Mütter- und Schwangerenforum

Befristete Teilzeit nach §11 TVöD

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nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 13:08
Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von steffkus86:

Zitat von nilou:

...


So habe ich das auch interpretiert. Befristet geht, wenn man sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz beruft, wohl nur 5 Jahre und man kann einen erneuten Antrag erst stellen, wenn man für ein Jahr wieder zu seiner Vollzeitstelle zurückgekehrt ist. Daher würde eine Berufung hierauf für mich rausfallen.


So lese ich es auch raus:

___
§ 9 a TzBfG

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen. Für einen erneuten Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach berechtigter Ablehnung auf Grund entgegenstehender betrieblicher Gründe nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. Nach berechtigter Ablehnung auf Grund der Zumutbarkeitsregelung nach Absatz 2 Satz 2 kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach der Ablehnung erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
___

Eine Regelung wo steht das man nach den 5 Jahren nahtlos verlängern kann/also einen Anspruch darauf hat habe ich auf die schnelle jetzt nicht gefunden.
Überhaupt scheint es hier so zu sein, das wenn man den Antrag stellt sich da auch verbindlich festlegt. Also eben wenn man 2 Jahre nimmt kann man dann nicht auf die 5 nachträglich ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Also man hat keinen Anspruch auf Verlängerung oder auch Verkürzung.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist natürlich vieles möglich,aber darum ging es dir ja gerade nicht.


Dann dürfte sie ihren Vertrag nicht befristen lassen, sondern gleich einen unbefristeten Vertrag unterschreiben . Denn selbst nach der Elternzeit bekommt nicht jeder einen Teilzeitvertrag angeboten, wenn es keine geeignete Tätigkeit gibt. Im öffentlichen Dienst wird das ja noch recht locker gehandhabt.


Ich glaube du bringst hier was durcheinander.

Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag und möchte jetzt diesen befristet auf Teilzeit runter setzen. Und da eben speziell mit der Option von 5+ Jahren. Und für immer Teilzeit eben auch nicht.

Das Teilzeit überhaupt möglich sein muss ist klar. Nur sind die Hürden für Arbeitgeber abzulehnen sehr hoch.
13.09.2021 13:17
Ich habe mir eure Antworten jetzt nicht durchgelesen. Bei uns gilt auch die 5 Jahres Regel. Ich brauche dazu eine Begründung.
Zum Beispiel: Aufgrund der Betreuung meines 4 jährigen Sohnes möchte ich so und so viel Stunden arbeiten bis zum XX.XX.XXX. Wenn die Frist abgelaufen ist, wurde ich dann immer gefragt bzw. habe dann so knapp 3 Monate vorher einen neuen Antrag gestellt. Das wurde problemlos genehmigt.
Bibri123
726 Beiträge
13.09.2021 14:51
Du kannst TZ arbeiten bis dein Kind 18 ist. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Ich habe auch einen Vollzeitvertrag, arbeite derzeit Teilzeit (nicht mehr in EZ), Begründung „Kinderbetreuung“.
Jedes Jahr muss ich wieder einen neuen Antrag stellen, welcher nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz genehmigt wird.
Die Hürde, das der AG es ablehnen kann, ist sehr hoch.
Ich weiß nicht, ob du auf Anhieb doch auf 5 Jahre festlegen kannst.
Müsste ich erst nachlesen
nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 15:42
Zitat von Bibri123:

Du kannst TZ arbeiten bis dein Kind 18 ist. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Ich habe auch einen Vollzeitvertrag, arbeite derzeit Teilzeit (nicht mehr in EZ), Begründung „Kinderbetreuung“.
Jedes Jahr muss ich wieder einen neuen Antrag stellen, welcher nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz genehmigt wird.
Die Hürde, das der AG es ablehnen kann, ist sehr hoch.
Ich weiß nicht, ob du auf Anhieb doch auf 5 Jahre festlegen kannst.
Müsste ich erst nachlesen


Auf Grund welchen Rechtsanspruches/Paragrafen? Dazu steht im Teilzeit- und Befristungsgesetzt nichts.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 17:45
Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von steffkus86:

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So lese ich es auch raus:

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§ 9 a TzBfG

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen. Für einen erneuten Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach berechtigter Ablehnung auf Grund entgegenstehender betrieblicher Gründe nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. Nach berechtigter Ablehnung auf Grund der Zumutbarkeitsregelung nach Absatz 2 Satz 2 kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach der Ablehnung erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
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Eine Regelung wo steht das man nach den 5 Jahren nahtlos verlängern kann/also einen Anspruch darauf hat habe ich auf die schnelle jetzt nicht gefunden.
Überhaupt scheint es hier so zu sein, das wenn man den Antrag stellt sich da auch verbindlich festlegt. Also eben wenn man 2 Jahre nimmt kann man dann nicht auf die 5 nachträglich ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Also man hat keinen Anspruch auf Verlängerung oder auch Verkürzung.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist natürlich vieles möglich,aber darum ging es dir ja gerade nicht.


Dann dürfte sie ihren Vertrag nicht befristen lassen, sondern gleich einen unbefristeten Vertrag unterschreiben . Denn selbst nach der Elternzeit bekommt nicht jeder einen Teilzeitvertrag angeboten, wenn es keine geeignete Tätigkeit gibt. Im öffentlichen Dienst wird das ja noch recht locker gehandhabt.


Ich glaube du bringst hier was durcheinander.

Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag und möchte jetzt diesen befristet auf Teilzeit runter setzen. Und da eben speziell mit der Option von 5+ Jahren. Und für immer Teilzeit eben auch nicht.

Das Teilzeit überhaupt möglich sein muss ist klar. Nur sind die Hürden für Arbeitgeber abzulehnen sehr hoch.


ja, den habe ich auch. Es ging doch aber darum, was nach den 5 Jahren ist.

Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchte, dass sie auch noch nach den 5 Jahren in Teilzeit arbeiten kann, dann sollte sie ihren Teilzeitvertrag nicht befristen lassen, sondern einen unbefristeten Vertrag wählen. Ansonsten können immer dienstliche Belange gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Man hat keine Garantie darauf dass man nach den 5 Jahren erneut eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt bekommt.

Zitat:
dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen


wobei es da, wie ich auch schon zuvor schrieb, im öffentlichen Dienst weniger problematisch ist.
nilou
14070 Beiträge
13.09.2021 18:20
Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

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Dann dürfte sie ihren Vertrag nicht befristen lassen, sondern gleich einen unbefristeten Vertrag unterschreiben . Denn selbst nach der Elternzeit bekommt nicht jeder einen Teilzeitvertrag angeboten, wenn es keine geeignete Tätigkeit gibt. Im öffentlichen Dienst wird das ja noch recht locker gehandhabt.


Ich glaube du bringst hier was durcheinander.

Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag und möchte jetzt diesen befristet auf Teilzeit runter setzen. Und da eben speziell mit der Option von 5+ Jahren. Und für immer Teilzeit eben auch nicht.

Das Teilzeit überhaupt möglich sein muss ist klar. Nur sind die Hürden für Arbeitgeber abzulehnen sehr hoch.


ja, den habe ich auch. Es ging doch aber darum, was nach den 5 Jahren ist.

Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchte, dass sie auch noch nach den 5 Jahren in Teilzeit arbeiten kann, dann sollte sie ihren Teilzeitvertrag nicht befristen lassen, sondern einen unbefristeten Vertrag wählen. Ansonsten können immer dienstliche Belange gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Man hat keine Garantie darauf dass man nach den 5 Jahren erneut eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt bekommt.

Zitat:
dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen


wobei es da, wie ich auch schon zuvor schrieb, im öffentlichen Dienst weniger problematisch ist.


Nicht nur im öffentlichen Dienst auch in der Wirtschaft ist die Hürde sehr hoch. Umso höher, wenn man die Teilzeit schon mal genehmigt bekommen hat. Da muss sich ja gravierendes ändern um das zu ändern. Und der Arbeitgeber muss das beweisen, nicht nur behaupten.

Es geht um Ansprüche, sprich Sachen die man durchsetzen kann ohne das man die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
Wenn sie unbefristet Teilzeit macht hat sie keinen Anspruch darauf wieder einen Vollzeitvertrag zu bekommen.

Also ist Nummer sicher der Weg über die befristete Teilzeit, den da hat sie die Rechtsansprüche.

Garantien gibt es grundsätzlich nicht.
Titania
5863 Beiträge
13.09.2021 18:43
Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

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Ich glaube du bringst hier was durcheinander.

Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag und möchte jetzt diesen befristet auf Teilzeit runter setzen. Und da eben speziell mit der Option von 5+ Jahren. Und für immer Teilzeit eben auch nicht.

Das Teilzeit überhaupt möglich sein muss ist klar. Nur sind die Hürden für Arbeitgeber abzulehnen sehr hoch.


ja, den habe ich auch. Es ging doch aber darum, was nach den 5 Jahren ist.

Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchte, dass sie auch noch nach den 5 Jahren in Teilzeit arbeiten kann, dann sollte sie ihren Teilzeitvertrag nicht befristen lassen, sondern einen unbefristeten Vertrag wählen. Ansonsten können immer dienstliche Belange gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Man hat keine Garantie darauf dass man nach den 5 Jahren erneut eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt bekommt.

Zitat:
dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen


wobei es da, wie ich auch schon zuvor schrieb, im öffentlichen Dienst weniger problematisch ist.


Nicht nur im öffentlichen Dienst auch in der Wirtschaft ist die Hürde sehr hoch. Umso höher, wenn man die Teilzeit schon mal genehmigt bekommen hat. Da muss sich ja gravierendes ändern um das zu ändern. Und der Arbeitgeber muss das beweisen, nicht nur behaupten.

Es geht um Ansprüche, sprich Sachen die man durchsetzen kann ohne das man die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
Wenn sie unbefristet Teilzeit macht hat sie keinen Anspruch darauf wieder einen Vollzeitvertrag zu bekommen.

Also ist Nummer sicher der Weg über die befristete Teilzeit, den da hat sie die Rechtsansprüche.

Garantien gibt es grundsätzlich nicht.


Würde ich auch nicht machen.

Dann bleibt aber eben trotzdem ein Restrisiko, die Abteilung wird umstrukturiert, bestimmte Arbeiten fallen weg, oder werden geoutsorced.
So wie ich es verstanden habe, wollte sie einen solchen befristeten Teilzeitvertrag, der zu 100% immer wieder weiter verlängert wird.
steffkus86
76 Beiträge
13.09.2021 19:22
Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

Zitat von Titania:

Zitat von nilou:

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ja, den habe ich auch. Es ging doch aber darum, was nach den 5 Jahren ist.

Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchte, dass sie auch noch nach den 5 Jahren in Teilzeit arbeiten kann, dann sollte sie ihren Teilzeitvertrag nicht befristen lassen, sondern einen unbefristeten Vertrag wählen. Ansonsten können immer dienstliche Belange gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Man hat keine Garantie darauf dass man nach den 5 Jahren erneut eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt bekommt.

Zitat:
dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen


wobei es da, wie ich auch schon zuvor schrieb, im öffentlichen Dienst weniger problematisch ist.


Nicht nur im öffentlichen Dienst auch in der Wirtschaft ist die Hürde sehr hoch. Umso höher, wenn man die Teilzeit schon mal genehmigt bekommen hat. Da muss sich ja gravierendes ändern um das zu ändern. Und der Arbeitgeber muss das beweisen, nicht nur behaupten.

Es geht um Ansprüche, sprich Sachen die man durchsetzen kann ohne das man die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
Wenn sie unbefristet Teilzeit macht hat sie keinen Anspruch darauf wieder einen Vollzeitvertrag zu bekommen.

Also ist Nummer sicher der Weg über die befristete Teilzeit, den da hat sie die Rechtsansprüche.

Garantien gibt es grundsätzlich nicht.


Würde ich auch nicht machen.

Dann bleibt aber eben trotzdem ein Restrisiko, die Abteilung wird umstrukturiert, bestimmte Arbeiten fallen weg, oder werden geoutsorced.
So wie ich es verstanden habe, wollte sie einen solchen befristeten Teilzeitvertrag, der zu 100% immer wieder weiter verlängert wird.


Grundsätzlich wäre natürlich die Wunschvorstellung befristet in Teilzeit zu gehen und diese dann über 10/15 Jahre immer wieder ohne Probleme verlängern zu können um dann nach Auslaufen wieder seine Vollzeitstelle zu haben.
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