Mütter- und Schwangerenforum

Darf der Arbeitgeber den Impfpass einsehen bzw verlangen?

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schnibbe
2228 Beiträge
18.05.2019 07:42
Ich habe mal eine Frage an euch. Vielleicht wisst ihr ja Bescheid, wie die Rechtslage ist.

Es geht um folgendes:
Bei der Arbeit hat meine Chefin neulich verlautbaren lassen, dass sie unsere Impfpässe braucht, um zu sehen, ob unser Impfstatus vollständig ist. Man muss dazu sagen ich bin Lehrerin an einer Grundschule. Wahrscheinlich liegt es an der Diskussion, die gerade stattfindet, dass alle Kinder, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen durchgeimpft sein müssen. Oder sollten oder wie auch immer.
Als meine Chefin das nun bei unserer letzten Konferenz gesagt bzw verlangt hatte, waren wir alle etwas verwundert. Ich persönlich hätte damit jetzt kein Problem, aber eine Kollegin wurde ziemlich wütend und meinte, dass die Chefin das gar nicht verlangen darf und sie ihren Impfpass auch nicht vorlegen wird.

Was meint ihr dazu? Darf die Chefin das verlangen und muss man den Impfpass doch vorlegen?

Ich hab schon den Personalrat angeschrieben. Leider gab es noch keine Antwort.
nilou
14053 Beiträge
18.05.2019 08:10
Nein darf sie nicht. Es gibt aktuell keine Impfpflicht für euch und somit bringt ihr der Impfausweis nichts. Da stehen ja auch einfach vertrauliche Daten drin.

Ich verstehe allerdings den Hintergrund. Eure Chefin hat es wahrscheinlich ungeschickt gemacht. Besser wäre es gewesen auf die Freiwilligkeit zu setzen und abzufragen ob Impfschutz gegen was auch immer besteht. Mit Information warum man es wissen möchte.

Ich kann mir allerdings vorstellen das evtl. in Tarifverträgen oder sonstigen Anweisungen für bestimmt Berufsgruppen die Verpflichtung für bestimmt Impfungen kommen wird. Es geht ja auch um den Schutz von euch. Warum deine Kollegin dann so extrem reagiert verstehe ich auch nicht. In eurem Beruf habt ihr eine größer Sorgfalts- und Schutzpflicht und seid auch größeren Risiken ausgesetzt.
Marf
28106 Beiträge
18.05.2019 08:11
Ich denke das die Einsicht ,nach heutigem Gesetzesstand,nur in Berufen bei direktem Kontakt mit gefährdeten Personen erlaubt ist.Im KH,in Arztpraxen usw.
Hm.... moralisch gesehen finde ich es toll von der Rektorin, daß auch an der Schule anzugehen.Dort befinden sich immer viele Menschen auf engstem Raum,viele mit kleinen Geschwistern daheim.Da ist die Möglichkeit einer Übertragung sehr hoch.Auch für Lehrer.

Deine Kollegin sollte das unter dem Aspekt des Eigenschutzes bedenken.Sie profitiert ja auch vom Herdenschutz.

Wenn du mehr weißt, schreibs hier unbedingt rein.Das interessiert mich nun echt.
Finia20
708 Beiträge
18.05.2019 08:22
Verlangen kann sie alles, aber dem nachkommen müsst ihr nicht.
Als Arbeitgeber geht es sie nicht an, sie könnte höchstens den Betriebsarzt damit beauftragen den Impfstatus abzufragen, aber auch diesem muss man diesbezüglich keine Angaben machen, da wir in Deutschland keine Impfpflich haben.

Meine persönliche Meinung dazu, gerade in Berufen wo man viel mit Kindern und gerade Krankheiten in Verbindung kommt, behalte ich lieber für mich
12Pfoten
1686 Beiträge
18.05.2019 08:42
Bei uns war es so, dass wir dem Betriebsarzt den Impfausweis vorlegen mussten plus eine Bescheinigung vom Hausarzt dass diverse Impftiter ausreichen.
Durch die Blume klang es auch so, dass dies darüber entscheidet, ob der Arbeitsvertrag zustande konmt oder nicht.

Hab mir da ehrlich gesagt nie Gedanken drüber gemacht, geht ja unterm Strich auch um die eigene Gesundheit.

Also: Betriebsarzt find ich in so einem Fall sinnvoller als der Chef. Der weiß wenigstens die Ausweise zu "deuten".
schnibbe
2228 Beiträge
18.05.2019 09:01
Danke für eure Antworten.

Ich denke auch, dass das eher eine gute Sache ist. Ich würde auch machen, aber komisch fanden es alle Kollegen. Ich konnte mein "komisches" Bauchgefühl bis gerade auch nicht richtig einordnen, aber beim Lesen des letzten Beitrages wurde es mir schlagartig bewusst (danke, 12Pfoten)
Der Impfpass wäre doch besser beim Amtsarzt (der macht auch alles was mit Gesundheitszustand und Verbeamtung etc zu tun hat) aufgehoben, nicht bei meiner Chefin.

Ich halte alle, die es interessiert, auf dem Laufenden
18.05.2019 09:23
Zitat von 12Pfoten:

Bei uns war es so, dass wir dem Betriebsarzt den Impfausweis vorlegen mussten plus eine Bescheinigung vom Hausarzt dass diverse Impftiter ausreichen.
Durch die Blume klang es auch so, dass dies darüber entscheidet, ob der Arbeitsvertrag zustande konmt oder nicht.

Hab mir da ehrlich gesagt nie Gedanken drüber gemacht, geht ja unterm Strich auch um die eigene Gesundheit.

Also: Betriebsarzt find ich in so einem Fall sinnvoller als der Chef. Der weiß wenigstens die Ausweise zu "deuten".


Ich kenn es so im Kh, dass der Betriebsarzt das nur wissen möchte, weil es Impfungen gibt, die man als Angestellter da haben muss. Kann man die nicht nachweisen oder ist der Titer zu niedrig, dann bekommt man die entsprechende Impfung vom Betriebsarzt, nur darum geht es und hat keinen Einfluss darauf ob du angestellt wirst oder nicht.
12Pfoten
1686 Beiträge
18.05.2019 11:16
Zitat von nyckelpiga:

Zitat von 12Pfoten:

Bei uns war es so, dass wir dem Betriebsarzt den Impfausweis vorlegen mussten plus eine Bescheinigung vom Hausarzt dass diverse Impftiter ausreichen.
Durch die Blume klang es auch so, dass dies darüber entscheidet, ob der Arbeitsvertrag zustande konmt oder nicht.

Hab mir da ehrlich gesagt nie Gedanken drüber gemacht, geht ja unterm Strich auch um die eigene Gesundheit.

Also: Betriebsarzt find ich in so einem Fall sinnvoller als der Chef. Der weiß wenigstens die Ausweise zu "deuten".


Ich kenn es so im Kh, dass der Betriebsarzt das nur wissen möchte, weil es Impfungen gibt, die man als Angestellter da haben muss. Kann man die nicht nachweisen oder ist der Titer zu niedrig, dann bekommt man die entsprechende Impfung vom Betriebsarzt, nur darum geht es und hat keinen Einfluss darauf ob du angestellt wirst oder nicht.


Aah, okay. Das macht natürlich auch Sinn
sineli
8300 Beiträge
18.05.2019 11:24
Ich kann dir nur sagen, dass es bei uns noch keinerlei Anweisung oder so vom Schulamt gab.

Wenn ich logisch überlege, kann das auch gar nicht sein, denn selbst das Gutachten, dass das Gesundheitsamt erstellt, wird verschlossen in deiner Akte aufbewahrt.

In der Verordnung zu Ausgestaltung des SV steht auch nichts darüber.

Aber grundsätzlich finde ich schon gut, wenn man sorgfältig damit umgeht und dazu gehört auch ein Umgang mit den Kollegen, dass möglichst die Gesundhaltung im Auge behalten wird.
Engelchen1975
3671 Beiträge
18.05.2019 13:18
Schule weiß ich nicht, obwohl Sinn geschützt zu sein, macht es ja.
In meinem Beruf, musste ich den Pass vorlegen(was auch Sinn machte; med. Beruf, viel Patientenkontakte).

Nur wird ein Laie den Pass gar nicht deuten können, also Betriebsarzt fände ich sinnvoller...
blubba272
4893 Beiträge
19.05.2019 08:04
Noch nicht alles gelesen....

Also ob sie es darf denke schon wenn akut was vor liegt.

Wie hier in Niedersachsen in der einen Stadt mit den akuten masernfällen wo die Schule konsequent danach wo mehrere auftauchten geschaut hat ob Lehrer u Schüler geimpft sind. Die die es nicht waren kamen nicht mehr in die Schule...

Vll möchte deine chefin sowas umgehen.
Ich weiß nicht was daran schlimm ist. Das ja nicht die Krankenakte...

schnibbe
2228 Beiträge
19.05.2019 08:23
Zitat von blubba272:

Noch nicht alles gelesen....

Also ob sie es darf denke schon wenn akut was vor liegt.

Wie hier in Niedersachsen in der einen Stadt mit den akuten masernfällen wo die Schule konsequent danach wo mehrere auftauchten geschaut hat ob Lehrer u Schüler geimpft sind. Die die es nicht waren kamen nicht mehr in die Schule...

Vll möchte deine chefin sowas umgehen.
Ich weiß nicht was daran schlimm ist. Das ja nicht die Krankenakte...


Ich finde es auch nicht schlimm. Akute Krankheitsfälle gab es bei uns nicht. Meine Schulleiterin meinte, dass es eine prophylaktische Maßnahme sein soll.

In unsere Lehrer whatsapp-gruppe ging's am Samstag wegen dieses Themas noch hoch her.
Nun sind schon zwei Kolleginnen, die ihren Impfpass auf gar keinen Fall abgeben werden. Beide befürchten, dass die Chefin ja überhaupt nicht richtig einschätzen kann, welche Impfungen gebraucht werden. Und vor allem, was passiert mit den Lehrerinnen, deren Impfschutz von meiner Schulleiterin als nicht ausreichend angesehen wird. Muss man dann impfen? Und welche Impfungen wird unsere Schulleiterin als sinnvoll erachten?

Generell muss ich sagen, finde ich das auch wichtig, dass gerade bei der heutigen Debatte drauf geguckt wird, dass die Personen in einem Risikobereich geschützt werden. Und damit meine ich nicht nur die Kinder, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer. Allerdings habe ich jetzt auch immer mehr das Gefühl, dass der Vorstoß von meiner Schulleiterin etwas vorschnell und unüberlegt war. Sie hat mit ihrem Vorpreschen nun sehr viel Unmut ausgelöst. Wie gesagt, ich würde meinen Impfpass jederzeit vorlegen und werde es auch tun. Ich habe damit kein Problem.

Ich denke, es läuft wirklich darauf hinaus, dass die Schulleiterin einfach nicht die richtige Person ist um Impfpässe zu kontrollieren oder den Impfstatus zu beurteilen. In diesem Punkt kann ich eine Kolleginnen nun schon ein bisschen verstehen.
Lade
9698 Beiträge
19.05.2019 09:11
Ich glaube auch nicht, dass sie als Schulleiterin die Impfausweise einsehen darf. Ich bin nur jetzt die ganze Zeit am Grübeln- ich meine, ich musste meinen damals schon bei der Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt vorlegen ist aber jetzt schon 15 Jahre her, bin mir nicht mehr sicher
19.05.2019 09:51
Ich denke nicht, dass das rechtens ist.
Außerdem klappt es auch ohne Druck ganz gut. Wir sind beim ersten Masernfall unter den Schülereltern nach der DB, in der wir das erfahren haben, geschlossen den Impfpass suchen gegangen und die meisten haben bereits ihre zweite Impfung nachgeholt. Nur die Kollegin aus dem Osten blieb relativ entspannt.
TiniBini
9974 Beiträge
19.05.2019 11:01
Als ich 2016 wieder im KH arbeiten bin wurde nach der Probezeit der Titer bestimmt und nachgeimpft. Das ging alles über den Betriebsarzt und das sollte auch der Ansprechpartner sein bzw. dann Gesundheitsamt oder eine andere medizinische Institution die zuständig ist, aber nicht die Chefin.
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