Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit verlängern wg. Corona?

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14.04.2020 19:40
Zitat von shelyra:

Zitat von kataleia:

Zitat von Nadine07:

Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?


Was du ansprichst gilt für das elterngeld ich rede vom mutterschutzgeld.

Und da spielt nur die Elternzeit eine Rolle aber hat ja nichts mit dem elterngeld zu tun.
Mutterschutzgeld gibt's doch aber nur wenn man die Elternzeit rechtzeitig kündigt. Macht man dies nicht bekommt man auch kein Mutterschutzgeld

Stimmt das muss man zusätzlich machen rechtzeitig.
Ist aber ziemlich kurzfristig die Frist.
16.04.2020 07:27
Ich habe ein ähnliches Problem. Elternzeit endet im Juli. Sollte ab Anfang Juli wieder arbeiten.
Hab zudem noch ein schulpflichtiges Kind.
Bin jetzt auch schon am überlegen, wie ich es mache.
Elternzeit verlängern oder erstmal abwarten...
Bei uns ist teilweise Kurzarbeit, aber nicht im Büro. Sind mehr als 10 im Betrieb.
Choco
4203 Beiträge
16.04.2020 08:05
Zitat von Nadine07:

Zitat von kataleia:

wenn ohnehin ein zweites Kind geplant ist und du in Elternzeit bleibst und das Kind während dieser Elternzeit auf die Welt kommt bekommst du das gleiche mutterschutzgeld wie beim ersten Kind spricht das volle Gehalt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Beim arbeitsamt würde ich mal anrufen und fragen wie es aussieht wenn du jetzt arbeitslos wärst und dein Kind aber nicht in die Betreuung kann weil es ja verboten ist.
Das gilt doch nur, wenn man das zweite Kind innerhalb des Bezugszeitraumes des Elterngeldes von Kind 1 bekommt, oder?
Wenn Monate ohne Gehalt oder Elterngeld vor der Geburt von K2 sind, werden die doch sonst berücksichtigt, oder nicht?


Das was du beschreibst trifft auf das Elterngeld fürs zweite Kind zu. Sie sprach aber nur vom Mutterschutzgeld bzw Gehalt in der Zeit , also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt.

EDIT:
sorry, hätte erst weiterlesen können, dass das Missverständnis schon geklärt war
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