kein alg1-anspruch trotz vorheriger arbeit 1 jahr?
28.02.2011 18:41
hey mädels,
vielleicht kann mir eine von euch weiterhelfen...
ím november kam mein sohnemann zur welt.am 24.01.11 war die mutterschutzfrist abgelaufen und elternzeit wollte ich nicht nehmen,da es uns finanziell nicht so toll geht.ich habe also meinen jahresurlaub dran gehängt und mich drauf gefreut am20.02.11 wieder zur arbeit zu gehen-dann-bekamich am 09.02.11 die kündigung zum 28.02.11.
WAHNSINN...ich hasse meinen chef.
na ja wie dem auch sei. ich also zum arbeitsamt, muss ja arbeitslosengeld beantragen usw.-gleich erstmal nen termin für nen berufsberater bekommen.
ich geh da also heute hin und da meint die gute frau ich solle morgen bei einer maßnahme erscheinen in einer anderen stadt.(für 14 tage)
ich habe ihr dann verklickert das das nicht geht,da ich ein baby zuhause habe. da entgegnet sie mir glatt dann muss ich hartz 4beantragen,weil ich dem arbeitsmarkt dann nicht zur verfügung stehe-SO WHAT??ich habe vorher über ein jahr gearbeitet....meine mutter würde auf meinen sohn aufpassen,quasi ihre arbeit aufgeben,wenn ich ne feste stelle kriege aber nicht für ne 14-tägige maßnahme,die mir eh nix bringt.ja nun habe ich aber auch keinen krippenplatz oder so,werde also morgen zwangsläufig zuhause bleiben müssen-KÖNNEN DIE DAS MIT MIR MACHEN??mir steht doch arbeitslosengeld zu,wo soll ich so spontan ne kinderbetreeung herzaubern??
vielleicht kann mir eine von euch weiterhelfen...
ím november kam mein sohnemann zur welt.am 24.01.11 war die mutterschutzfrist abgelaufen und elternzeit wollte ich nicht nehmen,da es uns finanziell nicht so toll geht.ich habe also meinen jahresurlaub dran gehängt und mich drauf gefreut am20.02.11 wieder zur arbeit zu gehen-dann-bekamich am 09.02.11 die kündigung zum 28.02.11.
WAHNSINN...ich hasse meinen chef.
na ja wie dem auch sei. ich also zum arbeitsamt, muss ja arbeitslosengeld beantragen usw.-gleich erstmal nen termin für nen berufsberater bekommen.
ich geh da also heute hin und da meint die gute frau ich solle morgen bei einer maßnahme erscheinen in einer anderen stadt.(für 14 tage)
ich habe ihr dann verklickert das das nicht geht,da ich ein baby zuhause habe. da entgegnet sie mir glatt dann muss ich hartz 4beantragen,weil ich dem arbeitsmarkt dann nicht zur verfügung stehe-SO WHAT??ich habe vorher über ein jahr gearbeitet....meine mutter würde auf meinen sohn aufpassen,quasi ihre arbeit aufgeben,wenn ich ne feste stelle kriege aber nicht für ne 14-tägige maßnahme,die mir eh nix bringt.ja nun habe ich aber auch keinen krippenplatz oder so,werde also morgen zwangsläufig zuhause bleiben müssen-KÖNNEN DIE DAS MIT MIR MACHEN??mir steht doch arbeitslosengeld zu,wo soll ich so spontan ne kinderbetreeung herzaubern??
28.02.2011 18:45
Ich glaub das stimmt echt.. wenn man sich arbeitslos meldet MUSS man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen... aber eigentlich ist das bei H4 auch so, außer du nimmst die 3 Jahre Elternzeit in Anspruch. Dann musst du von dem Geld von deinem Mann leben oder wenn das nicht reicht halt aufstockendes H4 beantragen!
28.02.2011 18:49
kann man denn die elternzeit im nachhinein noch beantragen??und selbst wenn würde ich ja jetzt nur noch die 300 euro mindestsatz kriegen ja?kann man da was dazu verdienen?man ich bin echt aufgeschmissen-wie ärgerlich...die 300 würden nicht mal für meine ausgaben reichen
28.02.2011 18:51
Zitat von lelawala:
hey mädels,
vielleicht kann mir eine von euch weiterhelfen...
ím november kam mein sohnemann zur welt.am 24.01.11 war die mutterschutzfrist abgelaufen und elternzeit wollte ich nicht nehmen,da es uns finanziell nicht so toll geht.ich habe also meinen jahresurlaub dran gehängt und mich drauf gefreut am20.02.11 wieder zur arbeit zu gehen-dann-bekamich am 09.02.11 die kündigung zum 28.02.11.
WAHNSINN...ich hasse meinen chef.
na ja wie dem auch sei. ich also zum arbeitsamt, muss ja arbeitslosengeld beantragen usw.-gleich erstmal nen termin für nen berufsberater bekommen.
ich geh da also heute hin und da meint die gute frau ich solle morgen bei einer maßnahme erscheinen in einer anderen stadt.(für 14 tage)
ich habe ihr dann verklickert das das nicht geht,da ich ein baby zuhause habe. da entgegnet sie mir glatt dann muss ich hartz 4beantragen,weil ich dem arbeitsmarkt dann nicht zur verfügung stehe-SO WHAT??ich habe vorher über ein jahr gearbeitet....meine mutter würde auf meinen sohn aufpassen,quasi ihre arbeit aufgeben,wenn ich ne feste stelle kriege aber nicht für ne 14-tägige maßnahme,die mir eh nix bringt.ja nun habe ich aber auch keinen krippenplatz oder so,werde also morgen zwangsläufig zuhause bleiben müssen-KÖNNEN DIE DAS MIT MIR MACHEN??mir steht doch arbeitslosengeld zu,wo soll ich so spontan ne kinderbetreeung herzaubern??
wenn du dem amt eine mindestens 15 stunden betreuung angeben kannst dann bekommst du anteilig auch alg 1, ansonsten nur wenn du auch die stunden arbeiten gehst wie vor der geburt.
ansonsten bleibt dir nur alg II, da du ja keine volle kinderbetreuung hast und dem arbeitsmarkt dann nicht zur verügung stehst.
ich habe dem amt damals gesagt ich kann 40stunden arbeiten, um meine volles alg I zu bekommen. habe dann erst mal nur einen nebenjob gemacht vom 12 stunden in der woche, das wurde dann bist auf 160 € angerechnet, sobal du aber 20 stunden gehst hast du keinen anspruch mehr auf alg I dann musst du zusätzlich zur aufstockung deines einkommens auch AlgII beantragen.
28.02.2011 18:52
Zitat von lelawala:
kann man denn die elternzeit im nachhinein noch beantragen??und selbst wenn würde ich ja jetzt nur noch die 300 euro mindestsatz kriegen ja?kann man da was dazu verdienen?man ich bin echt aufgeschmissen-wie ärgerlich...die 300 würden nicht mal für meine ausgaben reichen
wieso würdest du nur die 300€ bekommen? du hast doch vorher gearbeitet... elterngeld errechnet sich ja aus dem verdienst der letzten 12 monate vor geburt
28.02.2011 18:53
aber du bekommst doch erstmal elterngeld oder nicht? dann hast du ja erstmal 67% deines einkommens für ein jahr.
28.02.2011 18:57
nein ich bekomme kein elterngeld,hatte es ja nicht beantrag-ICH TROTTEL-weil ich dachte ich geh lieber arbeiten und nehm 100%,statt 67%elterngeld.ich hab da keine ahnung von..........na fürdie nette tante im amt stand fest,wenn ich nicht zur maßnahme gehe,steh ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. für ne arbeit hätte ich ne betreuung aber nicht fürso ne blödsinnige maßnahme die nur 2 wochen geht.
28.02.2011 19:02
kann ich jetzt noch elterngeld beantragen?und das wird nach den letzten 12 monaten berechnet??dann werde ich das noch tun...
28.02.2011 19:03
Zitat von lelawala:
nein ich bekomme kein elterngeld,hatte es ja nicht beantrag-ICH TROTTEL-weil ich dachte ich geh lieber arbeiten und nehm 100%,statt 67%elterngeld.ich hab da keine ahnung von..........na fürdie nette tante im amt stand fest,wenn ich nicht zur maßnahme gehe,steh ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. für ne arbeit hätte ich ne betreuung aber nicht fürso ne blödsinnige maßnahme die nur 2 wochen geht.
dann solltest du mal bei der elterngeldstelle anrufen und nachfragen ob du im nachhinen das noch beantragen kannst, da dein mutterschutz ja auch bis ende januar ging und du dann ja eh erst ab dem zeitpunkt für 10 monate elterngeld bekommen würdest, da der mutterschutz ja angerechnet wird.
28.02.2011 19:04
Zitat von lelawala:
kann ich jetzt noch elterngeld beantragen?und das wird nach den letzten 12 monaten berechnet??dann werde ich das noch tun...
ja nach den letzten 12 monaten VOR der geburt, mutterschaftsgeld fällt nicht mit in die berechnung, nur die zeit die du gearbeitet hast zählt bei der anrechnung.
28.02.2011 19:06
28.02.2011 19:09
Elterngeld kriegste 6 Monate nachgezahlt. Also beeilen mit beantragen.
28.02.2011 19:11
Zitat von lelawala:
kann man denn die elternzeit im nachhinein noch beantragen??und selbst wenn würde ich ja jetzt nur noch die 300 euro mindestsatz kriegen ja?kann man da was dazu verdienen?man ich bin echt aufgeschmissen-wie ärgerlich...die 300 würden nicht mal für meine ausgaben reichen
ich denke auch, dass du das EG noch beantragen kannst, mach dich da mal schlau. Außerdem darfst du neben dem EG geringfühgig arbeiten gehen, dir also noch was dazuverdienen.
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