Mütter- und Schwangerenforum

Anstellung bei anderem Arbeitgeber während Beschäftigungsverbot

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08.11.2022 20:26
Zitat von nilou:

Zitat von kataleia:

Zitat von MarenH:

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

In Steurklasse 6 zu landen wäre nicht schlimm - ist halt so, wenn man zwei Jobs hat und abgerechnet wird ja dann mit der Lohnsteuerklärung.

Ob ich es in meinem Falle dem Arbeitgeber melden muss, weiß ich nicht. Wenn man es melden muss, kann der ja aber nur widersprechen, falls es irgendwie sein Geschäft schädigt oder meine Arbeitsleistung mindert oder ähnliches. Das sollte bei mir alles nicht der Fall sein.

Zur gerechtfertigten Fragen, warum ich arbeiten möchte: Vorausgesetzt, dass ich fit bin, würde mir glaub die Decke auf den Kopf fallen. Ich bin so gestrickt, dass ich immer etwas machen muss. Und die Familie sucht händeringend Helfer im Geschäft, zusätzliches Geld auf dem Konto ist (gerade in diesen Zeiten) auch nicht verkehrt. Ja... So komme ich zu der Überlegung.

Dann wäre jetzt zumindest mal geklärt, dass ein Minijob ginge.


Es darf aber im Arbeitsvertrag stehen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Lies einfach im Arbeitsvertrag nach.


Eben genau nicht: pauschales/generelles verbieten ist meist nicht zulässig. Außer bei Beamten oä.


Stimmt da hast du recht!

Nur eine generelle Anzeigepflicht ist rechtens.

Und dann habe ich hier schön aufgelistet etwaige Punkte gefunden, die für einen Einwand sprechen:

https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/verbot-e iner-nebentaetigkeit-durch-den-arbeitgeber-das-ist -erlaubt/#:~:text=Generelles%20Verbot%20einer%20Ne bent%C3%A4tigkeit,gegen%20die%20Rechte%20des%20Arb eitnehmers .

Besonders das mit dem Arbeitszeitgesetz ist denke ich wichtig zu beachten.

Was aber eben eine wichtige Frage ist: wird jemand im BV komplett so gesehen, wie wenn sie arbeiten würde.

Eben auch bezüglich Arbeitszeiten.
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