Mütter- und Schwangerenforum

Befristete Teilzeit nach §11 TVöD

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steffkus86
76 Beiträge
12.09.2021 12:37
Hallo ihr Lieben,

mein Anliegen richtet sich an die, die sich hier auskennen (Personaler) oder selbst bereits in befristeter Teilzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet haben.

Nächstes Jahr möchte ich nach meiner Elternzeit wieder arbeiten, dann nicht mehr Voll- sondern Teilzeit. Lt. §11 TVöD kann ich die Teilzeit auf bis zu fünf Jahre befristen und da steht auch, dass sie danach auf Antrag verlängert werden kann .

Nun werde ich da nicht so ganz schlau, da ansonsten nichts näher/genauer aufgeführt ist.

- Muss der Arbeitgeber einer Verlängerung ohne Weiteres zustimmen oder bin ich auf den guten Willen angewiesen?
- kann ich bei Verlängerung die Teilzeit erneut befristen?

Stand jetzt werde ich wohl länger als fünf Jahre in Teilzeit arbeiten wollen aber man weiß ja nie, wie das Leben so spielt und ob man nicht vorher dazu gezwungen ist wieder mehr zu arbeiten. Daher klingt eine Befristung für mich nach einer guten Lösung, sofern es möglich ist, sie ohne Probleme zu verlängern.

Liebe Grüße
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
12.09.2021 12:59
Wo arbeitest du?

Ich arbeite in einem größeren Krankenhaus mit knapp 4.500 Mitarbeiter. Wir genehmigen alle Anträge die Teilzeit arbeiten. Wir haben welche die seit mehr als 10 Jahren jährlich ihre Arbeitszeit auf Teilzeit reduzieren. Alle werden genehmigt.

Allerdings bauen wir gerade einen pool auf der noch mehr auf den Zeiten der Mitarbeiter angepasst wird damit auch menschen die ihre Angehörigen zuhause pflegen, die Möglichkeit haben wieder in den job zurück zu können.

Frag mal beim BR nach.

Empfehlen würde ich dir, erstmal die 5 jahre zu nehmen und dann weiter jährlich zu reduzieren. Meistens funktioniert das.
steffkus86
76 Beiträge
12.09.2021 13:10
Zitat von Seesternchen_2.0:

Wo arbeitest du?

Ich arbeite in einem größeren Krankenhaus mit knapp 4.500 Mitarbeiter. Wir genehmigen alle Anträge die Teilzeit arbeiten. Wir haben welche die seit mehr als 10 Jahren jährlich ihre Arbeitszeit auf Teilzeit reduzieren. Alle werden genehmigt.

Allerdings bauen wir gerade einen pool auf der noch mehr auf den Zeiten der Mitarbeiter angepasst wird damit auch menschen die ihre Angehörigen zuhause pflegen, die Möglichkeit haben wieder in den job zurück zu können.

Frag mal beim BR nach.

Empfehlen würde ich dir, erstmal die 5 jahre zu nehmen und dann weiter jährlich zu reduzieren. Meistens funktioniert das.


Danke dir. Die Frage ist halt ob die Verlängerung generell genehmigt werden muss. Ich bin mir bei so was immer sehr unsicher.

Ich arbeite als Beschäftigte in einer Verwaltung mit rund 400 Mitarbeitern.
steffkus86
76 Beiträge
12.09.2021 13:13
Aber beim Personalrat nachzufragen ist ne gute Idee. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Bibri123
726 Beiträge
13.09.2021 07:08
Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz
nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 07:28
Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 08:34
Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


Eine Verlängerung ist auch nach 5 Jahren möglich., solange ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt , oder man einen Angehörigen pflegt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate vor Ende der Teilzeitbeschaftugung gestellt werden.
steffkus86
76 Beiträge
13.09.2021 11:23
Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 11:36
Zitat von steffkus86:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.


wo hast du das denn her? Ich habe einen befristeten Vertag nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) TVÖD. Da steht folgendes:

Zitat:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
aktuelle Fassung - zurück zur Übersicht des TVöD >>>zurück

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

(1) 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 2Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag bis zu fünf Jahre zu befristen. 3Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. 4Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.


https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/ infothek/1439

habe jetzt mal extra im Gesetzestext nachgeschaut.
nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 11:37
Zitat von steffkus86:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.


So lese ich es auch raus:

___
§ 9 a TzBfG

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen. Für einen erneuten Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach berechtigter Ablehnung auf Grund entgegenstehender betrieblicher Gründe nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. Nach berechtigter Ablehnung auf Grund der Zumutbarkeitsregelung nach Absatz 2 Satz 2 kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach der Ablehnung erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
___

Eine Regelung wo steht das man nach den 5 Jahren nahtlos verlängern kann/also einen Anspruch darauf hat habe ich auf die schnelle jetzt nicht gefunden.
Überhaupt scheint es hier so zu sein, das wenn man den Antrag stellt sich da auch verbindlich festlegt. Also eben wenn man 2 Jahre nimmt kann man dann nicht auf die 5 nachträglich ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Also man hat keinen Anspruch auf Verlängerung oder auch Verkürzung.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist natürlich vieles möglich,aber darum ging es dir ja gerade nicht.

nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 11:40
Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


Eine Verlängerung ist auch nach 5 Jahren möglich., solange ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt , oder man einen Angehörigen pflegt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate vor Ende der Teilzeitbeschaftugung gestellt werden.


Richtig bei der spezielleren Regelung des TVöDs, die du ja hier gerade nennst. Aber eben nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz iwie es aussieht.
steffkus86
76 Beiträge
13.09.2021 11:43
Zitat von Titania:

Zitat von steffkus86:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.


wo hast du das denn her? Ich habe einen befristeten Vertag nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) TVÖD. Da steht folgendes:

Zitat:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
aktuelle Fassung - zurück zur Übersicht des TVöD >>>zurück

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

(1) 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 2Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag bis zu fünf Jahre zu befristen. 3Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. 4Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.


https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/ infothek/1439

habe jetzt mal extra im Gesetzestext nachgeschaut.


Ich hatte mich in dem Beitrag auf die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz bezogen und warum eine Berufung darauf für mich rausfällt. Die Regelung im TVöD ist eine andere, weshalb ich mich daher bei Antragstellung auf §11 Tvöd berufen werde/möchte.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 11:47
Zitat von nilou:

Zitat von steffkus86:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.


So lese ich es auch raus:

___
§ 9 a TzBfG

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen. Für einen erneuten Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach berechtigter Ablehnung auf Grund entgegenstehender betrieblicher Gründe nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. Nach berechtigter Ablehnung auf Grund der Zumutbarkeitsregelung nach Absatz 2 Satz 2 kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach der Ablehnung erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
___

Eine Regelung wo steht das man nach den 5 Jahren nahtlos verlängern kann/also einen Anspruch darauf hat habe ich auf die schnelle jetzt nicht gefunden.
Überhaupt scheint es hier so zu sein, das wenn man den Antrag stellt sich da auch verbindlich festlegt. Also eben wenn man 2 Jahre nimmt kann man dann nicht auf die 5 nachträglich ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Also man hat keinen Anspruch auf Verlängerung oder auch Verkürzung.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist natürlich vieles möglich,aber darum ging es dir ja gerade nicht.


Dann dürfte sie ihren Vertrag nicht befristen lassen, sondern gleich einen unbefristeten Vertrag unterschreiben . Denn selbst nach der Elternzeit bekommt nicht jeder einen Teilzeitvertrag angeboten, wenn es keine geeignete Tätigkeit gibt. Im öffentlichen Dienst wird das ja noch recht locker gehandhabt.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 12:33
Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Bibri123:

Du kannst Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du musst allerdings jährlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Nach TVöD würde ich nicht beantragen. Is zu spezifisch.
Schau mal ins Teilzeit- u. Befristungsgesetz


Ihr geht es speziell um die Verlängerung nach den 5 Jahren. Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt soweit ich weiß nicht möglich. Da geht es Max. 5 Jahre, oder?

Grundsätzlich ist es oft sinnvoll die speziellere statt der allgemeiner Regelung zu nehmen, da die speziellere eben meist spezieller auf den individuelleren Einzelfall ausgerichtet ist oder “günstiger“.

Sprich das Teilzeit- und Befristungsgesetzt ist das gesetzliche Minimum für jeden. Der TVöd hat weitergehende Regelungen und in dem Fall wäre er ja auch günstiger wenn man länger als 5 Jahre befristet in Teilzeit arbeiten möchte.


Eine Verlängerung ist auch nach 5 Jahren möglich., solange ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt , oder man einen Angehörigen pflegt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate vor Ende der Teilzeitbeschaftugung gestellt werden.


Richtig bei der spezielleren Regelung des TVöDs, die du ja hier gerade nennst. Aber eben nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz iwie es aussieht.


Du hattest dich aber in deinem EP auf den § 11 TVöD berufen
nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 13:03
Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

...


Eine Verlängerung ist auch nach 5 Jahren möglich., solange ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt , oder man einen Angehörigen pflegt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate vor Ende der Teilzeitbeschaftugung gestellt werden.


Richtig bei der spezielleren Regelung des TVöDs, die du ja hier gerade nennst. Aber eben nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz iwie es aussieht.


Du hattest dich aber in deinem EP auf den § 11 TVöD berufen


Ich bin nicht die TS.

Ich habe in meinen ersten Beitrag auf den von mir zitierten Beitrag geantwortet. Und da wurde eben das Teilzeit-und Befristunsggesetz ins Rennen geworfen. Einfach mal den Verlauf der zitierten Beiträge ansehen.
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