Mütter- und Schwangerenforum

Darf der Arbeitgeber den Impfpass einsehen bzw verlangen?

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schnibbe
2228 Beiträge
19.05.2019 11:49
Zitat von Lade:

Ich glaube auch nicht, dass sie als Schulleiterin die Impfausweise einsehen darf. Ich bin nur jetzt die ganze Zeit am Grübeln- ich meine, ich musste meinen damals schon bei der Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt vorlegen ist aber jetzt schon 15 Jahre her, bin mir nicht mehr sicher


Ja, bei der Verbeamtung müsste ich das auch.

Ich werde morgen mal versuchen, die Wogen etwas zu glätten und das Gespräch mit meiner Schulleiter suchen. Ich mag einfach nicht, wenn alle unterschwellig ärgerlich sind. Das vergiftet so die Atmosphäre. Sie ist eigentlich auch eine sehr nette und zugängliche Person, aber ganz neu an der Schule. Wir Kollegen kennen uns seit Jahren und sie ist halt neu. Und sie kommt nicht aus dem Schwabenland, da gibt's einfach schon Mentalitätsunterschiede, die manchmal für Missverständnise oder Unmut sorgen.

Nochmal Danke für eure Einschätzungen. Ich denke, für das Gespräch morgen sehe ich auf jeden Fall klarer
Lade
9698 Beiträge
19.05.2019 14:46
Na, wenn sie neu ist, kann man auch schnell mal übers Ziel hinaus schießen. V.a. wenn man die nicht-vorhandene Vorbereitung der Schulleiter auf dieses Amt mit einrechnet
schnibbe
2228 Beiträge
20.05.2019 20:23
Für alle Interessierten:

Ich hab sie heute um ein kurzes Gespräch gebeten. Sie hat meine Gedanken ganz gut aufgenommen und konnte verstehen, dass das eventuell etwas vorschnell war. Gut gemeint, aber etwas unüberlegt rübergebracht.
Sie will sich nun noch einmal kundig machen.

Ich habe nun unterdessen heute nach der Arbeit eine Antwort vom Personalrat bekommen. Bei akuten Infektionen an der Schule prüft der Amtsarzt den Immunstatus und darf zum Schutz des Lehrers ein "Arbeitsverbot" verhängen. Der Impfpass darf nur von ihm (und von sonst niemandem) verlangt werden und auch da ist es rechtlich alles andere als rechtlich wasserdicht. Wenn man sich weigert, kann er da nichts machen. Aber warum sollte man sich da weigern? Dient ja dem Eigenschutz.
Die Schulleitung darf das nicht verlangen (und hat ja auch nicht die nötige Ahnung zur Beurteilung des Impfstatuses), das Schulamt darf einen auch nur zum Amtsarzt schicken.

Marf
28101 Beiträge
20.05.2019 21:53
Zitat von schnibbe:

Für alle Interessierten:

Ich hab sie heute um ein kurzes Gespräch gebeten. Sie hat meine Gedanken ganz gut aufgenommen und konnte verstehen, dass das eventuell etwas vorschnell war. Gut gemeint, aber etwas unüberlegt rübergebracht.
Sie will sich nun noch einmal kundig machen.

Ich habe nun unterdessen heute nach der Arbeit eine Antwort vom Personalrat bekommen. Bei akuten Infektionen an der Schule prüft der Amtsarzt den Immunstatus und darf zum Schutz des Lehrers ein "Arbeitsverbot" verhängen. Der Impfpass darf nur von ihm (und von sonst niemandem) verlangt werden und auch da ist es rechtlich alles andere als rechtlich wasserdicht. Wenn man sich weigert, kann er da nichts machen. Aber warum sollte man sich da weigern? Dient ja dem Eigenschutz.
Die Schulleitung darf das nicht verlangen (und hat ja auch nicht die nötige Ahnung zur Beurteilung des Impfstatuses), das Schulamt darf einen auch nur zum Amtsarzt schicken.

Ahhh,danke für die Info.Wieder was gelernt.
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