ausgelaufen ist eine 400€ Stelle. Bekomme ich dann auch nur den Mindestsatz von 300€ ??
23.05.2010 12:17
Dann bekommst du, wenn du auf 1 Jahr machst 300+75 geschwisterbonus und wenn du auf 2 jahre machst 150+ 37,50 geschwisterbonus
23.05.2010 12:19
Aha danke!! Also wird bei mir dann der normale Verdienst den ich VOR der SSW hatte gar nicht mehr angerechnet.. na ja, war ja wieder klar.
Und die Leute die nicht arbeiten gehen und schön ALG II bekommen bekommen dann auch den Mindestsatz. Da lohnt es sich ja wieder echt arbeiten zu gehen
Und die Leute die nicht arbeiten gehen und schön ALG II bekommen bekommen dann auch den Mindestsatz. Da lohnt es sich ja wieder echt arbeiten zu gehen
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