Mütter- und Schwangerenforum

Tolle Vermieterin... echt toll

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16.01.2010 15:17
Zitat von Gummibärchen_15:

Aber wieso mag sie die Kaoution haben, wenn sie die eh im Mai rausrücken muss...

Habt ihr denn irgendwas kaputt gemacht oder ist nicht mehr so wie vorher?

nein gar nix. is alles so wie es war... haben nur 2-3-4 mal wegen gelbe tonnen gefragt
Zauberfee5182
10305 Beiträge
16.01.2010 15:18
Zitat von Littleme87:

Zitat von Sumsebrum:

Ihr wohnt seit ENDE 2008 in der Wohnung und habt bis jetzt noch nicht die Kaution vollständig gezahlt? Na ich kann die Vermieterin verstehen - sorry!


nein nein hab ich wohl falsch erklärt hatten ja die bürgschaft da brauchten wir keine kaution als sie vor 2 monaten probleme mit nem mieter hatte wollte die die kaution haben weil ihr das zu unsicher geworden ist(wobei wir ja nix gemacht hatten)


ich kann mir nicht vorstellen, das es überhaupt zulässig ist im nachhinein kaution zu verlangen... sprich sie doch nochmal freundlich an....
ANJUKA
23752 Beiträge
16.01.2010 15:18
Zitat von Littleme87:

Zitat von Gummibärchen_15:

Zitat von Littleme87:

Zitat von ANJUKA:

Öhm..ich rall grad gar nichts.
Ihr habt die Wohnung angemietet mit der Bürgschaft deiner/seiner Oma....ist das im Mietvertrag festgehalten?
Wenn ja, dann braucht ihr die Kaution nicht zahlen, da eben die Bürgschaft da ist.
Unterschrieben ist Unterschrieben.
Wegen den Wohnungsmängeln, würd ich ihr die Pistole auf die Brust setzen, entweder verzichtet sie auf die restlichen 350€ Kaution oder ihr macht Mietminderung, beginnend mit dem fehlenden Wamrwasser über gehend zur defekten Balkontüre.
Ich würd da nicht lange fakeln...
Und wegen Anwalt, lasst euch da nicht ärgern....so schnell kann sie da nichts machen...und der Anwalt auch nicht, grad eben weil die Bürgschaft da ist...da hat sie nicht viel Chancen, aber versuchen tut sie/ihr Anwalt es trotzdem, da es Menschen gibt, die sich von nehm Anwalt einschüchtern lassen

also wegen warm wasser das ist wohl rechtens die braucht nur wasseranschluss stelln


In Küchen und Bädern ist warm wasser pflicht. Ich weiß es, weil ich den prozess mit meinem vermieter gewonnen habe seitdem habe ich in der küche wieder heißes wasser. es war nämlich noch nicht einmal lauwarm....


meins ist eiskalt... muss entweder ausm bad holen oder wasserkocher

Wie schon gesagt, Warmwasser ist PFLICHT hast du es nicht und der Vermieter kümmert sich net drum, hast du mehrere Möglichkeiten:
01. Anwalt
02. Mietminderung
03. Klempner anrufen machen lassen, Rechnung an Vermieter, wenn diese 80€ übersteigen tut
04. Kündigung
usw.
Grad mit Kindern im Haushalt MUSS eine einwandfreie Versorgung der Heizung/Warmwasser gegen sein, ist dies nicht der Fall kann man eben Mietminderung veranlassen, und das tut dem Vermieter richtig weh
16.01.2010 15:19
uns wurd da gesagt sie bräuchte das nciht nur nen kalt wasser anschluss miss sie stellen wir müssten uns dann nen boiler kaufen
Yogi_Baer
39802 Beiträge
16.01.2010 15:20
Dein Vermieterin kann gar keine kaution im nachhinein verlangen, das ist nicht rechtens Geh am besten zum Mieterschutzbund und lass dich dort beraten.
Yogi_Baer
39802 Beiträge
16.01.2010 15:21
Zitat von Littleme87:

uns wurd da gesagt sie bräuchte das nciht nur nen kalt wasser anschluss miss sie stellen wir müssten uns dann nen boiler kaufen


Ein VERMIETER hat den BOILER zu stellen!! Kannst auf Mietnachlass beharren.
ANJUKA
23752 Beiträge
16.01.2010 15:22
Zitat von Littleme87:

uns wurd da gesagt sie bräuchte das nciht nur nen kalt wasser anschluss miss sie stellen wir müssten uns dann nen boiler kaufen

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung- Warmwasser.html
"Gab es bei Einzug keinen Warmwasserboiler und wurde nichts abgesprochen/vereinbart wird der Mieter selbst den Boiler beschaffen müssen."
Zauberfee5182
10305 Beiträge
16.01.2010 15:22
Zitat von Yogi_bär:

Dein Vermieterin kann gar keine kaution im nachhinein verlangen, das ist nicht rechtens Geh am besten zum Mieterschutzbund und lass dich dort beraten.


wollte ich auch gerade sagen. kostet zwar auch 38€ aber die gehen dafür mit der vermieterin in einen rechtsstreit, bei aussicht auf erfolg, für dich kosten los...
16.01.2010 15:22
ok gut das zu wissen..... na die hat uns ja ganz schön abgezogen...
ANJUKA
23752 Beiträge
16.01.2010 15:24
Zitat von Yogi_bär:

Zitat von Littleme87:

uns wurd da gesagt sie bräuchte das nciht nur nen kalt wasser anschluss miss sie stellen wir müssten uns dann nen boiler kaufen


Ein VERMIETER hat den BOILER zu stellen!! Kannst auf Mietnachlass beharren.

Kam etwas später aber lies mal was ich gefunden habe...solange wie im Mietvertrag nichts festgehalten wurde, bezüglich der Warmwasserversorgung, muss der Mieter den Boiler selber besorgen.
Wobei, meines erachtens nach, es heut zu Tage unzulässig ist eine Wohnung ohne Warmwasser zu vermieten, da es mehr als unter die Sozialenbedürfnisse des Menschen gehen.
Nicolche
22651 Beiträge
16.01.2010 15:38
Sie kann doch auf die 350€ verzichten, die Kaution bekommt ihr beim Auszug eh wieder zurück, außer ihr habt in der Zeit was kaput gemacht, dann werden die Kosten für die Reperatur von der Vermieterin einbehalten.
Ela
Ela
3058 Beiträge
16.01.2010 15:40
Das versteh ich nu gar nicht... die Kaution muss sie doch komplett zurück zahlen...

Nicolche
22651 Beiträge
16.01.2010 15:42
Zitat von Ela:

Das versteh ich nu gar nicht... die Kaution muss sie doch komplett zurück zahlen...



Ja der meinung bin ich auch, zumindestens haben wir sie zurück bekommen und haben damit unsere neue kaution mit bezahlt. Vielleicht weiß es die vermieterin nicht und denkt das ist geschenktes geld. Wenn es so ist anwalt einschalten, das geld ist wie ein Pfand und muss zurück gegeben werden wenn die wohnung im einwandfreien zustand ist.
ANJUKA
23752 Beiträge
16.01.2010 15:43
Zitat von Ela:

Das versteh ich nu gar nicht... die Kaution muss sie doch komplett zurück zahlen...


Nee eben nicht.
Wenn etwas an der Wohnung beschädigt ist, sie nicht richtig gestrichen/Tapeziert wurde, Schlüssel fehlen oder oder oder, kann die Vermieterin die Höhe des kostenaufwandes um die Wohnung wieder in stand zu setzen von der Kaution einbehalten...
Nicolche
22651 Beiträge
16.01.2010 15:49
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Ela:

Das versteh ich nu gar nicht... die Kaution muss sie doch komplett zurück zahlen...


Nee eben nicht.
Wenn etwas an der Wohnung beschädigt ist, sie nicht richtig gestrichen/Tapeziert wurde, Schlüssel fehlen oder oder oder, kann die Vermieterin die Höhe des kostenaufwandes um die Wohnung wieder in stand zu setzen von der Kaution einbehalten...

gestrichen und Tapetziert werden muss nicht mehr, auch wenn es im vertrag steht ist es ungültig. Auch Bohrlöscher müssen nicht mehr zugemacht werden.
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