Mütter- und Schwangerenforum

Anstellung bei anderem Arbeitgeber während Beschäftigungsverbot

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MarenH
33 Beiträge
08.11.2022 11:00
Hallo liebe Mamas,

Google konnte mir nicht helfen und hier im Forum habe ich auch nichts finden können. Vielleicht weiß ja aber jemand Bescheid.
Bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht nachfragen, weil dann klar ist, dass ich schwanger werden möchte.

Würde ich schwanger werden, wäre ich an meinem Arbeitsplatz (Labor) sofort weg. Wenn ich nicht woanders eingesetzt werden kann, wäre ich also sofort zu Hause.
Ich hätte dann die Möglichkeit, die Zeit, in der ich fit bin, in einem Betrieb im weiteren Familienkreis zu arbeiten.
Weiß hier jemand von Euch, ob ich das überhaupt darf und in welchem Umfang ich das darf?? Ich habe echt nichts dazu gefunden.

Vielen Dank und alles gute Euch!
Käsekuchen_
88 Beiträge
08.11.2022 11:04
Zitat von MarenH:

Hallo liebe Mamas,

Google konnte mir nicht helfen und hier im Forum habe ich auch nichts finden können. Vielleicht weiß ja aber jemand Bescheid.
Bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht nachfragen, weil dann klar ist, dass ich schwanger werden möchte.

Würde ich schwanger werden, wäre ich an meinem Arbeitsplatz (Labor) sofort weg. Wenn ich nicht woanders eingesetzt werden kann, wäre ich also sofort zu Hause.
Ich hätte dann die Möglichkeit, die Zeit, in der ich fit bin, in einem Betrieb im weiteren Familienkreis zu arbeiten.
Weiß hier jemand von Euch, ob ich das überhaupt darf und in welchem Umfang ich das darf?? Ich habe echt nichts dazu gefunden.

Vielen Dank und alles gute Euch!

Ich habe im Beschäftigungsverbot einen Minijob gemacht. Man ist ja dennoch weiterhin Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
08.11.2022 11:05
Zitat von Käsekuchen_:

Zitat von MarenH:

Hallo liebe Mamas,

Google konnte mir nicht helfen und hier im Forum habe ich auch nichts finden können. Vielleicht weiß ja aber jemand Bescheid.
Bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht nachfragen, weil dann klar ist, dass ich schwanger werden möchte.

Würde ich schwanger werden, wäre ich an meinem Arbeitsplatz (Labor) sofort weg. Wenn ich nicht woanders eingesetzt werden kann, wäre ich also sofort zu Hause.
Ich hätte dann die Möglichkeit, die Zeit, in der ich fit bin, in einem Betrieb im weiteren Familienkreis zu arbeiten.
Weiß hier jemand von Euch, ob ich das überhaupt darf und in welchem Umfang ich das darf?? Ich habe echt nichts dazu gefunden.

Vielen Dank und alles gute Euch!

Ich habe im Beschäftigungsverbot einen Minijob gemacht. Man ist ja dennoch weiterhin Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.


Wusste das dein Arbeitgeber?
NochOhne32
17889 Beiträge
08.11.2022 11:24

Ich hatte damals zu meinem Hauptjob einen Minijob und als ich schwanger wurde und nicht mehr in meinem Hauptjob arbeiten durfte, durfte ich dann auch nicht mehr in meinem Nebenjob arbeiten. Bei mir wusste mein AG aber vom Nebenjob...
Käsekuchen_
88 Beiträge
08.11.2022 11:35
Zitat von kataleia:

Zitat von Käsekuchen_:

Zitat von MarenH:

Hallo liebe Mamas,

Google konnte mir nicht helfen und hier im Forum habe ich auch nichts finden können. Vielleicht weiß ja aber jemand Bescheid.
Bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht nachfragen, weil dann klar ist, dass ich schwanger werden möchte.

Würde ich schwanger werden, wäre ich an meinem Arbeitsplatz (Labor) sofort weg. Wenn ich nicht woanders eingesetzt werden kann, wäre ich also sofort zu Hause.
Ich hätte dann die Möglichkeit, die Zeit, in der ich fit bin, in einem Betrieb im weiteren Familienkreis zu arbeiten.
Weiß hier jemand von Euch, ob ich das überhaupt darf und in welchem Umfang ich das darf?? Ich habe echt nichts dazu gefunden.

Vielen Dank und alles gute Euch!

Ich habe im Beschäftigungsverbot einen Minijob gemacht. Man ist ja dennoch weiterhin Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.


Wusste das dein Arbeitgeber?

Ja, wusste er.
Ist halt nur wichtig, dass der Nebenjob mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist.
Der Nebenjob wurde sogar ganz normal für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen
MarenH
33 Beiträge
08.11.2022 11:49
Zitat von Käsekuchen_:

Zitat von kataleia:

Zitat von Käsekuchen_:

Zitat von MarenH:

Hallo liebe Mamas,

Google konnte mir nicht helfen und hier im Forum habe ich auch nichts finden können. Vielleicht weiß ja aber jemand Bescheid.
Bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht nachfragen, weil dann klar ist, dass ich schwanger werden möchte.

Würde ich schwanger werden, wäre ich an meinem Arbeitsplatz (Labor) sofort weg. Wenn ich nicht woanders eingesetzt werden kann, wäre ich also sofort zu Hause.
Ich hätte dann die Möglichkeit, die Zeit, in der ich fit bin, in einem Betrieb im weiteren Familienkreis zu arbeiten.
Weiß hier jemand von Euch, ob ich das überhaupt darf und in welchem Umfang ich das darf?? Ich habe echt nichts dazu gefunden.

Vielen Dank und alles gute Euch!

Ich habe im Beschäftigungsverbot einen Minijob gemacht. Man ist ja dennoch weiterhin Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.


Wusste das dein Arbeitgeber?

Ja, wusste er.
Ist halt nur wichtig, dass der Nebenjob mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist.
Der Nebenjob wurde sogar ganz normal für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen


Mutterschutzgesetz ist im anderen Job kein Thema.

Aber wäre es auch möglich, "ganz normal" zu arbeiten? Also mit einer Vollzeit-/Teilzeitstelle in normaler Bezahlung.
Shanise
6456 Beiträge
08.11.2022 14:08
Hey
Jeder Job muss deinem Hauptarbeitgeber bekannt sein.
Wenn du nun ins Beschäftigungsverbot kommst bist du weiterhin dort beschäftigt, darfst aber nicht dort arbeiten.
Das Verbot galt nur dem Job, dem es ausgesprochen wurde.
Allerdings musst du deinen Arbeitgeber informieren, wenn du eine andere Stelle antrittst.
Diese darf zukünftig nicht deinen Erstjob beeinträchtigen. Ansonsten kann dein AG ablehnen.
Da du volle Bezüge durch deinen AG bekommst, sollte es entweder eine selbständige Tätigkeit (die wird aber auf das Elterngeld angerechnet) oder ein 450/520€-Job sein.
Mayberry
1071 Beiträge
08.11.2022 14:13
Du wirst doch aber von deinem jetzigen Arbeitgeber dann voll weiter bezahlt. Darf ich fragen warum du dann noch einen Vollzeit Job dazu möchtest? Ich meine die meisten betteln ja endlich ein beschäftigungsverbot zu bekommen und nicht mehr arbeiten zu müssen schwanger, daher die Frage
nilou
14053 Beiträge
08.11.2022 14:34
Es kommt darauf an.

Zum einen um was es sich für ein Beschäftigungsverbot handelt und was es umfasst und zum anderen um was es sich bei der anderen Stelle handelt.

Da du im Beschäftigungsverbot weiter angestellt bist kannst du sinnvollerweise nebenbei nur einen Mini-Job machen. Ansonsten müsstest du auf Lohnsteuerkarte 6 arbeiten was finanziell keinen Sinn macht.

Ob und inwieweit du eine Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber mitteilen musst oder ob diese sogar genehmigungspflichtig durch ihn ist hängt vom Inhalt deines Arbeitsvertrages und wiederum von der Nebentätigkeit ab. Grundsätzlich muss ich den Arbeitgeber noch nicht mal darüber informieren wenn dazu nichts vereinbart ist und das Arbeitsverhältnis damit in keinster Weis beeinträchtigt wird.

Also pauschal: wahrscheinlich ist es möglich einen Nebenjob nebenbei zu machen.
08.11.2022 17:04
Es kommt auch darauf an ob bezüglich Zweitjob etwas im Arbeitsvertag steht.
MarenH
33 Beiträge
08.11.2022 17:07
Vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

In Steurklasse 6 zu landen wäre nicht schlimm - ist halt so, wenn man zwei Jobs hat und abgerechnet wird ja dann mit der Lohnsteuerklärung.

Ob ich es in meinem Falle dem Arbeitgeber melden muss, weiß ich nicht. Wenn man es melden muss, kann der ja aber nur widersprechen, falls es irgendwie sein Geschäft schädigt oder meine Arbeitsleistung mindert oder ähnliches. Das sollte bei mir alles nicht der Fall sein.

Zur gerechtfertigten Fragen, warum ich arbeiten möchte: Vorausgesetzt, dass ich fit bin, würde mir glaub die Decke auf den Kopf fallen. Ich bin so gestrickt, dass ich immer etwas machen muss. Und die Familie sucht händeringend Helfer im Geschäft, zusätzliches Geld auf dem Konto ist (gerade in diesen Zeiten) auch nicht verkehrt. Ja... So komme ich zu der Überlegung.

Dann wäre jetzt zumindest mal geklärt, dass ein Minijob ginge.
08.11.2022 18:33
Zitat von MarenH:

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

In Steurklasse 6 zu landen wäre nicht schlimm - ist halt so, wenn man zwei Jobs hat und abgerechnet wird ja dann mit der Lohnsteuerklärung.

Ob ich es in meinem Falle dem Arbeitgeber melden muss, weiß ich nicht. Wenn man es melden muss, kann der ja aber nur widersprechen, falls es irgendwie sein Geschäft schädigt oder meine Arbeitsleistung mindert oder ähnliches. Das sollte bei mir alles nicht der Fall sein.

Zur gerechtfertigten Fragen, warum ich arbeiten möchte: Vorausgesetzt, dass ich fit bin, würde mir glaub die Decke auf den Kopf fallen. Ich bin so gestrickt, dass ich immer etwas machen muss. Und die Familie sucht händeringend Helfer im Geschäft, zusätzliches Geld auf dem Konto ist (gerade in diesen Zeiten) auch nicht verkehrt. Ja... So komme ich zu der Überlegung.

Dann wäre jetzt zumindest mal geklärt, dass ein Minijob ginge.


Es darf aber im Arbeitsvertrag stehen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Lies einfach im Arbeitsvertrag nach.

08.11.2022 18:38
Ein Aspekt den du auch prüfen musst: ob der Nebenjob während deiner eigentlich dem Hauptjob zugewiesenen Zeiten sein darf.

Klar du hast dann vielleicht BV aber zu Gunsten des Arbeitnehmers ist alles genau wie wenn man arbeiten würde.

Da stellt sich mir die Frage ob es dann eben auch wie wenn man arbeitet ist, dass der Nebenjob nicht mit den Zeiten des Hauptjobs kollidieren darf. Auch wenn du nicht zur Arbeit gehst.
nilou
14053 Beiträge
08.11.2022 19:52
Zitat von kataleia:

Zitat von MarenH:

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

In Steurklasse 6 zu landen wäre nicht schlimm - ist halt so, wenn man zwei Jobs hat und abgerechnet wird ja dann mit der Lohnsteuerklärung.

Ob ich es in meinem Falle dem Arbeitgeber melden muss, weiß ich nicht. Wenn man es melden muss, kann der ja aber nur widersprechen, falls es irgendwie sein Geschäft schädigt oder meine Arbeitsleistung mindert oder ähnliches. Das sollte bei mir alles nicht der Fall sein.

Zur gerechtfertigten Fragen, warum ich arbeiten möchte: Vorausgesetzt, dass ich fit bin, würde mir glaub die Decke auf den Kopf fallen. Ich bin so gestrickt, dass ich immer etwas machen muss. Und die Familie sucht händeringend Helfer im Geschäft, zusätzliches Geld auf dem Konto ist (gerade in diesen Zeiten) auch nicht verkehrt. Ja... So komme ich zu der Überlegung.

Dann wäre jetzt zumindest mal geklärt, dass ein Minijob ginge.


Es darf aber im Arbeitsvertrag stehen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Lies einfach im Arbeitsvertrag nach.


Eben genau nicht: pauschales/generelles verbieten ist meist nicht zulässig. Außer bei Beamten oä.
Mayberry
1071 Beiträge
08.11.2022 20:12
Danke für deine Antwort du bist also einfach voller Energie und willst diese nutzen. Prima.
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