Mütter- und Schwangerenforum

nun ist es passiert..

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Romi
13514 Beiträge
27.06.2009 23:32
Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!

Klar kommt ein dumm er Kommentar zurück !
Pass mal auf Mädel,du kennst mich und meine Geschichte nicht.
Ich bin ne allein erziehende Mutter von Zwei Kindern,ein davon ist seit der Geburt Krank,und regelmäßig im KH,und ich habe immer gearbeitet,seit dem ich 16 bin.Erziehungsurlaub ? Kenn ich nicht !
SS und Baby war nie ein Grund für mich nicht zu arbeiten.Mutterschutz vor und nach der Geburt ? Was ist den das ? Kenn ich nicht ! Hatte ich nie !
Und jetzt bin ich gerade mal 3 Monate Arbeitslos,das erste mal in meinem Leben,den neuen Vetrag hab ich auch schon in der Tasche wenn ich will.Hab ich erwähnt das ich neben bei auch noch zu Schule gehe ?
Mädel,mach mal das was ich in meinem Leben schon geleistet nach...Dann würdest du doch genauso rummjammern wie die meisten hier....
Soviel zu meinem dummen Kommentar.
27.06.2009 23:32
da steht doch das man mindestens 25 sein muss -.- und das bis zum 25 lebensjahr >KEINE Miete übernommen wird!!

Klar es gibt ausnahmen, man muss erst zum JA sich das bescheinigen lassen das es anders nicht geht und DANN kann mana suziehen.

Ich hab damals geschrieben das die wohnung zu klein ist und ich mit meiner schwester nur nochs tress und streiterrei habe und das das den familienfrieden störe und was war? ich wohn seit ich 21bin nimmer daheim... alles geht wenn man will.
27.06.2009 23:33
ups doppelt
Romi
13514 Beiträge
27.06.2009 23:34
Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Zitat von oceanbreeze:

also ich hab mir jetzt nur das rote durchgelesen und da steht nicht das man eine sperre bekomment. klar ist es wenn man eine wohnung hat und dann ohne zustimmung umzieht. da sie aber bei ihrer oma wohnt ist es was anders, weil die wohnung der oma gehört bzw es eine bedarfsgemeinschaft ist und diese wenn sie sich nicht mehr verstehen, es ihr zusteht auszuziehen.
kautzion und ander kosten müsste sie selber tragen das ist richtig, aber eine sperre würde sie nicht bekommen oder hab ich was überlesen ?

Na wenn sie auf eigene Faust ne Wohnung sucht,und diese ist nur ein Euro zu teuer,gibts die erste Sanktion,dann die zweite,usw,das dritte ist dann ne Vollsperre.
Und woher soll sie wissen wie teuer ihre wohnung sein darf wenn sie net zu ARGE geht ?


also verstehe ich richtig es giebt also kein gesetz dafür
tja wenn man sich vorher informiert dann weiß man das auch!!!
wenn man es falsch anstellt dann hat man auch die arsch karte.
aber sperrung giebts trotzdem nicht

Lesen !!!
[size=30] SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 [/size]
Ja du hast recht,vorher informieren wäre gut,dann mach das mal,du hast es nötiger als ich....
27.06.2009 23:35
Zitat von PinkMama:

Zitat von Romi:

Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Toffy:

bei der arge hier ist es nich so einfach hab um jeden cent bettln müssen und die werden da nich so leicht ja sagen bei meiner cousinge war es auch der fall die war auch hier und war schwanger brauchte ne wohung weil daheim bei ihr wars wirklich eng, aber hier haben wir ne 5 zimmer wohung und platz genügend und da wird die arge nich gleich ja zu ner wohung sagen


ich glaube du bist ein ziemlich eingeschüchterner mensch, und benutzt vieles als ausrede!
bis jetzt waren alles was du geschrieben hast aussreden, sry das ich dir das schreibe aber du musst jetzt mal wirklich deinen hintern hoch bekommen!
wenn du nicht willst das es bei dir genauso wird wies deine oma bei deiner mama gemacht hat...
dir steht eine wohnung zu, die arge versucht ein immer abzuwimmeln...
bitte wende dich doch an eine organisation die dir dabei helfen.
und geh zur arge und sage dennen das du dir jetzt eine wohnung suchst du dich informiert hast und dir eine zusteht.
und dann such dir eine wohnung wenn du ersteinmal denn mietervertrag hast, können die dir eh nichts mehr ausreden.
Der Satz hört falsch auf....
Es heisst,und wenn du erst mal einen Mietvertrag hast bekommst du von der ARGE eine Sperre...
Wieso gibst du hier falsche Tipps ?


wieso bekommt man bitte eine sperre vielleicht is es bei dir so?
ich hab davon noch nie was gehört und meine schwigertante arbeitet bei der arge, und die meint auch das is blödsin das man dann eine bekommt...
vieleicht hast dich ja übern tisch ziehen lassen


und noch mal was anderes!
es bringt hier nichts ihr vorwürfe zu machen, weil dann tut sie ein auf stur! sie braucht jemanden der ihr mut macht ein klein wenig in den arsch tritt, aber nicht ,,da kommt mir die galle hoch´´

ich hab in meinem Leben noch nie ne Sperre bekommen.Ich kenne mich sehr gut aus mit der ARGE,mehr sogar als die Leute die das arbeiten.
Außerdem weiß das jedes Kind das man erst ein OK von der ARGE braucht um nen Mietvertrag zu unterschreiben...


Jap Romi hat recht


das stimmt das OK brauch sie .. wenn sie es nicht hat steht sie da .. mietvertrag ..wohung .. aber keiner der die unkosten (d.h miete,kaution) übernimmt
oceanbreeze
112 Beiträge
27.06.2009 23:41
Zitat von Romi:

Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!

Klar kommt ein dumm er Kommentar zurück !
Pass mal auf Mädel,du kennst mich und meine Geschichte nicht.
Ich bin ne allein erziehende Mutter von Zwei Kindern,ein davon ist seit der Geburt Krank,und regelmäßig im KH,und ich habe immer gearbeitet,seit dem ich 16 bin.Erziehungsurlaub ? Kenn ich nicht !
SS und Baby war nie ein Grund für mich nicht zu arbeiten.Mutterschutz vor und nach der Geburt ? Was ist den das ? Kenn ich nicht ! Hatte ich nie !
Und jetzt bin ich gerade mal 3 Monate Arbeitslos,das erste mal in meinem Leben,den neuen Vetrag hab ich auch schon in der Tasche wenn ich will.Hab ich erwähnt das ich neben bei auch noch zu Schule gehe ?
Mädel,mach mal das was ich in meinem Leben schon geleistet nach...Dann würdest du doch genauso rummjammern wie die meisten hier....
Soviel zu meinem dummen Kommentar.


3 monate vom amt und dann kennste dich schon so gut aus
und weißt über alles bescheit ?
und hast schon so viel ärger mit gehabt ?

mmhhhh fraglich fraglich naja, ich enthalte mich mal hier
will keine diskusionen starten.
naja aber hättest mit rechnen müssen das so ein kommentar kommt, du kennst ja meine schwiegertante auch nicht, und wie du ja gemerkt hast kennt sie ihre arbeit! weil denn paragraph wo steht das man eine sperre bekommt konntest du mir ja immer noch nicht sagen
27.06.2009 23:42
Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!


Sorry, dass ich das so sagen muss, aber du bist echt ne hohle Frucht.
jessi801
7430 Beiträge
27.06.2009 23:42
Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!

neu sein und über leute urteilen wollen, deren geschichte man net kennt.

du machst dich lächerlich frau!
27.06.2009 23:43
Zitat von Romi:

Lesen !!!
[size=30] SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 [/size]
Ja du hast recht,vorher informieren wäre gut,dann mach das mal,du hast es nötiger als ich....

schieb
oceanbreeze
112 Beiträge
27.06.2009 23:45
[quote=]Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten!
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt. (Siehe dazu Hinweis 8.)
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3[/quote]

sie hat doch aber nie eine alte wohnung bessen sondern war nur in einer bedarfsgemeinschaft.
und sie hat ein kind also darf sie nach recht ausziehen, wir reden jetzt von diesen thema und nicht von einen anderen!!!
jessi801
7430 Beiträge
27.06.2009 23:48
Zitat von oceanbreeze:

[quote=]Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten!
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt. (Siehe dazu Hinweis 8.)
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3


sie hat doch aber nie eine alte wohnung bessen sondern war nur in einer bedarfsgemeinschaft.
und sie hat ein kind also darf sie nach recht ausziehen, wir reden jetzt von diesen thema und nicht von einen anderen!!!
[/quote]
gerade wil se noch keine eigene wohnung hatte, machte es das ganze schlimmer, denn sie hätte ja rein theoretisch weiterhin die unterkunft bei ihrer oma, also wieso sollten se dann ne miete zahlen!!!!!!!!!!!!!!!????????????????????????????? ?????????
Romi
13514 Beiträge
27.06.2009 23:48
Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!

Klar kommt ein dumm er Kommentar zurück !
Pass mal auf Mädel,du kennst mich und meine Geschichte nicht.
Ich bin ne allein erziehende Mutter von Zwei Kindern,ein davon ist seit der Geburt Krank,und regelmäßig im KH,und ich habe immer gearbeitet,seit dem ich 16 bin.Erziehungsurlaub ? Kenn ich nicht !
SS und Baby war nie ein Grund für mich nicht zu arbeiten.Mutterschutz vor und nach der Geburt ? Was ist den das ? Kenn ich nicht ! Hatte ich nie !
Und jetzt bin ich gerade mal 3 Monate Arbeitslos,das erste mal in meinem Leben,den neuen Vetrag hab ich auch schon in der Tasche wenn ich will.Hab ich erwähnt das ich neben bei auch noch zu Schule gehe ?
Mädel,mach mal das was ich in meinem Leben schon geleistet nach...Dann würdest du doch genauso rummjammern wie die meisten hier....
Soviel zu meinem dummen Kommentar.


3 monate vom amt und dann kennste dich schon so gut aus
und weißt über alles bescheit ?
und hast schon so viel ärger mit gehabt ?

mmhhhh fraglich fraglich naja, ich enthalte mich mal hier
will keine diskusionen starten.
naja aber hättest mit rechnen müssen das so ein kommentar kommt, du kennst ja meine schwiegertante auch nicht, und wie du ja gemerkt hast kennt sie ihre arbeit! weil denn paragraph wo steht das man eine sperre bekommt konntest du mir ja immer noch nicht sagen

SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 Brauchst ne Brille ? Die gibst aber nicht von der ARGE !!!
Hast du ne Ahnung in was ich mich alles auskenne.
Wenn man in ner Lebenssituation ist die man nicht kennt hat man sich zu informieren bevor es zu spät ist...
Und deswegen kenn ich mich sehr gut in der Sache ARGE aus,mehr als die Leute die das arbeiten sogar,und so ist es bei mir noch in sehr vielen anderen berreichen.Das nennt man Allgemeinbildung.
Klar hab ich gemerkt wie deine Tante ihre arbeit kennt.Wäre sie in meine ARGE,würde ich davür sorgen das sie ihre Arbeit richtig kennt.Wäre nicht die Erste die ich dazu gebracht habe.
Romi
13514 Beiträge
27.06.2009 23:49
Zitat von mambapferd:

Zitat von oceanbreeze:

Zitat von Romi:

Und solche Leute wie deine Schwiegertante sind diese die Rumheulen weil sie ne Rüge vom Chef bekommen haben,weil Leute wie ich die ARGE vor Gericht bringen...


ja leider muss es ja leute wie meine schwiegertante geben, die leute wie dir helfen müssen weil sie den staat auf der tasche liegen...
du könntest dir ja denn ärger ersparren, wenn du arbeiten gehen würdest

sry dummes kommentar,bekommt dummes kommentar zurück!!!


Sorry, dass ich das so sagen muss, aber du bist echt ne hohle Frucht.

Wer ? Sie oder ?
oceanbreeze
112 Beiträge
27.06.2009 23:50
Zitat von jessi801:

Zitat von oceanbreeze:

[quote=]Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten!
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt. (Siehe dazu Hinweis 8.)
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3


sie hat doch aber nie eine alte wohnung bessen sondern war nur in einer bedarfsgemeinschaft.
und sie hat ein kind also darf sie nach recht ausziehen, wir reden jetzt von diesen thema und nicht von einen anderen!!!

gerade wil se noch keine eigene wohnung hatte, machte es das ganze schlimmer, denn sie hätte ja rein theoretisch weiterhin die unterkunft bei ihrer oma, also wieso sollten se dann ne miete zahlen!!!!!!!!!!!!!!!????????????????????????????? ?????????
[/quote]

weil es ihr als mutter zu steht ein eigenes leben mit ihrer tochter zu führen!!!
Romi
13514 Beiträge
27.06.2009 23:51
Zitat von oceanbreeze:

[quote=]Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten!
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt. (Siehe dazu Hinweis 8.)
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3


sie hat doch aber nie eine alte wohnung bessen sondern war nur in einer bedarfsgemeinschaft.
und sie hat ein kind also darf sie nach recht ausziehen, wir reden jetzt von diesen thema und nicht von einen anderen!!!
[/quote]
Sinnlos bei dir,kann das sein ???
Jessie801,sag Toffy was sie machen soll,und nicht das sie noch auf die hört.
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