Mütter- und Schwangerenforum

Kindergartenplatz

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Geisti
828 Beiträge
17.01.2013 07:29
Ein kleiner Auszug aus einer Satzung, wie es z.B. in München geregelt ist, und entschuldigung, aber es ist total egal ob du nun erwerbstätig bist oder H4-Mami, du musst gleichermaßen warten.

Zitat:
§ 3 Dringlichkeit
(1) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden
Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
Stufe 1: Kinder aus Familien, die gemäß § 27 i.V.m. § 36 SGB VIII der „Hilfe zur Erziehung“
bedürfen. Maßgebend ist hierbei nicht mehr als ein Kind pro Gruppe.
Stufe 2: Kinder, für deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit die Betreuung in einer Kinderkrippe geboten ist oder Kinder, deren
personensorgeberechtigte Eltern
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind oder
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahmen, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Lebt das Kind nur mit einer bzw. einem Personensorgeberechtigten zusammen, tritt diese
bzw. dieser an die Stelle der Personensorgeberechtigten. Arbeit suchend im Sinne dieser
Satzung sind Eltern/Personensorgeberechtigte, die eine Bestätigung der Arbeitsgemeinschaft
für Beschäftigung München GmbH vorlegen, dass sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stehen.
Stufe 3: Soziale Härtefälle.
(2) Es ist auf eine altersmäßig ausgewogene Platzverteilung gemäß pädagogischer Konzeption zu
achten. Im Rahmen dieser Auswahl haben Kinder mit zeitlich früherer Vormerkung den Vorrang.
(3) Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist, mit Ausnahme der in Stufe 1 genannten Fälle,
der Zeitpunkt der Vormerkung bzw. bei späterem Eintritt der Dringlichkeit der Zeitpunkt der
Geltendmachung ausschlaggebend.
(4) Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren
Geschwister bereits in der Kinderkrippe sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch eine angemessene
Zeit (mindestens drei Monate) in der Kinderkrippe sein werden, den Vorrang.
(5) Die zukünftige Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist zu berücksichtigen, sofern diese
glaubhaft gemacht wird.
(6) In besonderen Fällen kann von den Dringlichkeitsstufen nach Abs. 1 abgewichen werden
17.01.2013 08:55
Zitat von Geisti:

Ein kleiner Auszug aus einer Satzung, wie es z.B. in München geregelt ist, und entschuldigung, aber es ist total egal ob du nun erwerbstätig bist oder H4-Mami, du musst gleichermaßen warten.

Zitat:
§ 3 Dringlichkeit
(1) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden
Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
Stufe 1: Kinder aus Familien, die gemäß § 27 i.V.m. § 36 SGB VIII der „Hilfe zur Erziehung“
bedürfen. Maßgebend ist hierbei nicht mehr als ein Kind pro Gruppe.
Stufe 2: Kinder, für deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit die Betreuung in einer Kinderkrippe geboten ist oder Kinder, deren
personensorgeberechtigte Eltern
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind oder
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahmen, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Lebt das Kind nur mit einer bzw. einem Personensorgeberechtigten zusammen, tritt diese
bzw. dieser an die Stelle der Personensorgeberechtigten. Arbeit suchend im Sinne dieser
Satzung sind Eltern/Personensorgeberechtigte, die eine Bestätigung der Arbeitsgemeinschaft
für Beschäftigung München GmbH vorlegen, dass sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stehen.
Stufe 3: Soziale Härtefälle.
(2) Es ist auf eine altersmäßig ausgewogene Platzverteilung gemäß pädagogischer Konzeption zu
achten. Im Rahmen dieser Auswahl haben Kinder mit zeitlich früherer Vormerkung den Vorrang.
(3) Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist, mit Ausnahme der in Stufe 1 genannten Fälle,
der Zeitpunkt der Vormerkung bzw. bei späterem Eintritt der Dringlichkeit der Zeitpunkt der
Geltendmachung ausschlaggebend.
(4) Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren
Geschwister bereits in der Kinderkrippe sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch eine angemessene
Zeit (mindestens drei Monate) in der Kinderkrippe sein werden, den Vorrang.
(5) Die zukünftige Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist zu berücksichtigen, sofern diese
glaubhaft gemacht wird.
(6) In besonderen Fällen kann von den Dringlichkeitsstufen nach Abs. 1 abgewichen werden


wir haben auch ne zeit in münchen gewohnt. haben unsere tochter bereits vor der geburt angemeldet und bis wir weggezogen sind, das war sie 2,5 jahre, keinen platz bekommen. uns wurde bei der anmeldung gesagt, dass alles plätze voll sind und wir uns keine hoffnung machen brauchen. zuerst kommen die geschwisterkinder, danach die kinder von alleinerziehenden und dann erst die kinder, wo beide eltern arbeiten gehen. haben uns dann eine tagesmutter gesucht übers jugendamt. trotz zuschuss haben wir da 455€ im monat bezahlt.
wohnen nun auf dem land und da war es kein problem einen platz zu bekommen. großstädte sind da deutlich benachteiligt, was freie plätze angeht.
17.01.2013 09:06
Hey,

ich hab jetzt auch nicht alles zu Ende gelesen, aber wollte nur mal sagen, dass es hier in der Umgebung nicht darauf ankommt, sein Kind als Erstes angemeldet zu haben, sondern auf andere Kriterien (Geschwisterkind schon in der Kita, Alleinerziehend, berufstätig, etc.). Es ist also nicht überall so nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"... vielleicht hast du Glück. Ruf einfach beim JA an und stelle deine Fragen. Und bei den Kitas unbedingt vorher anrufen und fragen, wann du vorbeikommen kannst. Sonst hat nachher keiner Zeit für dich, um dich durch die Einrichtugn zu führen und deine Fragen zu beantworten.
Alles Gute!
Geisti
828 Beiträge
17.01.2013 09:39
Zitat von Madi-79:

Zitat von Geisti:

Ein kleiner Auszug aus einer Satzung, wie es z.B. in München geregelt ist, und entschuldigung, aber es ist total egal ob du nun erwerbstätig bist oder H4-Mami, du musst gleichermaßen warten.

Zitat:
§ 3 Dringlichkeit
(1) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden
Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
Stufe 1: Kinder aus Familien, die gemäß § 27 i.V.m. § 36 SGB VIII der „Hilfe zur Erziehung“
bedürfen. Maßgebend ist hierbei nicht mehr als ein Kind pro Gruppe.
Stufe 2: Kinder, für deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit die Betreuung in einer Kinderkrippe geboten ist oder Kinder, deren
personensorgeberechtigte Eltern
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind oder
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahmen, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Lebt das Kind nur mit einer bzw. einem Personensorgeberechtigten zusammen, tritt diese
bzw. dieser an die Stelle der Personensorgeberechtigten. Arbeit suchend im Sinne dieser
Satzung sind Eltern/Personensorgeberechtigte, die eine Bestätigung der Arbeitsgemeinschaft
für Beschäftigung München GmbH vorlegen, dass sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stehen.
Stufe 3: Soziale Härtefälle.
(2) Es ist auf eine altersmäßig ausgewogene Platzverteilung gemäß pädagogischer Konzeption zu
achten. Im Rahmen dieser Auswahl haben Kinder mit zeitlich früherer Vormerkung den Vorrang.
(3) Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist, mit Ausnahme der in Stufe 1 genannten Fälle,
der Zeitpunkt der Vormerkung bzw. bei späterem Eintritt der Dringlichkeit der Zeitpunkt der
Geltendmachung ausschlaggebend.
(4) Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren
Geschwister bereits in der Kinderkrippe sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch eine angemessene
Zeit (mindestens drei Monate) in der Kinderkrippe sein werden, den Vorrang.
(5) Die zukünftige Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist zu berücksichtigen, sofern diese
glaubhaft gemacht wird.
(6) In besonderen Fällen kann von den Dringlichkeitsstufen nach Abs. 1 abgewichen werden


wir haben auch ne zeit in münchen gewohnt. haben unsere tochter bereits vor der geburt angemeldet und bis wir weggezogen sind, das war sie 2,5 jahre, keinen platz bekommen. uns wurde bei der anmeldung gesagt, dass alles plätze voll sind und wir uns keine hoffnung machen brauchen. zuerst kommen die geschwisterkinder, danach die kinder von alleinerziehenden und dann erst die kinder, wo beide eltern arbeiten gehen. haben uns dann eine tagesmutter gesucht übers jugendamt. trotz zuschuss haben wir da 455€ im monat bezahlt.
wohnen nun auf dem land und da war es kein problem einen platz zu bekommen. großstädte sind da deutlich benachteiligt, was freie plätze angeht.


Ich hatte mein Kind angemeldet als er auf der Welt war, wofür ich schon ausgelacht wurde. Ich bin auch aus München und letztes Jahr waren die Wartezeiten auch 2 Jahre aufwärts. Momentan ist meiner auch bei einer Tagesmutter vollzeitbetreut, weil ich 45h arbeite und mein Partner auch 40h. Wir werden vom Jugendamt nicht bezuschusst und zahlen weit über 500€.
17.01.2013 09:45
Wir sind als Finn 3 Monate war umgezogen in eine komplett neue Stadt. Haben dann alle Kitas durchtelefoniert und nur in einer von 15 waren überhaupt noch Plätze frei. Da ich alleinerziehend bin und Teilzeit arbeite hat er dann mit Glück einen Platz für November bekommen dh. wir haben ein halbes Jahr gewartet, aber auch wirklich nur mit Glück.

Die Kita vor meinem Haus ist bspw die nächsten 2 Jahre restlos ausverkauft.

Da unsere Kita nun Einkommenunabhängig ist zahlen wir 136 € + Essengeld (3,20€/Tag)
17.01.2013 11:23
Zitat von Geisti:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Geisti:

Ein kleiner Auszug aus einer Satzung, wie es z.B. in München geregelt ist, und entschuldigung, aber es ist total egal ob du nun erwerbstätig bist oder H4-Mami, du musst gleichermaßen warten.

Zitat:
§ 3 Dringlichkeit
(1) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden
Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
Stufe 1: Kinder aus Familien, die gemäß § 27 i.V.m. § 36 SGB VIII der „Hilfe zur Erziehung“
bedürfen. Maßgebend ist hierbei nicht mehr als ein Kind pro Gruppe.
Stufe 2: Kinder, für deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit die Betreuung in einer Kinderkrippe geboten ist oder Kinder, deren
personensorgeberechtigte Eltern
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind oder
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahmen, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Lebt das Kind nur mit einer bzw. einem Personensorgeberechtigten zusammen, tritt diese
bzw. dieser an die Stelle der Personensorgeberechtigten. Arbeit suchend im Sinne dieser
Satzung sind Eltern/Personensorgeberechtigte, die eine Bestätigung der Arbeitsgemeinschaft
für Beschäftigung München GmbH vorlegen, dass sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stehen.
Stufe 3: Soziale Härtefälle.
(2) Es ist auf eine altersmäßig ausgewogene Platzverteilung gemäß pädagogischer Konzeption zu
achten. Im Rahmen dieser Auswahl haben Kinder mit zeitlich früherer Vormerkung den Vorrang.
(3) Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist, mit Ausnahme der in Stufe 1 genannten Fälle,
der Zeitpunkt der Vormerkung bzw. bei späterem Eintritt der Dringlichkeit der Zeitpunkt der
Geltendmachung ausschlaggebend.
(4) Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren
Geschwister bereits in der Kinderkrippe sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch eine angemessene
Zeit (mindestens drei Monate) in der Kinderkrippe sein werden, den Vorrang.
(5) Die zukünftige Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist zu berücksichtigen, sofern diese
glaubhaft gemacht wird.
(6) In besonderen Fällen kann von den Dringlichkeitsstufen nach Abs. 1 abgewichen werden


wir haben auch ne zeit in münchen gewohnt. haben unsere tochter bereits vor der geburt angemeldet und bis wir weggezogen sind, das war sie 2,5 jahre, keinen platz bekommen. uns wurde bei der anmeldung gesagt, dass alles plätze voll sind und wir uns keine hoffnung machen brauchen. zuerst kommen die geschwisterkinder, danach die kinder von alleinerziehenden und dann erst die kinder, wo beide eltern arbeiten gehen. haben uns dann eine tagesmutter gesucht übers jugendamt. trotz zuschuss haben wir da 455€ im monat bezahlt.
wohnen nun auf dem land und da war es kein problem einen platz zu bekommen. großstädte sind da deutlich benachteiligt, was freie plätze angeht.


Ich hatte mein Kind angemeldet als er auf der Welt war, wofür ich schon ausgelacht wurde. Ich bin auch aus München und letztes Jahr waren die Wartezeiten auch 2 Jahre aufwärts. Momentan ist meiner auch bei einer Tagesmutter vollzeitbetreut, weil ich 45h arbeite und mein Partner auch 40h. Wir werden vom Jugendamt nicht bezuschusst und zahlen weit über 500€.

münchen ist da wirklich krass, was betreuungskosten angeht. wir zahlen jetzt für einen vollzeit-kita-platz 145€+1,95€/Tag Essen!
KleinePerle
8877 Beiträge
18.01.2013 08:36
Thrini es gibt aber warteListen. Wir wohnen zb in einem Dorf nicht zu groß nicht zu klein,dennoch musst du schauen das dein Kind rechtzeitig anmeldest. Klar Plätze gibt es schon,aber ich hab meine kleine zb schon für 2015 angemeldet und der Platz ist sicher in dieser Gruppe..die können den Platz dann nicht weitergeben.
krümelsMama
21 Beiträge
18.01.2013 18:06
Ich wohne auch auf dem dorf und hab meinen kleinen jetzt schon angemeldet weil hier die wartezeiten recht lang sind
hätte mir gewünscht das er im august `13 reindarf nur bekomm erst ein im august `14
also finde ich das es nen mythos ist das man auf dem dorf keine langen wartezeiten hat
Peach87
1691 Beiträge
18.01.2013 18:21
Ich habe auch mit viel glück hier auf unserem dorf einen platz kurzfristig bekommen. Aber dort wurden die gruppen von 3 auf 2 reduziert weil die nachfrage so gering ist. Aber dafür ist hier die bevölkerungsdichte schon arg mickrig
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