Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit verlängern wg. Corona?

Gehe zu Seite:
Benutzername
1833 Beiträge
14.04.2020 10:57
Hallo,

regulär sollte meine Elternzeit zu Ende Juli auslaufen. Mündlich war mit meinem Chef besprochen, dass ich ab Anfang Mai wieder arbeite.
Da ich in der Reisebranche tätig bin und unser Betrieb aktuell ruht, werde ich natürlich nicht im Mai wieder anfangen können.
Ob mein Betrieb die Krise übersteht ist auch noch fraglich.

Hat es für mich nun mehr Vorteile, die Elternzeit schriftlich zu verlängern oder sollte ich sie zwecks Kurzarbeitergeld oder ALG auslaufen lassen? Kenne mich damit leider nicht so weitreichend aus.
nilou
14053 Beiträge
14.04.2020 11:31
Die Frage ist ob deine Kinder betreut wären wenn du wieder arbeiten gehen würdest. Für Kurzarbeitergeld und ALG musst du auch in der Lage sein zu arbeiten.
Wisu
4951 Beiträge
14.04.2020 11:39
Ich habe meine Elternzeit erstmal verlängert. Das war das unkomplizierteste für alle Beteiligten. Mal sehen ob ich nochmal verlängern muss. Müsste den Zwerg zum 1.6 eingewöhnen.
Benutzername
1833 Beiträge
14.04.2020 11:45
Zitat von nilou:

Die Frage ist ob deine Kinder betreut wären wenn du wieder arbeiten gehen würdest. Für Kurzarbeitergeld und ALG musst du auch in der Lage sein zu arbeiten.


Mit meinem AG war eine Arbeitszeit von 10h/Wo. abgesprochen, an 2 Tagen. Da wären meine Kinder betreut gewesen. Einen Kita-Platz haben wir noch nicht, erst ab Sommer 2021.
Aber stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht und kaum ein AG wird so flexibel sein wie mein Chef
Mannomann, ich hoffe, sie überstehen das.
14.04.2020 12:42
wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Nadine07
2453 Beiträge
14.04.2020 12:47
Ich müsste eigentlich Anfang Mai wieder anfangen, arbeite aber auch in der Reisebranche (im weitesten Sinne), daher sind fast alle in Kurzarbeit....
Bislang ist ungewiss, ob ich tatsächlich wieder arbeite. In Elternzeit bin ich aber so oder so, nennt sich "Teilzeit in Elternzeit".

Länger zu Hause zu bleiben, hätte für mich keine Vorteile, soweit ich weiß.
Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld
nur Elternzeit: gar kein Geld

Wenn Du allerdings die Elternzeit verlängerst und Dein Betrieb überlebt, hast Du zumindest Kündigungsschutz.
Nadine07
2453 Beiträge
14.04.2020 12:50
Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?
Benutzername
1833 Beiträge
14.04.2020 13:12
Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.


Ohne künstliche Befruchtung können wir keine weiteren Kinder bekommen, deswegen wird da jetzt erstmal nichts passieren - Zwillinge reichen auch vorerst
Benutzername
1833 Beiträge
14.04.2020 13:17
Zitat von Nadine07:

Ich müsste eigentlich Anfang Mai wieder anfangen, arbeite aber auch in der Reisebranche (im weitesten Sinne), daher sind fast alle in Kurzarbeit....
Bislang ist ungewiss, ob ich tatsächlich wieder arbeite. In Elternzeit bin ich aber so oder so, nennt sich "Teilzeit in Elternzeit".

Länger zu Hause zu bleiben, hätte für mich keine Vorteile, soweit ich weiß.
Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld
nur Elternzeit: gar kein Geld

Wenn Du allerdings die Elternzeit verlängerst und Dein Betrieb überlebt, hast Du zumindest Kündigungsschutz.


Sowas wie Elternzeit in Teilzeit haben wir leider nicht, wir sind nur um die 10 Mitarbeiter.
Das mit dem Kündigungsschutz war auch mein Gedanke. Habe jetzt Ende März das letzte Elterngeld bekommen, ein paar Monate können wir noch überbrücken. Bin aber unschlüssig, bis wann ich die Elternzeit verlängern sollte. So viele Entscheidungen.
Schaf
12473 Beiträge
14.04.2020 13:18
Ist Dein aktueller AG in Kurzarbeit?
Also was würde mit dir passieren wenn Du am 1.5. da stehst und arbeiten willst?
Ich vermute Elterngeld-Anspruch ist vorbei. Stimmt das?

Wenn Dein AG Dich ganz normal zurück nimmt ist das Theme ALG erstmal außen vor bei dir.
Benutzername
1833 Beiträge
14.04.2020 13:23
Zitat von Schaf:

Ist Dein aktueller AG in Kurzarbeit?
Also was würde mit dir passieren wenn Du am 1.5. da stehst und arbeiten willst?
Ich vermute Elterngeld-Anspruch ist vorbei. Stimmt das?

Wenn Dein AG Dich ganz normal zurück nimmt ist das Theme ALG erstmal außen vor bei dir.


Genau, Elterngeld gab es Ende März nun das letzte Mal.
Ich glaube, aktuell wurden alle in den Urlaub geschickt, genau weiß ich es aber nicht. Das Büro ist zumindest geschlossen und es arbeitet keiner.
Ich wollte meinen Chef nun nicht noch damit nerven
Wir haben auch nicht schriftlich festgehalten, dass ich ab Mai wieder anfange. Deswegen könnte er sich ja eh auf das ursprüngliche Ende meiner Elternzeit berufen.
Schaf
12473 Beiträge
14.04.2020 13:32
Ich würde mit ihm klären, wie der Status ist.
Also bauen die Mitarbeiter Überstunden / Urlaub ab? Ist Kurzarbeit?

Je nachdem kannst Du schauen ob er Dich wieder anfangen lässt oder nicht. Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf Verkürzung. Dein Gehalt wird aber nicht ins Gewicht fallen ob er jetzt Konkurs geht oder nicht.

Für Dich wäre es finanziell am besten, wenn Du am 1.5. wieder anfängst - egal ob Du Urlaub / Überstunden abbaust (= volles Gehalt) oder in Kurzarbeit bist (=65% Gehalt vom Arbeitsamt)

Das Thema ALGI kommt dann erst, wenn Du kein Arbeitsverhältnis mehr hast, wenn du also entweder gekündigt wirst oder Dein AG pleite ist. Dann musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens 15h zur Verfügung stehen. Meiner Meinung nach kannst Du Dich dann aber ohne Probleme arbeitslos melden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dich ein Reiseunternehmen nach dieser Krise mit 15h anstellt ist so verschwindend klein, dass ich da durchaus das Risiko eingehen würde noch keinen Krippen-Platz zu haben. Und ich bin der Überzeugung, dass FALLS der perfekte Arbeitgeber kommt und Dich mit 15h einstellen will findet sich irgendeine Lösung für die Kinderbetreuung.
Ich glaube also, das kannst Du aussitzen.
14.04.2020 14:38
Zitat von Nadine07:

Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?


Was du ansprichst gilt für das elterngeld ich rede vom mutterschutzgeld.

Und da spielt nur die Elternzeit eine Rolle aber hat ja nichts mit dem elterngeld zu tun.
Nadine07
2453 Beiträge
14.04.2020 19:28
Zitat von kataleia:

Zitat von Nadine07:

Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?


Was du ansprichst gilt für das elterngeld ich rede vom mutterschutzgeld.

Und da spielt nur die Elternzeit eine Rolle aber hat ja nichts mit dem elterngeld zu tun.
Ah, stimmt, da hab ich nicht genau genug gelesen.
shelyra
69109 Beiträge
14.04.2020 19:35
Zitat von kataleia:

Zitat von Nadine07:

Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?


Was du ansprichst gilt für das elterngeld ich rede vom mutterschutzgeld.

Und da spielt nur die Elternzeit eine Rolle aber hat ja nichts mit dem elterngeld zu tun.
Mutterschutzgeld gibt's doch aber nur wenn man die Elternzeit rechtzeitig kündigt. Macht man dies nicht bekommt man auch kein Mutterschutzgeld
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt